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0871/2026

Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark Claudiusstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 9.1.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Gutachten Freizeitlärm

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

496 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4287 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0871/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im Kleingartenpark 
Claudiusstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Freiraumplanung für den 
Ausbau eines Pumptracks mit Aufenthalts- und Calisthenics-Elementen für die Altersgruppe 
der 6 bis 18 Jahre auf der festgesetzten Fläche für den öffentlichen Spielplatz bis einschließ-
lich Ausführungsplanung durchzuführen.  
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In ihrem Beschluss vom 30.06.2025 (Vorlage 1367/2025) hat die Bezirksvertretung Rodenkir-
chen die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der weiterführenden Planungsleistungen zu über-
prüfen, ob Pumptrack-Elemente, ein Unterstand, eine Jugendhütte, ergonomische Holzsitzlie-
gen, ein Barfußpfad, eine Boulebahn, ein Fitnessparcours sowie Bänke mit Tischen und Müll-
eimern in die weitere Planung des Spielplatzes aufgenommen werden können. Im Rahmen 
einer Überprüfung der Flächeneignung wurde eine Prognose der Auswirkung von Schal-
limmissionen durch den Betrieb der Pumptrackanlage gemäß dem Freizeitlärmerlass NRW 
beauftragt. Wochentags außerhalb der Ruhezeiten, wird ein Betrieb innerhalb der Richtwerte 
prognostiziert. Innerhalb der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags, weist die Prognose der 
Lärmimmissionen für das 2. OG einer benachbarten Wohnbebauung eine rechnerische Richt-
wertüberschreitung von bis zu 4 dB(A) aus. Die Möglichkeit der Immissionsreduktion durch ei-
nen Lärmschutzwall wurde geprüft. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Planung, 
das erforderliche Baugenehmigungsverfahren und den Ausbau eines Lärmschutzes über-
schreiten die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen. Auch würde ein Lärm-
schutzwall wesentliche Flächen des Spielplatzes belegen. Da für das Lärmgutachten die An-
nahmen für eine mögliche Lärmemission abgeschätzt werden und von einem ungünstigen Fall 
ausgegangen wird, kann die tatsächliche Immission innerhalb der Lärmgrenze liegen. Zudem 
befürworten und unterstützen viele Bürger*innen aus Immendorf den Bau des Pumptracks.  
Die Verwaltung schlägt daher vor, die weitere Planung des Pumptracks ohne zusätzliche 
Lärmschutzeinrichtungen zu verfolgen. Sollte es durch den Betrieb und die Nutzung der An-
lage zu Konflikten im Hinblick auf die Lärmentwicklung kommen, werden diese überprüft und 
gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel die nachträgliche Anpassung der Nut-
zungszeiten, getroffen. In der weiteren Planung sollen die zusätzlichen Elemente wie Jugend-
hütte und Calisthenics-Elemente berücksichtigt werden. Je nach Platzbedarf für den 
Pumptrack wird geprüft, ob weitere Elemente in der Planung des Spielplatzes berücksichtigt 
werden können oder in den verbleibenden Teilbereichen Kleingartenanlage und öffentliche 
Grünflächen aufgenommen werden können. 
 
Zeitlicher Ablauf  
Nach Beschlussfassung werden die noch notwendigen Planungsleistungen für den öffentli-
chen Spielplatz ausgeschrieben und an ein externes Planungsbüro vergeben. Bis Ende des 
vierten Quartals wird mit dem Abschluss der Genehmigungsplanung gerechnet. Bis Ende des 
ersten Quartals 2027 mit dem Abschluss der Ausführungsplanung. Anschließend soll auf die-
ser Grundlage der Baubeschluss zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Baubeginn ist für 
das dritte Quartal 2027 geplant. Erwartet wird eine Bauzeit von etwa 5 Monaten. 
 
Kosten 
Die Planungskosten für den Pumptrack mit Aufenthaltsmöglichkeiten und Calisthenicselemen-
ten erhöhen sich, im Vergleich zu den dem Beschluss vom 30.06.2025 (Vorlage 1367/2025) 
vorgelegten Kosten nicht. 
 
Finanzierung 
Die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für die erforderlichen Planungsleis-
tungen, wurde mit der Vorlage 1367/2025 vom Finanzausschuss beschlossen. Dieser Be-
schluss bleibt unberührt bestehen.

