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SV-2019/0066

Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 22. Oktober 2019 betr. Neues Gewerbegebiet im Darmstädter Norden

Große Anfragen 25.10.2019

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11567 Zeichen

Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
SPD Fraktion  
Wilhelminenstraße 7a 
64283 Darmstadt 
 
  
 
Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2201 - 04 
Telefax:  06151 13-2205 
Internet:  http://www.darmstadt.de 
E-Mail:  oberbuergermeister@darmstadt.de 
 
Datum: 
   8. November 2019 
 
Dringliche Große Anfrage der SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
Neues Gewerbegebiet im Darmstädter Norden 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 
 
Fragen an den Magistrat: 
 
1.  Befindet sich der Magistrat mit einem konkreten Unt ernehmen in Verhandlungen über die Nutzung 
eines neuen großflächigen Gewerbegebiets? 
2.  Wie lautet ggf. der Name des Unternehmens? 
3.  Wie ist ggf. der aktuelle Stand der Verhandlungen? 
4.  Inwiefern spielen bei den Verhandlungen mit dem konkreten Unternehmen unbebaute Flächen im 
Darmstädter Norden eine Rolle? 
5.  Inwiefern spielen bei anderen Verhandlungen mit Unternehmen unbebaute Flächen im Darmstädter 
Norden eine Rolle? 
 
Antwort 1– 5: 
 
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet, weil hier ein größerer Umgriff notwendig ist: 
 
Dies resultiert daher, dass der Fragestellung offenbar kein realitätsnahes Verständnis von Standortent- 
scheidungsprozessen in Wirtschaftsunternehmen zu Grunde gelegt ist und dieser Punkt zudem nicht 
gekoppelt an die Zeitachse zwischen dem Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen (VU) zu einer 
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) inklusive einer breiten Öffentlichkeits- und Gremienbetei- 
ligung, dem möglichen formellen Beschluss über eine solche bis hin zur Rechtskraft von möglichen Be- 
bauungsplänen betrachtet wird.

2
Von den Vorbereitenden Untersuchungen bis zu einem möglichen Baubeginn ist optimistisch mit Zeit- 
räumen von fünf bis sieben Jahren zu rechnen. Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist mithin 
ein zeitbedürftiger stadtgesellschaftlicher und planerischer Prozess. Solange würde kein Unternehmen, 
das aktuell einen Flächenbedarf hat, vernünftiger Weise warten wollen. Damit erledigen sich die Fragen 1 
bis 5 praktisch. 
 
Nicht jedoch erledigt sich damit die Frage nach einer strategischen Gewerbeflächenbevorratung inner- 
halb einer ganzheitlich agierenden und sämtliche urbanen Funktionen berücksichtigenden Stadtentwick- 
lung. 
 
Unternehmerische Standortentscheidungen werden in aller Regel innerhalb verhältnismäßig kurzer Frist 
(oft ca. 12 Monate) und unter Berücksichtigung aktueller bis mittelfristiger, im besten Fall langfristiger 
innerbetrieblicher Bedürfnislagen getroffen. Dafür muss eine Stadt Vorsorge treffen. Beginnt in einem 
Unternehmen die Standortsuche, so ist es oft genug viel zu spät, erst mit der Baulanderschließung und 
Planungsrechtsschaffung zu beginnen. 
 
Zugleich zeichnet sich ab, dass auf den Konversionsflächen Kelley Barracks und Nathan Hale Depot als- 
bald keine relevanten Flächen mehr zu Verfügung stehen und auch der allgemeine Büroimmobilienmarkt 
in Darmstadt ist mit einer Leerstandsquote von max. 3 % kein in jeder Hinsicht reaktionsfähiger Markt. 
Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren in relevanter Größenordnung gewerbliche Flächen in Woh- 
nungsbauprojekte umgewandelt wurden, da Projektentwickler hier bessere Einnahmemöglichkeiten sehen 
(z.B. im Verlegerviertel). 
 
