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Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 15.09.2011 zu den Aufhebungsverfahren Nummer 3011 a und Teilaufhebungsverfahren 121 Arbeitstitel: Fluchtlinienplan 3011 a ohne Arbeitstitel, Fluchtlinienplan 121 "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 0112/2020 vom 27.01.2020

Stand: Am 19.03.2020 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Geltungsbereich

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    [8 stactöm |) Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich der Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr.: 3011 a Geltungsbereich der Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr.: 121 In Köln - Altstadt/Süd Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- etungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu trı R diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Groß Sa Vorlagen-Nummer 0112/2020 Freigabedatum 27.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 15.09.2011 zu den Aufhebungsverfahren Nummer 3011 a und Teilaufhebungsverfahren 121 Arbeitstitel: Fluchtlinienplan 3011 a ohne Arbeitstitel; Fluchtlinienplan 121 "Kölner Stadterwei- terung" in Köln-Altstadt/Süd Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse vom 15.09.2011 zu dem Aufhebungsverfahren Nummer 3011 a und Teilaufhebungsverfahren 121 für das Gebiet süd- östlich der Ulrepforte in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Fluchtlinienplan 3011 a ohne Arbeitsti- tel; Fluchtlinienplan 121 "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der in der Ulrepforte ansässige Karnevalsverein "Kölsche Funke rut wieß vun 1823 e. V." beabsich- tigte, auf einer Teilfläche des Grundstücks ein Erbbaurecht zu bestellen, um dort einen Erweiterungs- bau zu errichten. Diesen Ausbauplänen standen die Festsetzungen der Fluchtlinienpläne 3011a und 121 entgegen. Um die Planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen hatte der Stadtentwick- lungsausschuss am 15.09.2011 die Einleitungsbeschlüsse zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 3011a und Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes 121 gefasst. Zwischenzeitlich hat der Karnevalsverein "Kölsche Funke rut wieß vun 1823 e. V." seine Erweite- rungspläne an die bestehenden städtebaulichen Bedingungen angepasst und umgesetzt. Mit dieser Beschlussvorlage soll der vom StEA in seiner Sitzung am 15.09.2011 gefasste Beschluss über die Einleitung des Aufhebungs- und Teilaufhebungsverfahrens aufgehoben und das Bauleitplan- verfahren eingestellt werden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Auszug aus dem Fluchtlinienplan 3011a Anlage 3 Auszug aus dem Fluchtlinienplan 121
  • Anlage 2 Auszug aus dem Fluchtlinienplan Nr. 3011 a

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    Anlage 2 Auszug aus dem Fluchtlinienplan Nr. 3011 a 5 ■ --=0 ======1:::1 0 ---2 -= 0 ==== :::::::i30 Meter M 1 : SOO ,",, / 'i r .... , 1012 >--.. ___ 102 ',) 1011 / 102 / / I ,I
  • Anlage 3 Auszug aus dem Fluchtlinienplan Nr. 121

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    Anlage 3 Auszug aus dem Fluchtlinienplan Nr. 121 •10 -=o ==20---=40==60 Meter M 1: 1 OOO

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 19.03.2020 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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