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2720/2019

Fortführung des kombinierten Programms "Win-Win für Köln", haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine Kostensteigerung bei der Sanierung des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.4

Sachstandsbericht

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht

3388 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 2720/2019 
 Stand: 05.08.2022 
Sachstandsbericht  
Fortführung des kombinierten Programms "Win-Win für Köln", haushaltsrechtliche 
Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine Kostensteigerung bei der Sanierung 
des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die weitere Fortführung des Projektes „Win-Win für Köln“, ein 
kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik bis zum 31.12.2020. 
2. Er beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung der Aufgabe erforderlichen und bisher bis zum 
31.12.2019 befristet eingerichteten Stellen 
1,0 Stelle StOI BGr. A10 LBesG NRW 
1,0 Stelle VB EG 4, Fg.1 TVöD 
bis zum 31.12.2020 zu verlängern. 
3. Der Rat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 180.000 € für die Fortführung 
des Programms „Win-Win für Köln“ im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 8 - 
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt durch Weni-
gerauszahlung im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Fi-
nanzstelle 5620-1004-0-5112, Finanzposition 5620.578.5100.7. Aufgrund von Projektverzögerun-
gen beim Neubau Mündelstraße 52 werden die Mittel im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohnraum nicht verausgabt und stehen zur Übertragung bereit. 
4. Der Rat wird unterrichtet, dass sich die investiven Gesamtauszahlungen der Maßnahme „Sanie-
rung und Revitalisierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark“ 
von 2.720.000 € um 1.080.000 € auf 3.800.000 € erhöhen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Projekte: 
 
Folgende Objekte wurden im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ bisher saniert und wieder 
einem sozial-kulturellen Zweck zugeführt: 
 
 Ehemaliges Jagdhaus im Tierheim Köln-Dellbrück 
 Schutzhütte im Wildpark Lindenthal 
 Jugendeinrichtung Fort I / Friedenspark 
 Sanierung der Bottmühle 
 Sanierung des Herrenhauses im Thurner Hof 
 Sanierung und Revitalisierung des Rheinparkcafés

2 
 
 
Folgendes Objekt wird nicht mehr im Rahmen von „Win-Win für Köln“ saniert: 
 
 Kuhstall im Krebelshof Köln-Worringen 
Hier haben Entkernungsarbeiten stattgefunden. Im Zuge dessen wurde festgestellt, dass für die 
Sanierung des Kuhstalls umfangreiche Sanierungen auch in weiteren Bereichen des Krebelsho-
fes stattfinden müssten, u.a. Blitzschutz, Wasser/Abwasser, Elektroarbeiten. Darüber hinaus 
wurde mittlerweile durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie festgestellt, dass das gesamte 
Objekt Krebelshof sanierungsbedürftig ist. Über eine Gesamtsanierung des Gebäudes wurde bis 
heute nicht entschieden. Das Projekt Sanierung des Kuhstalls wird aus diesem Grund zurück ge-
stellt bzw. nicht mehr umgesetzt.  
 
Personal: 
Die bisher bis zum 31.12.2020 befristet eingerichteten Stellen 
1,0 Stelle StOI BGr. A10 LBesG NRW 
1,0 Stelle VB EG 4, Fg.1 TVöD 
wurden nicht weiter verlängert. 
 
Kosten: 
Bis auf die Kostenerhöhung für die Sanierung des Rheinparkcafés (vgl. Vorlage Session Nr. 
1988/2021) war das Budget für das Programm „Win-Win für Köln“ auskömmlich.  
 
Nächste Schritte: 
Entfällt, da erledigt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt, da erledigt.

Beschlussvorlage Rat

16591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 2720/2019 
Freigabedatum 
12.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung des kombinierten Programms "Win-Win für Köln", haushaltsrechtliche 
Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine Kostensteigerung bei der Sanierung 
des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die weitere Fortführung des Projektes „Win-Win für Köln“, ein 
kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik bis zum 31.12.2020. 
2. Er beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung der Aufgabe erforderlichen und bisher bis zum 
31.12.2019 befristet eingerichteten Stellen 
1,0 Stelle StOI BGr. A10 LBesG NRW 
1,0 Stelle VB EG 4, Fg.1 TVöD 
bis zum 31.12.2020 zu verlängern. 
3. Der Rat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 180.000 € für die Fortführung 
des Programms „Win-Win für Köln“ im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 8 - 
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt durch Weni-
gerauszahlung im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Fi-
nanzstelle 5620-1004-0-5112, Finanzposition 5620.578.5100.7. Aufgrund von Projektverzögerun-
gen beim Neubau Mündelstraße 52 werden die Mittel im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohnraum nicht verausgabt und stehen zur Übertragung bereit. 
4. Der Rat wird unterrichtet, dass sich die investiven Gesamtauszahlungen der Maßnahme „Sanie-
rung und Revitalisierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark“ 
von 2.720.000 € um 1.080.000 € auf 3.800.000 € erhöhen. 
Alternative: 
Das Programm „Win-Win für Köln“ wird eingestellt. Ab 01.01.2020 wird die Umsetzung der Arbeiten 
im Krebelshof gestoppt und nicht zu Ende geführt. Die Sanierung des Rheinpark-Cafés wird nicht 
mehr als kombinierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme durch die Arbeitsmarktförde-
rung betreut. Die Bauherreneigenschaft wird an das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Katas-
ter abgegeben, der Sanierungsverlauf ist dort inhaltlich und zeitlich neu zu planen. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 
Wirtschaftsausschuss 21.11.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.158.405 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen    128.825 € 
b) Sachaufwendungen etc.    25.600 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Am 25.09.2008 wurde durch den Rat der Stadt Köln das Programm „Win-Win für Köln“ beschlossen 
(DS 3474/2008). Das Programm verfolgt zwei Zielsetzungen:  
Zum einen die Qualifizierung und Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen und/oder älte-
ren Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel der Integration in den ungeförderten Arbeitsmarkt, zum ande-
ren die Sanierung und Wertverbesserung städtischer Gebäude, um diese wieder einer sozial-
kulturellen Nutzung zuzuführen. Die Sanierungen im Rahmen der Qualifizierungs- und Beschäfti-
gungsmaßnahmen werden von den Beschäftigungsträgern des Stadtverschönerungsprogramms 
durchgeführt. Baugewerke, die von dieser Zielgruppe nicht ausgeführt werden können, werden mit 
Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes umgesetzt.  
 
Folgende Objekte wurden im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ bisher saniert und wie-
der einem sozio-kulturellen Zweck zugeführt: 
 Ehemaliges Jagdhaus im Tierheim Köln-Dellbrück 
 Schutzhütte im Wildpark Lindenthal 
 Jugendeinrichtung Fort I / Friedenspark 
 Arbeiterunterkunft des Amtes für Grünflächen im Kölner Rheinpark 
 WC-Anlage mit barrierefreier Ausgestaltung in Finkens Garten 
 
Zuletzt wurde eine Verlängerung des Programms „Win-Win für Köln“ bis einschließlich 31.12.2019 
beschlossen (DS 0420/2017). 
 
In diesem derzeitigen Bewilligungszeitraum (bis 31.12.2019) sollen folgende Projekte fertig gestellt 
werden: 
 Sanierung der Bottmühle 
 Sanierung des Herrenhauses im Thurner Hof

3 
 
Gegenüber der ursprünglichen Planung ist es hierbei zu erheblichen Verzögerungen bei der Umset-
zung der Sanierungsmaßnahmen gekommen. Als Gründe sind hier insbesondere zu nennen: 
 Der Planungs- und Koordinationsaufwand zwischen dem 1. und 2. Arbeitsmarkt durch die je-
weilige Projektleitung war erheblich höher als zu Beginn des Programms vorhergesehen. 
 Bei der Projektierung war nicht erkennbar, dass sich Objekte in besonders schlechtem bauli-
chem Zustand befanden; dies stellte sich oft erst nach Beginn der Abriss- oder Entkernungs-
arbeiten heraus. 
 Die arbeitsmarktpolitische Instrumentenreform führte zu verzögerten Zuweisungen von Teil-
nehmenden mit geringerem Qualifizierungspotential an die Beschäftigungsträger. 
 In der Bauplanung des Parkcafés im Kölner Rheinpark ergaben sich auf Wunsch des Urheber-
rechtinhabers Veränderungen mit aufwändigem Abstimmungsbedarf zwischen allen betroffe-
nen Akteuren. 
 
