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3666/2020

Institutionelle Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff (AN/1491/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 04.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.01.2021, TOP 14.4

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2570 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  04.01.2021 
 3666/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.01.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 
 
Institutionelle Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff (AN/1491/2020) 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln sowie die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln stellen 
mit der Anfrage „Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ und Vingster Treff“ verschiedene 
Fragen an die Verwaltung.  
 
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Beschlussvorlage 3244/2020 „Förderung von Erwerbslo-
sen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln in 2021“, die am 14.01.2021 zur Beschlussfassung 
dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt wird. Hier wird dargelegt, dass die Verwal-
tung nicht die Einstellung der hier in Rede stehenden institutionellen Förderung beabsichtigt, 
sondern im Gegenteil weitere finanzielle Mittel zur Deckung der wegfallenden Landesförde-
rung anbietet, um den politischen Auftrag zur Erhaltung der bisherigen Beratungsstruktur von 
Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen für das Haushaltsjahr 2021 optimal zu 
erfüllen.  
 
Am 28.05.2020 hat der Ausschuss Soziales und Senioren beschlossen, die vorhandene Beratungs-
struktur zu erhalten (AN/0694/2020). Dies ist nur möglich, wenn die kommunale Förderung um die ab 
2021 fehlende Landesförderung aufgestockt wird. 
 
In Ausführung des politischen Beschlusses hat die Verwaltung nach Bekanntgabe der zukünftigen 
Landesförderung für die „Beratungsstellen Arbeit“ Gespräche mit den betroffenen Trägern mit dem 
Ziel geführt, die vorhandene Beratungsstruktur zu erhalten. Die in der Anfrage zitierte Mitteilung an 
die Träger betrifft zwischenzeitliche Vorschläge zur Mittelverteilung innerhalb dieses Gesprächspro-
zess. Diese Mitteilung wurde den Trägern zur Vorbereitung einer gemeinsamen Besprechung zuge-
sandt. Sie entspricht jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand des Abstimmungsprozesses.  
 
Gemäß Beschlussvorlage 3244/2020 schlägt die Verwaltung vielmehr vor 
 eine kommunale Bezuschussung der neuen „Beratungsstelle Arbeit“, 
 den Erhalt der verbleibenden Beratungsstruktur der Arbeitslosenzentren und Erwerblosenbe-
ratungsstellen, 
 die Kompensation der bisherigen Landesförderung aus kommunalen Mitteln in 2021, 
 sowie die Fortentwicklung der Beratungsstruktur und der Betreuung des Beratungsnetzwerkes 
ab 2022 unter den geänderten Rahmenbedingungen der Landesfinanzierung. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

11.01.2021 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3666/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
04.01.2021
Erstellt
16.12.2020 15:57