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3716/2020

Sprach- und Integrationsmittler*innen-Pool 2021 - Ergebnis der Ausschreibung

Mitteilung Ausschuss 26.02.2021

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 26.02.2021, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2025 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
16/162-4 
Vorlagen-Nummer  08.01.2021 
 3716/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen  
 
Sprach- und Integrationsmittler*innen-Pool 2021 - Ergebnis der Ausschreibung 
Seit 2016 können städtische Kindergärten, Kölner Schulen und andere städtische Dienststel-
len auf ausgebildete Sprach- und Integrationsmittler*innen für Übersetzungsdienste oder als 
Hilfestellung bei kultursensiblen Angelegenheiten zurückgreifen.  
 
Für mehr als 90 Sprachen und Dialekte kann diese professionelle Unterstützung angefordert 
werden, die zumeist innerhalb weniger Tage zur Verfügung steht.  
Der Einsatz der Sprach- und Integrationsmittler*innen dient als wesentliche Verbesserung 
der Teilhabe- und Integrationschancen von (Neu)-Zugewanderten. Finanzielle Mittel stehen 
für diesen Zweck seit 2016 in Höhe von 200.000 € jährlich aus dem Integrationsbudget zur 
Verfügung. 
 
Als verlässliche Partnerin konnte in den vergangenen Jahren per Ausschreibungsverfahren 
die bikup gGmbH NRW gewonnen werden. 
Der ausführliche Jahresbericht 2019 der bikup gGmbH NRW wurde den Gremien als Mittei-
lung (Session Nr. 1537/2020) zur Kenntnis gegeben. Sobald vorliegend, wird auch der Jah-
resbericht 2020 als Mitteilung in die politischen Gremien gegeben. 
 
Die Ausschreibung für die Fortführung des Programms über 2020 hinaus wurde inzwischen 
erfolgreich abgeschlossen; auch in 2021 ist die bikup gGmbH NRW erneut Partnerin der 
Stadt Köln für den Sprach- und Integrationsmittler*innen-Pool. 
 
Weitere Informationen finden Sie unter 
https://www.ki-koeln.de/projekte/sprachmittlerpool/ und  
https://www.bikup.de/bikup-sprachmittlerpool/  
sowie in dem als Anlage beigefügten Flyer. 
 
Anlage: Flyer bikup - Sprachmittlerpool  
 
Gez. OB Reker

Sprachmittlerpool-Flyer_aktual

7550 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Sprachmittlerpool für die Stadt Köln
Sprach-
mittlerpool  
für die 
Stadt Köln
www.stadt.koeln

Kommunikationsbarrieren beheben!
Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen  
beziehungsweise Sprach- und Integrationsmittlern 
bei der Stadt Köln
Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler 
helfen Ihnen bei komplexen oder besonders (kultur-)
sensiblen Angelegenheiten und bei verbindlichen Ab -
sprachen, falls die eigenen (Fremd-)Sprachenkenntnisse 
oder die Deutschkenntnisse der meist neu zugewander-
ten Kölnerinnen und Kölner nicht ausreichen. 
In diesen Fällen können Sie ab sofort eine professionelle 
Unterstützung erhalten.
Als eine von vielen sinnvollen Maßnahmen aus dem 
Interkulturellen Maßnahmenprogramm der  
Stadt Köln stehen für dieses Angebot in einem ersten 
Schritt ca. 58.000 Euro zur Verfügung.

Sie sollen in Ihrer fachlichen Arbeit unterstützt, sprach -
liche Missverständnisse und vielfach folgende Kon -
flikte sollen ebenfalls reduziert werden. Die Kölner 
Verwaltung und die städtischen Einrichtungen werden 
barriere freier und noch effizienter. Nicht zuletzt stellt 
die Stadt Köln mit diesem Angebot eine Augenhöhe von  
öffentlicher Hand und neu zugewanderten Bürgerinnen 
und Bürgern her. 
Dies ist ein wichtiges Signal für Chancengleichheit und 
Verbesserung der Teilhabe von Kölnerinnen und Kölnern 
mit Zuwanderungsgeschichte und die interkulturelle 
Öffnung der Stadtverwaltung sowie der Schulen und 
Kindertagesstätten in Köln.
Unser Partner bei der Umsetzung dieses Projekts ist 
bikup (Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur & 
Partizipation gGmbH).

