Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435ST5, FF: Amt 63)
Stellungnahme der Verwaltung 190191-1 ST vom 16.10.2019
Stand: Am 31.10.2019 im Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.
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