Diese Situation ist im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen zu einer Städtebaulichen Entwicklungs- 
maßnahme genauer zu untersuchen und zu quantifizieren – mit Wirkung auf die Größe möglicher Gewer- 
begebiete. In Frage steht dabei auch, Firmen mit Verlagerungsabsicht im Stadtgebiet ein Angebot ma- 
chen zu können, so dass – sofern dies stadtplanerisch sinnvoll ist – u.U. auch neue Wohnbauflächen frei- 
gesetzt werden könnten. 
 
Das Argument, dass damit im Norden das Gewerbe einseitig konzentriert würde, greift dabei im Übrigen 
vollkommen zu kurz. Hinsichtlich der Flächenausdehnung werden die Wohnareale in Wixhausen und Ar- 
heilgen bei weitem dominierend bleiben. Gesamtstädtisch betrachtet bleibt der Gegensatz Ost (Wohnen) 
/ West (Gewerbe) weiterhin bestimmendes räumliches Element und eine Gestaltungsaufgabe in der Hin- 
sicht, einen Ausgleich und, wo möglich, eine Annäherung von Wohnen und Arbeiten zu schaffen – was, 
wenn dann, als weiteres Argument für eine maßvolle räumliche Gewerbeentwicklung herangezogen wer- 
den kann. 
 
Abschließend sei erwähnt, dass es durchaus denkbar erscheint, die Unterbringung wichtiger kommunaler 
Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zum Vorteil der benachbarten Bürgerschaft in den weiteren Planun- 
gen zu berücksichtigen, so z.B. einen Betriebshof der HEAG Mobilo, für den ein Flächenbedarf vorliegt. 
 
 
Frage 6: 
 
Existiert mit Blick auf notwendige Änderungen des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans 
ein Unterschied zwischen der potentiellen Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in Wixhausen-
Ost/Arheilgen-Nord bzw. Arheilgen-West?

3
Antwort:  
 
Aufgrund des frühen Verfahrensstandes ist nicht zu erwarten, dass die betreffenden Flächen bereits Be-
standteil der Regional- und Landesplanung sind. Üblicherweise werden kommunale Planungen, die nicht 
im Einklang mit den Zielen der Regional- und Landesplanung stehen, in einem späteren Schritt ange- 
passt. Der Regionalplan Südhessen sieht eine Differenzierung von Flächen für „Vorranggebiet Siedlung“ 
(in diese Kategorie fallen u.a. Wohnbauflächen) und „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ vor. Eine 
Ausweisung von Wohnbauflächen in einem Vorranggebiet Industrie und Gewerbe oder umgekehrt im 
Rahmen der Bauleitplanung ist nur im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens, mit offenem Ergebnis, 
möglich. 
Darüber hinaus legen der Landesentwicklungsplan sowie der Regionalplan Südhessen das Siedlungsbe- 
schränkungsgebiet fest. In diesem Gebiet ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im 
Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen ist jedoch zulässig. 
 
Unabhängig davon benennt jedoch das Regionale Entwicklungskonzept Südhessen (REK), welches vom 
Regierungspräsidium Darmstadt beauftragt wurde, eine entsprechend große Fläche in Arheilgen als mög- 
liche Potenzialflächen für eine gewerbliche Entwicklung. 
 
 
Frage 7: 
 
Existiert mit Blick auf mögliche Hürden bzgl. Landschaftsschutzgebiet und Naturdenkmäler ein Unter- 
schied zwischen der potentiellen Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in Wixhausen-
Ost/Arheilgen-Nord bzw. Arheilgen-West? 
 
