0871/2026
Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
496 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4287 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/3 Vorlagen-Nummer 0871/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Freiraumplanung für den Ausbau eines Pumptracks mit Aufenthalts- und Calisthenics-Elementen für die Altersgruppe der 6 bis 18 Jahre auf der festgesetzten Fläche für den öffentlichen Spielplatz bis einschließ- lich Ausführungsplanung durchzuführen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In ihrem Beschluss vom 30.06.2025 (Vorlage 1367/2025) hat die Bezirksvertretung Rodenkir- chen die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der weiterführenden Planungsleistungen zu über- prüfen, ob Pumptrack-Elemente, ein Unterstand, eine Jugendhütte, ergonomische Holzsitzlie- gen, ein Barfußpfad, eine Boulebahn, ein Fitnessparcours sowie Bänke mit Tischen und Müll- eimern in die weitere Planung des Spielplatzes aufgenommen werden können. Im Rahmen einer Überprüfung der Flächeneignung wurde eine Prognose der Auswirkung von Schal- limmissionen durch den Betrieb der Pumptrackanlage gemäß dem Freizeitlärmerlass NRW beauftragt. Wochentags außerhalb der Ruhezeiten, wird ein Betrieb innerhalb der Richtwerte prognostiziert. Innerhalb der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags, weist die Prognose der Lärmimmissionen für das 2. OG einer benachbarten Wohnbebauung eine rechnerische Richt- wertüberschreitung von bis zu 4 dB(A) aus. Die Möglichkeit der Immissionsreduktion durch ei- nen Lärmschutzwall wurde geprüft. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Planung, das erforderliche Baugenehmigungsverfahren und den Ausbau eines Lärmschutzes über- schreiten die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen. Auch würde ein Lärm- schutzwall wesentliche Flächen des Spielplatzes belegen. Da für das Lärmgutachten die An- nahmen für eine mögliche Lärmemission abgeschätzt werden und von einem ungünstigen Fall ausgegangen wird, kann die tatsächliche Immission innerhalb der Lärmgrenze liegen. Zudem befürworten und unterstützen viele Bürger*innen aus Immendorf den Bau des Pumptracks. Die Verwaltung schlägt daher vor, die weitere Planung des Pumptracks ohne zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen zu verfolgen. Sollte es durch den Betrieb und die Nutzung der An- lage zu Konflikten im Hinblick auf die Lärmentwicklung kommen, werden diese überprüft und gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel die nachträgliche Anpassung der Nut- zungszeiten, getroffen. In der weiteren Planung sollen die zusätzlichen Elemente wie Jugend- hütte und Calisthenics-Elemente berücksichtigt werden. Je nach Platzbedarf für den Pumptrack wird geprüft, ob weitere Elemente in der Planung des Spielplatzes berücksichtigt werden können oder in den verbleibenden Teilbereichen Kleingartenanlage und öffentliche Grünflächen aufgenommen werden können. Zeitlicher Ablauf Nach Beschlussfassung werden die noch notwendigen Planungsleistungen für den öffentli- chen Spielplatz ausgeschrieben und an ein externes Planungsbüro vergeben. Bis Ende des vierten Quartals wird mit dem Abschluss der Genehmigungsplanung gerechnet. Bis Ende des ersten Quartals 2027 mit dem Abschluss der Ausführungsplanung. Anschließend soll auf die- ser Grundlage der Baubeschluss zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2027 geplant. Erwartet wird eine Bauzeit von etwa 5 Monaten. Kosten Die Planungskosten für den Pumptrack mit Aufenthaltsmöglichkeiten und Calisthenicselemen- ten erhöhen sich, im Vergleich zu den dem Beschluss vom 30.06.2025 (Vorlage 1367/2025) vorgelegten Kosten nicht. Finanzierung Die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für die erforderlichen Planungsleis- tungen, wurde mit der Vorlage 1367/2025 vom Finanzausschuss beschlossen. Dieser Be- schluss bleibt unberührt bestehen. 3 Anlagen Anlage 1 Gutachten Freizeitlärm
Anlage 2 Gutachten Freizeitlärm
38193 Zeichen
B2510088-01(1)_ver15Jan2026
Schalltechnische Untersuchung
zu den Freizeit-Lärmimmissionen
durch den Betrieb der geplanten Pumptrackanlage
in der Claudiusstraße, Köln-Immendorf
___________________________________________
Stand: Januar 2026
Entwurf
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Messstelle nach § 29 b BImSchG
Geräusche und Erschütterungen
Hauptsitz Köln
Am Wassermann 36, D-50829 Köln
Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: ( 0221) 94395 - 48
E-Mail: info@adu-cologne.de
Außenstelle Mönchengladbach
Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach
Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12
E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de
Anlage 2
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Schalltechnische Untersuchung
zu den Freizeit-Lärmimmissionen
durch den Betrieb der geplanten Pumptrackanlage
in der Claudiusstraße, Köln-Immendorf
___________________________________________
Stand: Januar 2026
DIESES GUTACHTEN MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR MIT
SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER
ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN.
Auftraggeber: Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kinderinteressen und Jugendförderung
Ottmar Pohl Platz 1
51103 Köln
Berichts-Nr.:
Auftrag vom: 11.12.2025
Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook
Sachbearbeiter: Dr. L. Sonnenschein
Seitenzahl: 29 + 5 (Anhang)
Datum: 15. Januar 2026
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite
1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4
2. Unterlagen ............................................................................................................. 11
2.1. Pläne .................................................................................................................................... 11
2.2. Normen und Richtlinien .................................................................................................... 11
2.3. Sonstiges ............................................................................................................................ 13
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte,
Immissionsrichtwerte ........................................................................................... 14
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ............................................................................. 14
3.2. Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass ............................................................ 16
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ............................................................................ 18
4. Beschreibung der Immissionsberechnung ......................................................... 20
5. Vorgehensweise .................................................................................................... 22
6. Freizeitlärm ............................................................................................................ 23
6.1. Freizeitlärmemittenten ....................................................................................................... 24
6.2. Pumptrack ........................................................................................................................... 25
6.3. Publikum (nicht aktiv beteiligte Personen) ..................................................................... 25
6.4. Beurteilungspegel Freizeitlärm ........................................................................................ 26
7. Fazit ........................................................................................................................ 28
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Die Stadt Köln plant an der Claudiusstraße in Köln -Immendorf die Errichtung einer
Pumptrackanlage auf einer öffentlichen Grünfläche. Westlich davon befindet sich
Wohnbebauung und östlich davon ein Gewerbegebiet.
Die Freizeitaktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Pumptrackanlage werden
gemäß dem Freizeitlärm-Erlass NRW beurteilt. Eine Vorbelastung von Freizeitlärm ist im
Bestand nicht vorhanden.
In diesem Zusammenhang wurde die ADU cologne GmbH von der Stadt Köln beauftragt,
die Schallimmissionen des Planvorhabens zu untersuchen. Insbesondere soll überprüft
werden, welche Nutzung (Betriebszeiten, ggf. mit Abschirmungen) möglich sind.
Das Gelände verfügt über eine geringfügige topografische Variation und befindet sich in
einer Höhe von ca. 53 – 54 m über NHN. Die Lage des Planungsgebiets mit der geplanten
Nutzung ist der nachfolgenden Abbildung 1-1 auf der nächsten Seite zu entnehmen. Die
nächsten Wohngebäude befinden sich westlich des Planvorhabens.
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Abbildung 1-1: Lageplan des geplanten Pumptrackanlage (ohne Maßstab, genordet,
Quelle: TIM online, aufgerufen am 12.01.2026).
Die Abbildung 1 -2 auf der nächsten Seite zeigt einen Ausschnitt des
Flächennutzungsplans der Stadt Köln. Der Ort, an dem der Pumptrack errichtet werden
soll ist mit einer blauen Ellipse kenntlich gemacht. Westlich des Planobjekts befindet sich
Wohnbebauung. Östlich des Planobjekts befinden sich Gewerbeflächen.
Auf der darauffolgenden Seite i st in der Abbildung 1-3 ein Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan /2/ der Stadt Köln dargestellt. Das Planobjekt befindet sich in einer
öffentlichen Grünfläche (grün angelegt), die die westlichen Gewerbeflächen (grau
angelegt) und d ie östliche Wohnbaufläche (orange angelegt) voneinander trennt. Die
Wohngebäude in der Wohnbaufläche südlich des Planobjekts befinden sich im
Pumptrackanlage
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Einflussbereich des Bebauungsplans /1/, mit der Gebietsausweisung eines reinen
Wohngebiets (WR). Aufgrund der reinen Wohnnutzung auch in der Wohnbaufläche
außerhalb des Bebauungsplans wird hier ebenfalls von einer Gebietsempfindlichkeit
eines reinen Wohngebiets ausgegangen.
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Abbildung 1-2: Ausschnitt aus dem Flächennutzun gsplan der Stadt Köln (ohne
Maßstab, genordet, Quelle: Internetportal der Stadt Köln).
Gewerbeflächen sind grau, Wohnbauflächen orange dargestellt.
Pumptrackanlage
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Abbildung 1-3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan B68360/05 der Stadt Köln (ohne
Maßstab, genordet, Quelle: Stadt Köln ). Die Flächen des
Gewerbegebiets sind grau, Grünflächen grün und Flächen für die
Landwirtschaft gelblich angelegt.
Pumptrackanlage
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Die maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung des geplanten Pumptracks sind in
der Abbildung 1-4 dargestellt.
Abbildung 1-4: Lageplan der Immissionsorte in der Umgebung de r geplanten
Pumptrackanlage
Die Adressen gemäß TIM online sind in der folgenden Tabelle 1-1 auf der nächsten Seite
mit den Immissionsempfindlichkeiten aufgefü hrt. Die maßgeblichen Immissionshöhen
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können von den Details der Planung abhängen. Sie werden deshalb nach der Diskussion
des Planvorhabens mit den Emittenten bei der Beurteilung angegeben.
Tabelle 1-1: Maßgebliche Immissionsorte in der Umgebung des S tadionparks mit
den jeweiligen Immissionsempfindlichkeiten
Immissions-
ort Adresse
Immissions-
empfind-
lichkeit
Richtwerte Freizeitlärm
Tags
Nachts
(lauteste
h)
werktags
außerhalb
Ruhezeiten
werktags
innerhalb
Ruhezeit
und sonn- und
feiertags
IO 1 Stormtraße 13 b WR 50 45 35
IO 2 Fontanestraße 20 WR 50 45 35
IO 3 Fontanestraße 15 WR 50 45 35
IO 4 Fontanestraße 17 WR 50 45 35
IO 5 Plangebäude
Vereinsheim MI 60 55 45
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1. Pläne
/1/ Bebauungsplan 67364/02 der Stadt Köln vom 08.10.1970 digital
/2/ Bebauungsplan Nr. 68360/05, „GE östlich Claudiusstraße
in Köln-Immendorf“ der Stadt Köln vom 26.09.2013 digital
/3/ Flächennutzungsplan der Stadt Köln digital
/4/ Deutsche Grundkarte, DGK5 digital
2.2. Normen und Richtlinien
/5/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädl ichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Vollzitat: "Bundes -Immissionsschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025
I Nr. 58) geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123; zuletzt
geändert durch Art. 1 G v. 24.2.2025 I Nr. 58
/6/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen
und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes -
Immissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert am 16. März 2024
/7/ TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes -
Immissionsschutzgesetz (Technisc he Anleitung zum Schutz gegen
Lärm – TA Lärm) vom 28.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) zum
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Bundes-Immissionsschutzgesetz, geändert durch
Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
/8/ TA Lärm Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm durch
BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit) vom 07.07.17, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2
/9/ Freizeitlärmerlass NRW: Messung, Beurteilun g und Verminderung
von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. D. Ministerium
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 23.10.2006 – V -
5 – 8827.5 – (V Nr.) v. 23.10.2006 mit Stand vom 24.03.2020
/10/ DIN 18005:2023 -07 - Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und
Hinweise für die Planung, Juli 2023
/11/ DIN 18005 Beiblatt 1:2023 -07 Schallschutz im Städtebau - Beiblatt 1:
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung,
Juli 2023
/12/ DIN ISO 9613-2:1999-10 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der
Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO
9613-2:1996), Ausgabedatum: Oktober 1999
/13/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/14/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport und Freizeit-
anlagen, September 2012
/15/ DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestan -
forderungen, Ausgabedatum: Januar 2018
/16/ DIN 4109-2:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische
Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabedatum: Januar
2018
/17/ DIN 4109-4:2016-07 Schallschutz im Hochbau, Teil 4:
Bauakustische Prüfungen, Ausgabedatum: Juni 2016
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2.3. Sonstiges
/18/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie,
Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und
Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007
/19/ Sächsische Freizeitlärmstudie , Handlungsleitfaden zur Prognose und
Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und
Freizeitanlagen, Landesamt für Umwelt und Geologie Sachen, April
2006
/20/ Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Geräusche von
Trendsportarten – Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline -
Skaterhockey und Streetball, Augsburg Juni 2006
/21/ Schalltechnisches Taschenbuch, H. Schmidt, VDI-Verlag, 12.09.2014
/22/ Taschenbuch der technischen Akustik, G. Müller, M. Möser, Springer
Verlag, 16.12.2003
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3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN
18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden.
Sie weist in Abhängigkeit von der je weiligen Gebietsausweisung und der zu
betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter
anderem die Emittentenarten:
• Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr
• Industrie, Gewerbe, Freizeitlärm
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der
unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils
für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten bzw. Richtwerten verglichen und
nicht addiert werden. Die Beurteil ungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf
unterschiedliche Art ermittelt.
Bei den Emittenten von Sportanlagen werden die Beurteilungspegel gemäß
der 18. BImSchV und bei Emittenten von Freizeitanlagen bzw. -aktivitäten gemäß dem
Freizeitlärmerlass NRW ermittelt.
Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die
Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung
finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerh alb von
Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind.
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im
Städtebau" /11/, in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsicht igten Nutzung eines
Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im
Zeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 -
6:00 Uhr.
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Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Beiblatt 1:2023-07 /11/
Gebietsausweisung Orientierungswerte
in dB(A)
Straßen-, Schienen-
und Schiffsverkehr
Industrie, Gewerbe und
Freizeitlärm sowie
Geräusche vergleichbarer
öffentlicher Anlagen
Tag Nacht Tag Nacht
Reine Wohngebiete (WR) 50 40 50 35
Allgemeine Wohngebiete (WA),
Kleinsiedlungsgebiete (WS),
Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete
55 45 55 40
Kleingartenanlagen, Friedhöfe,
Parkanlagen 55 55 55 55
Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 60 40
Dorfgebiete (MD), Dörfliche Wohngebiete
(MDW), Mischgebiete (MI), Urbane
Gebiete (MU)
60 50 60 45
Kerngebiete (MK) 63 53 60 45
Gewerbegebiete (GE) 65 55 65 50
Sonstige Sondergebiete (SO) sowie
Flächen für den Gemeinbedarf, soweit sie
schutzbedürftig sind, je nach
Nutzungsart
45 - 65 35 - 65 45 -65 35 - 65
Industriegebiete (GI) - - - -
Für die wichtigsten Schallquellen wie Straßenverkehr, Parkplätze, Schienenverkehr,
Luftverkehr, Gewerbliche Anlagen, Sportanlagen und Freizeitanlagen sind die jeweiligen
einschlägigen Vorschriften zu beachten (vgl. Pkt. 7 der DIN 18005-1).
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3.2. Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass
Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen in dem Freizeitlärmerlass NRW
/9/ geregelt.
Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden
Immissionsrichtwerte angegeben, die insbesondere die Ruhezeiten und die Nachtzeit
berücksichtigen. Sie orientieren sich dabei an der jeweilig vorzufindenden Nutzung an den
Immissionsorten. Der nachfolgenden Tabelle können die geltenden Immissionsrichtwerte
entnommen werden.
Tabelle 3-5: Immissionswerte gemäß Freizeitlärmerlass
Gebietsausweisung
Immissionswerte in dB(A)
werktags
Immissionswerte in dB(A)
sonn- und feiertags
Tag Nacht*1 Tag Nacht*1
außerhalb der
Ruhezeit
08.00-20.00
Uhr
innerhalb der
Ruhezeit
06.00-
08.00 Uhr,
20.00-22.00
Uhr
lauteste volle
Stunde
22.00-06.00
Uhr
außerhalb
Ruhezeit
09.00-13.00
Uhr,
15.00-20.00
Uhr
innerhalb
Ruhezeit
07.00-
09.00 Uhr,
13.00-15.00 Uhr,
20.00-22.00 Uhr
lauteste
volle Stunde
22.00-07.00
Uhr
Gewerbegebiete 65 60 50 60 60 50
Dorfgebiete, Kerngebiete,
Mischgebiete
60 55 45 55 55 45
allg. Wohngebiete 55 50 40 50 50 40
reine Wohngebiete 50 45 35 45 45 35
Kurgebiete, Kranken-
häuser, Pflegeanstalten
45 45 35 45 45 35
*1 ungünstigste, lauteste volle Nachtstunde
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o.g. Immissionsrichtwerte tags um nicht
mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
In dem Freizeitlärmerlass ist die Beurteilung sog. "seltener Ereignisse" separat geregelt.
Dort heißt es sinngemäß:
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• Verursacht eine Anlage nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte
Zeitdauer, aber an nicht mehr als 18 Tagen (24-Stunden-Zeitraum) eines
Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2
aufeinanderfolgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur
Überschreitung der Immissionsrichtwerte, so soll erreicht werden, dass die
obigen Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten
werden, keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte
- tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A)
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit
und an Sonn- und Feiertagen 65 dB(A)
- nachts (lauteste volle Stunde) 55 dB(A).
Unzumutbare Geräuschbelästigungen sind jedoch anzunehmen, wenn durch seltene
Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der o.g. Immissionsrichtwerte
verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an insgesamt
mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten.
• Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die für seltene Ereignisse geltenden
Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr
als 10 dB(A) überschreiten.
Ausnahmen:
Bei Veranstaltungen wie Volksf esten oder ähnlich (u.a. mit historischer, kultureller oder
sozialgewichteter Bedeutung) können die Immissionsrichtwerte häufig nicht eingehalten
werden. Gemäß dem §§ 9 und 10 des LImSchG können bei einem öffentlichen oder auch
überwiegend privaten Interes se Ausnahmen zugelassen werden, die ggf. mit
entsprechenden Auflagen zum Schutz der Anwohne r einhergehen. Bei der
Ausnahmeerteilung sind die öffentlichen bzw. privaten Interessen und die Interessen der
vom Lärm betroffenen Personen gegeneinander abzuwägen. Voraussetzung für eine
Erteilung derartiger Ausnahmegenehmigungen ist die Durchführung zumutbarer
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technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm.
Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter alternativer Standorte.
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die
Richtwerte für den Beurteilungspegel werden ebenfalls hinsichtlich der Tagzeit von
06:00 – 22:00 Uhr und der Nachtzeit von 22:00 – 06:00 Uhr d ifferenziert. Es wird im
Unterschied zum Verkehrslärm für die Ermittlung des Beurteilungspegels zur Nachtzeit in
der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser
wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tag zeitraum werden drei
Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten Zeiten mit erhöhter
Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich
07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn - und Feiertagen) mit einem pausc halen
Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit
Gebietsausweisung gemäß Buchstabe e) bis g) in folgender Tabelle liegt.
Tabelle 3-2: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm /7/
Gebietsausweisung
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
Tag Nacht
a) Industriegebiete 70 70
b) Gewerbegebiete 65 50
c) Urbane Gebiete 63 45
d) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45
e) Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40
f) Reine Wohngebiete 50 35
g) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35
"Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten."
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Kurzzeitige Geräuschspit zen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene
Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf
auftreten.
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4. Beschreibung der Immissionsberechnung
Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eige ns für
solche Aufgaben entwickelten validierten Software CadnaA (Version 2025 MR1). Hierbei
wird ein digitales Modell des Planungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung
erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser
Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse und Emittenten.
Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:
- Gebäude
- Mauern, Wände
- Schallschirme
- Hoher Bewuchs
Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus folgenden Objekten:
- Natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
- Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählt auftragsgemäß:
- Freizeitlärm
Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten
Emittenten werden anhand einer On -Screen-Digitalisierung in das digitale Modell
übernommen.
Ausgehend von Schallleistungen L w, längenbezogenen Schallleistungen L w‘ oder
flächenbezogenen Schallleistungen L w'' werden anhand dieses Modells über eine
Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (Freizeitlärm-Erlass
NRW, TA Lärm, DIN ISO 9613 -2, etc.) die zu erwartenden Beurteilungspegel
(tags/nachts) ermittelt.
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In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie:
- Quellenhöhe
- Richtwirkung
- Topographie
- Meteorologie
- Witterung
- Abschirmung durch Hindernisse
- Reflexion
ein.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen sind unter anderem
nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen:
Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA
Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen
Maximaler Fehler in dB 0
Anzahl der Reflexionen 2
Bodendämpfung (0-1) 0,9
Spektrale Berechnungsoptionen Spektral, nur spektrale Quellen
Meteorologische Korrektur in dB
Cmet, C0 = 0,0 (konstant, Mitwind)
Abschätzung zum ungünstigen Fall
Für den Gewerbe- und Freizeitlärm werden flächige Berechnungen auf der geplanten
Wohnbaufläche durchgeführt. Für die Einwi rkungen auf das Plangebiet werden die
Ergebnisse in Form von Karten mit sog. Rasterdarstellung angefertigt.
Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der Berechnung die
Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden.
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5. Vorgehensweise
Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersuchung
im Weiteren nach folgendem Punkt:
• Auswirkung des Planvorhabens (Prognoseplanfall):
➢ Ermittlung der Lärmemissionen und -immissionen des Freizeitlärms für den
Prognoseplanfall.
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6. Freizeitlärm
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6.1. Freizeitlärmemittenten
Die Freizeitlärmemissionen sind von dem Publikum auf der Tribüne des Amphitheaters
und von Darstellern auf der Bühne zu erwarten. In der Abbildung 6-1 ist ein Lageplan der
Emittenten dargestellt.
Abbildung 6-1: Lageplan der Freizeitlärmemittenten durch den Betrieb der
Pumptrackanlage
Die einzelnen Emittenten werden im Folgenden behandelt.
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6.2. Pumptrack
Der Pumptrack wurde als Linienquelle in einem halben Meter Höhe in dem Modell der
Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die aktiv
beteiligten Personen mit Fahrrädern oder auch mit Scootern im Mittel einen Abstand von
ca. 20 m auf dem Pumptrack zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig zu behindern.
Basierend auf Messungen ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von
L’WA,1m = 66 dB(A)
pro m Strecke auf dem Pumptrack . Zu berücksichtigende Impulshaltigkeit ist von dem
Befahren des Pumptracks nicht zu erwarten. Insbesondere Sprünge führen nicht zu
maßgeblichen Schallimmissionen.
Mangels ausreichender Konkretisierung des aktuellen Planungsstands wird konservativ
von einer Länge des Pumptracks von ca. 200 m ausgegangen. Somit ergibt sich insgesamt
ein Schallleistungspegel für das Fahren von
LWA = 89 dB(A) .
Die Schallleistung wirkt unvermindert über dem maßgeblichen Beurteilungszeitraum tags
ein. Nachts wird kein Betrieb der Anlage vorgesehen.
6.3. Publikum (nicht aktiv beteiligte Personen)
Personen, die sich auf der Pumptrackanlage befinden, aber nicht auf dem Pumptrack
fahren, können durch Kommunikationsgeräusche zu den Schallimmissionen beitragen. Sie
werden als eine Fläche über dem gesamten Gelände der Anlage mit einer Höhe von 1,6
m für stehende Personen in dem Modell der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt.
Es wird von 10 Personen ausgegangen, von denen jede zweite spricht. Für den
Schallleistungspegel wird von normalem Rufen mit einem Schallleistungspegel pro Person
von
LWA = 80 dB(A)
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gemäß der Richtlinie /14/ ausgegangen. Damit ergibt sich insgesamt für das Rufen der
nicht aktiv beteiligten Personen ein Schallleistungspegel von
LWA = 87 dB(A) .
Dieser Schalleistungspegel wirkt uneingeschränkt über den maßgeblichen
Beurteilungszeitraum ein. Nachts ist kein Betrieb der Anlage vo rgesehen. Analog zur
Vorgehensweise bei Sportlärm (18. BImSchV) wird kein Impulshaltigkeitszuschlag für
diese Schallimmission der Freizeitanlage gegeben /14/, S. 54.
6.4. Beurteilungspegel Freizeitlärm
In der folgenden Tabelle auf d er nächsten Seite sind die Beurteilungspegel den
Richtwerten gemäß dem Freizeitlärmerlass /9/ gegenübergestellt. Das Kompaktprotokoll
mit den Teilimmissionen ist im Anhang aufgeführt.