3 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Gutachten Freizeitlärm

Anlage 2 Gutachten Freizeitlärm

38193 Zeichen

B2510088-01(1)_ver15Jan2026
Schalltechnische Untersuchung 
zu den Freizeit-Lärmimmissionen 
durch den Betrieb der geplanten Pumptrackanlage 
 in der Claudiusstraße, Köln-Immendorf 
___________________________________________ 
Stand: Januar 2026 
Entwurf 
ADU cologne 
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 
Messstelle nach § 29 b BImSchG 
Geräusche und Erschütterungen 
Hauptsitz Köln 
Am Wassermann 36,   D-50829 Köln 
Tel.:  (0221)  943811 - 0  Fax:  ( 0221)  94395 - 48 
E-Mail:  info@adu-cologne.de
Außenstelle Mönchengladbach 
Sybeniusstraße 7,   D-41179 Mönchengladbach 
Tel:  (02161)  5489 - 11  Fax:  (02161)  5489 - 12 
E-Mail:  s.staeck@adu-cologne.de
Anlage 2

B2510088-01(1)_ver15Jan2026 
Schalltechnische Untersuchung 
zu den Freizeit-Lärmimmissionen  
durch den Betrieb der geplanten Pumptrackanlage 
in der Claudiusstraße, Köln-Immendorf 
___________________________________________ 
Stand: Januar 2026 
 
 
DIESES GUTACHTEN MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR MIT  
SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER  
ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. 
Auftraggeber: Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Kinderinteressen und Jugendförderung 
Ottmar Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Berichts-Nr.:  
Auftrag vom: 11.12.2025 
Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook 
Sachbearbeiter: Dr. L. Sonnenschein 
Seitenzahl: 29 + 5 (Anhang) 
Datum: 15. Januar 2026

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 3 von 29 
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 
 
  Seite 
1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4 
2. Unterlagen ............................................................................................................. 11 
2.1. Pläne .................................................................................................................................... 11 
2.2. Normen und Richtlinien .................................................................................................... 11 
2.3. Sonstiges ............................................................................................................................ 13 
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, 
Immissionsrichtwerte ........................................................................................... 14 
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ............................................................................. 14 
3.2. Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass ............................................................ 16 
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ............................................................................ 18 
4. Beschreibung der Immissionsberechnung ......................................................... 20 
5. Vorgehensweise .................................................................................................... 22 
6. Freizeitlärm ............................................................................................................ 23 
6.1. Freizeitlärmemittenten ....................................................................................................... 24 
6.2. Pumptrack ........................................................................................................................... 25 
6.3. Publikum (nicht aktiv beteiligte Personen) ..................................................................... 25 
6.4. Beurteilungspegel Freizeitlärm ........................................................................................ 26 
7. Fazit ........................................................................................................................ 28

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 4 von 29 
1. Einleitung und Aufgabenstellung 
 
Die Stadt Köln  plant an der Claudiusstraße in Köln -Immendorf die Errichtung einer 
Pumptrackanlage auf einer öffentlichen Grünfläche. Westlich davon befindet sich 
Wohnbebauung und östlich davon ein Gewerbegebiet. 
Die Freizeitaktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Pumptrackanlage werden 
gemäß dem Freizeitlärm-Erlass NRW beurteilt. Eine Vorbelastung von Freizeitlärm ist im 
Bestand nicht vorhanden.  
In diesem Zusammenhang wurde die ADU cologne GmbH von der Stadt Köln beauftragt, 
die Schallimmissionen des Planvorhabens zu untersuchen. Insbesondere soll überprüft 
werden, welche Nutzung (Betriebszeiten, ggf. mit Abschirmungen) möglich sind.   
Das Gelände verfügt über eine geringfügige topografische Variation und befindet sich in 
einer Höhe von ca. 53 – 54 m über NHN. Die Lage des Planungsgebiets mit der geplanten 
Nutzung ist der nachfolgenden Abbildung 1-1 auf der nächsten Seite zu entnehmen. Die 
nächsten Wohngebäude befinden sich westlich des Planvorhabens.

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 5 von 29 
Abbildung 1-1: Lageplan des geplanten Pumptrackanlage (ohne Maßstab, genordet, 
Quelle: TIM online, aufgerufen am 12.01.2026). 
 
 
 
Die Abbildung 1 -2 auf der nächsten Seite zeigt einen Ausschnitt des 
Flächennutzungsplans der Stadt Köln. Der Ort, an dem der Pumptrack errichtet werden 
soll ist mit einer blauen Ellipse kenntlich gemacht. Westlich des Planobjekts befindet sich 
Wohnbebauung. Östlich des Planobjekts befinden sich Gewerbeflächen. 
Auf der darauffolgenden Seite i st in der Abbildung  1-3 ein Ausschnitt aus dem 
Bebauungsplan /2/ der Stadt Köln dargestellt. Das Planobjekt befindet sich in einer 
öffentlichen Grünfläche (grün angelegt), die die westlichen Gewerbeflächen (grau 
angelegt) und d ie östliche Wohnbaufläche (orange angelegt) voneinander trennt. Die 
Wohngebäude in der Wohnbaufläche südlich des Planobjekts befinden sich im 
Pumptrackanlage

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 6 von 29 
Einflussbereich des Bebauungsplans /1/, mit der Gebietsausweisung eines reinen 
Wohngebiets (WR). Aufgrund der reinen Wohnnutzung auch in der Wohnbaufläche 
außerhalb des Bebauungsplans wird hier ebenfalls von einer Gebietsempfindlichkeit 
eines reinen Wohngebiets ausgegangen.

