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2020/0176

Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 'Unser Vorschlag für die Politik' - Vorschlag 3161 (Freigabe Radverkehr auf Roßdörfer Straße zwischen Martin-Buber-Straße und Teichhausstraße

Magistratsvorlage 18.08.2020

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2020/0176

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.08.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0176 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
241 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag 
3161 (Freigabe Radverkehr auf Roßdörfer Straße zwischen Martin -Buber-Straße und 
Teichhausstraße) 
 
Vorlage vom: 18.08.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
Der Vorschlag ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.09.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2020  
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde 
folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft eingebracht:  
 
Die Roßdörfer Straße soll im Abschnitt zwischen Martin -Buber-Straße und der 
Teichhausstraße für den stadteinwärts fahrenden, rechtsabbiegenden Radverkehr 
freigegeben werden. 
 
Die Roßdörfer Straße sammelt einen Teil des Radverkehrs aus dem Woogsviertel. Sie wurde 
bis zur Martin-Buber-Straße in Richtung Stadtmitte bereits für den Radverkehr freigegeben. 
Der Teilabschnitt der Roßdörfer Straße am westlichen Rand wurde  jedoch nicht freigegeben.  
 
Als Grund hierfür wurde die Erfordernis weiterer Verkehrsampeln genannt.  
 
Viele Radfahrer wollen an dieser Stelle jedoch in die Teichhausstraße abbiegen, wo 
unmittelbar nach der Kreuzung ein Radweg beginnt. Für den rechtsabbiege nden Radverkehr 
ist keine Lichtzeichenanlage erforderlich.  
 
Straßenmarkierungen und Beschilderung angebracht werden.  
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 44 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen 
 
Der Vorschlag wird aus folgenden Gründen abgelehnt:  
 
Die genannte Verkehrsführung wurde schon bei der bereits erfolgten Freigabe der 
Einbahnstraße im Bereich der Roßdörfer Straße zwischen Beckstraße und Martin -Buber-
Straße im Jahr 2018 eingehend geprüft.  
 
Der Verkehrsknoten Roßdörfer Straße/Nieder -Ramstädter Straße/Teichhausstraße ist bis auf 
die Einmündung Roßdörfer Straße in allen Einmündungen signalisiert. Eine Ausfahrt für 
Radfahrer aus der Roßdörfer Straße in die Teichhausstraße, auch in Fahrtrichtung nach 
rechts, ist ohne zusätzliche Signalisierung nich t möglich. 
 
Hier befindet sich unter anderem eine signalisierte Querungsstelle für Fußgänger in der 
Roßdörfer Straße. Die Ausfahrt von Radfahrern ist dort nur mit einer separaten 
Signalisierung für Radfahrer und somit mit einer „Vollsignalisierung“ des Kno tens möglich. 
 
Diese Maßnahmen erfordern allerdings einen hohen planerischen und finanziellen Aufwand. 
Aufgrund der aktuellen Vielzahl weiterer Projekte zur Verbesserung der Radmobilität mit 
besonderer Priorität, kann die Realisierung dieser Maßnahme erst im Rahmen weiterer 
Planungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Angriff genommen werden.  
 
Darmstadt, 18.08.2020 
 
Der Dezernent I     Der Dezernent IV 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg

Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

2020/0176

3633 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.08.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0176 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag 
3161 (Freigabe Radverkehr auf Roßdörfer Straße zwischen Martin -Buber-Straße und 
Teichhausstraße ) 
 
Vorlage vom: 18.08.2020 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
Der Vorschlag ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2020 
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde 
folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft eingebracht:  
 
Die Roßdörfer Straße soll im Abschnitt zwischen Martin -Buber-Straße und der 
Teichhausstraße für den stadteinwärts fahrenden, rechtsabbiegenden Radverkehr 
freigegeben werden.  
 
Die Roßdörfer Straße sammelt einen Teil des Radverkehrs aus dem Woogsviertel. Sie wurde 
bis zur Martin-Buber-Straße in Richtung Stadtmitte bereits für den Radverkehr freigegeben. 
Der Teilabschnitt der Roßdörfer Straße am westlichen Rand wurde jedoch nicht freigegeben.  
 
Als Grund hierfür wurde die Erfordernis weiterer Verkehrsampeln genannt.  
 
Viele Radfahrer wollen an dieser Stelle jedoch in die Teichhausstraße abbiegen, wo 
unmittelbar nach der Kreuzung ein Radweg beginnt. Für den rechtsabbiegenden Radverkehr 
ist keine Lichtzeichenanlage erforderlich.  
 
Straßenmarkierungen und Beschilderung angebracht  werden. 
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
in der Online-Abstimmung: 44 Ja -Stimmen und 31 Nein -Stimmen 
 
Der Vorschlag wird aus folgenden Gründen abgelehnt:  
 
Die genannte Verkehrsführung wurde schon bei der bereits erfolgten Freigabe der 
Einbahnstraße im Bereich der  Roßdörfer Straße zwischen Beckstraße und Martin -Buber-
Straße im Jahr 2018 eingehend geprüft.  
 
Der Verkehrsknoten Roßdörfer Straße/Nieder -Ramstädter Straße/Teichhausstraße ist bis auf 
die Einmündung Roßdörfer Straße in allen Einmündungen signalisiert. Eine  Ausfahrt für 
Radfahrer aus der Roßdörfer Straße in die Teichhausstraße , auch in Fahrtrichtung nach 
rechts, ist ohne zusätzliche Signalisierung nicht möglich.  
 
Hier befindet sich unter anderem eine signalisierte Querungsstelle für Fußgänger in der 
Roßdörfer Straße. Die Ausfahrt von Radfahrern ist dort nur mit einer separaten 
Signalisierung für Radfahrer und somit mit einer „Vollsignalisierung“ des Knotens möglich.  
 
Diese Maßnahmen erfordern allerdings einen hohen planerischen und finanziellen Aufwand. 
Aufgrund der aktuellen Vielzahl weiterer Projekte zur Verbesserung der Radmobilität mit 
besonderer Priorität, kann die Realisierung dieser Maßnahme erst im Rahmen weiterer 
Planungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Angriff genommen werden.  
 
Darmstadt, 18.08. 2020 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent IV  
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 241

Orte (5)

  • Roßdörfer Straße
  • Teichhausstraße 2
  • Martin-Buber-Straße
  • Beckstraße
  • Nieder-Ramstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0176
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00