0131/2021
Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauG
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 0131/2021 Freigabedatum 27.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Planungskonzepte, diese in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, in einer dem Vorhaben und der pandemischen Situation angemessenen Form durchzuführen. Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video-Livestream-Format, Beteiligungen über Betei- ligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal-Köln, oder Aushänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangreichen digitalen Informationen auf der städtischen Homepage. Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landesregierung NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie ist dieser Be- schluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 2 Mit Überwindung der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen wird ein Be- schluss über die ab dann geltenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfah- ren und informellen Planungen eingeholt. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die bisherige Pandemieregelung zur zeitli- chen Dauer der Offenlage von Bauleitplänen sowie der Dauer der Beteiligung von Trägern öf- fentlicher Belange und Dienststellen von 45 Tagen wieder auf das gesetzliche Maß gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB von mindestens 30 Tagen, reduziert wird. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Begründung der möglichen Formate frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der COVID-19-Pandmie Aufgrund der derzeit bundesweit weiterhin verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in der gewohnten Form durchführbar. Der Bundesgesetzgeber hatte hierzu bereits im Mai 2020 mit dem Gesetz zur Sicherstellung ord- nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla- nungssicherstellungsgesetz) den rechtlichen Rahmen beschlossen. Dieses Gesetz ermöglicht Ge- meindeverwaltungen und Behörden, insbesondere Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen mit form- und rechtswahrenden Alternativen durchzufüh- ren. Vor diesem Hintergrund ist, nach Ablauf des bis zum 31.12.2020 zeitlich begrenzten Beschlusses zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln vom 16.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. 1483/2020), ein erneuter Beschluss zur Öffentlich- keitsbeteiligung in der Bauleitplanung und in informellen Planungen im Rahmen der Kontaktbe- schränkungen erforderlich. Für den Zeitraum der geltenden und möglicherweise weiterer im Zuge der Pandemie noch erforderli- chen Kontaktbeschränkungen beabsichtigt die Stadt Köln zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und anderer bedeutsamer Projekte weiterhin frühzeitige Öffentlich- keitsbeteiligungen im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Bislang konnten aufgrund des oben genannten Beschlusses durch den Stadtentwicklungsausschuss verschiedene Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt und hierbei erste Erfahrungen gesammelt werden. Ein Erfahrungsbericht zu drei durchgeführten alternativen Öffentlichkeitsbeteiligungsformaten ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Dieser bildet die ersten Erfahrungen aus den ver- gangenen Monaten ab. Eine Neubewertung der klassischen beiden Modelle (Aushang und Bürgerin- formationsveranstaltung) wird nach Überwindung der Pandemie und Beendigung der Kontaktbe- schränkungen erforderlich. Dazu wird die Verwaltung zur gegebenen Zeit eine neue Beschlussvorla- ge vorlegen. Die Verwendung digitaler Beteiligungsformate, wie eines Echtzeit-Online-Dialogs/Video-Lifestreams oder eines Beteiligungsportals hat insgesamt zeigen können, dass damit größere und breitere Bevöl- kerungskreise angesprochen und zur Mitwirkung motiviert werden konnten, als dies ein klassischer Aushang (Modell 1) oder eine Bürgerinformationsveranstaltung (Modell 2) bisher ermöglichte. Ergänzt wurden diese Formate durch die Einrichtung des Ladenlokals 5 im Erdgeschoss des Stadt- hauses Deutz, das an die Kontaktbeschränkungen angepasste Bedingungen für die Öffentlichkeitsbe- teiligung (Aushang, Offenlage von Planunterlangen) ermöglichte. Kurzfristig konnten ferner durch 4 großes Engagement in der Verwaltung Planunterlagen benutzerfreundlicher und schneller