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Beschaffung eines Elektroschmalspurschleppers für den Botanischen Garten

Beschlussvorlage Ausschuss 3562/2020 vom 22.12.2020

Stand: Am 21.01.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
  • Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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    14 21.12.2020 141/1 Lieferung eines Schmalspurschleppers (elektrisch) für die innerbetrieblichen Trans- porte und Pflegearbeiten im Botanischen Garten; voraussichtliche Auftragssumme (incl. Beschaffungskosten AWB GmbH) 176.360 € netto zzgl. MwSt. = 209.869 € brutto ier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/09/20) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage-Nr. 3562/2020 nebst Anlagen übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Die zu beschaffende Maschine ist im Investitionsplan des im Jahr 2017 beschlossenen Fahr- zeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes (Pkt. 3.5.1 Stadtgrün) enthalten. Das Konzept enthält die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. Es muss jedoch - wie Sie selbst ausgeführt haben - festgestellt werden, dass gegenüber dem ursprünglich im Konzept zugrunde gelegten Beschaffungsvolumen von 60.100 € brutto für einen Schlepper mit Dieselantrieb eine deutliche Kostensteigerung bei der Beschaffung erwartet wird. Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/670/21 Vorlagen-Nummer 3562/2020 Freigabedatum 22.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung eines Elektroschmalspurschleppers für den Botanischen Garten Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Beschaffungsmaßnahme fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 209.869,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 112.000,00 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 20.986,90 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 11.200,00 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Botanische Garten der Stadt Köln verfügt über einen 21 Jahre alten kompakten Schmal- spurschlepper, der mit verschiedenen Anbaugeräten vielseitig in der Pflege und Unterhaltung des Parks eingesetzt wird. So dient er mit den entsprechenden Anbaugeräten beispielsweise neben dem Transport von Gehölz- und Grünschnitt, Substraten oder sonstigen Schüttgütern auch als Bodenfrä- se, Split- und Düngerstreuer, Häcksler, Kehrmaschine und Schneeschieber. Das Alter des vorhande- nen Schleppers lässt in Zukunft erhebliche Instandsetzungen mit entsprechenden Stillstandzeiten erwarten. Deshalb soll der Schlepper - wie auch im Fahrzeug- und Maschinenkonzept geplant - jetzt ersetzt werden. Bei dem vorhandenen Schlepper handelt es sich um ein Dieselfahrzeug. Die Emissionen dieses Schleppers mit seiner sehr alten Abgastechnik sind den Erholung suchenden Besuchern bereits ne- gativ aufgefallen. Eine Marktrecherche ergab, dass mittlerweile kompakte Kleinschlepper mit Elektro- antrieben angeboten werden, die die Kriterien eines konventionellen Schleppers mit seinen Schnitt- stellen zu den Anbaugeräten mit einer entsprechenden Akkuleistung erfüllen. Weil der Einsatz eines Elektro-Schleppers gerade im Bereich der viel besuchten Sondergärten eine Vorbildfunktion über- nimmt, soll mit dieser Beschaffung die Umstrukturierung zu mehr Elektromobilität und sauberer Luft in Köln untermauert werden. 3 In der Planungsphase des Fahrzeug- und Maschinenkonzeptes war die Entwicklung von Elektrofahr- zeugen noch nicht absehbar. Deshalb wurde für 2019 ein Schmalspurschlepper mit Dieselantrieb in Höhe von 60.100 € eingeplant. Die Mehrkosten des Elektroschleppers sind gedeckt. Bei der Beschaf- fung des Dieselfahrzeugs hätte es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gehandelt. Der Schmalspurschlepper ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 3.5.1 Fahr- zeuge und Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung des Botanischen Gartens und der Flora enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Das Rechnungsprüfungsamt hat zu der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 21.12.2020 unter der RPA-Nr. 141/11/09/20 Stellung genommen (Anlage 2). Finanzierung: Die Finanzierung des Schmalspurschleppers inclusive Beschaffungskosten in Höhe von brutto mit 19 % Umsatzsteuer veranlagten 209.869 € ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen KFZ, Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan in Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen, Hpl. 2020/21 sichergestellt. Für die Folgejahre stellt die Mittelfristplanung selbst noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Stadtentwicklung, Pla- nen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. inner- halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Abschreibungsaufwendungen ggf. durch Umschichtungen vorsehen. Im Rahmen der Förderung der Elektromobilität durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde die Förderfähigkeit des Elektroschleppers bereits bestätigt. Es ist eine Förderung in Höhe von ca. 112.000 € zu erwarten. Dies setzt allerdings eine Lieferung bis September 2021 vo- raus. Die Abschreibungen werden zum Teil durch die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zu- wendung aus dem Förderprogramm) in Höhe von 112.000 € refinanziert. Die Ersatzbeschaffung des Schmalspurschleppers ist gemäß Corona-Bewirtschaftungsverfügung zur unabweisbaren Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich, da der vorhandene alte Schlepper jederzeit seinen Dienst versagen kann und somit insbesondere im Winter der Verkehrssicherungs- pflicht nicht jederzeit nachgekommen werden kann. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf

  1. 21.01.2021

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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