Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung vom 26.01.2026 betreffend "Mobilitäts-Hub" (AN/0137/2026)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0772/2026 vom 20.03.2026
Stand: Am 27.04.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 0772/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung vom 26.01.2026 betreffend "Mobilitäts-Hub" (AN/0137/2026) Die CDU-Fraktion hat folgende Fragen gestellt: 1. Gibt es im Zeitplan der Errichtung dieses Gebäudes auch Verzögerungen? 2. Wann erfolgt die Ausschreibung? 3. Wann ist der Baubeginn geplant? 4. Wann soll die Anlage in Betrieb genommen werden? 5. Gibt es Probleme bei der Umsetzung dieses Vorhabens und wenn ja welche? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Im Zuge des Stadtbahnprojekts 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn soll an der Haltestelle Arnoldshöhe eine Park and Ride-Anlage errichtet werden. Die Park and Ride-Anlage soll durch die Möglichkeit des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den ÖPNV den Umweltverbund stärken und zu einem Mobilitäts-Hub ausgebaut werden. Im Jahr 2016 erfolgte der erweiterte Planungsbeschluss (Vorlage 2384/2016), mit dem die Verwaltung beauftragt worden ist, die Planung weiter vorzubereiten. Aufgrund der Verzöge- rungen beim Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn und bei der Aufstellung des für die Baugenehmigung erforderlichen Baubauungsplans wurden die im Beschluss genannten Ter- min nicht eingehalten. Die Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Park and Ride-Anlage wurden erst Mitte 2025 wieder aufgenommen. Aktuell werden bestehende Umwelt- und Verkehrsgutachten aktualisiert. Auf dieser Grundlage ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu wiederholen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da die Park and Ride-Anlage nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn enthalten ist und in den Planunterlagen lediglich nachrichtlich dargestellt wird. Zu 2. bis 4. Der Zeitplan für das weitere Vorgehen kann erst erarbeitet werden, wenn das Planfeststel- lungsverfahren abgeschlossen ist. Zu 5. 2 Zwischenzeitlich hat es bei den Vorbereitungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Eng- pässe bei der Personalkapazität gegebenen. Aktuell steht Personal zur Verfügung, so dass davon ausgegangen wird, dass die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im 2. Halbjahr 2026 erfolgen kann.
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