zugänglich, sowie umfangreicher digital und in vielen Fällen bereits deutlich barrierefreier zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung erschien insbesondere dann besonders erfolgreich, wenn diese mit analogen Medien (Zeitungen, Aushängen, Flyern an die Haushalte im Umfeld des jeweiligen Planvorhabens) flankiert wurden. Gemäß des Ratsbeschlusses von 1983 zu Richtlinien und Grundsätzen für die Beteiligung der Bürge- rinnen und Bürger an der Bauleitplanung obliegt den Bezirksvertretungen bzw. der Bezirksbürger- meisterin/dem Bezirksbürgermeister die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Abstimmung über das der jeweiligen Situation angemessene Beteiligungsformat erfolgt aus die- sem Grunde mit der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Abstimmung mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt. Aufgrund der dynamischen Lage während der COVID-19-Pandemie und unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landesregierung NRW soll dieser Beschluss, anders als sein Vorgänger, nicht zeitlich begrenzt werden, sondern sich an das jeweilige Erfordernis zur Kon- taktbeschränkung im Zuge der Pandemie richten. Nach Überwindung der Pandemie und Beendigung der Kontaktbeschränkungen ist ein erneuter Beschluss zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteili- gungen in Bauleitplanverfahren und informellen Planungen vorgesehen. Begründung zur Rückkehr zur gesetzlichen Mindestfrist von Offenlagen und Behördenbeteili- gungen Die Verwaltung schlägt vor, den Zeitraum von Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB und Behörden- beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB wieder am gesetzlichen Rahmen der Mindestfrist von 30 Tagen zu orientieren. Die in den vergangenen Monaten durchgeführte, pauschale Verlängerung von Offenlagen und Be- hördenbeteiligungen von 30 auf 45 Tage war in Hinblick auf mögliche, durch die Kontaktbeschrän- kungen und die Auswirkungen der Pandemie bedingte Komplikationen für beteiligende Akteure (z.B. Ausfall von Behörden, Krankheit vieler zu beteiligender Bürgern) bestimmt worden. Die Praxis der letzten Monate hat allerdings gezeigt, dass diese Verlängerung zum Teil zu nicht er- wünschten Verzögerungen der Planverfahren führte. Mit den in den vergangenen Monaten eingerich- teten und an die Kontaktbeschränkungen angepassten Möglichkeiten der Einsichtnahme in Planun- gen konnte die Beteiligung derart verlässlich sichergestellt werden, dass eine Verlängerung des Be- teiligungszeitraumes nicht mehr erforderlich ist. Diese Erleichterungen in der Beteiligung sind unter anderem die Einrichtung des Ladenlokals 5 im Stadthaus Deutz sowie die ergänzenden, digital zugänglichen Planunterlagen auf der zwischenzeit- lich nutzerfreundlicher gestalteten Homepage der Stadt Köln sowie die Digitalisierung der zu beteili- genden Behörden und Dienststellen. Begründung des Wiedervorlageverzichtes durch den Stadtentwicklungsausschuss Zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere bedeutsame Projekte verzichtet der Stadtentwicklungsausschuss daher auf Wiedervorlage, falls die Bezirksvertre- tungen ohne Einschränkung zustimmen. Anlage Anlage 1 Erfahrungsbericht zu alternativen, digitalen Öffentlichkeitsbeteiligungen
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.03.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021 öffentlich 9.2.1 Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie 0131/2021 Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen vor. Über diesen lässt Herr Giesen zunächst abstimmen. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderung: Die Beschlussvorlage 0131/2021 zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange während der COVID-19- Pandemie wird in Nr.1 Abs.4 wird wie folgt gefasst: 1. ……. Mit Überwinden der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschrän- kungen werden die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleit- verfahren und informellen Planungen automatisch wieder in der ge- setzlich vorgeschriebenen und bisher bei der Stadt Köln geübten Weise durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem Zusammenhang als überwunden, wenn die politischen Gremien der Stadt Köln wieder ohne jegliche, Corona-bedingte Einschränkungen tagen dürfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Sodann lässt Herr Giesen über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Be- teiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Pla- nungskonzepte, diese in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, in einer dem Vorha- ben und der pandemischen Situation angemessenen Form durchzuführen. Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID- 19-Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video -Livestream- Format, Beteiligungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal- Köln, oder Aushänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangrei- chen digitalen Informationen auf der städtischen Homepage. Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landes- regierung NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID- 19 Pandemie ist dieser Beschluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden. Mit Überwindung der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkun- gen wird ein Beschluss über die ab dann geltenden Formen der Öffentlichkeits- beteiligung in Bauleitplanverfahren und informellen Planungen eingeholt. Mit Überwinden der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkun- gen werden die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitverfahren und informellen Planungen automatisch wieder in der gesetzlich vorge- schriebenen und bisher bei der Stadt Köln geübten Weise durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem Zusammenhang als überwunden, wenn die politischen Gremien der Stadt Köln wieder ohne jegliche, Corona -bedingte Einschränkungen tagen dürfen. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die bisherige Pandemierege- lung zur zeitlichen Dauer der Offenlage von Bauleitplänen sowie der Dauer der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Dienststellen von 45 Tagen wieder auf das gesetzliche Maß gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB von mindestens 30 Tagen, reduziert wird. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Be- zirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie Vorlage 0131/2021 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.01.2021 Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgan gs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit weiterhin nicht in gewohnter Form durchführbar. Zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und a nderer bedeutsamer Projekte stellen die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB und die Beteiligung von Behörden und von Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 unerlässliche Grundlagen dar. Um für die Planverfahren die zeitlichen Verzögerungen durch die COVID -19-Pandemie in diesem Zusammenhang auch weiterhin zu minimieren, ist der zeitnahe Beschluss der vorliegenden neuen Beschlussfassung nach Ablauf des vorherigen auf den 31.12.2020 befristeten Beschlusses des Stadtentwicklungsausschuss vom 16.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. 1483/2020) durch den Stadtentwicklungsausschuss in seiner ersten Sitzung im Jahr 2021 am 28.01.2021 erforderlich.
Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsempfehlungen zur Beschlussvorlage 0131/2021 der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) in der Sitzung vom 15.03.2021 zu TOP 9.2.1 und der Bezirksvertretung 7 (Porz) in der Sitzung vom 04.03.2021 zu TOP 7.1 Hinweis: Die anderen Bezirksvertretungen haben die Vorlage beschlossen. 1) Beratungsergebnis der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) vom 15.03.2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderung: Die Beschlussvorlage 0131/2021 zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligun- gen von Trägern öffentlicher Belange während der COVID-19-Pandemie wird in Nr.1 Abs.4 wird wie folgt gefasst: 1. […] Mit Überwinden der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen wer- den die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitverfahren und informel- len Planungen automatisch wieder in der gesetzlich vorgeschriebenen und bis- her bei der Stadt Köln geübten Weise durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem Zusammenhang als überwunden, wenn die politi- schen Gremien der Stadt Köln wieder ohne jegliche, Corona-bedingte Ein- schränkungen tagen dürfen. 