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A-R/0035/2018

Lückenschluss an der Schillerstraße – Veloroute Südost realisieren

Antrag an den Rat 08.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 33.9

a-r-0035-2018-Velo-Münster

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a-r-0035-2018-Velo-Münster

3808 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0035/2018  
 
                  Münster, den 08.05.2018 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten ÖDP 
 „Lückenschluss an der Schillerstraße – Veloroute Südost realisieren“ 
Der Rat der Stadt Münster erkennt die dringliche Notwendigkeit an, den knappen 
Verkehrsraum in der wachsenden Stadt einer nachhaltigen, den Umweltverbund 
priorisierenden Entwicklung zuzuführen und beschließt daher als wichtige Bausteine: 
 1. Im Sinne des  – auch im Planungsausschuss vom 8 . März 2018 explizit 
formulierten  Ziels – der Entwicklung eines zusammenhängenden Fahrradstraßennetzes, 
wird die „äußere“ Schillerstraße in eine Fahrradstraße umgewidmet. Gemeint ist der 
Abschnitt zwischen Hansaring und Lütkenbecker Weg/ Theodor-Schweie-Straße, bislang 
eine ca. 700 m lange Netzlücke zwischen Heumannsweg und Hauptbahnhof. 
 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die als Z ubringer-, Tangential- bzw. 
Bypass-Verbindung eingestufte Veloroutenstrecke zwischen Münster Hauptbahnhof und 
Albersloher Weg (via Schillerstr., Lütkenbecker Weg, Lindberghweg, Heumannsweg) 
gemäß der Vorlage V/0650/2016 als kommunales Entwicklungsziel im Gemeindegebiet in 
die  Gemeindeentwicklung zu integrieren, mit hoher Priorität zu behandeln und zeitnah 
umzusetzen. 
 3. Bei zukünftigen Planungen entlang des unter Pun kt 2 genannten 
Streckenabschnitts sind die Belange des Entwicklungsziels der Stärkung einer 
nachhaltigen Mobilität unter Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von 
Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. 
 
Begründung zu 1 und 2: 
Im Radverkehrskonzept 2025 für Münster wird mit der übergeordneten Zielsetzung

„Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ mittelfristig 
ein Radverkehrsanteil von 50 % am Modal Split in Münster angestrebt. Durch die 
Ausweisung als Fahrradstraße wird ein wichtiger Netzschluss im Verlauf einer 
stadtregionalen Veloroute geschaffen, so wie es im Radverkehrskonzept (S. 11) 
vorgesehen ist. Das sichere, komfortable und zügige Fahren mit dem Rad ist nur auf einer 
lückenfrei geführten Fahrradstraße möglich. Diesen Ansprüchen wird mit dem 
Lückenschluss und der zusätzlichen Ausweisung als Veloroute Rechnung getragen. Auch 
die Forderung der CDU zur Vorlage V/1068/2017, „eine mögliche, zukünftige Einrichtung 
als Fahrradstraße […] perspektivisch zu berücksicht igen“ unterstützt diesen Gedanken 
und stellt den konkreten Anwendungsfall für den genannten Streckenabschnitt klar 
(ASSVW, 25.01.2018). 
Begründung zu 3: 
Münsters Innenstadt als im Typus kompakte, nutzungsgemischte und sozial integrierende 
Europäische Stadt kann in ihrer Funktion als Kommunikations-, Arbeits- und Lebensort für 
alle Mitglieder der Gesellschaft nur erhalten werden, wenn ein entsprechend gesundes 
und umweltfreundliches Umfeld geboten wird. Hierzu zählt im Wesentlichen ein Verkehr, 
der sich dem Umweltverbund auch in seiner Infrastruktur öffnet und auf emissionsarme 
Verkehrsmittel setzt. Auch der „Masterplan 100% Klimaschutz Förderung von Klimaschutz 
in Masterplan-Kommunen“ wie der Stadt Münster stellt fest: „Im Bereich Verkehr lassen 
sich die Ziele nur dann erreichen, wenn der Umweltverbund gestärkt und dem Fahrrad, 
öffentlichen Verkehrsmitteln und alternativen klimaneutralen Sharing-Konzepten 
schrittweise mehr Fläche eingeräumt werden. Strategisches Ziel sind autofreie Quartiere 
insbesondere im Innenstadtring. Es ist zur Zielerreichung notwendig, die 
Fahrradinfrastruktur […] zu verbessern.“ Dies soll auch im Sinne des Gesetzgebers eine 
menschenwürdige Umwelt sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und 
entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der 
Stadtentwicklung, fördern. 
 
Gez. 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Rat
TOP 33.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Schillerstraße
  • Heumannsweg
  • Albersloher Weg
  • Lütkenbecker Weg
  • Lindberghweg
  • Hansaring

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Details

Aktenzeichen
A-R/0035/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
08.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37