Antwort:  
 
Im Geltungsbereich der VU für die Gebiete Arheilgen-West und Wixhausen-Ost befinden sich keine Land- 
schaftsschutzgebiete oder Naturdenkmäler. Belange des Umweltschutzes (insb. Artenschutz, Natur- 
schutz und Landschaftsschutz) als öffentlicher Belang werden im Rahmen  der TöB- Beteiligung (§§ 165 
Abs. 4, 139 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 Abs. 2 und 4a Abs. 1 bis 4 und 6 BauGB) abgefragt. 
Falls Restriktionen aus dem Naturschutz vorlägen, beträfen diese Restriktionen in gleichermaßen Wohn- 
und Gewerbegebiete. 
Zur Erläuterung sei angemerkt, dass der Hinweis des Magistrats zur möglichen naturschutzfachlichen 
Einschränkungen bezüglich des SPD-Vorschlags zu einer Bebauung zwischen Wixhausen, Arheilgen und 
GSI gemacht wurde, als dazu (noch) kein räumlicher Umgriff bekannt war. Außerhalb des Geltungsbe- 
reichs der Vorbereitenden Untersuchungen sind im Nahbereich durchaus Zonen/Objekte mit Schutzsta- 
tus vorhanden.   
 
 
Frage 8: 
 
Wie wird sich der Wohnraumbedarf in Arheilgen und Wixhausen bis 2030 entwickeln? 
 
Antwort:  
 
Der Wohnraumbedarf für die Gesamtstadt wird bis 2030 weiterhin anhaltend hoch sein. Dies gilt unein- 
geschränkt auch für die Stadtteile Arheilgen und Wixhausen.  
Im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts Südhessen wird der Gesamtbedarf bis 2030 mit 
15.500 WE veranschlagt. Eine gesonderte Betrachtung der Stadtteile, wird als nicht notwendig erachtet, 
da dort die Realisierungsmöglichkeiten für Wohnungsbau aufgrund der bestehenden Siedlungsbeschrän- 
kungszone ohnehin stark eingeschränkt sind.

4
Frage 9:  
 
Welche Wohnraumpotentiale sieht der Magistrat in Arheilgen und Wixhausen? 
 
Antwort:  
 
Innerhalb der bestehenden Siedlungsbeschränkungszone können für den Wohnungsbau aktuell keine 
realisierbaren großflächigen Wohnraumpotenziale benannt werden. Kleinräumige Nachverdichtungen im 
Bestand sind dort im Rahmen des geltenden Baurechts im Einzelfall grundsätzlich möglich. 
 
 
Frage 10: 
 
Inwiefern hat die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Stadtteilforum Arheilgen und im Orts- 
beirat Wixhausen eine Rolle gespielt? 
 
Antwort:  
 
Der Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen zu einer Städtebaulichen Entwick- 
lungsmaßnahme ist der Auftakt eines intensiven und zeitlich umfänglichen Prüf- und Diskussionsprozes- 
ses (s.o.), nicht dessen Ende. Sein Zweck besteht zunächst primär in der Sicherung des entwicklungsun-
beeinflussten Bodenpreises und der Vermeidung von Bodenspekulation. Im weiteren Verlauf werden zum 
Beispiel das Stadtteilforum Arheilgen und der Ortsbeirat Wixhausen selbstverständlich angemessen be- 
teiligt werden. 
 
Es ist immer wieder zu betonen, dass der Beschluss zur Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen 
nicht gleichzusetzen ist mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes. 
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt eine vertiefte Prüfung des Handlungsbedarfs und 
der Handlungsoptionen der Gemeinde. Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Beurtei- 
lungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung einer Städtebaulichen Ent- 
wicklungsmaßnahme gewonnen werden. Erst nach Abschluss und je nach Ergebnis der Vorbereitenden 
Untersuchungen kann in einem nächsten Schritt ein städtebaulicher Entwicklungsbereich als Satzung 
(„Entwicklungssatzung“) förmlich festlegt werden (§ 165 Abs. 6 BauGB).  
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen 
nicht gleich-bedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Entwicklungsgebiets ist. Dieses bedarf, wie 
zuvor bereits erläutert, einer besonderen Entwicklungssatzung. 
 
 
Frage 11: 
 
Wenn die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Stadtteilforum Arheilgen und im Ortsbeirat 
Wixhausen keine Rolle gespielt hat, warum wurden die Bürgerinnen und Bürger weder informiert noch 
beteiligt? 
 