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 7 von 29 
Abbildung 1-2: Ausschnitt aus dem Flächennutzun gsplan der Stadt Köln (ohne 
Maßstab, genordet, Quelle: Internetportal der Stadt Köln). 
Gewerbeflächen sind grau, Wohnbauflächen orange dargestellt. 
 
 
 
Pumptrackanlage

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 8 von 29 
Abbildung 1-3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan B68360/05 der Stadt Köln (ohne 
Maßstab, genordet, Quelle: Stadt Köln ). Die Flächen des 
Gewerbegebiets sind grau, Grünflächen grün und Flächen für die 
Landwirtschaft gelblich angelegt. 
 
Pumptrackanlage

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 9 von 29 
Die maßgeblichen Immissionsorte  in der Umgebung des geplanten Pumptracks sind in 
der Abbildung 1-4 dargestellt. 
 
Abbildung 1-4: Lageplan der Immissionsorte in der Umgebung de r geplanten 
Pumptrackanlage 
 
 
Die Adressen gemäß TIM online sind in der folgenden Tabelle 1-1 auf der nächsten Seite 
mit den Immissionsempfindlichkeiten aufgefü hrt. Die maßgeblichen Immissionshöhen

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 10 von 29 
können von den Details der Planung abhängen. Sie werden deshalb nach der Diskussion 
des Planvorhabens mit den Emittenten bei der Beurteilung angegeben. 
 
Tabelle 1-1: Maßgebliche Immissionsorte in der Umgebung des S tadionparks mit 
den jeweiligen Immissionsempfindlichkeiten 
Immissions-
ort Adresse 
Immissions- 
empfind-
lichkeit 
Richtwerte Freizeitlärm 
Tags 
Nachts 
(lauteste 
h) 
werktags 
außerhalb 
Ruhezeiten 
werktags 
innerhalb 
Ruhezeit      
und sonn- und 
feiertags 
IO 1 Stormtraße 13 b WR 50 45 35 
IO 2 Fontanestraße 20 WR 50 45 35 
IO 3 Fontanestraße 15 WR 50 45 35 
IO 4 Fontanestraße 17 WR 50 45 35 
IO 5 Plangebäude 
Vereinsheim MI 60 55 45

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 11 von 29 
2. Unterlagen 
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 
2.1.  Pläne                                                                                                                        
/1/ Bebauungsplan 67364/02 der Stadt Köln vom 08.10.1970        digital 
/2/ Bebauungsplan Nr. 68360/05, „GE östlich Claudiusstraße                   
in Köln-Immendorf“ der Stadt Köln vom 26.09.2013                  digital 
/3/ Flächennutzungsplan der Stadt Köln         digital 
/4/ Deutsche Grundkarte, DGK5                  digital 
2.2. Normen und Richtlinien 
 
/5/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädl ichen Umwelteinwirkungen 
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche 
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) 
Vollzitat: "Bundes -Immissionsschutzgesetz in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das 
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 
I Nr. 58) geändert worden ist" 
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123; zuletzt 
geändert durch Art. 1 G v. 24.2.2025 I Nr. 58 
/6/ LImSchG  Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen 
und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes -
Immissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert am 16. März 2024 
/7/ TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes -
Immissionsschutzgesetz (Technisc he Anleitung zum Schutz gegen 
Lärm – TA Lärm) vom 28.08.1998 (GMBl Nr.  26/1998 S. 503) zum

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Bundes-Immissionsschutzgesetz, geändert durch 
Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) 
/8/ TA Lärm  Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der 
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm durch 
BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und 
Reaktorsicherheit) vom 07.07.17, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 
/9/ Freizeitlärmerlass NRW: Messung, Beurteilun g und Verminderung 
von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. D. Ministerium 
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 23.10.2006 – V - 
5 – 8827.5 – (V Nr.) v. 23.10.2006 mit Stand vom 24.03.2020 
/10/ DIN 18005:2023 -07 - Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und 
Hinweise für die Planung, Juli 2023 
/11/ DIN 18005 Beiblatt 1:2023 -07 Schallschutz im Städtebau - Beiblatt 1: 
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche  Planung, 
Juli 2023 
/12/ DIN ISO 9613-2:1999-10 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der 
Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 
9613-2:1996), Ausgabedatum: Oktober 1999 
/13/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 
/14/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport und Freizeit-
anlagen, September 2012 
/15/ DIN 4109-1:2018-01  Schallschutz im Hochbau, Teil  1: Mindestan -
forderungen, Ausgabedatum: Januar 2018 
/16/ DIN 4109-2:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische 
Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabedatum: Januar 
2018 
/17/ DIN 4109-4:2016-07 Schallschutz im Hochbau, Teil 4: 
Bauakustische Prüfungen, Ausgabedatum: Juni 2016

