Prüfung des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018
Beschlussvorlage 201952 vom 19.04.2021
Stand: Am 04.05.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage öffentlich 201952 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Prüfung des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt gem. § 102 Abs. 2 i. V. m. Abs. 11 GO NRW das Rechnungsprüfungsamt, sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2018 Dritter als Prüfer zu bedienen. 2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel wurden bis zu einem Betrag von max. 75.000 EUR im Haushaltsplan für das Jahr 2021 angemeldet. Begründung Die Bundesstadt Bonn hat ihre Haushaltswirtschaft zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) und damit von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung umgestellt. Hiernach waren die Kommunen u. a. verpflichtet, spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 49 ff. GemHVO NRW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Mit erheblicher Verspätung wurde am 02.10.2017 der 1. Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2010 in den Rat eingebracht und zur Beratung und Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (vgl. DS-Nr. 1712733). Grund für die späte Einbringung war die vorrangige Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse für die Seite 1 von 4 Seite 2 —— Kernverwaltung, denen aus haushalts- und finanzpolitischer Sicht Priorität einzuräumen war. Dieser zeitliche Vorrang galt auch für die Rechnungsprüfung, die zwar zahlreiche Fragen im Vorfeld gestellt hatte, aber anders als bei der Eröffnungsbilanz nicht aufstellungsbegleitend beteiligt wurde und sich deswegen erst nach Erledigung der internen Abschlussarbeiten zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (inkl. des Stiftungsvermögens) ab April 2018 mit dem eingebrachten Gesamtabschluss 2010 beschäftigen konnte. Nach der Vereinfachungsregel des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 mussten die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 nicht geprüft werden, wenn sie bis zum 30.06.2019 zusammen mit dem Gesamtabschluss für das Jahr 2015 der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Um von dieser zeitlich begrenzten Regelung Gebrauch machen zu können, wurde die Prüfung des ersten – für das Verfahren grundlegenden – Gesamtabschlusses 2010 extern durchgeführt. Im März 2019 stellte der Rat den Gesamtabschluss 2010 nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer fest (vgl. DS-Nr. 1910790). Die Kämmerei holt seitdem die Aufstellung der noch offenen Gesamtabschlüsse sukzessive auf. Nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in der Änderungsfassung vom 18.12.2018 wurde die Vereinfachungsregelung erweitert. Danach sind nunmehr der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 beizufügen, soweit diese der Aufsichtsbehörde noch nicht angezeigt worden sind. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 können in der bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Diese Vereinfachungsregel tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft. Das bedeutet, dass bis zum 31.12.2021 der Gesamtabschluss 2018 der Stadt Bonn geprüft, durch den Rat bestätigt und der Aufsichtsbehörde zusammen mit den Abschlüssen 2011 bis 2017 in der Entwurfsfassung angezeigt sein muss. Sollte das nicht gelingen, müssen alle Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis Seite 2 von 4 Seite 3 —— 2017 mit entsprechendem Aufwand einzeln geprüft werden. Nach dem aktualisierten Zeitplan beabsichtigt die Kämmerei nunmehr, den Gesamtabschluss 2018 in die Maisitzung 2021 des Rates einzubringen statt wie ursprünglich geplant und mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt bis zum 31.12.2020. Danach verblieben bis zum 31.12.2021 unter Berücksichtigung der Zeitspanne, die noch für die Beschlussfassungen im Rechnungsprüfungsausschuss und Rat zu beachten und abzuziehen ist, für die erstmalige Prüfung eines Gesamtabschlusses nur wenige Monate. In diesem Zeitraum steht für die beiden für diese Aufgaben besonders ausgebildeten Finanzprüferinnen des Rechnungsprüfungsamtes zudem zeitgleich die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Bonn sowie die erstmalige Prüfung des Jahresabschlusses des Rheinischen Studieninstituts an. Diese Parameter machen es unumgänglich, die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 - unter Einbeziehung der Abschlüsse 2011 bis 2017 - durch einen Externen durchführen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.07 Produktgruppenbezeichnung Rechnungsprüfung Produkt 1.14.00.01.07.01 Produktbezeichnung Rechnungsprüfung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit zu stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit zu stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen maximal 75.000 EUR 114000107/ 721000 Hpl.- Entwurf 2021/2 022 Seite 3 von 4 Seite 4 —— Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig Anlage/n Keine Seite 4 von 4
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