2) Beratungsergebnis der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 04.03.2021 Herr Dr. Bujanowski bittet, dass in Ziffer 1 das „oder“ durch ein „und“ ersetzt wird. 1. […] Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID-19- Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video-Livestream-Format, Be- teiligungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal-Köln und Aus- hänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangreichen digitalen Informa- tionen auf der städtischen Homepage. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1) Beratungsergebnis der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) in der Sitzung vom 15.03.2021, Definition der überwundenen Pandemie, Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussfassung der BV 2 nicht zu folgen. Die Rahmenbedingungen der Pandemie haben neben vielen Nachteilen auch Vorteile im Fortschritt der Digitalisierung gebracht. Die bisherigen Erfahrungen der digitalen Beteiligung zeigen, dass die angebotenen Formate gut aufgenommen werden und Gegenstand eines neuen Standardbeteiligungsmodells werden könnten, welches dem Stand der Technik und den aktuellen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht. Diese Entwicklung soll nicht auf einen früheren Stand zurückgesetzt werden. 2 Mit dem im zweiten, ergänzenden Satz geäußerten Wunsch verknüpft die Bezirksvertretung das Ende der Übergangsreglungen und damit verbunden die Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Aufhebung der Kontaktbeschränkung und Hygieneauflagen für die Bezirksvertretungssitzung. Beide Veranstaltungsarten sind allerdings nicht vergleich- bar. Es könnte eine Phase der Lockerung geben, in der Bezirksvertretungen mit eng um- grenzten und bekannten Teilnehmenden wohlmöglich wieder ohne Beschränkungen tagen können, aber größere Öffentlichkeitsveranstaltungen mit Hundert oder mehr Bürgern weiter- hin nicht zulässig sind und die vorliegende Übergangsregelung weiter erforderlich machen. Zu 2) Beratungsergebnis der Bezirksvertretung 7 (Porz), Änderung des Wortes „oder“ durch „und“ Nach Einschätzung der Verwaltung kann dieser Änderungsempfehlung gefolgt werden.
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift der BV 7 vom 04.03.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 22.04.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertr etung Porz vom 04.03.2021 öffentlich 7.1 Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Be- lange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der COVID-19-Pandemie 0131/2021 Herr Dr. Bujanowski bittet, dass in Ziffer 1 das „oder“ durch ein „und“ ersetzt wird. Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt nach kurzer Diskussion über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Geänderter Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Be- teiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Pla- nungskonzepte, diese in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, in einer dem Vorha- ben und der pandemischen Situation angemessenen Form durchzuführen. Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID- 19-Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video -Livestream- Format, Beteiligungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal- Köln und Aushänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangrei- chen digitalen Informationen auf der städtischen Homepage. Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landes- regierung NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID- 19 Pandemie ist dieser Beschluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden. Mit Überwindung der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkun- gen wird ein Beschluss über die ab dann geltenden Formen der Öffentlichkeits- beteiligung in Bauleitplanverfahren und informellen Planungen eingeholt. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die bisherige Pandemierege- lung zur zeitlichen Dauer der Offenlage von Bauleitplänen sowie der Dauer der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Dienststellen von 45 Tagen wieder auf das gesetzliche Maß gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB von mindestens 30 Tagen, reduziert wird. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Be- zirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Erfahrungsbericht
