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2022/0171

Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt

Magistratsvorlage 30.05.2022

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2022/0171

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.06.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
I 30 
32 Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0171 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 30.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Aufgrund des Stellenwechsels des Abteilungsleiters der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, 
Herrn Oberamtsrat Marco Stöhr, wird dessen Bestellung zum besonderen stellvertretenden 
Gemeindewahlleiter widerrufen.  
 
Zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin  für zukünftige Wahlen wird gemäß § 5 I S. 
2 KWG ab sofort die Abteilungsleiterin der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen im Bürger- und 
Ordnungsamt, Frau Verwaltungsfachwirtin Elena Pfeiffer, bestellt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  30.05.2022: 
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon 
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen 
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.  
 
Aufgrund des Stellenwechsels des Abteilungsleiters der Abteilung Einwohnerwesen und 
Wahlen, Herrn Oberamtsrat Marco Stöhr, zum 01.06.2022 wird eine Änderung in den 
Verantwortlichkeiten notwendig. 
 
Der Wahlausschuss besteht nach § 5 V KWG auch nach der Wahl fort. Die neue Bestellung  
der Verantwortlichen erfolgt aufgrund dieser Regelung . 
 
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage  
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des 
Wahlleiters ist an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister  erfolgt. 
 
Landtagswahl, Bundestagswahl sowie Europawahl sind von diesen Änderungen nicht tangiert.  
 
Verantwortlichkeiten: 
 
  
(besonderer) Wahlleiter 
(besonderer) stell- 
vertretender Wahlleiter 
 
Kommunalwahlen einschließlich 
Ortsbeiratswahl Wixhausen 
und 
Ausländerbeiratswahl 
Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Verwaltungsfachwirtin 
Elena Pfeiffer 
Wahl der Interessenvertretung 
für ältere Menschen 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Verwaltungsfachwirtin 
Elena Pfeiffer 
 
Darmstadt, 1. Juni 2022  
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0171
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00