mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0871/2026 vom 22.04.2026

Stand: Am 27.04.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 2 Gutachten Freizeitlärm

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    B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Schalltechnische Untersuchung zu den Freizeit-Lärmimmissionen durch den Betrieb der geplanten Pumptrackanlage in der Claudiusstraße, Köln-Immendorf ___________________________________________ Stand: Januar 2026 Entwurf ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle nach § 29 b BImSchG Geräusche und Erschütterungen Hauptsitz Köln Am Wassermann 36, D-50829 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: ( 0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Anlage 2 B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Schalltechnische Untersuchung zu den Freizeit-Lärmimmissionen durch den Betrieb der geplanten Pumptrackanlage in der Claudiusstraße, Köln-Immendorf ___________________________________________ Stand: Januar 2026 DIESES GUTACHTEN MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. Auftraggeber: Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Kinderinteressen und Jugendförderung Ottmar Pohl Platz 1 51103 Köln Berichts-Nr.: Auftrag vom: 11.12.2025 Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook Sachbearbeiter: Dr. L. Sonnenschein Seitenzahl: 29 + 5 (Anhang) Datum: 15. Januar 2026 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 3 von 29 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4 2. Unterlagen ............................................................................................................. 11 2.1. Pläne .................................................................................................................................... 11 2.2. Normen und Richtlinien .................................................................................................... 11 2.3. Sonstiges ............................................................................................................................ 13 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte ........................................................................................... 14 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ............................................................................. 14 3.2. Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass ............................................................ 16 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ............................................................................ 18 4. Beschreibung der Immissionsberechnung ......................................................... 20 5. Vorgehensweise .................................................................................................... 22 6. Freizeitlärm ............................................................................................................ 23 6.1. Freizeitlärmemittenten ....................................................................................................... 24 6.2. Pumptrack ........................................................................................................................... 25 6.3. Publikum (nicht aktiv beteiligte Personen) ..................................................................... 25 6.4. Beurteilungspegel Freizeitlärm ........................................................................................ 26 7. Fazit ........................................................................................................................ 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 4 von 29 1. Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Köln plant an der Claudiusstraße in Köln -Immendorf die Errichtung einer Pumptrackanlage auf einer öffentlichen Grünfläche. Westlich davon befindet sich Wohnbebauung und östlich davon ein Gewerbegebiet. Die Freizeitaktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Pumptrackanlage werden gemäß dem Freizeitlärm-Erlass NRW beurteilt. Eine Vorbelastung von Freizeitlärm ist im Bestand nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang wurde die ADU cologne GmbH von der Stadt Köln beauftragt, die Schallimmissionen des Planvorhabens zu untersuchen. Insbesondere soll überprüft werden, welche Nutzung (Betriebszeiten, ggf. mit Abschirmungen) möglich sind. Das Gelände verfügt über eine geringfügige topografische Variation und befindet sich in einer Höhe von ca. 53 – 54 m über NHN. Die Lage des Planungsgebiets mit der geplanten Nutzung ist der nachfolgenden Abbildung 1-1 auf der nächsten Seite zu entnehmen. Die nächsten Wohngebäude befinden sich westlich des Planvorhabens. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 5 von 29 Abbildung 1-1: Lageplan des geplanten Pumptrackanlage (ohne Maßstab, genordet, Quelle: TIM online, aufgerufen am 12.01.2026). Die Abbildung 1 -2 auf der nächsten Seite zeigt einen Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Stadt Köln. Der Ort, an dem der Pumptrack errichtet werden soll ist mit einer blauen Ellipse kenntlich gemacht. Westlich des Planobjekts befindet sich Wohnbebauung. Östlich des Planobjekts befinden sich Gewerbeflächen. Auf der darauffolgenden Seite i st in der Abbildung 1-3 ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan /2/ der Stadt Köln dargestellt. Das Planobjekt befindet sich in einer öffentlichen Grünfläche (grün angelegt), die die westlichen Gewerbeflächen (grau angelegt) und d ie östliche Wohnbaufläche (orange angelegt) voneinander trennt. Die Wohngebäude in der Wohnbaufläche südlich des Planobjekts befinden sich im Pumptrackanlage ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 6 von 29 Einflussbereich des Bebauungsplans /1/, mit der Gebietsausweisung eines reinen Wohngebiets (WR). Aufgrund der reinen Wohnnutzung auch in der Wohnbaufläche außerhalb des Bebauungsplans wird hier ebenfalls von einer Gebietsempfindlichkeit eines reinen Wohngebiets ausgegangen. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 7 von 29 Abbildung 1-2: Ausschnitt aus dem Flächennutzun gsplan der Stadt Köln (ohne Maßstab, genordet, Quelle: Internetportal der Stadt Köln). Gewerbeflächen sind grau, Wohnbauflächen orange dargestellt. Pumptrackanlage ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 8 von 29 Abbildung 1-3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan B68360/05 der Stadt Köln (ohne Maßstab, genordet, Quelle: Stadt Köln ). Die Flächen des Gewerbegebiets sind grau, Grünflächen grün und Flächen für die Landwirtschaft gelblich angelegt. Pumptrackanlage ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 9 von 29 Die maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung des geplanten Pumptracks sind in der Abbildung 1-4 dargestellt. Abbildung 1-4: Lageplan der Immissionsorte in der Umgebung de r geplanten Pumptrackanlage Die Adressen gemäß TIM online sind in der folgenden Tabelle 1-1 auf der nächsten Seite mit den Immissionsempfindlichkeiten aufgefü hrt. Die maßgeblichen Immissionshöhen ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 10 von 29 können von den Details der Planung abhängen. Sie werden deshalb nach der Diskussion des Planvorhabens mit den Emittenten bei der Beurteilung angegeben. Tabelle 1-1: Maßgebliche Immissionsorte in der Umgebung des S tadionparks mit den jeweiligen Immissionsempfindlichkeiten Immissions- ort Adresse Immissions- empfind- lichkeit Richtwerte Freizeitlärm Tags Nachts (lauteste h) werktags außerhalb Ruhezeiten werktags innerhalb Ruhezeit und sonn- und feiertags IO 1 Stormtraße 13 b WR 50 45 35 IO 2 Fontanestraße 20 WR 50 45 35 IO 3 Fontanestraße 15 WR 50 45 35 IO 4 Fontanestraße 17 WR 50 45 35 IO 5 Plangebäude Vereinsheim MI 60 55 45 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 11 von 29 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Bebauungsplan 67364/02 der Stadt Köln vom 08.10.1970 digital /2/ Bebauungsplan Nr. 68360/05, „GE östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf“ der Stadt Köln vom 26.09.2013 digital /3/ Flächennutzungsplan der Stadt Köln digital /4/ Deutsche Grundkarte, DGK5 digital 2.2. Normen und Richtlinien /5/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädl ichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) Vollzitat: "Bundes -Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.2.2025 I Nr. 58 /6/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes - Immissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert am 16. März 2024 /7/ TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes - Immissionsschutzgesetz (Technisc he Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 28.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) zum ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 12 von 29 Bundes-Immissionsschutzgesetz, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) /8/ TA Lärm Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm durch BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) vom 07.07.17, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 /9/ Freizeitlärmerlass NRW: Messung, Beurteilun g und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. D. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 23.10.2006 – V - 5 – 8827.5 – (V Nr.) v. 23.10.2006 mit Stand vom 24.03.2020 /10/ DIN 18005:2023 -07 - Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2023 /11/ DIN 18005 Beiblatt 1:2023 -07 Schallschutz im Städtebau - Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Juli 2023 /12/ DIN ISO 9613-2:1999-10 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996), Ausgabedatum: Oktober 1999 /13/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /14/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport und Freizeit- anlagen, September 2012 /15/ DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestan - forderungen, Ausgabedatum: Januar 2018 /16/ DIN 4109-2:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabedatum: Januar 2018 /17/ DIN 4109-4:2016-07 Schallschutz im Hochbau, Teil 4: Bauakustische Prüfungen, Ausgabedatum: Juni 2016 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 13 von 29 2.3. Sonstiges /18/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007 /19/ Sächsische Freizeitlärmstudie , Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und Freizeitanlagen, Landesamt für Umwelt und Geologie Sachen, April 2006 /20/ Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Geräusche von Trendsportarten – Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline - Skaterhockey und Streetball, Augsburg Juni 2006 /21/ Schalltechnisches Taschenbuch, H. Schmidt, VDI-Verlag, 12.09.2014 /22/ Taschenbuch der technischen Akustik, G. Müller, M. Möser, Springer Verlag, 16.12.2003 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 14 von 29 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. Sie weist in Abhängigkeit von der je weiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter anderem die Emittentenarten: • Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr • Industrie, Gewerbe, Freizeitlärm Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten bzw. Richtwerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteil ungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Bei den Emittenten von Sportanlagen werden die Beurteilungspegel gemäß der 18. BImSchV und bei Emittenten von Freizeitanlagen bzw. -aktivitäten gemäß dem Freizeitlärmerlass NRW ermittelt. Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerh alb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind. 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" /11/, in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsicht igten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 - 6:00 Uhr. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 15 von 29 Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Beiblatt 1:2023-07 /11/ Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB(A) Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr Industrie, Gewerbe und Freizeitlärm sowie Geräusche vergleichbarer öffentlicher Anlagen Tag Nacht Tag Nacht Reine Wohngebiete (WR) 50 40 50 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete 55 45 55 40 Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen 55 55 55 55 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 60 40 Dorfgebiete (MD), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU) 60 50 60 45 Kerngebiete (MK) 63 53 60 45 Gewerbegebiete (GE) 65 55 65 50 Sonstige Sondergebiete (SO) sowie Flächen für den Gemeinbedarf, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 - 65 35 - 65 45 -65 35 - 65 Industriegebiete (GI) - - - - Für die wichtigsten Schallquellen wie Straßenverkehr, Parkplätze, Schienenverkehr, Luftverkehr, Gewerbliche Anlagen, Sportanlagen und Freizeitanlagen sind die jeweiligen einschlägigen Vorschriften zu beachten (vgl. Pkt. 7 der DIN 18005-1). ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 16 von 29 3.2. Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen in dem Freizeitlärmerlass NRW /9/ geregelt. Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden Immissionsrichtwerte angegeben, die insbesondere die Ruhezeiten und die Nachtzeit berücksichtigen. Sie orientieren sich dabei an der jeweilig vorzufindenden Nutzung an den Immissionsorten. Der nachfolgenden Tabelle können die geltenden Immissionsrichtwerte entnommen werden. Tabelle 3-5: Immissionswerte gemäß Freizeitlärmerlass Gebietsausweisung Immissionswerte in dB(A) werktags Immissionswerte in dB(A) sonn- und feiertags Tag Nacht*1 Tag Nacht*1 außerhalb der Ruhezeit 08.00-20.00 Uhr innerhalb der Ruhezeit 06.00- 08.00 Uhr, 20.00-22.00 Uhr lauteste volle Stunde 22.00-06.00 Uhr außerhalb Ruhezeit 09.00-13.00 Uhr, 15.00-20.00 Uhr innerhalb Ruhezeit 07.00- 09.00 Uhr, 13.00-15.00 Uhr, 20.00-22.00 Uhr lauteste volle Stunde 22.00-07.00 Uhr Gewerbegebiete 65 60 50 60 60 50 Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 55 45 55 55 45 allg. Wohngebiete 55 50 40 50 50 40 reine Wohngebiete 50 45 35 45 45 35 Kurgebiete, Kranken- häuser, Pflegeanstalten 45 45 35 45 45 35 *1 ungünstigste, lauteste volle Nachtstunde Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o.g. Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. In dem Freizeitlärmerlass ist die Beurteilung sog. "seltener Ereignisse" separat geregelt. Dort heißt es sinngemäß: ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 17 von 29 • Verursacht eine Anlage nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als 18 Tagen (24-Stunden-Zeitraum) eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte, so soll erreicht werden, dass die obigen Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten werden, keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte - tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A) - tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 65 dB(A) - nachts (lauteste volle Stunde) 55 dB(A). Unzumutbare Geräuschbelästigungen sind jedoch anzunehmen, wenn durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der o.g. Immissionsrichtwerte verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an insgesamt mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. • Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Ausnahmen: Bei Veranstaltungen wie Volksf esten oder ähnlich (u.a. mit historischer, kultureller oder sozialgewichteter Bedeutung) können die Immissionsrichtwerte häufig nicht eingehalten werden. Gemäß dem §§ 9 und 10 des LImSchG können bei einem öffentlichen oder auch überwiegend privaten Interes se Ausnahmen zugelassen werden, die ggf. mit entsprechenden Auflagen zum Schutz der Anwohne r einhergehen. Bei der Ausnahmeerteilung sind die öffentlichen bzw. privaten Interessen und die Interessen der vom Lärm betroffenen Personen gegeneinander abzuwägen. Voraussetzung für eine Erteilung derartiger Ausnahmegenehmigungen ist die Durchführung zumutbarer ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 18 von 29 technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm. Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter alternativer Standorte. 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden ebenfalls hinsichtlich der Tagzeit von 06:00 – 22:00 Uhr und der Nachtzeit von 22:00 – 06:00 Uhr d ifferenziert. Es wird im Unterschied zum Verkehrslärm für die Ermittlung des Beurteilungspegels zur Nachtzeit in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tag zeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn - und Feiertagen) mit einem pausc halen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe e) bis g) in folgender Tabelle liegt. Tabelle 3-2: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm /7/ Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB(A) Tag Nacht a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Urbane Gebiete 63 45 d) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 e) Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 f) Reine Wohngebiete 50 35 g) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 "Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten." ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 19 von 29 Kurzzeitige Geräuschspit zen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 20 von 29 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eige ns für solche Aufgaben entwickelten validierten Software CadnaA (Version 2025 MR1). Hierbei wird ein digitales Modell des Planungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse und Emittenten. Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen: - Gebäude - Mauern, Wände - Schallschirme - Hoher Bewuchs Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus folgenden Objekten: - Natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) - Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählt auftragsgemäß: - Freizeitlärm Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten Emittenten werden anhand einer On -Screen-Digitalisierung in das digitale Modell übernommen. Ausgehend von Schallleistungen L w, längenbezogenen Schallleistungen L w‘ oder flächenbezogenen Schallleistungen L w'' werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (Freizeitlärm-Erlass NRW, TA Lärm, DIN ISO 9613 -2, etc.) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 21 von 29 In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: - Quellenhöhe - Richtwirkung - Topographie - Meteorologie - Witterung - Abschirmung durch Hindernisse - Reflexion ein. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen sind unter anderem nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen: Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen Maximaler Fehler in dB 0 Anzahl der Reflexionen 2 Bodendämpfung (0-1) 0,9 Spektrale Berechnungsoptionen Spektral, nur spektrale Quellen Meteorologische Korrektur in dB Cmet, C0 = 0,0 (konstant, Mitwind) Abschätzung zum ungünstigen Fall Für den Gewerbe- und Freizeitlärm werden flächige Berechnungen auf der geplanten Wohnbaufläche durchgeführt. Für die Einwi rkungen auf das Plangebiet werden die Ergebnisse in Form von Karten mit sog. Rasterdarstellung angefertigt. Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 22 von 29 5. Vorgehensweise Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersuchung im Weiteren nach folgendem Punkt: • Auswirkung des Planvorhabens (Prognoseplanfall): ➢ Ermittlung der Lärmemissionen und -immissionen des Freizeitlärms für den Prognoseplanfall. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 23 von 29 6. Freizeitlärm ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 24 von 29 6.1. Freizeitlärmemittenten Die Freizeitlärmemissionen sind von dem Publikum auf der Tribüne des Amphitheaters und von Darstellern auf der Bühne zu erwarten. In der Abbildung 6-1 ist ein Lageplan der Emittenten dargestellt. Abbildung 6-1: Lageplan der Freizeitlärmemittenten durch den Betrieb der Pumptrackanlage Die einzelnen Emittenten werden im Folgenden behandelt. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 25 von 29 6.2. Pumptrack Der Pumptrack wurde als Linienquelle in einem halben Meter Höhe in dem Modell der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die aktiv beteiligten Personen mit Fahrrädern oder auch mit Scootern im Mittel einen Abstand von ca. 20 m auf dem Pumptrack zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig zu behindern. Basierend auf Messungen ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von L’WA,1m = 66 dB(A) pro m Strecke auf dem Pumptrack . Zu berücksichtigende Impulshaltigkeit ist von dem Befahren des Pumptracks nicht zu erwarten. Insbesondere Sprünge führen nicht zu maßgeblichen Schallimmissionen. Mangels ausreichender Konkretisierung des aktuellen Planungsstands wird konservativ von einer Länge des Pumptracks von ca. 200 m ausgegangen. Somit ergibt sich insgesamt ein Schallleistungspegel für das Fahren von LWA = 89 dB(A) . Die Schallleistung wirkt unvermindert über dem maßgeblichen Beurteilungszeitraum tags ein. Nachts wird kein Betrieb der Anlage vorgesehen. 6.3. Publikum (nicht aktiv beteiligte Personen) Personen, die sich auf der Pumptrackanlage befinden, aber nicht auf dem Pumptrack fahren, können durch Kommunikationsgeräusche zu den Schallimmissionen beitragen. Sie werden als eine Fläche über dem gesamten Gelände der Anlage mit einer Höhe von 1,6 m für stehende Personen in dem Modell der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Es wird von 10 Personen ausgegangen, von denen jede zweite spricht. Für den Schallleistungspegel wird von normalem Rufen mit einem Schallleistungspegel pro Person von LWA = 80 dB(A) ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 26 von 29 gemäß der Richtlinie /14/ ausgegangen. Damit ergibt sich insgesamt für das Rufen der nicht aktiv beteiligten Personen ein Schallleistungspegel von LWA = 87 dB(A) . Dieser Schalleistungspegel wirkt uneingeschränkt über den maßgeblichen Beurteilungszeitraum ein. Nachts ist kein Betrieb der Anlage vo rgesehen. Analog zur Vorgehensweise bei Sportlärm (18. BImSchV) wird kein Impulshaltigkeitszuschlag für diese Schallimmission der Freizeitanlage gegeben /14/, S. 54. 6.4. Beurteilungspegel Freizeitlärm In der folgenden Tabelle auf d er nächsten Seite sind die Beurteilungspegel den Richtwerten gemäß dem Freizeitlärmerlass /9/ gegenübergestellt. Das Kompaktprotokoll mit den Teilimmissionen ist im Anhang aufgeführt. Tabelle 6-1: Beurteilungspegel maßgeblicher Immissionsorte im Vergleich zu den Richtwerten des Freizeitlärmerlasses Immis- sionsort Immis- sions- höhe Beurteilungspegel Richtwerte gemäß Freizeitlärmerlass [dB(A)] Tags Tags Werktags außerhalb der Ruhezeiten Sonn- und Feiertags sowie werktags innerhalb der Ruhezeiten IO 1 2. OG 47 50 45 IO 2 2. OG 49 50 45 IO 3 EG 43 50 45 IO 4 EG 43 50 45 IO 5 EG 51 60 55 Der maßgebliche Immissionsort der Freizeitlärmimmissionen ist der IO 2, der sich westlich der Pumptrackanlage befindet. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 27 von 29 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind dominierend durch das interagierende Publikum oder die Darsteller selbst zu erwarten. Gemäß der VDI 3770 sind für das laute Rufen keine Maximalpegel angegeben. Für die nächst lautere verfügbare Kategorie ist ein Maximalpegel von LWAFmax = 108 dB(A) angegeben. Dieser führt an dem maßgeblichen Immissionsort IO 2 zu einem Maximalpegel von 68 dB(A). Dieser liegt weniger als 20 dB über dem Richtwert werktags außerhalb der Ruhezeiten. Damit wird die Maximalpegelforderung des Freizeitlärmerlasses für diesen Beurteilungszeitraum erfüllt. Während der Ruhezeiten und sonn- sowie feiertags kann die Maximalpegelforderung nicht erfüllt werden. Sollte an der westlichen Seite der Freizeitanlage und auf den westlichen ersten 20 m d er südlichen Seite der Anlage eine 3,5 m hohe Abschirmung mit einer Durchgangsschalldämmung von mindestens 25 dB vorgesehen werden, so dass insbesondere die maßgeblichen Immissionsorte IO 1 und IO 2 bis zum oberen Geschoss (2. OG) besser geschützt sind, ka nn die Freizeitanlage tags uneingeschränkt genutzt werden, d.h. auch während der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags). ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 28 von 29 7. Fazit Die Stadt Köln plant die Errichtung einer Pumptrackanlage an der Claudiusstraße in Köln- Immendorf. Aufgrund der westlich liegenden Wohnbebauung mit der Immissionsempfindlichkeit von einem reinen Wohngebiet, unterliegt der Betrieb von Freizeitaktivitäten auf dem Gelände des Planobjekts Einschränkungen, die hier abgesteckt worden sind. Werktags außerhalb der Ruhezeiten kann die Pu mptrackanlage tags uneingeschränkt betrieben werden. Nachts ist kein Betrieb vorgesehen. Sollte an der westlichen Seite der Freizeitanlage und auf den westlichen ersten 20 m der südlichen Seite der Anlage eine 3,5 m hohe Abschirmung mit einer Durchgangsschalldämmung von mindestens 25 dB vorgesehen werden, kann die Freizeitanlage tags uneingeschränkt genutzt werden, d.h. auch während der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags). ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 29 von 29 ❖ Qualität der Prognose Die abgestrahlten Schallleistungen wurden anhand einschlägiger Richtlinien und Messungen angesetzt. Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung unter ausschließlichen Mitwindbedingungen sowie der Betrachtung des Zusammenwirkens aller Schallemissionen des Planobjekts ist davon auszugeh en, dass die prognostizierten Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen. Köln, 15. Januar 2026 B2510088-01(1)_ver15Jul2026 Fachlich Verantwortlicher Sachbearbeiter (Dr. W. Pook) (Dr. L. Sonnenschein) ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Anhang Seite 1 von 5 Anhang ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Anhang Seite 2 von 5 Das Protokoll zur Ermittlung der Immissionen aus dem Betrieb der Pumptr ackanlage (Prognose-Planfall) wird auf den nächsten Seiten angeführt. Es enthält Abkürzungen deren Bedeutungen im Folgenden erläutert werden: Name. (Abgekürzte) Bezeichnung der Größe ID Identifizierungscode des Immissionsortes bzw. der Schallquelle LwA Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A) Di,eff Richtwirkungsmaß der Schallquelle in dB Adiv,eff Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Aair,eff Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Agr,eff Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB Abar,eff Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Amisc,eff Dämpfung aufgrund verschiedener andere Effekte in dB Cmet,eff Meteorologische Korrektur in dB Coptime,eff Einwirkzeit-Korrektur Crefl,eff Korrektur Mehrfachreflexion in dB LrA A-bewerteter Beurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) je Zeitbereich Das Protokoll wird immer nur für einen einzigen Zeitraum (D, E oder N) erstellt. Teilbeurteilungspegel werktags außerhalb Ruhezeiten (D bzw. Ld) Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 2. OG" "IO_1_OG2" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.1 0.1 1.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 41.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 1.2 2.0 0.0 0.0 0.0 0.1 42.7 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Anhang Seite 3 von 5 Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 1. OG" "IO_1_OG1" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 2.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 40.