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Anlage 1 Erfahrungsbericht Alternative, digitale Öffentlichkeitsbeteiligungen in drei laufenden Bauleitplan- verfahren (Stand Januar 2021) Echtzeit-Online-Dialog Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Campus Kartause“ Im Zeitraum vom 24. Juni bis 8. Juli 2020 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebau- ungsplanverfahren „Campus Kartause“ durchgeführt. Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Auftakt der Beteiligung nicht wie gewohnt in Form einer Abendveran- staltung geschehen. Um trotzdem die interessierte Öffentlichkeit möglichst umfangreich und transpa- rent teilhaben zu lassen, hat am 24.06.2020 ein sogenannter Echtzeit-Online-Dialog stattgefunden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die über ein Endgerät mit Internetzugang verfügten, hatten die Gelegen- heit, ohne dafür vor Ort anwesend zu sein, sich über das Planungen zu informieren und sich einzu- bringen. Per Video-Liveübertragung konnte zunächst der Projektvorstellung gefolgt werden, bevor im An- schluss über eine Chat-Kommunikation die Möglichkeit bestand, Anregungen und Bedenken schrift- lich zu äußern und Fragen vom Podium beantworten zu lassen. Der Online-Dialog wurde von der Ver- waltung betreut, die Eingaben nach Themen sortiert und nacheinander an den BBM Herrn Hupke wei- tergegeben, vorgelesen und von den Projektbeteiligten und Fachgutachtern vor Ort mündlich beant- wortet. Wer mangels Technik oder Zeit nicht an diesem Veranstaltungsformat teilnehmen konnte, hatte über die städtische Internetseite die Möglichkeit, sich die vorgestellte Präsentation sowie das Protokoll der Veranstaltung herunterzuladen. Im Beteiligungszeitraum bestand unabhängig vom Online-Dialog die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auf der städtischen Internetseite und an den bekanntgemachten Aushangorten einzusehen. Stellungnahmen konnten nach wie vor schriftlich, telefonisch oder per E- Mail abgegeben werden. Der wesentliche Vorteil des Echtzeit-Online-Dialogs bestand darin, dass die Eingaben über die Chat- Funktion zunächst gesammelt und nach Themenblöcken sortiert werden konnten, bevor sie vorgetra- gen wurden. Gegenüber einer Abendveranstaltung, bei der dieser Vorgang nur begrenzt steuerbar ist, hat dies zu einem sehr strukturierten und effizienten Ablauf geführt. Ein weiterer Vorteil lag im einfa- chen Zugang zu aktuell geeigneten und verfügbaren Räumlichkeiten, da lediglich die Podiumsteilneh- mer und die Kameratechnik Platz benötigten. Die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Teil- nehmern einzuhalten war ohne weiteres möglich. Hierfür genügte ein einfacher Besprechungsraum im Stadthaus, eine Anmietung eines größeren Saals hatte sich erübrigt. Beteiligungsportal: Mitwirkungsportal der Stadt Köln Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ Für das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal in Köln-Dellbrück“ wurde am 16.06.2020 vom Stadtent- wicklungsausschuss im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses die Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsveranstaltung in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) beschlossen. Zum Zeitpunkt der Vorbereitungen rund um den Beteiligungsschritt verschärfte sich die pandemische Lage kontinu- ierlich, so dass die Verwaltung gemeinsam mit dem BBM Herrn Fuchs die Entscheidung getroffen hat, auf eine Präsenzveranstaltung zu verzichten. Als Alternative hat die Verwaltung im Zeitraum der Beteiligung vom 20.11.2020 bis 04.12.2020 ein Dialogforum auf dem städtischen „Mitwirkungsportal“ (https://www.mitwirkungsportal-koeln.de) für das Projekt eingestellt. Im Vorfeld wurden rund um das Plangebiet etwa 4.000 Flyer verteilt, um zusätzlich neben den Ankündigungen in der Presse und im Amtsblatt auf die Beteiligungsmöglichkeiten hinzuweisen. Herr BBM Fuchs eröffnete in Form einer Grußbotschaft per Video das Forum. Abgerundet wurde das Dialogangebot durch zum Teil verlinkte Informationen rund um die Planung und die ebenfalls notwendige Flächennutzungsplanänderung (vertonte Präsentation, Plakate und Flyer zum Download, Projekt-Homepage des Stadtplanungsam- tes mit Angabe von Kontaktadressen zur telefonischen Auskunft). Die klassischen Formen zur Ab- gabe einer Stellungnahme – per Brief oder E-Mail – waren selbstverständlich ebenfalls möglich. Die Angabe eines Klarnamens war nicht verpflichtend, jedoch stellten die Nutzer oftmals den