Entgegen der zuletzt beantragten Verlängerung des Programms konnten die Projekte Bottmühle  und 
Herrenhaus im Thurner Hof bisher noch nicht komplett fertig gestellt werden. Die Sanierung des 
Turms an der Bottmühle ist so gut wie abgeschlossen und kann in Kürze an das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie übergeben werden. Bis auf wenige Restarbeiten ist auch die Sanierung des Her-
renhauses im Thurner Hof abgeschlossen, so dass mit einer Übergabe an das Amt für Liegenschaf-
ten, Vermessung und Kataster noch in 2019 gerechnet werden kann. 
 
Folgende Projekte befinden sich in der Bau- bzw. Planungsphase, eine Fertigstellung ist im Jahr 
2020 geplant: 
 Sanierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark 
 Sanierung des ehemaligen Kuhstalls auf dem Krebelshof 
 
Sanierung und Revitalisierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark und Wiederinbetriebnahme 
als Café und Restaurant im Ganzjahresbetrieb: 
 
In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Sanierung und 
Revitalisierung des Parkcafés im Rahmen des Programmes „Win-Win für Köln“ gefasst 
(DS/2843/2013). Voraussetzung für die Sanierung des Parkcafés war jedoch, dass der Stadt Köln 
durch den späteren Betrieb als Café und Restaurant im Ganzjahresbetrieb keine Folgekosten entste-
hen und daher vorab ein geeigneter künftiger Betreiber ausgewählt werden musste.  
Im Anschluss wurde der künftige Betreiber, die heutige Parkcafé GmbH & Co. KG durch ein öffentli-
ches Ausschreibungsverfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Der 
künftige Betreiber hat ein fundiertes Finanzierungs-, Gastronomie- und Betriebskonzept vorgelegt.  
Das Parkcafé wird nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme wieder als Café und Restaurant 
ganzjährig betrieben. Dabei werden auch junge Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und/oder Menschen 
mit besonderen Vermittlungshemmnissen beschäftigt und qualifiziert. Die mit der Stadt Köln verein-
barte Miete wird die Folgekosten, wie Abschreibungen, decken. 
 
Bauzeit: 
Im Juli 2015 konnte mit den ersten Entkernungsarbeiten am Gebäude begonnen werden. 
Auf Grund von Veränderungswünschen des Urheberrechtsinhabers an den abgestimmten Plänen 
musste die Sanierungsplanung in wichtigen Teilen überarbeitet und neu abgestimmt werden. 
Durch den Abstimmungsprozess mit dem Urheberrechtsinhaber und der dann notwendigen Änderung 
der Planung und daraus folgenden denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen ist es zu einer ersten 
Bauverzögerung gekommen. 
Darüber hinaus hat seit 2017 die stetig gute bzw. weiter wachsende Wirtschaftslage zu erheblichen 
Verzögerungen von Vergabeverfahren in Baugewerken geführt. So gingen teilweise überhaupt keine 
Angebote ein oder lagen weit über der Kostenschätzung, was Mehrfachausschreibungen zur Folge 
hatte. 
Aktuell gibt es keine weiteren Verzögerungen in der Bauphase. Unter anderem finden momentan 
Stahlbauarbeiten im Treppenhaus, Schlosserarbeiten und Dachdeckerarbeiten im Außenbereich statt 
und das Gerüst wird für die in Kürze beginnende Betonsanierung umgebaut.

4 
Einige Vergaben befinden sich noch im laufenden Verfahren bzw. wenige müssen noch ausgeschrie-
ben werden. Insgesamt verläuft die Sanierung derzeit planmäßig. Mit der Fertigstellung der Sanie-
rungs- und Revitalisierungsmaßnahme wird im Sommer 2020 gerechnet. 
 
Kosten: 
Die Kosten wurden seinerzeit auf 2,72 Mio. € geschätzt. 
 
Durch die beschriebenen Planungsänderungen und der damit verbundenen Bauzeitverlängerung, 
sowie den Umplanungskosten für eine bereits genehmigte Ausführungsplanung sind die Kosten ge-
stiegen. Dies liegt an den allgemeinen Preissteigerungen im Baubereich, die aufgrund der sehr guten 
Wirtschaftslage stärker ausfallen, als in der Vergangenheit üblich und zu weit über der früheren Kos-
tenschätzung liegenden Angeboten in den Vergabeverfahren führen.  
 
Die Kosten der Gewerke aus laufenden und binnen kurzem beginnenden Vergabeverfahren wurden 
nun neu geschätzt und mit in die aktuelle Berechnung einbezogen.  
Unter Berücksichtigung aller beschriebenen Umstände ist aktuell für die Sanierung des Parkcafés mit 
Kosten in Höhe von 3,8 Mio. € zu rechnen. Es wird dadurch eine Kostensteigerung in Höhe von ins-
gesamt 1,08 Mio. € erwartet. 
 