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 13 von 29 
2.3. Sonstiges 
/18/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 
Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, 
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und 
Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007 
/19/ Sächsische Freizeitlärmstudie , Handlungsleitfaden zur Prognose und 
Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und 
Freizeitanlagen, Landesamt für Umwelt und Geologie Sachen, April 
2006 
/20/ Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Geräusche von 
Trendsportarten – Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline -
Skaterhockey und Streetball, Augsburg Juni 2006 
/21/ Schalltechnisches Taschenbuch, H. Schmidt, VDI-Verlag, 12.09.2014 
/22/ Taschenbuch der technischen Akustik, G. Müller, M. Möser, Springer 
Verlag, 16.12.2003

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 14 von 29 
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte 
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 
18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. 
Sie weist in Abhängigkeit von der je weiligen Gebietsausweisung und der zu 
betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter 
anderem die Emittentenarten: 
• Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr 
• Industrie, Gewerbe, Freizeitlärm 
 
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der 
unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils 
für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten bzw. Richtwerten verglichen und 
nicht addiert werden. Die Beurteil ungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf 
unterschiedliche Art ermittelt. 
Bei den  Emittenten von Sportanlagen  werden die Beurteilungspegel gemäß  
der 18. BImSchV  und bei Emittenten von Freizeitanlagen bzw. -aktivitäten gemäß dem 
Freizeitlärmerlass NRW ermittelt.  
Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die 
Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung 
finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerh alb von  
Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind. 
 
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im 
Städtebau" /11/, in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsicht igten Nutzung eines  
Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im 
Zeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 - 
6:00 Uhr.

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 15 von 29 
Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Beiblatt 1:2023-07 /11/ 
Gebietsausweisung Orientierungswerte 
in dB(A) 
 Straßen-, Schienen- 
und Schiffsverkehr 
Industrie, Gewerbe und 
Freizeitlärm sowie 
Geräusche vergleichbarer 
öffentlicher Anlagen 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Reine Wohngebiete (WR) 50 40 50 35 
Allgemeine Wohngebiete (WA), 
Kleinsiedlungsgebiete (WS), 
Wochenendhausgebiete, 
Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete 
55 45 55 40 
Kleingartenanlagen, Friedhöfe,  
Parkanlagen 55 55 55 55 
Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 60 40 
Dorfgebiete (MD), Dörfliche Wohngebiete 
(MDW), Mischgebiete (MI), Urbane 
Gebiete (MU) 
60 50 60 45 
Kerngebiete (MK) 63 53 60 45 
Gewerbegebiete (GE) 65 55 65 50 
Sonstige Sondergebiete (SO) sowie 
Flächen für den Gemeinbedarf, soweit sie 
schutzbedürftig sind, je nach  
Nutzungsart 
45 - 65 35 - 65 45 -65 35 - 65 
Industriegebiete (GI) - - - - 
 
Für die wichtigsten Schallquellen wie Straßenverkehr, Parkplätze, Schienenverkehr, 
Luftverkehr, Gewerbliche Anlagen, Sportanlagen und Freizeitanlagen sind die jeweiligen 
einschlägigen Vorschriften zu beachten (vgl. Pkt. 7 der DIN 18005-1).

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026 Seite 16 von 29 
3.2. Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass 
Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen in dem Freizeitlärmerlass NRW 
/9/ geregelt.  
Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden 
Immissionsrichtwerte angegeben, die insbesondere die Ruhezeiten und die Nachtzeit 
berücksichtigen. Sie orientieren sich dabei an der jeweilig vorzufindenden Nutzung an den 
Immissionsorten. Der nachfolgenden Tabelle können die geltenden Immissionsrichtwerte 
entnommen werden.  
Tabelle 3-5: Immissionswerte gemäß Freizeitlärmerlass 
Gebietsausweisung 
Immissionswerte in dB(A) 
werktags 
Immissionswerte in dB(A) 
sonn- und feiertags 
Tag Nacht*1 Tag Nacht*1 
außerhalb der 
Ruhezeit 
08.00-20.00 
Uhr 
innerhalb der 
Ruhezeit 
06.00- 
08.00 Uhr, 
20.00-22.00 
Uhr 
lauteste volle 
Stunde 
22.00-06.00 
Uhr 
außerhalb 
Ruhezeit 
09.00-13.00 
Uhr,  
15.00-20.00 
Uhr 
innerhalb 
Ruhezeit 
07.00- 
09.00 Uhr, 
13.00-15.00 Uhr, 
20.00-22.00 Uhr 
lauteste 
volle Stunde 
22.00-07.00 
Uhr 
Gewerbegebiete 65 60 50 60 60 50 
Dorfgebiete, Kerngebiete, 
Mischgebiete 
60 55 45 55 55 45 
allg. Wohngebiete 55 50 40 50 50 40 
reine Wohngebiete 50 45 35 45 45 35 
Kurgebiete, Kranken-
häuser, Pflegeanstalten 
45 45 35 45 45 35 
*1 ungünstigste, lauteste volle Nachtstunde  
 
