V/0101/2021
Jahresabschluss 2019 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH)
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Beschlussvorlage
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V/0101/2021 V/0101/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2019 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) Beratungsfolge 09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Jahresabschluss 2019 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH), bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Lagebericht der Geschäftsführung, wird zur Kenntnis genommen (s. Anlagen). 2. Des Weiteren wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der KVB GmbH für das Geschäftsjahr 2019 durch die BeGeKo GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, unter dem Datum vom 30.07.2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KVB GmbH wird er- mächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: a) Der von dem Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird festge- stellt. b) Der Jahresfehlbetrag 2019 i.H.v. 10.840,46 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. c) Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. d) Die BeGeKo GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 03.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Günther Telefon: 492-2035 GuentherJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0101/2021 Begründung: Die Stadt Münster ist mit 18 ,06 % am Stammkapital der KVB GmbH beteiligt. Gem. § 19 lit. e bis h der Satzung der KVB GmbH stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und be- schließt über die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die En t- lastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Kurzanalyse des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 schließt mit Aufwendungen (ausschließlich Gründungs- und Prüfungskosten) und einem Jahresfehlbet rag in identischer Höhe von 10.840,46 € ab. Den Ingangsetzungsaufwendungen im Wirtschaftsjahr 2019 stehen keine Erträge gegenüber. Die Gesellschafterversammlung der KVB GmbH hat am 23.11.2020 die o.a. Beschlusspunkte nach Vorberatung im Aufsichtsrat gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der KVB GmbH und dessen einstimmiger Empfehlung der entsprechenden Beschlussfassung einstimmig beschlossen. Das Votum der hiesigen Gesellschaftervertreterin erfolgte unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses. In Vertretung Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Bilanz zum 31.12.2019 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019 Lagebericht der Geschäftsführung
Anlage 2 zu V-0101-2021 - GuV 2019
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Anlage 2 zu V/0101/2021 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH in Gründung, Wuppertal Amtsgericht Wuppertal, HR B 30432 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 17. Juli bis 31. Dezember 2019: in 17.07. - in 31.12.2019 1. sonstige betriebliche Aufwendungen 10.840,46 2. Ergebnis nach Steuern -10.840,46 3. Jahresfehlbetrag (-) -10.840,46
Anlage 3 zu V-0101-2021 - Lagebericht 2019
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Anlage 3 zu V/0101/2021 " Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH in Gründung, Wuppertal LAGEBERICHT für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Der Lagebericht ist wie folgt gegliedert: l. Grundlagen des Unternehmens l. Wirtschaftsbericht Ill. Prognose, Chancen- und Risikobericht IV. Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr; die aktuelle Lage der Gesellschaft sowie die wesentlichen Chan- cen und Risiken der künftigen Entwicklung bilden die Schwerpunkte des Lageberichts. [F Grundlagen des Unternehmens Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und Entsorgung der bei der Abwasserentsorgung und -aufbereitung anfallenden Abfälle für Ihre Gesellschafter. Zur Auslastung freier Kapazitäten kann eine Tätig- keit außerhalb des Gemeindegebietes erfolgen (Annextätigkeit). Gegenstände des Unternehmens sind a) die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, b) die Erzeugung, Verwertung, Vermarktung und der Verkauf der bei der Klärschlammverbrennung ge- . wonnenen Energien, , c) die Deponierung und Entsorgung der bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe, d) das Recyceln des Phosphors aus der Klärschlammasche und dessen Verwertung und Vermarktung und: Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Klärschlammentsorgung sowie die damit im Zusammen- hang stehenden Aufgaben der Abfallentsorgung. 8 —z N. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und’branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Wesentlichen unabhängig von der Expansion der Wirtschaft, von handelspolitischen Konflikten, vom Ver- lauf der Brexit-Verhandlungen, Entscheidungen der Europäischen Zentralbank oder der Verschuldungsprob- lematik einiger Nachbarländer ist die Klärschlammentsorgung durch gesetzliche und umweltpolitische Rege- lungen geprägt. Gleichwohl können andere Wachstumsmotoren, wie die nach wie vor niedrigen Zinsen, die Entwicklung der Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte, eine unverändert hohe Investitionstätigkeit in öffentliche Infrastrukturmaßnahmen oder die Branchendynamik und Kapazitätsauslastung im Hoch- und Tief- bau sowie Maschinenbau die Klärschlammentsorgung tangieren. Ein weiterer Lockdown im Rahmen der COVID-19-Randemie oder ein infektionsbedingter Ausfall von Personal können weitere Risiken darstellen. Die Bedingungen der Klärschlammentsorgung sind derzeit von einem Wandel geprägt. Rechtlich wird der Klärschlamm nach der Entwässerung vom Abwasser zum Abfall, womit nationales und EU — Abfallrecht, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Klärschlammverordnung sowie bei dem Einsatz der Se- kundärrohstoffe (P Recycling) das Düngegesetz und die Düngemittelverordnung: die rechtlichen Rahmenbe- dingungen bilden. Anlage 3 zu V/0101/2021 Die Anforderungen an die umweltverantwortliche Entsorgung von Klärschlämmen wurden in der Vergangen- heit (z.B. u.a. durch die Richtlinie 2000/76/EG vom 04.12.2000 über die Verbrennung von Abfällen und die Abfallklärschlamm-Verordnung) stetig erhöht. Für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm sind seit 2015 die Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DUMV) ausschlaggebend. Die landwirtschaftliche Ver- wertung wird damit erheblich erschwert. Die am 03.10.2017 in Kraft getretene Abfallklärschlammverordnung sieht außerdem ein Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung für Klärschlämme aus Kläranlagen sowie die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm aus Anlagen größer 50.000 Einwohnerwerten in der Zukunft vor. Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass ein Klärschlammverbrenner zum Phosphorrecycling unabhängig von der Größe der liefernden Abwasserbehandlungsanlagen verpflichtet ist. Die bislang über die Landwirt- schaft oder auch landbaulich vorgenommene Klärschlammentsorgung bedarf einer strategischen Neuausrich- tung und lässt auf der Suche nach neuen Wegen einer ordnungsgemäßen Verwertung eine Verknappung der sonstigen Verbrennungskapazitäten erwarten. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sind preisliche Schwankungen bei den zukünftigen Entsorgungskosten schwerlich einzuschätzen. Die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform betriebenen Abwasserentsorger sind daher gefordert, frühzeitig ökologisch und ökonomisch ziel- führende Wege der zukünftigen Klärschlammverwertung zu finden. b) Geschäftsentwicklung Die thermische Verwertung von Klärschlanim in Monoverbrennungsanlagen wird aus heutiger Sicht der we- sentliche Entsorgungspfad der Zukunft sein. Gleichzeitig verspricht die Monoverbrennung von Klärschlämmen nach derzeitigem Kenntnis- und Diskussionsstand ein hohes Rückgewinnungspotenzial für Phosphor. Der Aggerverband (AV), der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW), die Landeshauptstadt Düsseldorf, dort federführend der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD), die Stadt Münster (MS) und der Wupperverband (WV) haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes NRW sowie der Entsorgung der bei der Durchführung dieser Aufgabe anfallenden Abfälle, AV, BRW, LHD, MS und WV verfolgen daher jeweils das Ziel, die Entsorgungssicherheit für die in ihren Klär- anlagen anfallenden Klärschlämme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umweltverantwortlich, wirtschaft- lich und ‚langfristig sicherzustellen. Die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen eines sich wandelnden Marktes der Klärschlammentsorgung machen deutlich, dass eine gemeinsame Kooperation und Aufgabener- ledigung sinnvoll sind, Die gemeinsame Klärschlammverbrennung in einer auf den Bedarf abgestimmten Mo-' noverbrennungsanlage kann somit zum einen die Verfügbarkeit von Verbrennungskapazitäten und damit die notwendige Entsorgungssicherheit gewährleisten, zum anderen eröffnet sie den Parteien die Möglichkeit der umweltverträglichen und wirtschaftlichen Entsorgung sowie das Potenzial für eine Phosphorrückgewinnung zu einem späteren Zeitpunkt. AV, BRW, LHD, MS und WV haben zur Erreichung dieses Ziels daher im Juli 2019 eine Gesellschaft gegrün- det, die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB;). Die Eintragung dieser Gesellschaft im Handels- register erfolgte am 08.01.2020 beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. Wesentlicher Zweck der Gesellschaft sollen die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammwver- brennungsanlage auf dem Standort Buchenhofen des Wupperverbandes sein. Hier betreibt der Verband seine größte Kläranlage und bereits seit 1977 eine Schlammverbrennungsanlage. Anlage 3 zu V/0101/2021 c) Lage Das Rumpfgeschäftsjahr 2019 war von den Vorbereitungen für die Vergabe der Generalplanerleistungen so- wie von den Eintragungen und Ingangsetzungsaufwendungen der Gesellschaft geprägt. Erträge standen den Aufwendungen keine gegenüber. In Summe ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.840,46 Euro. Das Stammkapital in Höhe von 50.000,00 Euro ist vollständig eingezahlt und wird vom Aggerverband (16,7 %), vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband (23,6 %), von der Stadt Münster (18,1 %), von der Lan- deshauptstadt Düsseldorf (11,1 %) und vom Wupperverband (30,5 %) gehalten. Die Eigenkapitalquote wird vom Stammkapital und von einem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten und in die Kapitalrücklage ein- gestellten Agio in Höhe von 1.400.000,00 Euro bestimmt und beläuft sich auf 99,3%. il. Prognose, Chancen- und Risikobericht Die Aussichten zur gesamt- und branchenwirtschaftlichen Entwicklung für 2020 und das Folgejahr sind ent- sprechend der wachsenden Staatsverschuldung, den geopolitischen Unwägbarkeiten, der Verunsicherung über den weiteren wirtschaftspolitischen Kurs der USA und den handelspolitischen Konflikt mit China, sowie “ entsprechend der weiteren Entwicklung der COVID-19-Infektionen, des Risikos eines möglichen weiteren Lockdowns oder eines infektionsbedingten Ausfalls von Personal, mit Unsicherheiten behaftet. Davon im Wesentlichen unabhängig ist die Klärschlammentsorgung insbesondere durch gesetzliche und um- weltpolitische Auflagen und den derzeitigen Wandel des Klärschlammentsorgungsmarktes geprägt. Die KVB sieht sich vor diesem Hintergrund mit der öffentlich-rechtlichen Kooperation und gemeinsamen Grün- dung einer von vergleichbaren Rahmenbedingungen und Interessen der Gesellschafter geleiteten GmbH zur gemeinsamen Klärschlammentsorgung derzeit auf gutem Weg. Die weitere Entwicklung wird wesentlich von den zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Meilensteinen und daran geknüpften Handlungsoptionen sowie dem Verlauf und den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeits- rechnung im Verlauf der weiteren Planung bestimmt. Das aktuelle Geschäftsjahr entspricht in seinem bisherigen Verlauf den Erwartungen. Bestandsgefährdende Risiken sowie weitere Risiken, die über den allgemeinen Geschäftsverkehr hinausgehen, sind derzeit nicht erkennbar. IV. Gesamtaussage , Mit der Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags haben am 17. Juli 2019 in Wuppertal zwei kommunale Stadtentwässerungsbetriebe und drei Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen den Grundstein für eine zu- künftige gemeinsame Klärschlammentsorgung gelegt: die Entwässerungsbetriebe der Städte Düsseldorf und Münster sowie der Aggerverband, der Bergisch-Rheinische Wasserverband und der Wupperverband. Die Ge- sellschaft trägt den Namen Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. Die fünf Partner planen, künftig am Wuppertaler Standort Buchenhofen ihre Klärschlämme gemeinsam in einer neuen Mono-Klärschlammverbrennungsanlage zu entsorgen. - Das Stammkapital und das vereinbarte Agio sind von den Gesellschaftern vollständig eingezahlt. Die Eintra- gung dieser Gesellschaft im Handelsregister erfolgte am 08.01.2020 beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. Das Geschäftsjahr schließt mit einem'von den Ingangsetzungsaufwendungen der Gesellschaft geprägten Jah- resfehlbetrag in Höhe von 10.840,46 Euro. ' Anlage 3 zu V/0101/2021 Der Geschäftsführer der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH in Gründung versichert, dass in diesem Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft nach bestem Wissen so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ver- mittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind. Wuppertal, den 30. Juli 2020 Der Geschäftsführer
Anlage A
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Anlage A zur V/0101/2021 Kurzüberblick Gemäß § 19 (e) – (h) der Satzung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses fest, über die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Ent- lastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Klär- schlammverwertung Buchenhofen GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss in der Gesellschafterver- sammlung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage 1 zu V-0101-2021 - Bilanz 2019
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Anlage 1 zu V/0101/2021 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH in Gründung, Wuppertal Amtsgericht Wuppertal, HR B 30432 Bilanz zum 31.12.2019 in € 31.12.2019 17.7.2019 Aktiva . Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Gesellschafter ° 0,00 1.450.000,00 2. sonstige Vermögensgegenstände 56,15 0,00 56,15 1.450.000,00 Il. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.449.724,04 0,00 » Summe Aktiva . 1.449.780,19 1.450.000,00 Anlage 1 zu V/0101/2021 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH in Gründung, Wuppertal Amtsgericht Wuppertal, HR B 30432 Bilanz zum 31.12.2019 in€ 31.12.2019 17.7.2019 m mm Passiva A. Eigenkapital 1. Stammkapital 50.000,00 50.000,00 Il. Kapitalrücklage 1.400.000,00 1.400.000,00 Ill. Jahresfehlbetrag (-) -10.840,46 0,00 1.439.159,54 1.450.000,00 B. Rückstellungen TTTTTT sonstige Rückstellungen 10.269,00 0,00 €. Verbindlichkeiten ET Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 351,65 0,00 - sämtlich mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Summe Passiva 1.449.780,19 1.450.000,00
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0101/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2021
- Erstellt
- 22.01.2021 13:48