2022/0171
Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt
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2022/0171
3196 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
32 Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0171
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto:
Betreff: Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in
Darmstadt
Vorlage vom: 30.05.2022
Beschlussvorschlag :
Aufgrund des Stellenwechsels des Abteilungsleiters der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen,
Herrn Oberamtsrat Marco Stöhr, wird dessen Bestellung zum besonderen stellvertretenden
Gemeindewahlleiter widerrufen.
Zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für zukünftige Wahlen wird gemäß § 5 I S.
2 KWG ab sofort die Abteilungsleiterin der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen im Bürger- und
Ordnungsamt, Frau Verwaltungsfachwirtin Elena Pfeiffer, bestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.05.2022:
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.
Aufgrund des Stellenwechsels des Abteilungsleiters der Abteilung Einwohnerwesen und
Wahlen, Herrn Oberamtsrat Marco Stöhr, zum 01.06.2022 wird eine Änderung in den
Verantwortlichkeiten notwendig.
Der Wahlausschuss besteht nach § 5 V KWG auch nach der Wahl fort. Die neue Bestellung
der Verantwortlichen erfolgt aufgrund dieser Regelung .
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des
Wahlleiters ist an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister erfolgt.
Landtagswahl, Bundestagswahl sowie Europawahl sind von diesen Änderungen nicht tangiert.
Verantwortlichkeiten:
(besonderer) Wahlleiter
(besonderer) stell-
vertretender Wahlleiter
Kommunalwahlen einschließlich
Ortsbeiratswahl Wixhausen
und
Ausländerbeiratswahl
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Verwaltungsfachwirtin
Elena Pfeiffer
Wahl der Interessenvertretung
für ältere Menschen
Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Verwaltungsfachwirtin
Elena Pfeiffer
Darmstadt, 1. Juni 2022
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0171
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00