Zeitpunkt siehe Vorlage Nr. Investive Auszahlungen 
Baubeschluss  2843/2013 2.720.000 € 
ggf. bisherige Anpassungen  2142/2015 
0420/2017 keine 
Bisheriger Stand  2.720.000 € 
Aktuelle Änderung / Erhöhung  2720/2019 1.080.000 € 
Neues Gesamtvolumen  3.800.000 € 
 
Über Einsparungen in den Planungen der übrigen Win-Win Projekte können die Mehrkosten sowohl 
für die voraussichtlich anfallenden Kosten im laufenden Haushaltsjahr 2019 sowie nach heutigem 
Stand auch für das Haushaltsjahr 2020 gedeckt werden. 
 
 
Sanierung des ehemaligen Kuhstalls auf dem Krebelshof in Köln-Worringen: 
Der Wirtschafts- und der Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen vom 26.01.2017 und 13.02.2017 
(DS 0067/2017) die Sanierung des ehemaligen Kuhstalls im Krebelshof im Rahmen des Programms 
„Win-Win für Köln“ und dessen Wiederinbetriebnahme als Veranstaltungsraum beschlossen. 
Der Krebelshof in Köln-Worringen wird von der GUJA gGmbH betrieben, einem Zusammenschluss 
von drei sozialen Trägern (SKM e.V. Köln, Soziales Zentrum Lino Club e.V. und den Jugendzentren 
Köln gGmbH), die alle Leistungen im Bereich des SGB VII anbieten und in unterschiedlicher Ausprä-
gung und unterschiedlichen Spezialisierungen Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln verwirklichen. 
Durch die Sanierung des ehemaligen Kuhstalls soll neben einem großen Veranstaltungsraum mit 
Sanitäranlagen und Theke noch ein weiterer großer Tanzraum nutzbar gemacht werden. Hier soll ein 
Platz in Köln für jugendrelevante Veranstaltungen und Events aus den Bereichen Musik, Tanz und 
Theater geschaffen werden. Der Veranstaltungsraum soll auch der Kölner Bevölkerung als Veranstal-
tungsort für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die hier akquirierten Finanzmittel 
würden dann von der GUJA gGmbH wieder für pädagogische und jugendrelevante Angebote ver-
wendet. 
Der überwiegende Anteil der auszuführenden Arbeiten kann voraussichtlich durch die Beschäfti-
gungsträger des 2. Arbeitsmarktes ausgeführt werden. 
Durch eine zwischenzeitlich notwendige, parallel geplante Baumaßnahme im angrenzenden Gebäu-
deteil durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es einige Überschneidungen der Gewerke, 
insbesondere im Bereich des Blitzschutzes, der Kanalsanierung und ggf. Gastherme. Derzeit wird 
angestrebt diese Arbeiten ämterübergreifend zu koordinieren; dabei gibt es noch Abstimmungs- und 
Planungsbedarf.

5 
Soweit möglich wurden und werden im Innenbereich schon Arbeiten wie geplant ausgeführt, unter 
anderem die Entkernung, Herstellung eines zweiten Fluchtwegs, Einbau neuer Fenster und Türen, 
Entfernung von Brandlasten entsprechend Brandschutzgutachten. Die Planung der technischen Ge-
bäudeausstattungsgewerke, insbesondere Be- und Entlüftung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem 
Denkmalschutz, da die vorhandene Belüftung des Veranstaltungsraumes nicht ausreicht und neu 
konzipiert werden muss. Mit der Beendigung der Sanierungsmaßnahme und dessen Abwicklung ist 
aufgrund des hinzugekommenen Koordinierungs- und Planungsaufwandes nicht mehr in 2019 zu 
rechnen. Derzeit wird eine Fertigstellung in 2020 angestrebt. 
Der geschätzte Kostenrahmen von 501.200 € soll auch dabei nicht überschritten werden.  
 