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 2.3 1.9 0.0 0.0 0.0 0.0 41.8 Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, EG" "IO_1_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 3.8 2.4 0.0 0.0 0.0 0.0 39.0 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.9 0.1 3.4 2.0 0.0 0.0 0.0 0.0 40.6 Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 2. OG" "IO_2_OG2" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 1.1 4.1 0.0 0.0 0.0 0.2 40.9 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.1 0.1 0.7 3.5 0.0 0.0 0.0 0.2 42.8 Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 1. OG" "IO_2_OG1" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 2.3 4.7 0.0 0.0 0.0 0.2 39.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 1.7 4.4 0.0 0.0 0.0 0.2 41.0 Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, EG" "IO_2_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.1 0.1 2.8 4.9 0.0 0.0 0.0 0.2 38.6 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 2.2 4.3 0.0 0.0 0.0 0.2 40.6 Imm: "Immissionsort 3, Fontanestraße 15, EG" "IO_3_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.6 0.1 4.0 1.3 0.0 0.0 0.0 0.2 38.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.6 0.1 3.7 1.2 0.0 0.0 0.0 0.2 39.4 Imm: "Immissionsort 4, Fontanestraße 17, EG" "IO_4_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.7 0.1 4.0 0.8 0.0 0.0 0.0 0.1 38.8 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.7 0.1 3.7 0.7 0.0 0.0 0.0 0.0 39.7 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Anhang Seite 4 von 5 Imm: "Immissionsort, Vereinsheim, EG" "IO_Vereinsheim_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 42.4 0.1 2.8 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 47.2 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 42.5 0.1 1.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 48.9 Teilbeurteilungspegel werktags innerhalb Ruhezeiten, sonn- u. feiertags (E / Le) Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 2. OG" "IO_1_OG2" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.1 0.1 1.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 41.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 1.2 2.0 0.0 0.0 0.0 0.1 42.7 Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 1. OG" "IO_1_OG1" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 2.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 40.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 2.3 1.9 0.0 0.0 0.0 0.0 41.8 Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, EG" "IO_1_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 3.8 2.4 0.0 0.0 0.0 0.0 39.0 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.9 0.1 3.4 2.0 0.0 0.0 0.0 0.0 40.6 Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 2. OG" "IO_2_OG2" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 1.1 4.1 0.0 0.0 0.0 0.2 40.9 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.1 0.1 0.7 3.5 0.0 0.0 0.0 0.2 42.8 Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 1. OG" "IO_2_OG1" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 2.3 4.7 0.0 0.0 0.0 0.2 39.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 1.7 4.4 0.0 0.0 0.0 0.2 41.0 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Anhang Seite 5 von 5 Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, EG" "IO_2_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.1 0.1 2.8 4.9 0.0 0.0 0.0 0.2 38.6 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 2.2 4.3 0.0 0.0 0.0 0.2 40.6 Imm: "Immissionsort 3, Fontanestraße 15, EG" "IO_3_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.6 0.1 4.0 1.3 0.0 0.0 0.0 0.2 38.3 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.6 0.1 3.7 1.2 0.0 0.0 0.0 0.2 39.4 Imm: "Immissionsort 4, Fontanestraße 17, EG" "IO_4_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.7 0.1 4.0 0.8 0.0 0.0 0.0 0.1 38.8 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.7 0.1 3.7 0.7 0.0 0.0 0.0 0.0 39.7 Imm: "Immissionsort, Vereinsheim, EG" "IO_Vereinsheim_EG" Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 42.4 0.1 2.8 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 47.2 Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 42.5 0.1 1.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 48.9
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 0871/2026 Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße Um den weiteren Projektablauf nicht zu verzögern, Auswirkungen auf die Projektplanung und die Finanzierung zu verhindern, kann die Entscheidung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der nächsten regulären Sitzung nicht abgewartet werden. Das Projekt wird von der Bürgerinitiative und von Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit großem Interesse verfolgt und erfährt höchste Priorität. Die Vorlage wird in der Sitzung am 27. April dringend erwartet.