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o.g. Immissionsrichtwerte tags um nicht 
mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.  
In dem Freizeitlärmerlass ist die Beurteilung sog. "seltener Ereignisse" separat geregelt. 
Dort heißt es sinngemäß:

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• Verursacht eine Anlage nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte 
Zeitdauer, aber an nicht mehr als 18 Tagen (24-Stunden-Zeitraum) eines 
Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 
aufeinanderfolgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur 
Überschreitung der Immissionsrichtwerte, so soll erreicht werden, dass die 
obigen Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten 
werden, keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte 
- tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A) 
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit  
        und an Sonn- und Feiertagen 65 dB(A) 
- nachts (lauteste volle Stunde) 55 dB(A). 
 
Unzumutbare Geräuschbelästigungen sind jedoch anzunehmen, wenn durch seltene 
Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der o.g. Immissionsrichtwerte 
verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an insgesamt 
mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. 
• Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die für seltene Ereignisse geltenden 
Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr 
als 10 dB(A) überschreiten. 
 
Ausnahmen: 
Bei Veranstaltungen wie Volksf esten oder ähnlich (u.a. mit historischer, kultureller oder 
sozialgewichteter Bedeutung) können die Immissionsrichtwerte häufig nicht eingehalten 
werden. Gemäß dem §§ 9 und 10 des LImSchG können bei einem öffentlichen oder auch 
überwiegend privaten Interes se Ausnahmen zugelassen werden, die ggf. mit 
entsprechenden Auflagen zum Schutz der Anwohne r einhergehen. Bei der 
Ausnahmeerteilung sind die öffentlichen bzw. privaten Interessen und die Interessen der 
vom Lärm betroffenen Personen gegeneinander abzuwägen.  Voraussetzung für eine 
Erteilung derartiger Ausnahmegenehmigungen ist die Durchführung zumutbarer

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technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm. 
Dazu gehört auch die Prüfung geeigneter alternativer Standorte. 
 
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm 
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die 
Richtwerte für den Beurteilungspegel werden ebenfalls hinsichtlich der Tagzeit von 
06:00 – 22:00 Uhr und der Nachtzeit von 22:00  – 06:00 Uhr d ifferenziert. Es wird im 
Unterschied zum Verkehrslärm für die Ermittlung des Beurteilungspegels zur Nachtzeit in 
der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser 
wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tag zeitraum werden drei 
Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten Zeiten mit erhöhter 
Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 
07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn - und Feiertagen) mit einem pausc halen 
Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit 
Gebietsausweisung gemäß Buchstabe e) bis g) in folgender Tabelle liegt. 
Tabelle 3-2: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm /7/ 
 
Gebietsausweisung 
Immissionsrichtwerte 
in dB(A) 
 Tag Nacht 
a) Industriegebiete 70 70 
b) Gewerbegebiete 65 50 
c) Urbane Gebiete 63 45 
d) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 
e) Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 
f) Reine Wohngebiete 50 35 
g) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 
 
"Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht 
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten."

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Kurzzeitige Geräuschspit zen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene  
Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf 
auftreten.

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4. Beschreibung der Immissionsberechnung 
Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eige ns für  
solche Aufgaben entwickelten validierten Software CadnaA (Version 2025 MR1). Hierbei 
wird ein digitales Modell des Planungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung 
erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser 
Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse und Emittenten. 
Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen: 
- Gebäude 
- Mauern, Wände 
- Schallschirme 
- Hoher Bewuchs 
Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus folgenden Objekten: 
- Natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) 
- Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) 
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählt auftragsgemäß: 
- Freizeitlärm  
 
Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten 
Emittenten werden anhand einer On -Screen-Digitalisierung in das digitale Modell 
übernommen. 
Ausgehend von Schallleistungen L w, längenbezogenen Schallleistungen L w‘ oder 
flächenbezogenen Schallleistungen L w'' werden anhand dieses Modells über eine 
Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (Freizeitlärm-Erlass 
NRW, TA Lärm, DIN ISO 9613 -2, etc.) die zu erwartenden Beurteilungspegel 
(tags/nachts) ermittelt.

