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Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2021
Mitteilung Hauptausschuss 1912/2020 vom 29.06.2020
Stand: Am 13.07.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/150 150/3 Vorlagen-Nummer 29.06.2020 1912/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.07.2020 Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2021 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 die Verwaltung gebeten, über die geplanten Förderanträge zum Städtebauförderprogramm 2021 zu informieren. Seitens der Verwaltung sind folgende Antragstellungen geplant: 1. Ausfinanzierung der Maßnahme „Archäologische Zone / Museum im Quartier (MiQua)“ Es ist beabsichtigt den Ausfinanzierungsbedarf von rd. 12 Mio. Euro zur Antragstellung zu brin- gen. Die Notwendigkeit zur Bildung von Finanzierungsabschnitten aufgrund von Vorgaben des Fördergebers wird geprüft. 2. Sozialraum 10 Ostheim und Neubrück Es wird geprüft, die Förderung der Maßnahme „Neugestaltung Platz an St. Adelheid“ mit einem Zuschussvolumen von rd. 1 Mio. Euro mit den notwendigen Anpassungen zu beantragen. Die An- tragstellung weiterer (flankierender) Maßnahmen hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab und wird derzeit evaluiert. Alle Projektanträge müssen an die inhaltliche Neuausrichtung der Städtebauförderung zum Förderjahr 2021 mit den drei Programmlinien „Lebendige Zentren“, „So- zialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ angepasst werden. In Ergänzung zu den laufenden Prüfungen für die Antragstellung im Bereich des Städtebauförderpro- gramms NRW 2021 werden alle relevanten alternativen Städtebauförderzugänge für eine Antragstel- lung in 2020 geprüft, sobald die entsprechenden Förderaufrufe vorliegen. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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