individu- ellen räumlichen und/oder inhaltlichen Kontext ihres Interesses bzw. Anliegens klar. Auf eine Modera- tion und Kommentierung von Seiten der Verwaltung wurde weitestgehend verzichtet, um einen mög- lichst freien Diskurs zu ermöglichen. Verstöße gegen die allgemeinen Dialogregeln des Mitwirkungs- portals (z.B. Beschimpfungen) konnten nicht verzeichnet werden. Durch das relativ breite Spektrum an Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten war die Resonanz und Anstoßwirkung zur Planung in Dellbrück insgesamt recht groß. Das Forum half, einen Eindruck zu gewinnen, welche Vorschläge/Thesen eher kontrovers diskutiert werden oder eine Zustimmung erhalten. Selbstverständlich können wie bei einer Präsenzveranstaltung solche Diskurse nicht einfach als repräsentativ gewertet werden. Denn auch hier gilt, dass Betroffene(r) die Beteiligungsmöglichkeit eher für Kritik nutzen. Das Forum hat den Dialog zwischen den Interessierten untereinander ermöglicht und dies nicht nur an einem bestimmten Abend, sondern über den gesamten zweiwöchigen Beteiligungszeitraum. Der große Vorteil einer Abendveranstaltung – der Diskurs mit anderen Interessierten – konnte so in den virtuellen Raum verlagert werden. Aushang mit Flyer und ergänzenden Planinformationen auf der städtischen Homepage Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Südlich Baptiststraße“ Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Südlich Baptiststraße“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven fand in der Zeit vom 27.08.2020 bis zum 17.09.2020 statt. Auch in die- sem Verfahren konnte die im Frühling 2020 avisierte Bürgerinformationsveranstaltung nach Modell 2, in Anlehnung an die bereits im Januar 2019 im Vorfeld des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens erfolgte Bürgerinformationsveranstaltung, aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Zu- gunsten einer breiten Information und Beteiligung der Bevölkerung in Roggendorf/Thenhoven, wie auch sämtlicher Interessierter über den gesamten Zeitraum der Beteiligung wurde die in der Be- schlussvorlage Nr. 1483/2020 als Regelfall definierte Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aus- hangs mit Flyer und ergänzenden Informationen auf der Homepage der Stadt Köln durchgeführt. Zwei Aushangplakate mit den Planzeichnungen und den textlichen Kerninhalten zum Planvorhaben und den Informationen zum Beteiligungsverfahren sowie Links und einem QR-Code zur Projektseite auf der städtischen Homepage wurden im Bezirksrathaus Chorweiler und im Ladenlokal am Stadt- haus in Deutz ausgehangen. Parallel hierzu fand die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt und den Kölner Zeitungen statt. Darüber hinaus erhielten alle Haushalte in Roggen- dorf/Thenhoven einen Flyer zur frühzeitigen Beteiligung, die die Kerninhalte der Aushangplakate zum Planvorhaben umfassten. Ergänzende Informationen wurden auf der Homepage zum Planvorhaben in Form eines umfangreichen Erläuterungsberichts sowie drei Erläuterungskarten zur verkehrlichen Erschließung, zur Freiraumkonzeption sowie zum städtebaulichen Konzept in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen konnten schriftlich, telefonisch oder per E-Mail abgegeben wer- den. Aufgrund der auch in diesem Format durchgeführten Beteiligung über digitale und analoge Medien konnte mit 165 Stellungnahmen zum Planvorhaben eine gute Anstoßwirkung erzielt werden. Aller- dings war der Dialog mit den Planungsinteressierten in diesem Rahmen nur sehr eingeschränkt mög- lich. Zusammenfassung Echtzeit-Online-Dialog/ Video-Lifestream +Flyer im Planumfeld +Informationen auf der Homepage der Stadt Köln Beteiligungsporatal +Informationen auf der Homepage der Stadt Köln Aushang Plus +Flyer im Planumfeld +Informationen auf der Homepage der Stadt Köln Beispielvorhaben Bebauungsplanverfahren „Campus Kartause“ in der Kölner Innenstadt Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ in Köln- Dellbrück und Änderung des FNP Bebauungsplanverfahren „Südlich Baptiststraße“ in Köln-Roggendorf/ Then- hoven Anstoßwirkung Verfügbarkeit von Informatio- nen Dialog mit Inte- ressierten Bewertung umfangreich eingeschränkt gering
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0131/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.03.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 13:06