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2015/0106

Erneuerung der Brückenbauwerke Stirnweg und Hilpertstraße einschließlich der Anschlussknotenpunkte Gesamtkosten: 11.800.000,00 Euro

Magistratsvorlage 30.03.2015

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212 Zeichen

Datum: 24.03.2015

Thomas Emig

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Wissenschaftsstadt

Darmstadt

Maßstab 1: 1.500

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42 Zeichen

Auszug aus dem Regionalplan Südhessen 2010

2015/0106

12554 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0106 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6116 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Stirnweg und Hilpertstraße einschließlich der A n-
schlussknotenpunkte  
Gesamtkosten: 11.800.000,00  Euro 
 
Vorlage vom: 30.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Planung wird zugestimmt.  
3. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung ist nach Magistratsbeschluss ein Planfestste l-
lungsverfahren einzuleiten.  
 
 
Anlagen: Bauwerksplan Stirnweg 
Bauwerksplan Hilpertstraße  
Übersichtsplan  
Auszug aus dem Regionalplan Südhessen 2010  
Plan Industriegleis Hilpertstraße

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  30. März 2015  
 
 
Grundlagen 
 
Mit Vorlage 2013/0106 wurde die Notwendigkeit der Erneuerung der beiden Straßenbr ücken 
"Hilpertstraße" und "Stirnweg" als Grundsatz sowie au f Grundlage von entsprechenden Vo r-
planungen der Brücken und deren Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz die jeweilige 
Vorzugsvariante beschlossen.  
 
Nachfolgend wurde nach Beschluss der Vorlagen 2013/0181 (Antworten zu Fragen aus der 
Stadtverordnetenvers ammlung), 2014/0028 (Durchführung VOF -Verhandlungsverfahren) 
sowie 2014/0248 (Ergebnis des VOF -Verhandlungsverfahrens) die Entwurfsplanung der Br ü-
cken und Straßenverkehrsanlagen mit nachfolgend genannten Ergebnissen durchgeführt:  
 
 
Bauwerke 
 
Die Brücke Hilpertstraße übernimmt eine wesentliche Erschließungsfunktion für das Gewerbe-
gebiet Südwest, wo sich unter anderem das TZ Rhein-Main und die zu entwickelnden Konver-
sionsflächen West befinden. Am Knotenpunkt Haardtring / Hilpertstraße / Holzhofallee fließen 
die Verkehre aus den verschiedenen Richtungen zusammen, so dass dieser eine zentrale ve r-
kehrliche Bedeutung für das Gebiet hat. Das neue Bauwerk soll parallel zur bestehenden Br ü-
cke in dauerhafter Lage hergestellt werden, so dass der Verlauf der Achse Holzhofallee - Hil-
pertstraße anzupassen ist. Hauptanlass für die versetzte Lage sind deutlich vereinfachte Ba u-
abläufe und geringere verkehrliche Auswirkungen während der Bauzeit. 
 
Die Brücke Stirnweg dient in erster Linie dem in West<->Süd-Richtung orientierten Verkehr; 
der über den Stirnweg die Hauptverkehrsstraße Haardtring bzw. in umgekehrter Fahr trichtung 
von dort die Rheinstraße und damit die Autobahn erreicht. Dieses Bauwerk wird in gleicher 
Lage wie im Bestand nach Abbruch der heutigen Brücke hergestellt. Während der Bauzeit kann 
die zuerst erneuerte Brücke Hilpertstraße den zusätzlichen Verkehr aufnehmen; die Brücke 
Hilpertstraße ist vom Querschnitt so ausgelegt, dass sie temporär 4 Fahrstreifen in der Bauzeit 
aufnehmen kann. 
 
