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V/0882/2021

Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2020 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2020 und Rückgewährung

Vorlagen 23.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 08.12.2021, TOP 8.13

Beschlussvorlage

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Anlagen zu Vorlage 882

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Beschlussvorlage

6125 Zeichen

V/0882/2021
V/0882/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2020 incl. der Feststellung nicht
verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2020 und Rückgewährung
Beratungsfolge
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:
a) Der mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020, abschließend
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 33.188.442,64 €
sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -1.505.257,17 €,
wird festgestellt.
b) Dem Lagebericht wird zugestimmt.
c) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2020
Entlastung erteilt.
d) Der Jahresfehlbetrag von -1.505.257,17 € wird durch eine Entnahme aus der
Kapitalrücklage ausgeglichen.
e) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen,
Münster, beauftragt.
2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH wird ermächtigt, festzustellen, dass
die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehene Kapitaleinlage der
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
24.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Köhrmann
T elefon:492-2007
Koehrmann@stadt-
muenster.de

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V/0882/2021
- Festbetragseinlage III in Höhe von 99.541,08 €
nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres
2021 einzusetzen ist.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. rd. 1,51 Mio. € ab,
kalkuliert war ein Defizit i. H. v. rd. 1,59 Mio. €. Das im Vergleich zum Vorjahr (2019: -249 T€)
schlechtere Ergebnis ist auf geringere Erträge aus dem Grundstücks- und dem Maklergeschäft sowie
einen höheren Material- und Personalaufwand zurückzuführen. Die WFM verkaufte im Jahr 2020 acht
Grundstücke (2019: elf) mit einem Volumen von 61.624 m² (2019: 70.151 m²).
Trotz der durch die Corona-Krise angespannten wirtschaftlichen Lage lagen die strukturpolitischen
Ergebnisse im Jahr 2020 bei dem überwiegenden T eilder Kriterien über dem Niveau des Vorjahres.
Besonders hohe Werte konnten bei den neuen Arbeitsplätzen, den Neuansiedlungen, den
eingeworbenen Fördermitteln sowie bei den Immobilienvermittlungen erzielt werden. Gleichzeitig lag
die vermarktete Grundstücksfläche unter dem Niveau der Vorjahre. Hier zeigt sich, dass die
Gewerbeflächen in Münster zunehmend knapp werden.
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2020 sind der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie dem Lagebericht der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zu entnehmen (vgl.
Anlagen 1-3). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH hat den
Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 11.06.2021 über die o. g.
Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster
GmbH die Beschlussfassung empfohlen.
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp &
Kollegen GmbH haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen
diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der
Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zum Bilanzstichtag.
Zu Beschlusspunkt 2:
Hierzu wird auf die Darstellung der Geschäftsführung in der Vorlage 15/2021 an den Aufsichtsrat der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH verwiesen (Anlage 4). Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 11.06.2021 über den Beschlusspunkt beraten und der
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Beschlussfassung
empfohlen.
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH ist unmittelbar an der T echnologieförderungMünster GmbH
und mittelbar an der CeNT ech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und
Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter

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V/0882/2021
wurden die Beschlüsse über die Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den
Geschäftsjahren 2020 bereits gefasst. Die Gesellschafterversammlung der T echnologieförderung
Münster GmbH hat festgestellt, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehenen Kapitaleinlagen
vollständig verbraucht worden sind. Bei der CeNT echGmbH wurde die Festbeitragseinlage I Nr. 1 i.
H. v. 5.279,04 nicht vollständig verbraucht. Bezogen auf die Summe aller von der CeNT echGmbH
erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2021 (120 T€) übersteigt die Überkompensation den
durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um weniger als 10 %. Die Gesellschafterversammlung der
CeNT ech GmbH hat daher festgestellt, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehene
Kapitaleinlage der Festbeitragseinlage I Nr. 1 i. H. v. 5.279,04 nicht verbraucht worden ist und
beschlossen, diese für eine Anpassung der Kapitaleinlage des Jahres 2021 einzusetzen.
Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass sich aus den im Jahr 2020 im System
bewirtschafteten Einlagen keine Rückzahlungen aus Überkompensation ergeben.
In Vertretung
Gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1 Bilanz zum 31.12.2020
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2020
Anlage 3 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Anlage 4 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 15/2021 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zur
Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen

Anlagen zu Vorlage 882

130 Zeichen

Anlage 1 zu Vorlage V/0882/2021

Anlage 2 zu Vorlage V/0882/2021

Anlage 3 zu Vorlage V/0882/2021

Anlage 4 zu Vorlage V/0882/2021

Anlage A

1009 Zeichen

Anlage A zur V/0882/2021
Kurzüberblick
Jahresabschluss 2020 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des
Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht
verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2020 und Rückgewährung.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung
für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der
Gesellschafterversammlung
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beratungsverlauf (1)

08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0882/2021
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2021
Erstellt
23.11.2021 09:35