Finanzierung im Haushalt  
Die Investitionsauszahlungen für die Maßnahmen Rheinpark-Café und Krebelshof sind unter Berück-
sichtigung bisheriger Zahlungen und des fortgeschriebenen Haushaltsplans 2019 sowie im Haus-
haltsplanentwurfes 2020/2021 im Teilplan 1501– Wirtschaft und Tourismus in der Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen wie folgt finanziert: 
 
Finanzstelle 
Bedarf  
gesamt 
bis 
31.12.2018 
fortg. Plan 
2019 
Plan  
2020 
Budget  
gesamt 
8040-1501-1-5001 - Sanie-
rung Rheinpark-Café / Win-
Win 3.800.000 €    891.786 € 1.526.211 € 286.045 € 2.704.042 € 
8040-1501-6-5002 - Win-
Win Sanierung Krebelshof 501.200 € 39.868 € 143.689 € 143.000 € 326.556 € 
8040-1501-0-5000 - Stadt-
verschönerungsprogramm / 
Win-Win 285.000 €  650.000 € 729.360 € 1.379.360 € 
Zwischensumme 4.586.200 € 931.654 € 2.319.900 € 1.158.405 € 4.409.959 € 
Deckung über 5620-1004-
0-5112 – Neubau Mündel-
straße 52   180.000 €  180.000 € 
Summe 4.586.200 € 931.654 € 2.499.900 € 1.158.405 € 4.589.959 € 
 
 
Entsprechend den Ausführungen verbleibt im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus aus den Fi-
nanzstellen des Programms „Win-Win für Köln“ (8040-1501-1-5001, 8040-1501-6-5002, 8040-1501-0-
5000) eine Finanzierungslücke in Höhe von 176.241 €. Diese wird über die Bereitstellung der über-
planmäßigen Auszahlung in Höhe von 180.000 € aus dem Teilplan 1004 - Bereitstellung und Bewirt-
schaftung von Wohnraum, Finanzstelle 5620-1004-0-5112 – Neubau Mündelstraße 52 gedeckt. Auf-
grund von Projektverzögerungen werden die Mittel hier nicht benötigt. 
 
Die Umsetzung der laufenden und geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms 
„Win-Win für Köln“ ist aufgrund des hohen Betreuungs-, Verwaltungs- und Koordinationsaufwandes 
nur unter Beibehaltung des zugesetzten Personalbestands bis zum 31.12.2020 möglich. Eine Verlän-
gerung der bisher bis zum 31.12.2019 befristeten Stellen 
1,0 Stelle StOI BGr. A10 LBesG NRW 
1,0 Stelle VB EG 4, Fg.1 TVöD 
ist daher dringend erforderlich. 
Die zur Finanzierung der in 2020 notwendigen Personal- und Sachaufwendungen erforderlichen Mit-
tel in Höhe von 154.425 € sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – in den Teil-
planzeilen 11 und 13 des Haushaltsplanentwurf 2020/2021 enthalten.

6 
Abgleich mit dem beschlossenen Programmbudget 
Für das Programm „Win-Win für Köln“ hat der Rat insgesamt ein Budget i.H.v. 6,5 Mio. € bewilligt. 
Einschließlich der vorgenannten Fortschreibung werden davon insgesamt 6,139 Mio. € in Anspruch 
genommen. Das Programm ist somit auskömmlich.  
Die zur Verfügung stehenden Mittel aus diesem Projekt sind damit verbraucht. Eine Entwicklung ge-
eigneter Anschlussprojekte durch Förderung mit Drittmitteln wird angestrebt. 
 
 
Alternative 
Die Umsetzung der Alternative, der Verzicht auf die Fortsetzung des Programms, führt zum Stopp der 
Arbeiten auf dem Krebelshof.  
Die Sanierung des Parkcafés im Rheinpark kann nur noch mit Unternehmen des Ersten Arbeitsmark-
tes nach Durchführung von Vergabeverfahren fortgeführt werden. Dies führt zu einer inhaltlichen und 
zeitlichen Neuplanung des Sanierungsverlaufes. Es kann zu noch nicht bezifferbaren Kostensteige-
rungen kommen. Andernfalls verbleibt das Parkcafé im derzeitigen Baustellen-Zustand und wird nicht 
wieder nutzbar gemacht. Bisherige Investitionskosten sind verloren. Ein Abbruch der Sanierung wür-
de erwartbar zur Folge haben, dass wegen der schon erbrachten Vorleistungen eine schadenser-
satzpflichtige Auflösung des Vertrages mit der Betreibergesellschaft notwendig wird.

Beratungsverlauf (5)

21.11.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2720/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.11.2019
Erstellt
08.08.2019 17:14