Tabelle 6-1: Beurteilungspegel maßgeblicher Immissionsorte im Vergleich zu den
Richtwerten des Freizeitlärmerlasses
Immis-
sionsort
Immis-
sions-
höhe
Beurteilungspegel Richtwerte gemäß Freizeitlärmerlass
[dB(A)]
Tags
Tags
Werktags außerhalb
der Ruhezeiten
Sonn- und
Feiertags sowie
werktags innerhalb
der Ruhezeiten
IO 1 2. OG 47 50 45
IO 2 2. OG 49 50 45
IO 3 EG 43 50 45
IO 4 EG 43 50 45
IO 5 EG 51 60 55
Der maßgebliche Immissionsort der Freizeitlärmimmissionen ist der IO 2, der sich westlich
der Pumptrackanlage befindet.
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Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind dominierend durch das interagierende
Publikum oder die Darsteller selbst zu erwarten. Gemäß der VDI 3770 sind für das laute
Rufen keine Maximalpegel angegeben. Für die nächst lautere verfügbare Kategorie ist ein
Maximalpegel von
LWAFmax = 108 dB(A)
angegeben. Dieser führt an dem maßgeblichen Immissionsort IO 2 zu einem Maximalpegel
von 68 dB(A). Dieser liegt weniger als 20 dB über dem Richtwert werktags außerhalb der
Ruhezeiten. Damit wird die Maximalpegelforderung des Freizeitlärmerlasses für diesen
Beurteilungszeitraum erfüllt. Während der Ruhezeiten und sonn- sowie feiertags kann die
Maximalpegelforderung nicht erfüllt werden.
Sollte an der westlichen Seite der Freizeitanlage und auf den westlichen ersten 20 m d er
südlichen Seite der Anlage eine 3,5 m hohe Abschirmung mit einer
Durchgangsschalldämmung von mindestens 25 dB vorgesehen werden, so dass
insbesondere die maßgeblichen Immissionsorte IO 1 und IO 2 bis zum oberen Geschoss
(2. OG) besser geschützt sind, ka nn die Freizeitanlage tags uneingeschränkt genutzt
werden, d.h. auch während der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags).
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7. Fazit
Die Stadt Köln plant die Errichtung einer Pumptrackanlage an der Claudiusstraße in Köln-
Immendorf. Aufgrund der westlich liegenden Wohnbebauung mit der
Immissionsempfindlichkeit von einem reinen Wohngebiet, unterliegt der Betrieb von
Freizeitaktivitäten auf dem Gelände des Planobjekts Einschränkungen, die hier abgesteckt
worden sind.
Werktags außerhalb der Ruhezeiten kann die Pu mptrackanlage tags uneingeschränkt
betrieben werden. Nachts ist kein Betrieb vorgesehen.
Sollte an der westlichen Seite der Freizeitanlage und auf den westlichen ersten 20 m der
südlichen Seite der Anlage eine 3,5 m hohe Abschirmung mit einer
Durchgangsschalldämmung von mindestens 25 dB vorgesehen werden, kann die
Freizeitanlage tags uneingeschränkt genutzt werden, d.h. auch während der Ruhezeiten
sowie sonn- und feiertags).
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❖ Qualität der Prognose
Die abgestrahlten Schallleistungen wurden anhand einschlägiger Richtlinien und
Messungen angesetzt. Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung unter
ausschließlichen Mitwindbedingungen sowie der Betrachtung des Zusammenwirkens aller
Schallemissionen des Planobjekts ist davon auszugeh en, dass die prognostizierten
Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen.
Köln, 15. Januar 2026
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Fachlich Verantwortlicher Sachbearbeiter
(Dr. W. Pook) (Dr. L. Sonnenschein)
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Anhang
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Das Protokoll zur Ermittlung der Immissionen aus dem Betrieb der Pumptr ackanlage
(Prognose-Planfall) wird auf den nächsten Seiten angeführt. Es enthält Abkürzungen deren
Bedeutungen im Folgenden erläutert werden:
Name. (Abgekürzte) Bezeichnung der Größe
ID Identifizierungscode des Immissionsortes bzw. der Schallquelle
LwA Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A)
Di,eff Richtwirkungsmaß der Schallquelle in dB
Adiv,eff Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Aair,eff Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
Agr,eff Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
Abar,eff Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Amisc,eff Dämpfung aufgrund verschiedener andere Effekte in dB
Cmet,eff Meteorologische Korrektur in dB
Coptime,eff Einwirkzeit-Korrektur
Crefl,eff Korrektur Mehrfachreflexion in dB
LrA A-bewerteter Beurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) je Zeitbereich
Das Protokoll wird immer nur für einen einzigen Zeitraum (D, E oder N) erstellt.
