V/0882/2021
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2020 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2020 und Rückgewährung
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Beschlussvorlage
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V/0882/2021 V/0882/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2020 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2020 und Rückgewährung Beratungsfolge 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 33.188.442,64 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -1.505.257,17 €, wird festgestellt. b) Dem Lagebericht wird zugestimmt. c) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. d) Der Jahresfehlbetrag von -1.505.257,17 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. e) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen, Münster, beauftragt. 2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird ermächtigt, festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehene Kapitaleinlage der Amt für Finanzen und Beteiligungen 24.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Köhrmann T elefon:492-2007 Koehrmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0882/2021 - Festbetragseinlage III in Höhe von 99.541,08 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2021 einzusetzen ist. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. rd. 1,51 Mio. € ab, kalkuliert war ein Defizit i. H. v. rd. 1,59 Mio. €. Das im Vergleich zum Vorjahr (2019: -249 T€) schlechtere Ergebnis ist auf geringere Erträge aus dem Grundstücks- und dem Maklergeschäft sowie einen höheren Material- und Personalaufwand zurückzuführen. Die WFM verkaufte im Jahr 2020 acht Grundstücke (2019: elf) mit einem Volumen von 61.624 m² (2019: 70.151 m²). Trotz der durch die Corona-Krise angespannten wirtschaftlichen Lage lagen die strukturpolitischen Ergebnisse im Jahr 2020 bei dem überwiegenden T eilder Kriterien über dem Niveau des Vorjahres. Besonders hohe Werte konnten bei den neuen Arbeitsplätzen, den Neuansiedlungen, den eingeworbenen Fördermitteln sowie bei den Immobilienvermittlungen erzielt werden. Gleichzeitig lag die vermarktete Grundstücksfläche unter dem Niveau der Vorjahre. Hier zeigt sich, dass die Gewerbeflächen in Münster zunehmend knapp werden. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2020 sind der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Lagebericht der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zu entnehmen (vgl. Anlagen 1-3). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 11.06.2021 über die o. g. Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Beschlussfassung empfohlen. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zum Bilanzstichtag. Zu Beschlusspunkt 2: Hierzu wird auf die Darstellung der Geschäftsführung in der Vorlage 15/2021 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH verwiesen (Anlage 4). Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 11.06.2021 über den Beschlusspunkt beraten und der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Beschlussfassung empfohlen. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH ist unmittelbar an der T echnologieförderungMünster GmbH und mittelbar an der CeNT ech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter - 2 - V/0882/2021 wurden die Beschlüsse über die Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2020 bereits gefasst. Die Gesellschafterversammlung der T echnologieförderung Münster GmbH hat festgestellt, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehenen Kapitaleinlagen vollständig verbraucht worden sind. Bei der CeNT echGmbH wurde die Festbeitragseinlage I Nr. 1 i. H. v. 5.279,04 nicht vollständig verbraucht. Bezogen auf die Summe aller von der CeNT echGmbH erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2021 (120 T€) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um weniger als 10 %. Die Gesellschafterversammlung der CeNT ech GmbH hat daher festgestellt, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehene Kapitaleinlage der Festbeitragseinlage I Nr. 1 i. H. v. 5.279,04 nicht verbraucht worden ist und beschlossen, diese für eine Anpassung der Kapitaleinlage des Jahres 2021 einzusetzen. Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass sich aus den im Jahr 2020 im System bewirtschafteten Einlagen keine Rückzahlungen aus Überkompensation ergeben. In Vertretung Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1 Bilanz zum 31.12.2020 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2020 Anlage 3 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Anlage 4 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 15/2021 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zur Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen
Anlagen zu Vorlage 882
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Anlage 1 zu Vorlage V/0882/2021 Anlage 2 zu Vorlage V/0882/2021 Anlage 3 zu Vorlage V/0882/2021 Anlage 4 zu Vorlage V/0882/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0882/2021 Kurzüberblick Jahresabschluss 2020 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2020 und Rückgewährung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für ein entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0882/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2021
- Erstellt
- 23.11.2021 09:35