3666/2020
Institutionelle Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff (AN/1491/2020)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
2570 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 04.01.2021 3666/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.01.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Institutionelle Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff (AN/1491/2020) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln sowie die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln stellen mit der Anfrage „Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ und Vingster Treff“ verschiedene Fragen an die Verwaltung. Die Verwaltung verweist hierzu auf die Beschlussvorlage 3244/2020 „Förderung von Erwerbslo- sen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln in 2021“, die am 14.01.2021 zur Beschlussfassung dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt wird. Hier wird dargelegt, dass die Verwal- tung nicht die Einstellung der hier in Rede stehenden institutionellen Förderung beabsichtigt, sondern im Gegenteil weitere finanzielle Mittel zur Deckung der wegfallenden Landesförde- rung anbietet, um den politischen Auftrag zur Erhaltung der bisherigen Beratungsstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen für das Haushaltsjahr 2021 optimal zu erfüllen. Am 28.05.2020 hat der Ausschuss Soziales und Senioren beschlossen, die vorhandene Beratungs- struktur zu erhalten (AN/0694/2020). Dies ist nur möglich, wenn die kommunale Förderung um die ab 2021 fehlende Landesförderung aufgestockt wird. In Ausführung des politischen Beschlusses hat die Verwaltung nach Bekanntgabe der zukünftigen Landesförderung für die „Beratungsstellen Arbeit“ Gespräche mit den betroffenen Trägern mit dem Ziel geführt, die vorhandene Beratungsstruktur zu erhalten. Die in der Anfrage zitierte Mitteilung an die Träger betrifft zwischenzeitliche Vorschläge zur Mittelverteilung innerhalb dieses Gesprächspro- zess. Diese Mitteilung wurde den Trägern zur Vorbereitung einer gemeinsamen Besprechung zuge- sandt. Sie entspricht jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand des Abstimmungsprozesses. Gemäß Beschlussvorlage 3244/2020 schlägt die Verwaltung vielmehr vor eine kommunale Bezuschussung der neuen „Beratungsstelle Arbeit“, den Erhalt der verbleibenden Beratungsstruktur der Arbeitslosenzentren und Erwerblosenbe- ratungsstellen, die Kompensation der bisherigen Landesförderung aus kommunalen Mitteln in 2021, sowie die Fortentwicklung der Beratungsstruktur und der Betreuung des Beratungsnetzwerkes ab 2022 unter den geänderten Rahmenbedingungen der Landesfinanzierung. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3666/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 04.01.2021
- Erstellt
- 16.12.2020 15:57