Integration von Kindertagesstätten in Wohnbebauung
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3590/2017 vom 23.11.2017
Stand: Am 28.11.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/51/1 IV/51/1 Vorlagen-Nummer 23.11.2017 3590/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 28.11.2017 Integration von Kindertagesstätten in Wohnbebauung In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.06.2017 wurde unter TOP zu 6.1.1 "Dringend er- forderliche Kita-Flächen in Köln - Vergabe von Kita-Flächen" (1764/2017) unter anderem darüber dis- kutiert, Kindertagesstätten und Wohnbebauung häufiger zusammen zu bringen. Die Verwaltung gibt hinsichtlich der Kombination aus Kindertagesstätte und Wohnbebauung nachfolgende Information: Die Möglichkeit, Kindertageseinrichtungen mit Wohnraum zu kombinieren, findet bei den Investoren in den letzten Jahren sowie in zukünftigen Projekten verstärkt Anklang. In Stadtteilen wie Weidenpesch, Nippes oder Zollstock wurden beispielsweise Kindertagesstätten in Kombination mit Wohnungsbau bereits erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus gibt es in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim, Bickendorf, Neubrück und Kalk bereits 7 konkrete Standorte mit insgesamt 33 Gruppen (zwischen 3 und 6 Gruppen je Standort, durch- schnittlich fast 5 Gruppen), die sich zum Teil bereits in der baulichen Realisierung befinden. Die Kitas sind teils in einer bis zu 5 geschossige Bauweise integriert. Die Anzahl der Geschossigkeit richtet sich nach der umliegenden Bebauung bzw. eines zugrunde liegenden Bebauungsplans. In neu entstehenden oder zu überarbeitenden Plangebieten wird seitens der Verwaltung darauf ge- achtet, dass Kita-Bedarfe entsprechend berücksichtigt werden und je nach Flächenverfügbarkeit ent- weder solitär, oder aber in Kombination mit Wohnungsbau eingeplant werden. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf
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