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In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: 
 - Quellenhöhe 
 - Richtwirkung 
 - Topographie 
 - Meteorologie 
 - Witterung 
 - Abschirmung durch Hindernisse 
 - Reflexion 
ein.  
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen  sind unter anderem 
nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen: 
Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA 
Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen 
Maximaler Fehler in dB 0 
Anzahl der Reflexionen 2 
Bodendämpfung (0-1) 0,9 
Spektrale Berechnungsoptionen Spektral, nur spektrale Quellen 
Meteorologische Korrektur in dB 
Cmet, C0 = 0,0 (konstant, Mitwind) 
Abschätzung zum ungünstigen Fall 
 
Für den Gewerbe- und Freizeitlärm  werden flächige Berechnungen auf der geplanten 
Wohnbaufläche durchgeführt. Für die Einwi rkungen auf das Plangebiet werden  die 
Ergebnisse in Form von Karten mit sog. Rasterdarstellung angefertigt.   
Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der Berechnung die 
Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden.

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5. Vorgehensweise 
Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersuchung 
im Weiteren nach folgendem Punkt: 
• Auswirkung des Planvorhabens (Prognoseplanfall): 
➢ Ermittlung der Lärmemissionen und -immissionen des Freizeitlärms für den 
Prognoseplanfall.

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6. Freizeitlärm

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6.1. Freizeitlärmemittenten 
Die Freizeitlärmemissionen sind von dem Publikum auf der Tribüne des Amphitheaters 
und von Darstellern auf der Bühne zu erwarten.  In der Abbildung 6-1 ist ein Lageplan der 
Emittenten dargestellt. 
Abbildung 6-1: Lageplan der Freizeitlärmemittenten durch den Betrieb der 
Pumptrackanlage 
 
 
Die einzelnen Emittenten werden im Folgenden behandelt.

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6.2. Pumptrack 
Der Pumptrack wurde als Linienquelle in einem halben Meter Höhe in dem Modell der 
Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die aktiv 
beteiligten Personen mit Fahrrädern oder auch mit Scootern im Mittel einen Abstand von 
ca. 20 m auf dem Pumptrack zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig zu behindern. 
Basierend auf Messungen ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von 
L’WA,1m = 66 dB(A) 
pro m  Strecke auf dem Pumptrack . Zu berücksichtigende Impulshaltigkeit ist von dem 
Befahren des Pumptracks nicht zu erwarten. Insbesondere Sprünge führen nicht zu 
maßgeblichen Schallimmissionen. 
Mangels ausreichender Konkretisierung des aktuellen Planungsstands wird konservativ 
von einer Länge des Pumptracks von ca. 200 m ausgegangen. Somit ergibt sich insgesamt 
ein Schallleistungspegel für das Fahren von 
LWA = 89 dB(A) . 
Die Schallleistung wirkt unvermindert über dem maßgeblichen Beurteilungszeitraum tags 
ein. Nachts wird kein Betrieb der Anlage vorgesehen. 
 
6.3. Publikum (nicht aktiv beteiligte Personen) 
Personen, die sich auf der Pumptrackanlage befinden, aber nicht auf dem Pumptrack 
fahren, können durch Kommunikationsgeräusche zu den Schallimmissionen beitragen. Sie 
werden als eine Fläche über dem gesamten Gelände der Anlage mit einer Höhe von 1,6 
m für stehende Personen in dem Modell der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. 
Es wird von 10 Personen ausgegangen, von denen jede zweite spricht. Für den 
Schallleistungspegel wird von normalem Rufen mit einem Schallleistungspegel pro Person 
von 
LWA = 80 dB(A)

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gemäß der Richtlinie /14/ ausgegangen. Damit ergibt sich insgesamt für das Rufen der 
nicht aktiv beteiligten Personen ein Schallleistungspegel von 
LWA = 87 dB(A) . 
Dieser Schalleistungspegel wirkt uneingeschränkt über den maßgeblichen 
Beurteilungszeitraum ein. Nachts ist kein Betrieb der Anlage vo rgesehen. Analog zur 
Vorgehensweise bei Sportlärm (18. BImSchV) wird kein Impulshaltigkeitszuschlag für 
diese Schallimmission der Freizeitanlage gegeben /14/, S. 54. 
 
6.4.  Beurteilungspegel Freizeitlärm 
In der folgenden Tabelle auf d er nächsten Seite sind die Beurteilungspegel den 
Richtwerten gemäß dem Freizeitlärmerlass /9/ gegenübergestellt. Das Kompaktprotokoll 
mit den Teilimmissionen ist im Anhang aufgeführt. 
 
 
Tabelle 6-1: Beurteilungspegel maßgeblicher Immissionsorte im Vergleich zu den 
Richtwerten des Freizeitlärmerlasses 
Immis-
sionsort 
Immis-
sions-
höhe 
Beurteilungspegel Richtwerte gemäß Freizeitlärmerlass 
[dB(A)] 
Tags 
Tags 
Werktags außerhalb             
der Ruhezeiten 
Sonn- und    
Feiertags sowie 
werktags innerhalb 
der Ruhezeiten 
IO 1 2. OG 47 50 45 
IO 2 2. OG 49 50 45 
IO 3 EG 43 50 45 
IO 4 EG 43 50 45 
IO 5 EG 51 60 55 
 
Der maßgebliche Immissionsort der Freizeitlärmimmissionen ist der IO 2, der sich westlich 
der Pumptrackanlage befindet.