Im Ergebnis des Gestaltungswettbewerbs (Magistratsvorlagen Nr. 2013/0106 und Nr. 
2014/0248) wurde für beide Brücken ein Spannbetonrahmen unter Verwendung von Fertigte i-
len als Vorzugsvariante festgelegt. Die lager- und fugenlose Bauweise stellt eine wirtschaftliche 
Lösung dar. Der Einsatz von Spannbetonfertigteilen im Überbau erlaubt eine Minimierung der 
bauzeitlichen Einschränkungen des Bahnverkehrs sowie kurze Bauzeiten und reduziert damit 
die Kosten durch Verkehrsbehinderungen. Der Abstand der Widerlager von den äußeren 
Gleisachsen wurde mit jeweils 4,00 m so groß gewählt, dass sich der Baugrubenverbau und die 
Montageabstützungen für die Fertigteile außerhalb des Lichtraumprofils der Bahn aufstellen 
lassen und somit die bauzeitlichen Einschränkungen für den Bahnverkehr minimiert wer den. 
 
Sowohl die geneigten Widerlagerwände als auch die Kappenaußenkanten folgen einer ausg e-
rundeten Linie, die sich in Draufsicht und Ansicht, aber auch in den Anschlussbereichen wi eder 
finden. Auf der Westseite der Brücke Hilpertstraße schließen sich Bastionen an, während auf 
der Ostseite Böschungen ausgebildet werden. Die Brücke Stirnweg wird beidseitig von B ö-
schungsflügeln umgeben. An den Widerlagervorderseiten ist zur Gliederung der Betonfläche 
eine Nutung vorgesehen.

- 4 - 
In der Ansicht wird die ausgerundete Linie vom Rahmenbauwerk sowie vom Berührungsschutz 
gebildet. Der Berührungsschutz trägt auf der Innenseite den Handlauf und dient gleichzeitig als 
Absturzsicherung. Der Berührungsschutz besteht bis zum Handlauf aus transluzenten Glasfl ä-
chen und oberhalb des Handlaufs aus transparenten Glasflächen. Die T-förmigen Pfosten des 
Berührungsschutzes erhalten eine grau-weiße Farbgebung (RAL 9002). 
 
Aus der vorhandenen Topographie und der Trassierung der kreuzenden Verkehrswege ergeben 
sich folgende Hauptabmessungen für die 
 
Brücke Hilpertstraße: 
Stützweite (straßenachsparallel): 17,354 m  
Lichte Weite: 16,108 m  
Lichte Höhe: ≥ 5,82 m   
Breite zwischen den Geländern: ≥ 18,295 m  
Fahrbahnbreite: 3 x 3,75 m  
Konstruktionshöhe: 0,80-1,50 m  
Brückenfläche: 341 m² 
 
Brücke Stirnweg: 
Stützweite (in Bauwerksachse): 20,884 m  
Lichte Weite (in Bauwerksachse): 19,428 m  
Lichte Höhe: ≥ 5,683 m   
Breite zwischen den Geländern: ≥ 13,45 m  
Fahrbahnbreite: 2 x 3,50 m  
Konstruktionshöhe: 1,05 - 1,60 m  
Brückenfläche: 345 m² 
 
Knotenpunkte (Verkehr) 
 
Im Rahmen des für die Brückenneubauten erforderlichen Um- bzw. Neubaus der benachbarten 
Straßenknotenpunkte sollen diese barrierefrei ausgebaut werden. 
 
Der Knotenpunkt Hilpertstraße / Am Kavalleriesand ist angesichts der hohen Verkehr smengen 
zur sicheren Führung aller Verkehrsteilnehmer zu signalisieren. Neben der Verbesserung der 
Verkehrssicherheit ergeben sich daraus für den nicht-motorisierten Verkehr deutlich schnellere 
und direktere Querungsmöglichkeiten auf den verschiedenen relevanten Relationen im Ver-
gleich zu einem unsignalisierten Knotenpunkt.  
 
Auf der Westseite der Brücke Stirnweg muss die Straße Am Kavalleriesand so weit abgesenkt 
werden, dass im Endzustand eine durchgehende Radverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung 
in den neuen "Grünzug Ost TZ Rhein-Main" möglich ist; heute wird dies durch einen bis zu 2 m 
hohen Geländesprung verhindert. Künftig wird eine durchgehende attraktive Verbindung für 
Radfahrer über den neuen "Grünzug Ost TZ Rhein-Main" in Richtung Stadtmitte alternativ zur 
Achse Rheinstraße ermöglicht. Im Planungsraum werden die Verkehrsanlagen h öhenmäßig so 
verändert, dass generell eine vollständige Neuherstellung des Oberbaus erforderlich wird. Die 
Maßnahme umfasst insgesamt eine Länge von ca. 360 m (Abschnitt Hilpertstraße) bzw. 250 m 
(Abschnitt Stirnweg). Die Topographie des gesamten Geländes ist gekennzeichnet durch H ö-
henunterschiede, die aus der erforderlichen Querung der Bahnanlagen resultieren. Die heut i-
gen lichten Höhen bei der Querung der Bahn entsprechen nicht mehr den Vorschriften und 
Regelwerken, so dass die neuen Bauwerke angehoben werden müssen, um eine lichte Höhe 
von 5,70 m einzuhalten.

- 5 - 
 
 
Kostenberechnung 
 
Hilpertstraße  Bauwerk 
Oberbau            16.500 € 
Baugruben, Wasserhaltung        408.640 € 
Entwässerung                   9.485 € 
Gründung, Baugrubensicherung       394.900 € 
Beton, Stahlbeton, Verblendungen    1.235.730 € 
Gerüste, Abbruch         268.010 € 
Stahlbau, Brückenlager, Geländer         62.030 € 
Oberflächen- und Korrosionsschutz, Deckschicht                  49.615 € 
Instandsetzung         452.750 € 
Baustelleneinrichtung, Techn. Bearbeitung      319.400 € 
           3.217.060 € 
Knotenpunkte (Verkehr) 
Untergrund, Unterbau, Entwässerung      317.947 € 
Oberbau          423.035 € 
Ausstattung          228.900 € 
Sonstige besondere Anlagen          60.800 € 
           1.030.682 € 
 
Stirnweg  Bauwerk 
Baugruben, Wasserhaltung        181.112 € 
Entwässerung                 9.930 € 
Gründung, Baugrubensicherung       119.300 € 
Beton, Stahlbeton, Verblendungen       931.076 € 
Gerüste, Abbruch         262.890 € 
Stahlbau, Brückenlager, Geländer         78.045 € 
Oberflächen- und Korrosionsschutz, Deckschicht          49.389 € 
Instandsetzung         312.450 € 
Baustelleneinrichtung, Techn. Bearbeitung      244.400 € 
           2.188.022 € 
Knotenpunkte (Verkehr) 
Untergrund, Unterbau, Entwässerung      351.085 € 
Oberbau          296.820 € 
Ausstattung            97.700 € 
Sonstige besondere Anlagen          17.244 € 
              762.849 € 
 
Bauwerk Hilpertstraße     3.217.060 € 
Knotenpunkte Hilpertstraße     1.030.682 € 
Bauwerk Stirnweg      2.188.022 € 
Knotenpunkte Stirnweg        762.849 € 
           7.198.613 € 
Zuschlag 5 % für Unvorhergesehenes, Sonstiges     359.931 € 
           7.558.544 €

- 6 - 
Projektkostenermittlung 
 
Bauwerke und Knotenpunkte, gerundet     7.600.000 € 
Baunebenkosten 15 %       1.140.000 € 
Projektsteuerung, Öff-Arbeit, Beteiligungsprozesse 5 %      380.000 € 
Aufschlag für Kostenentwicklung 10 %        760.000 € 
Summe Herstellungskosten, netto      9.880.000 € 
zzgl. Mehrwertsteuer 19,0 %       1.877.200 € 
Unvorhergesehenes und zur Rundung          43.000 € 
        11.800.000 € 
 
Die reinen Baukosten der Entwurfsplanung entsprechen mit rd. 9,0 Mio. Euro (brutto; 7,6 Mio. 
Euro netto) recht gut den 2013 auf Grundlage der Vorplanung ermittelten 8,6 Mio. Euro (vgl. 
MV 2013/0106). 
 
Auf der Grundlage dieser Planung wird ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren für beide 
Brücken nach Magistratsbeschluss beim Regierungspräsidenten Darmstadt beantragt. Die 
Dauer dieses Verfahrens wird inklusive der Einspruchsfrist auf 8 Monate prognost iziert. Im 
Anschluss an den Planfeststellungsbescheid wird dem Magistrat erneut über den Sachstand 
berichtet und die Ausführungsplanung begonnen. 
 
Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss ist der Abschluss zum einen eines Freistel-
lungsverfahrens für das Industriegleis zum ehemaligen Nathan-Hale-Depot und zum anderen 
eines Zielabweichungsverfahrens zur ICE-Trassenvariante über die Konversion West längs der 
Eschollbrücker Straße. 
 
Das Industriegleis mit der Gleisharfe (Anlage) auf dem Gelände des ehemaligen Nathan -Hale-
Depots ist ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse immer noch eine gewidmete E i-
senbahnanlage, die nicht überplant werden kann. Hier ist kurzfristig ein Freistellungsverfahren 
nach § 23 AEG zu stellen, welches vor dem Planfeststellungsbeschluss positiv entschi eden sein 
muss. 
 
Gegenwärtig ist im Regionalplan Südhessen 2010 noch eine ICE-Trassenvariante über Konver-
sion West (Nathan-Hale-Depot und Kelly-Baracks) enthalten (Anlage), die nicht überplant wer-
den darf. Hier ist ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium zu beantragen, um 
die Trassenvariante vor dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Regionalplan zu entfernen.  
 
Wenn eines der beiden Verfahren nicht rechtzeitig innerhalb des auf acht Monate angesetzten 
Planfeststellungsverfahrens positiv abgeschlossen werden kann, hat dies erhebliche zeitliche 
Auswirkungen auf den Bau beider Brücken und damit der anschließend zu erneuernden Rhein -
straßenbrücke. 
 
Baubeginn der Brücke Hilpertstraße soll planmäßig Anfang November 2016 sein. Die Oberle i-
tungsarbeiten in diesem Bereich müssen bis dahin abgeschlossen sein (planmäßig: Oktober 
2016). Aufgrund der von der Bahn gewährten Sperrpausen wäre ein späterer Baubeginn mit 
deutlichen Verzögerungen sämtlicher Bahnbrücken verbunden.

- 7 - 
Die Inbetriebnahme der neuen Brücke Hilpertstraße ist für November 2017 vorgesehen. Im 
Januar 2018 werden dann beide alten Brückenbauwerke rückgebaut und mit dem Bau der 
Brücke Stirnweg begonnen. Die Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme soll im Dezem-
ber 2018 erfolgen und im Anschluss unmittelbar mit dem Bau der Rheinstraßenbrücke bego n-
nen werden. 
 
Die Finanzierung wird in der Bauvorlage dargestellt. 
 
 
Darmstadt, 30.03.2015 
III-66/2 S-Em-Wg 
Nst. 2715 
 
 
Die Dezernentin III     Der Dezernent IV 
 
 
 
Cornelia Zuschke     André Schellenberger 
Stadträtin      Stadtkämmerer

anlage 1

21 Zeichen

Bauwerksplan
Stirnweg

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727 Zeichen

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Durth Roos rel gem m u
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B273400
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Anlage 3
Brückenerneuerung
+ EN Hipertstraße und Stimweg | "= 1
Pionort. Übersichtsiogepion
Pezaa0ı + — Entwurfsplanung —
+ + n- 1: 2000
+ Beramet in Te | 1166/25
Gezeichnet:
gez. Comnelio Zuschle gez. D. Boß Datum:
+ R 4 2423405 Dipl.-Ing. S Zuschke Di ing.) D.BoB u. ur ame bean
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Bi Wissenschaftsstadt
Darmstadt

der Magistrat

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26 Zeichen

Bauwerksplan
Hilpertstraße

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 6
TOP 160 beschließend
TOP 29

Orte (7)

  • Hilpertstraße 2
  • Holzhofallee
  • Rheinstraße
  • Eschollbrücker Straße
  • Stirnweg 2
  • Am Kavalleriesand
  • Haardtring

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0106
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00