mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Institutionelle Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff (AN/1491/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3666/2020 vom 04.01.2021

Stand: Am 14.01.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 04.01.2021 3666/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.01.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Institutionelle Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff (AN/1491/2020) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln sowie die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln stellen mit der Anfrage „Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ und Vingster Treff“ verschiedene Fragen an die Verwaltung. Die Verwaltung verweist hierzu auf die Beschlussvorlage 3244/2020 „Förderung von Erwerbslo- sen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln in 2021“, die am 14.01.2021 zur Beschlussfassung dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt wird. Hier wird dargelegt, dass die Verwal- tung nicht die Einstellung der hier in Rede stehenden institutionellen Förderung beabsichtigt, sondern im Gegenteil weitere finanzielle Mittel zur Deckung der wegfallenden Landesförde- rung anbietet, um den politischen Auftrag zur Erhaltung der bisherigen Beratungsstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen für das Haushaltsjahr 2021 optimal zu erfüllen. Am 28.05.2020 hat der Ausschuss Soziales und Senioren beschlossen, die vorhandene Beratungs- struktur zu erhalten (AN/0694/2020). Dies ist nur möglich, wenn die kommunale Förderung um die ab 2021 fehlende Landesförderung aufgestockt wird. In Ausführung des politischen Beschlusses hat die Verwaltung nach Bekanntgabe der zukünftigen Landesförderung für die „Beratungsstellen Arbeit“ Gespräche mit den betroffenen Trägern mit dem Ziel geführt, die vorhandene Beratungsstruktur zu erhalten. Die in der Anfrage zitierte Mitteilung an die Träger betrifft zwischenzeitliche Vorschläge zur Mittelverteilung innerhalb dieses Gesprächspro- zess. Diese Mitteilung wurde den Trägern zur Vorbereitung einer gemeinsamen Besprechung zuge- sandt. Sie entspricht jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand des Abstimmungsprozesses. Gemäß Beschlussvorlage 3244/2020 schlägt die Verwaltung vielmehr vor  eine kommunale Bezuschussung der neuen „Beratungsstelle Arbeit“,  den Erhalt der verbleibenden Beratungsstruktur der Arbeitslosenzentren und Erwerblosenbe- ratungsstellen,  die Kompensation der bisherigen Landesförderung aus kommunalen Mitteln in 2021,  sowie die Fortentwicklung der Beratungsstruktur und der Betreuung des Beratungsnetzwerkes ab 2022 unter den geänderten Rahmenbedingungen der Landesfinanzierung. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 11.01.2021

    Hauptausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.01.2021 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 14.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz