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0772/2026

Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung vom 26.01.2026 betreffend "Mobilitäts-Hub" (AN/0137/2026)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2550 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692 
 
Vorlagen-Nummer 
 0772/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung vom 
26.01.2026 betreffend "Mobilitäts-Hub" (AN/0137/2026) 
Die CDU-Fraktion hat folgende Fragen gestellt:  
 
1. Gibt es im Zeitplan der Errichtung dieses Gebäudes auch Verzögerungen? 
2. Wann erfolgt die Ausschreibung? 
3. Wann ist der Baubeginn geplant? 
4. Wann soll die Anlage in Betrieb genommen werden? 
5. Gibt es Probleme bei der Umsetzung dieses Vorhabens und wenn ja welche? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.  
Im Zuge des Stadtbahnprojekts 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn soll an der Haltestelle 
Arnoldshöhe eine Park and Ride-Anlage errichtet werden. Die Park and Ride-Anlage soll 
durch die Möglichkeit des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den ÖPNV 
den Umweltverbund stärken und zu einem Mobilitäts-Hub ausgebaut werden.  
 
Im Jahr 2016 erfolgte der erweiterte Planungsbeschluss (Vorlage 2384/2016), mit dem die 
Verwaltung beauftragt worden ist, die Planung weiter vorzubereiten. Aufgrund der Verzöge-
rungen beim Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn und bei der Aufstellung des für die 
Baugenehmigung erforderlichen Baubauungsplans wurden die im Beschluss genannten Ter-
min nicht eingehalten. Die Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Park and 
Ride-Anlage wurden erst Mitte 2025 wieder aufgenommen.  
 
Aktuell werden bestehende Umwelt- und Verkehrsgutachten aktualisiert. Auf dieser Grundlage 
ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 
2 Baugesetzbuch (BauGB) zu wiederholen. 
 
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da die Park and Ride-Anlage nicht im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn enthalten 
ist und in den Planunterlagen lediglich nachrichtlich dargestellt wird. 
 
Zu 2. bis 4. 
Der Zeitplan für das weitere Vorgehen kann erst erarbeitet werden, wenn das Planfeststel-
lungsverfahren abgeschlossen ist. 
 
Zu 5.

2 
 
Zwischenzeitlich hat es bei den Vorbereitungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Eng-
pässe bei der Personalkapazität gegebenen. Aktuell steht Personal zur Verfügung, so dass 
davon ausgegangen wird, dass die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im 2. Halbjahr 2026 erfolgen kann.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0772/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.03.2026
Erstellt
16.03.2026 11:01