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/3 Vorlagen-Nummer 0871/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Freiraumplanung für den Ausbau eines Pumptracks mit Aufenthalts- und Calisthenics-Elementen für die Altersgruppe der 6 bis 18 Jahre auf der festgesetzten Fläche für den öffentlichen Spielplatz bis einschließ- lich Ausführungsplanung durchzuführen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In ihrem Beschluss vom 30.06.2025 (Vorlage 1367/2025) hat die Bezirksvertretung Rodenkir- chen die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der weiterführenden Planungsleistungen zu über- prüfen, ob Pumptrack-Elemente, ein Unterstand, eine Jugendhütte, ergonomische Holzsitzlie- gen, ein Barfußpfad, eine Boulebahn, ein Fitnessparcours sowie Bänke mit Tischen und Müll- eimern in die weitere Planung des Spielplatzes aufgenommen werden können. Im Rahmen einer Überprüfung der Flächeneignung wurde eine Prognose der Auswirkung von Schal- limmissionen durch den Betrieb der Pumptrackanlage gemäß dem Freizeitlärmerlass NRW beauftragt. Wochentags außerhalb der Ruhezeiten, wird ein Betrieb innerhalb der Richtwerte prognostiziert. Innerhalb der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags, weist die Prognose der Lärmimmissionen für das 2. OG einer benachbarten Wohnbebauung eine rechnerische Richt- wertüberschreitung von bis zu 4 dB(A) aus. Die Möglichkeit der Immissionsreduktion durch ei- nen Lärmschutzwall wurde geprüft. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Planung, das erforderliche Baugenehmigungsverfahren und den Ausbau eines Lärmschutzes über- schreiten die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen. Auch würde ein Lärm- schutzwall wesentliche Flächen des Spielplatzes belegen. Da für das Lärmgutachten die An- nahmen für eine mögliche Lärmemission abgeschätzt werden und von einem ungünstigen Fall ausgegangen wird, kann die tatsächliche Immission innerhalb der Lärmgrenze liegen. Zudem befürworten und unterstützen viele Bürger*innen aus Immendorf den Bau des Pumptracks. Die Verwaltung schlägt daher vor, die weitere Planung des Pumptracks ohne zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen zu verfolgen. Sollte es durch den Betrieb und die Nutzung der An- lage zu Konflikten im Hinblick auf die Lärmentwicklung kommen, werden diese überprüft und gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel die nachträgliche Anpassung der Nut- zungszeiten, getroffen. In der weiteren Planung sollen die zusätzlichen Elemente wie Jugend- hütte und Calisthenics-Elemente berücksichtigt werden. Je nach Platzbedarf für den Pumptrack wird geprüft, ob weitere Elemente in der Planung des Spielplatzes berücksichtigt werden können oder in den verbleibenden Teilbereichen Kleingartenanlage und öffentliche Grünflächen aufgenommen werden können. Zeitlicher Ablauf Nach Beschlussfassung werden die noch notwendigen Planungsleistungen für den öffentli- chen Spielplatz ausgeschrieben und an ein externes Planungsbüro vergeben. Bis Ende des vierten Quartals wird mit dem Abschluss der Genehmigungsplanung gerechnet. Bis Ende des ersten Quartals 2027 mit dem Abschluss der Ausführungsplanung. Anschließend soll auf die- ser Grundlage der Baubeschluss zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2027 geplant. Erwartet wird eine Bauzeit von etwa 5 Monaten. Kosten Die Planungskosten für den Pumptrack mit Aufenthaltsmöglichkeiten und Calisthenicselemen- ten erhöhen sich, im Vergleich zu den dem Beschluss vom 30.06.2025 (Vorlage 1367/2025) vorgelegten Kosten nicht. Finanzierung Die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für die erforderlichen Planungsleis- tungen, wurde mit der Vorlage 1367/2025 vom Finanzausschuss beschlossen. Dieser Be- schluss bleibt unberührt bestehen. 3 Anlagen Anlage 1 Gutachten Freizeitlärm

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2026

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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