Schulbau in Porz - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0224/2022
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0474/2022 vom 07.04.2022
Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0474/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Schulbau in Porz - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0224/2022 Text der Anfrage 1. Wann wird der Bezirksvertretung Porz eine aktualisierte Fassung des Schulentwicklungsplans vor- gelegt? 2. Liegt bereits ein Ergebnis des BV-Beschlusses AN 0557/2020 vor oder kann mit dem 3. Container- programm die Lise-Meitner-Gesamtschule erweitert werden? 3. Ensen/Westhoven: Aktueller Stand: Grundschulen/Förderschule - Hohe Str. (auch zum Lehr- schwimmbad), Berliner Straße (auch Turnhalle), Stresemannstr. (M 77b) 4. Planung Schulneubau GGS Hauptstraße in (M 78) 5. Schulstandort Don-Bosco/Kopernikusschule (M 79) – Schulneubau oder Bolzplatz? 6. Zweite eigenständige Grundschule in der Kupfergasse? 7. Wurde mit der Planung einer neuen Grundschule im Stadtteil Elsdorf bereits begonnen? 8. Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bauarbeiten im Schulzentrum Wahn, sowohl für die Otto-Lilienthal-Realschule, also auch für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium? 9. Wie ist der aktuelle Stand zur Generalsanierung der Schulen im Schulzentrum Heerstraße? Antwort der Verwaltung Zu 1) Eine Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird auf Basis der neuen Bevölkerungs- und Einwohnerprognose, die für Sommer 2022 angekündigt ist, erfolgen. Die Veröffentlichung der neuen Schulentwicklungsplanung ist für die 1. Jahreshälfte 2023 angedacht. Am 28. März 2022 wurde eine Mitteilung zur Zwischenbilanz Schulentwicklungsplanung 2022 (0083/2022) im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorgelegt. Auch die Bezirksvertretung Porz wird diese Mitteilung am 7. April 2022 erhalten. Zu 2) Die Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule in der Stresemannstraße 36 in Köln- Finkenberg wurde am 14. Dezember 2021 zum Schuljahr 2022/23 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Erhöhung der Zügigkeit um 2 Züge auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und um einen Zug auf 5 Züge in der Sekundarstufe II wird durch die Nutzung des Schulgebäudes in der Stresemannstraße 15 als Nebenstandort ermöglicht (Vorlagen-Nummer 2500/2021). Zu 3) Die Verselbstständigung des Teilstandortes der Förderschule Thymianweg an der Berliner Straße hat keine Auswirkungen auf die adäquate Grundschulversorgung in Westhoven und Ensen, da auf der Grundstücksfläche der Berliner Straße sowohl der Fortbestand einer Förderschule Lernen als auch die Neuerrichtung einer 2-zügigen Grundschule gewährleistet werden kann. In den Stadtteilen Ensen und Westhoven besteht nach aktueller Einschätzung auf der Grundlage von 2 Bevölkerungsprognose- und Einwohnerdaten dauerhaft ein Bedarf an fünf Grundschulzügen. Dies entspricht einem zusätzlichen Bedarf von einem Grundschulzug. Die heutige Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße ist die einzige Grundschule in Ensen und Westhoven und wird vierzügig auf einem relativ kleinen Grundstück geführt. Auf dem Schulgelände befinden sich neben dem Schulgebäude eine Einfeldturnhalle sowie ein nicht mehr betriebsfähiges Lehrschwimmbecken. Als Teil des zweiten Sonderprogramms Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer ("2. GU-TU-Paket“) ist der Neubau oder die Generalsanierung des Bestandsgebäude, der Turnhalle und des Lehrschwimmbeckens geplant. In 650 m Entfernung zur 4-zügigen Grundschule GGS Hohe Straße ist der Schulstandort Berliner Straße 36. Dort befindet sich auf einer relativ großen Fläche lediglich die Außenstelle der Förderschu- le Thymianweg. Auf dem Gelände stehen aktuell das Schulgebäude, eine gesperrte Turnhalle sowie ein ungenutztes Modulbaugebäude. In Zusammenhang mit der Maßnahme M77b der Schulentwick- lungsplanung 2020 hat eine Prüfung des Schulstandortes ergeben, dass auf der Grundstücksfläche Neubauten für eine Förderschule Lernen und auch für eine zweizügigen Grundschule geschaffen werden können sowie darüber hinaus die Errichtung einer mindestens Zweifeld-Sporthalle mit Nebenräumen möglich ist. Zusätzlich kann auf der Fläche der Bau eines neuen Hallenbades realisiert werden. Mit dem Prüfergebnis zum Schulstandort Berliner Straße 36, kann die Weiterentwicklung des Schulstandortes in der Hohe Straße 77-79 neu gedacht werden. Mit der Errichtung einer weiteren 2- zügigen Grundschule mit Zweifachturnhalle und Nebenräumen in der Berliner Straße, kann nunmehr das Schulgebäude in der Hohe Straße perspektivisch auf drei Grundschulzüge ausgerichtet werden und der Neubau einer Einfeldsporthalle realisiert werden. Das Turnhalle-Lehrschwimmbecken- Gebäude würde zurückgebaut werden und Platz machen für mehr Schulhoffläche. Durch das komplexe Vorhaben werden 100 weitere Schulplätze für Ensen und Westhoven geschaf- fen und gleichzeitig die Platzsituation am Schulstandort Hohe Straße deutlich verbessert. Aktuell bestehen keine weiteren Bemühungen der Schulverwaltung, alternative Standorte für eine zweizügige Grundschule im Bereich Ensen und Westhoven zu finden, da die Nutzung des Schulstandortes Berliner Straße als Grundschulstandort als beste Möglichkeit zur Deckung des Grundschulbedarfes erachtet wird. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist eine Modifizierung des Ratsbeschlusses 1474/2020 (2. GU/TU Paket) notwendig, welche zeitnah initiiert wird. Zu 4) Abbruch und Neubau erfolgen weiterhin in der Reihenfolge, wie sie in der 2018 vom Rat beschlosse- nen und inzwischen fortgeschriebenen „Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste“ (SBML) festgelegt wurde. Die Fertigstellungstermine werden fortlaufend aktualisiert. Der nächste Statusbericht zur SBML erfolgt zum Jahresende. Das Projekt befindet sich in Prio A und ist derzeit noch nicht persona- lisiert. Zudem ist die Grundschule seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 in modernen Modulbauten auf demselben Grundstück ausgelagert, was den zeitlichen Druck genommen hat. Zu 5) Die Verwaltung prüft kontinuierlich Möglichkeiten, die Schulsituation in Porz schnellstmöglich zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde die schulische Nutzung der Fläche Dorotheenstraße geprüft und ein wahrscheinlicher zeitlicher Vorteil gegenüber der bisherigen Überlegung, die Don-Bosco-Schule in einen Neubau auf dem gegenüberliegenden Schulgrundstück Bonner Straße erkannt. Allerdings kann die Überlegung, die Don Bosco-Schule zu verlegen erst dann aufgegeben werden, wenn für die Fläche Dorotheenstraße die Sicherheit besteht, dass dort ein Schulstandort entstehen kann. Für die Verwaltung ist es in diesem Fall ebenso entscheidend, dass das Angebot eines Bolz- platzes in unmittelbare Nähe erhalten bleiben kann. Diese Rahmenbedingungen werden mit dem B-Planverfahren „Dorotheenstraße“ auch politisch und öffentlich auf den Prüfstand gestellt. Eine Entscheidung „Schulneubau oder Bolzplatz“ ist hierbei nicht die Frage, sondern „Schulneubau und Bolzplatz“. Einzelheiten können der Beschlussvorlage mit der Nummer 3939/2021 entnommen werden. Dem Beschlussvorschlag wurde am 27. Januar 2022 im Stadtentwicklungsausschuss einstimmig zugestimmt. Am 30. November 2021 wurde in der Vorbesprechung der Fraktionsvorsitzenden in der 3 Bezirksvertretung Porz vom Stadtplanungsamt der B-Plan-Entwurf zum potentiellen Schulstandort Dorotheenstraße, inklusive Verlagerung des Bolzplatzes vorgestellt. Bei diesem Termin hat ein Mitarbeiter der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung die schulplaneri- schen Zusammenhänge erläutert. Zu 6) Die Verselbstständigung des Teilstandortes in der Kupfergasse 33 in Urbach als 2-zügige Grundschu- le bei gleichzeitiger Änderung der Katholischen Grundschule Kupfergasse von derzeit 5 auf 4 Züge nach Maßnahme M80 der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, ist inzwischen die bevorzugte Variante. Das Amt für Schulentwicklung hat den entsprechenden Auftrag im März 2021 erteilt. Die Maßnahme ist im 2. Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neu- bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer ("GU/TU-Maßnahmenpaket II") verankert (Vorlagen-Nummer 1474/2020). Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2027 terminiert. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist ebenfalls eine Modifizierung des Ratsbeschlusses 1474/2020 (2. GU/TU Paket) notwendig, welche zeitnah initiiert wird. Zu 7) Laut Maßnahme M80b der Schulentwicklungsplanung 2020 soll im Stadtteil Elsdorf eine neue Grundschule entstehen. Für diesen Zweck wurde der Kauf eines Grundstücks in der Friedens- straße, 51145 Köln zum Bau einer Schule am 14.Dezember 2021 im nicht -öffentlichen Teil vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Bezirksvertretung Porz hat dieser Vorlage am 9. Dezember 2021 zugestimmt (Vorlagen-Nummer 3898/2021) Zu 8) Die Baukörper Mensa und Erweiterung Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstraße 19-21 be- finden sich in der Ausbauphase. Beim Baukörper Otto-Lilienthal-Realschule Albert-Schweitzer-Straße 8 ist die geschlossene Gebäudehülle erstellt, sodass in 2022 mit den Rohinstallationen der techni- schen Gebäudeausstattung begonnen werden kann. Schwierigkeiten mit beauftragten Firmen, die die geforderten Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllen, führen derzeit zu Verzögerungen im Bauablauf. Der Zeitplan (Stand Dezember 2021) sieht vor, den Neubau der Mensa im 4. Quartal 2022, die Erweiterung des Gymnasiums im 3. Quartal 2022 und die Erweiterung der Realschule im 1. Quartal 2023 fertig zu stellen. Zu 9) Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 1474/2020 werden derzeit noch Varianten hinsichtlich der Umsetzung der Schulbaumaßnahmen als Neubau oder Sanierung hinsichtlich organisatorischer und wirtschaftlicher Belange geprüft. Das umfasst auch die Prüfung notwendiger Interimsmaßnahmen während der Bauzeit. Das Fertigstellungsziel ist im aktuellen Ratsbeschluss mit Schuljahr 2027/28 beziffert. Eine Detaillierung der Maßnahmen wird nach Vorlage aller Ergebnisse der Machbarkeitsun- tersuchungen mit einem fortgeschriebenen Ratsbeschluss noch im Jahr 2022 angestrebt.
Beratungsverlauf
-
07.04.2022
TOP 9.1.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz