2020/0176
Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 'Unser Vorschlag für die Politik' - Vorschlag 3161 (Freigabe Radverkehr auf Roßdörfer Straße zwischen Martin-Buber-Straße und Teichhausstraße
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3690 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.08.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0176
Magistratsbeschluss-Nr.
241
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag
3161 (Freigabe Radverkehr auf Roßdörfer Straße zwischen Martin -Buber-Straße und
Teichhausstraße)
Vorlage vom: 18.08.2020
Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorschlag ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.09.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2020
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde
folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft eingebracht:
Die Roßdörfer Straße soll im Abschnitt zwischen Martin -Buber-Straße und der
Teichhausstraße für den stadteinwärts fahrenden, rechtsabbiegenden Radverkehr
freigegeben werden.
Die Roßdörfer Straße sammelt einen Teil des Radverkehrs aus dem Woogsviertel. Sie wurde
bis zur Martin-Buber-Straße in Richtung Stadtmitte bereits für den Radverkehr freigegeben.
Der Teilabschnitt der Roßdörfer Straße am westlichen Rand wurde jedoch nicht freigegeben.
Als Grund hierfür wurde die Erfordernis weiterer Verkehrsampeln genannt.
Viele Radfahrer wollen an dieser Stelle jedoch in die Teichhausstraße abbiegen, wo
unmittelbar nach der Kreuzung ein Radweg beginnt. Für den rechtsabbiege nden Radverkehr
ist keine Lichtzeichenanlage erforderlich.
Straßenmarkierungen und Beschilderung angebracht werden.
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 44 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen
Der Vorschlag wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
Die genannte Verkehrsführung wurde schon bei der bereits erfolgten Freigabe der
Einbahnstraße im Bereich der Roßdörfer Straße zwischen Beckstraße und Martin -Buber-
Straße im Jahr 2018 eingehend geprüft.
Der Verkehrsknoten Roßdörfer Straße/Nieder -Ramstädter Straße/Teichhausstraße ist bis auf
die Einmündung Roßdörfer Straße in allen Einmündungen signalisiert. Eine Ausfahrt für
Radfahrer aus der Roßdörfer Straße in die Teichhausstraße, auch in Fahrtrichtung nach
rechts, ist ohne zusätzliche Signalisierung nich t möglich.
Hier befindet sich unter anderem eine signalisierte Querungsstelle für Fußgänger in der
Roßdörfer Straße. Die Ausfahrt von Radfahrern ist dort nur mit einer separaten
Signalisierung für Radfahrer und somit mit einer „Vollsignalisierung“ des Kno tens möglich.
Diese Maßnahmen erfordern allerdings einen hohen planerischen und finanziellen Aufwand.
Aufgrund der aktuellen Vielzahl weiterer Projekte zur Verbesserung der Radmobilität mit
besonderer Priorität, kann die Realisierung dieser Maßnahme erst im Rahmen weiterer
Planungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Angriff genommen werden.
Darmstadt, 18.08.2020
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
2020/0176
3633 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.08.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0176
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag
3161 (Freigabe Radverkehr auf Roßdörfer Straße zwischen Martin -Buber-Straße und
Teichhausstraße )
Vorlage vom: 18.08.2020
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorschlag ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2020
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde
folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft eingebracht:
Die Roßdörfer Straße soll im Abschnitt zwischen Martin -Buber-Straße und der
Teichhausstraße für den stadteinwärts fahrenden, rechtsabbiegenden Radverkehr
freigegeben werden.
Die Roßdörfer Straße sammelt einen Teil des Radverkehrs aus dem Woogsviertel. Sie wurde
bis zur Martin-Buber-Straße in Richtung Stadtmitte bereits für den Radverkehr freigegeben.
Der Teilabschnitt der Roßdörfer Straße am westlichen Rand wurde jedoch nicht freigegeben.
Als Grund hierfür wurde die Erfordernis weiterer Verkehrsampeln genannt.
Viele Radfahrer wollen an dieser Stelle jedoch in die Teichhausstraße abbiegen, wo
unmittelbar nach der Kreuzung ein Radweg beginnt. Für den rechtsabbiegenden Radverkehr
ist keine Lichtzeichenanlage erforderlich.
Straßenmarkierungen und Beschilderung angebracht werden.
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 44 Ja -Stimmen und 31 Nein -Stimmen
Der Vorschlag wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
Die genannte Verkehrsführung wurde schon bei der bereits erfolgten Freigabe der
Einbahnstraße im Bereich der Roßdörfer Straße zwischen Beckstraße und Martin -Buber-
Straße im Jahr 2018 eingehend geprüft.
Der Verkehrsknoten Roßdörfer Straße/Nieder -Ramstädter Straße/Teichhausstraße ist bis auf
die Einmündung Roßdörfer Straße in allen Einmündungen signalisiert. Eine Ausfahrt für
Radfahrer aus der Roßdörfer Straße in die Teichhausstraße , auch in Fahrtrichtung nach
rechts, ist ohne zusätzliche Signalisierung nicht möglich.
Hier befindet sich unter anderem eine signalisierte Querungsstelle für Fußgänger in der
Roßdörfer Straße. Die Ausfahrt von Radfahrern ist dort nur mit einer separaten
Signalisierung für Radfahrer und somit mit einer „Vollsignalisierung“ des Knotens möglich.
Diese Maßnahmen erfordern allerdings einen hohen planerischen und finanziellen Aufwand.
Aufgrund der aktuellen Vielzahl weiterer Projekte zur Verbesserung der Radmobilität mit
besonderer Priorität, kann die Realisierung dieser Maßnahme erst im Rahmen weiterer
Planungen zur Verbesserung des Radverkehrs in Angriff genommen werden.
Darmstadt, 18.08. 2020
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Roßdörfer Straße
- Teichhausstraße 2
- Martin-Buber-Straße
- Beckstraße
- Nieder-Ramstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0176
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00