Teilbeurteilungspegel werktags außerhalb Ruhezeiten (D bzw. Ld)
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 2. OG" "IO_1_OG2"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.1 0.1 1.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 41.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 1.2 2.0 0.0 0.0 0.0 0.1 42.7
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Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 1. OG" "IO_1_OG1"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 2.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 40.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 2.3 1.9 0.0 0.0 0.0 0.0 41.8
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, EG" "IO_1_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 3.8 2.4 0.0 0.0 0.0 0.0 39.0
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.9 0.1 3.4 2.0 0.0 0.0 0.0 0.0 40.6
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 2. OG" "IO_2_OG2"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 1.1 4.1 0.0 0.0 0.0 0.2 40.9
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.1 0.1 0.7 3.5 0.0 0.0 0.0 0.2 42.8
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 1. OG" "IO_2_OG1"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 2.3 4.7 0.0 0.0 0.0 0.2 39.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 1.7 4.4 0.0 0.0 0.0 0.2 41.0
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, EG" "IO_2_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.1 0.1 2.8 4.9 0.0 0.0 0.0 0.2 38.6
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 2.2 4.3 0.0 0.0 0.0 0.2 40.6
Imm: "Immissionsort 3, Fontanestraße 15, EG" "IO_3_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.6 0.1 4.0 1.3 0.0 0.0 0.0 0.2 38.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.6 0.1 3.7 1.2 0.0 0.0 0.0 0.2 39.4
Imm: "Immissionsort 4, Fontanestraße 17, EG" "IO_4_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.7 0.1 4.0 0.8 0.0 0.0 0.0 0.1 38.8
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.7 0.1 3.7 0.7 0.0 0.0 0.0 0.0 39.7
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Imm: "Immissionsort, Vereinsheim, EG" "IO_Vereinsheim_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 42.4 0.1 2.8 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 47.2
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 42.5 0.1 1.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 48.9
Teilbeurteilungspegel werktags innerhalb Ruhezeiten, sonn- u. feiertags (E / Le)
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 2. OG" "IO_1_OG2"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.1 0.1 1.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 41.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 1.2 2.0 0.0 0.0 0.0 0.1 42.7
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 1. OG" "IO_1_OG1"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 2.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 40.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 2.3 1.9 0.0 0.0 0.0 0.0 41.8
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, EG" "IO_1_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 3.8 2.4 0.0 0.0 0.0 0.0 39.0
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.9 0.1 3.4 2.0 0.0 0.0 0.0 0.0 40.6
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 2. OG" "IO_2_OG2"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 1.1 4.1 0.0 0.0 0.0 0.2 40.9
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.1 0.1 0.7 3.5 0.0 0.0 0.0 0.2 42.8
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 1. OG" "IO_2_OG1"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 2.3 4.7 0.0 0.0 0.0 0.2 39.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 1.7 4.4 0.0 0.0 0.0 0.2 41.0
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Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, EG" "IO_2_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.1 0.1 2.8 4.9 0.0 0.0 0.0 0.2 38.6
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 2.2 4.3 0.0 0.0 0.0 0.2 40.6
Imm: "Immissionsort 3, Fontanestraße 15, EG" "IO_3_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.6 0.1 4.0 1.3 0.0 0.0 0.0 0.2 38.3
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.6 0.1 3.7 1.2 0.0 0.0 0.0 0.2 39.4
Imm: "Immissionsort 4, Fontanestraße 17, EG" "IO_4_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.7 0.1 4.0 0.8 0.0 0.0 0.0 0.1 38.8
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.7 0.1 3.7 0.7 0.0 0.0 0.0 0.0 39.7
Imm: "Immissionsort, Vereinsheim, EG" "IO_Vereinsheim_EG"
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 42.4 0.1 2.8 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 47.2
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 42.5 0.1 1.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 48.9
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
616 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 0871/2026 Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße Um den weiteren Projektablauf nicht zu verzögern, Auswirkungen auf die Projektplanung und die Finanzierung zu verhindern, kann die Entscheidung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der nächsten regulären Sitzung nicht abgewartet werden. Das Projekt wird von der Bürgerinitiative und von Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit großem Interesse verfolgt und erfährt höchste Priorität. Die Vorlage wird in der Sitzung am 27. April dringend erwartet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0871/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.04.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 14:18