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Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind dominierend durch das interagierende 
Publikum oder die Darsteller selbst zu erwarten.  Gemäß der VDI 3770 sind für das laute 
Rufen keine Maximalpegel angegeben. Für die nächst lautere verfügbare Kategorie ist ein 
Maximalpegel von 
LWAFmax = 108 dB(A) 
angegeben. Dieser führt an dem maßgeblichen Immissionsort IO 2 zu einem Maximalpegel 
von 68 dB(A). Dieser liegt weniger als 20 dB über dem Richtwert  werktags außerhalb der 
Ruhezeiten. Damit wird die Maximalpegelforderung  des Freizeitlärmerlasses für diesen 
Beurteilungszeitraum erfüllt. Während der Ruhezeiten und sonn- sowie feiertags kann die 
Maximalpegelforderung nicht erfüllt werden.  
Sollte an der westlichen Seite der Freizeitanlage und auf den westlichen ersten 20 m d er 
südlichen Seite der Anlage eine 3,5 m hohe Abschirmung mit einer 
Durchgangsschalldämmung von mindestens 25 dB vorgesehen werden, so dass 
insbesondere die maßgeblichen Immissionsorte IO 1 und IO 2 bis zum oberen Geschoss 
(2. OG) besser geschützt sind, ka nn die Freizeitanlage tags uneingeschränkt genutzt 
werden, d.h. auch während der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags).

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7. Fazit 
Die Stadt Köln plant die Errichtung einer Pumptrackanlage an der Claudiusstraße in Köln-
Immendorf. Aufgrund der westlich liegenden Wohnbebauung mit der 
Immissionsempfindlichkeit von einem reinen Wohngebiet, unterliegt der Betrieb von 
Freizeitaktivitäten auf dem Gelände des Planobjekts Einschränkungen, die hier abgesteckt 
worden sind.  
Werktags außerhalb der Ruhezeiten kann die Pu mptrackanlage tags uneingeschränkt 
betrieben werden. Nachts ist kein Betrieb vorgesehen. 
Sollte an der westlichen Seite der Freizeitanlage und auf den westlichen ersten 20 m der 
südlichen Seite der Anlage eine 3,5 m hohe Abschirmung mit einer 
Durchgangsschalldämmung von mindestens 25 dB vorgesehen werden, kann die 
Freizeitanlage tags uneingeschränkt genutzt werden, d.h. auch während der Ruhezeiten 
sowie sonn- und feiertags).

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❖ Qualität der Prognose 
Die abgestrahlten Schallleistungen wurden anhand  einschlägiger Richtlinien und 
Messungen angesetzt. Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung unter 
ausschließlichen Mitwindbedingungen sowie der Betrachtung des Zusammenwirkens aller 
Schallemissionen des Planobjekts ist davon auszugeh en, dass die prognostizierten 
Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen. 
 
 
 
Köln, 15. Januar 2026 
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Fachlich Verantwortlicher                             Sachbearbeiter   
(Dr. W. Pook)                                                (Dr. L. Sonnenschein)

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Anhang

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Das Protokoll zur Ermittlung der Immissionen aus dem Betrieb der Pumptr ackanlage 
(Prognose-Planfall) wird auf den nächsten Seiten angeführt. Es enthält Abkürzungen deren 
Bedeutungen im Folgenden erläutert werden: 
 
Name. (Abgekürzte) Bezeichnung der Größe 
ID Identifizierungscode des Immissionsortes bzw. der Schallquelle 
LwA Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A)  
Di,eff Richtwirkungsmaß der Schallquelle in dB  
Adiv,eff Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB 
Aair,eff Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB 
Agr,eff Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB 
Abar,eff Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB 
Amisc,eff Dämpfung aufgrund verschiedener andere Effekte in dB 
Cmet,eff Meteorologische Korrektur in dB 
Coptime,eff Einwirkzeit-Korrektur 
Crefl,eff Korrektur Mehrfachreflexion in dB 
LrA A-bewerteter Beurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) je Zeitbereich 
 
Das Protokoll wird immer nur für einen einzigen Zeitraum (D, E oder N) erstellt. 
 