Antwort: Siehe Frage 10: 
 
Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Vorfeld des Beschlusses nicht informiert und beteiligt, um keine 
Bodenspekulation auszulösen und damit eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme undurchführbar zu 
machen. Es ist selbstverständlich, dass im weiteren Prozess eine Bürgerbeteiligung stattfindet, wie dies 
Kultur und Standard in Darmstadt ist.

5
Frage 12: 
 
Welche Beteiligungsmöglichkeiten sieht der Magistrat für die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts, 
insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger Arheilgens und Wixhausens, vor? 
 
Antwort: Siehe Frage 11.  
 
Formell werden zudem im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen die betroffenen Eigentümer, Mie- 
ter und Pächter zur Mitwirkung aufgefordert und haben hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rah- 
men dieser Betroffenenbeteiligung werden die privaten Belange ermittelt (§§ 165 Abs. 4, 137 BauGB). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

6
Verteiler: 
Büro der Stadtverordnetenversammlung 
und Gremiendienste 
Pressestelle   ( x )  zur Veröffentlichung 
                    (   )  zur Kenntnis 
Amt 15

SV-2019/0066

141 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2019/0066 
 
 
Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 22. Oktober 2019 betr. Neues 
Gewerbegebiet im Darmstädter Norden

anlage 3

2323 Zeichen

www.spd.de 
 
 
 
 
 
SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77 
BIC HELADEF1DAS 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
 
 
 
Dringliche Große Anfrage 
 
 
 
 
Neues Gewerbegebiet im Darmstädter Norden 
 
Wir fragen den Magistrat: 
 
1. Befindet sich der Magistrat mit einem konkreten Unternehmen in Verhandlungen über die Nutzung 
eines neuen großflächigen Gewerbegebiets? 
 
2. Wie lautet ggf. der Name des Unternehmens? 
 
3. Wie ist ggf. der aktuelle Stand der Verhandlungen? 
 
4. Inwiefern spielen bei den Verhandlungen mit dem konkreten Unternehmen unbebaute Flächen im 
Darmstädter Norden eine Rolle? 
 
5. Inwiefern spielen bei anderen Verhandlungen mit Unternehmen unbebaute Flächen im 
Darmstädter Norden eine Rolle? 
 
6. Existiert mit Blick auf notwendige Änderungen des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans 
ein Unterschied zwischen der potentiellen Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in 
Wixhausen-Ost/Arheilgen-Nord bzw. Arheilgen-West? 
 
7. Existiert mit Blick auf mögliche Hürden bzgl. Landschaftsschutzgebiet und Naturdenkmäler ein 
Unterschied zwischen der potentiellen Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in 
Wixhausen-Ost/Arheilgen-Nord bzw. Arheilgen-West? 
 
8. Wie wird sich der Wohnraumbedarf in Arheilgen und Wixhausen bis 2030 entwickeln? 
 
9. Welche Wohnraumpotentiale sieht der Magistrat in Arheilgen und Wixhausen?

10. Inwiefern hat die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Stadtteilforum Arheilgen und im 
Ortsbeirat Wixhausen eine Rolle gespielt? 
 
11. Wenn die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Stadtteilforum Arheilgen und im Ortsbeirat 
Wixhausen keine Rolle gespielt hat, warum wurden die Bürgerinnen und Bürger weder informiert 
noch beteiligt? 
 
12. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sieht der Magistrat für die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts, 
insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger Arheilgens und Wixhausens, vor? 
 
Darmstadt, 22. Oktober 2019 
 
 
Santi Umberti   Michael Siebel     Anne Marquardt  Dagmar Matzger 
Tim Huß  (Fraktionsvorsitzender)   (stellv. Fraktionsvorsitzende) (stellv. Fraktionsvorsitzende) 
(Stadtverordnete)

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Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0066
Typ
Große Anfragen
Datum
25.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00