 
Teilbeurteilungspegel werktags außerhalb Ruhezeiten (D bzw. Ld)  
 
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 2. OG" "IO_1_OG2" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.1 0.1 1.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 41.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 1.2 2.0 0.0 0.0 0.0 0.1 42.7

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026  Anhang Seite 3 von 5 
 
 
 
  
 
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 1. OG" "IO_1_OG1" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 2.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 40.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 2.3 1.9 0.0 0.0 0.0 0.0 41.8 
 
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, EG" "IO_1_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 3.8 2.4 0.0 0.0 0.0 0.0 39.0 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.9 0.1 3.4 2.0 0.0 0.0 0.0 0.0 40.6 
 
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 2. OG" "IO_2_OG2" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 1.1 4.1 0.0 0.0 0.0 0.2 40.9 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.1 0.1 0.7 3.5 0.0 0.0 0.0 0.2 42.8 
 
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 1. OG" "IO_2_OG1" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 2.3 4.7 0.0 0.0 0.0 0.2 39.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 1.7 4.4 0.0 0.0 0.0 0.2 41.0 
 
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, EG" "IO_2_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.1 0.1 2.8 4.9 0.0 0.0 0.0 0.2 38.6 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 2.2 4.3 0.0 0.0 0.0 0.2 40.6 
 
Imm: "Immissionsort 3, Fontanestraße 15, EG" "IO_3_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.6 0.1 4.0 1.3 0.0 0.0 0.0 0.2 38.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.6 0.1 3.7 1.2 0.0 0.0 0.0 0.2 39.4 
 
Imm: "Immissionsort 4, Fontanestraße 17, EG" "IO_4_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.7 0.1 4.0 0.8 0.0 0.0 0.0 0.1 38.8 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.7 0.1 3.7 0.7 0.0 0.0 0.0 0.0 39.7

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B2510088-01(1)_ver15Jan2026  Anhang Seite 4 von 5 
 
 
 
  
 
Imm: "Immissionsort, Vereinsheim, EG" "IO_Vereinsheim_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 42.4 0.1 2.8 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 47.2 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 42.5 0.1 1.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 48.9 
 
 
Teilbeurteilungspegel werktags innerhalb Ruhezeiten, sonn- u. feiertags (E / Le)  
 
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 2. OG" "IO_1_OG2" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.1 0.1 1.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 41.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 1.2 2.0 0.0 0.0 0.0 0.1 42.7 
 
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, 1. OG" "IO_1_OG1" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 2.7 2.2 0.0 0.0 0.0 0.0 40.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 47.0 0.1 2.3 1.9 0.0 0.0 0.0 0.0 41.8 
 
Imm: "Immissionsort 1, Stormstraße 13b, EG" "IO_1_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 47.0 0.1 3.8 2.4 0.0 0.0 0.0 0.0 39.0 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.9 0.1 3.4 2.0 0.0 0.0 0.0 0.0 40.6 
 
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 2. OG" "IO_2_OG2" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 1.1 4.1 0.0 0.0 0.0 0.2 40.9 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.1 0.1 0.7 3.5 0.0 0.0 0.0 0.2 42.8 
 
Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, 1. OG" "IO_2_OG1" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.2 0.1 2.3 4.7 0.0 0.0 0.0 0.2 39.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 1.7 4.4 0.0 0.0 0.0 0.2 41.0

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Imm: "Immissionsort 2, Fontanestraße 20, EG" "IO_2_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 46.1 0.1 2.8 4.9 0.0 0.0 0.0 0.2 38.6 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 46.0 0.1 2.2 4.3 0.0 0.0 0.0 0.2 40.6 
 
Imm: "Immissionsort 3, Fontanestraße 15, EG" "IO_3_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.6 0.1 4.0 1.3 0.0 0.0 0.0 0.2 38.3 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.6 0.1 3.7 1.2 0.0 0.0 0.0 0.2 39.4 
 
Imm: "Immissionsort 4, Fontanestraße 17, EG" "IO_4_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 48.7 0.1 4.0 0.8 0.0 0.0 0.0 0.1 38.8 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 48.7 0.1 3.7 0.7 0.0 0.0 0.0 0.0 39.7 
 
Imm: "Immissionsort, Vereinsheim, EG" "IO_Vereinsheim_EG" 
Name ID LwA Di,eff Adiv,eff Aair,eff Agr,eff Abar,eff Amisc,eff Cmet,eff Coptime Crefl,eff LrA 
Pumptrack SPO_ZB_Pumptrack 89.3 3.0 42.4 0.1 2.8 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 47.2 
Personen SPO_ZB_Personen 87.0 6.0 42.5 0.1 1.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.2 48.9

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

616 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
0871/2026 
Ergänzender Planungsbeschluss für den öffentlichen Spielplatz im 
Kleingartenpark Claudiusstraße 
 
Um den weiteren Projektablauf nicht zu verzögern, Auswirkungen auf die 
Projektplanung und die Finanzierung zu verhindern, kann die Entscheidung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen in der nächsten regulären Sitzung nicht abgewartet 
werden. Das Projekt wird von der Bürgerinitiative und von Vertretern der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen mit großem Interesse verfolgt und erfährt höchste 
Priorität. Die Vorlage wird in der Sitzung am 27. April dringend erwartet.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0871/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.04.2026
Erstellt
24.03.2026 14:18