Warum bikup gGmbH?
Mit bikup haben wir einen Partner, der als Bildungsträ -
ger zertifiziert ist und eine langjährige Expertise in der 
Fortbildung zum/zur Sprach- und Integrationsmittler 
und -mittlerin hat. bikup betreibt zudem einen landes -
weiten Sprachmittlerpool, der  die Fachkräfte „Sprach- 
und Integrationsmittlerinnen und -mittler“  zu Regel -
diensten und öffentlichen Verwaltung vermittelt und 
eng begleitet. 
Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler ver -
fügen über Migrationserfahrung und Mehrsprachigkeit. 
Sie haben eine einjährige Vollzeitfortbildung ( 2.010 
Unterrichtseinheiten) absolviert.  
bikup gemeinnützige GmbH
Sprachmittlerpool NRW  
Telefon 02 21 / 485 568 14
Telefax 02 21 / 485 568 19
sprachmittlerpool@bikup.de
www.bikup.de

bikup gGbmH
–  vermittelt über 300 qualifizierte Sprach- und  
Integrationsmittlerinnen und -mittler.
– bietet über 90 verschiedene Sprachen und Dialekte 
–  berücksichtigt bei Bedarf Herkunftsland,  
Ethnie, Geschlecht und religiöse Zugehörigkeit 
–  bietet kultursensibles Dolmetschen und bei Bedarf 
soziokulturelle Vermittlung
Das Angebot an Sie als Fachkräfte der Kölner  
Ver waltung, der städtischen Kindertagesstätten  
und der Kölner Schulen ist
– unbürokratisch, schnell und flexibel
– bedarfs- und lösungsorientiert
– qualitativ und professionell

Wer kann einen Einsatz beauftragen?
Sie sind tätig
– bei einer städtischen Dienststelle,
– in einer städtischen Kindertagesstätte oder
– in einer Kölner Schule.
Dann können Sie diese Unterstützung in Anspruch 
nehmen.
Der Gesundheitsbereich ist hiervon nicht betroffen, weil 
für diesen ein spezielles Angebot erforderlich ist.

Wann können Sie einen Einsatz beauftragen?
1.   Sie haben
– komplexe Sachverhalte zu klären
– verbindliche Absprachen zu treffen
–  konfliktreiche und/oder besonders (kultur-)sensible 
Gespräche zu führen mit Kölnerinnen und Kölnern, 
deren Deutschkenntnisse und Ihre eigenen Sprach -
kenntnisse für das zu besprechende Anliegen nicht 
ausreichen. 
Sie brauchen zertifizierte Sprach- und Integrations -
mittlerinnen und -mittler, weil diese
– fachspezifisch dolmetschen
–  bei Bedarf soziokulturelles Hintergrundwissen  
vermitteln
– länderspezifische Unterschiede erläutern
–  angemessen bei Kommunikationsstörungen  
intervenieren
– neutral und transparent sind
–  Gegebenheiten in städtischen Dienststellen und  
Einrichtungen kennen
– der Schweigepflicht unterliegen
2. Die Thematik beinhaltet komplexe Sachverhalte, 
verbindliche Absprachen oder konfliktreiche und/oder 
besonders (kultur-)sensible Gespräche.
Aus der Situation muss sich ergeben, dass es nicht 
hilfreich oder sogar hinderlich wäre, hierfür Verwandte, 
Bekannte oder ehrenamtliche Unterstützung wie z.B. 
auch Integrationslotsinnen und -lotsen zu beteiligen.

Wie können Sie einen Einsatz beauftragen?
1. Sie melden sich beim Sprachmittlerpool der  
bikup gGmbH, sobald der Termin mit der Bürgerin bzw. 
dem Bürger feststeht. In der Regel sollte die Anfrage  
2 bis 5 Tage vor dem Termin dort eingehen. In einem 
dringen den Einzelfall kann auch kurzfristig geholfen 
werden.
 
2. Kontakt:  Sprachmittlerpool der bikup gGmbH
– telefonisch unter : 
0221 / 4   85 56 8 - 14  
(direkte Durchwahl „Sprachmittlerpool“, erreichbar 
von 08:00 – 16:30 Uhr)
– per E-Mail an: sprachmittlerpool@bikup.de
– Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Madina Karimova

Sie nennen zu dem bevorstehenden Einsatz:
–  Träger: Stadt Köln und Ihr Amt oder Ihre Schule 
o
der KiTa
– Anlass (z.B. Bildung, Asyl, Jugendhilfe etc.)
– Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner mit 
Telefonnummer und Email-Adresse
– Datum, Uhrzeit und Ort (inkl. Etage und Büronummer)
sowie zur Bürgerin/zum Bürger:
– Nationalität
– Sprache (und ggf. Dialekt, z.B. bei Kurdisch)
–  ggf. Geschlecht, Alter und Religion 
(
je sensibler die Problematik, desto mehr 
I
nformationen sind hilfreich)
3. bikup klärt mit Ihnen, ob der Einsatz der professio -
nellen Sprach- und Integrationsmittlerinnen und  
-mittler gerechtfertigt ist oder sich ggf. der Einsatz 
einer/eines Integrationslotsin oder -lotse anbietet.
Für den Fall, dass eine Lotsin oder ein Lotse für den 
Einsatz bei Ihnen passender ist, verweist bikup Sie bei 
Bedarf konkret an die aktuellen Kölner Lotsenprojekte.

4. Wenn der Einsatz zustande kommt, erhalten Sie 
eine Auftragsbestätigung an Ihre E-Mail Adresse.   
Darin werden Ihnen die vereinbarten Details bestätigt. 
5. Nach dem Einsatz bestätigen Sie  dem Sprach- und 
Integrationsmittler bzw. der Sprach- und Integrations-
mittlerin deren Einsatz mit Ihrer Unterschrift auf der 
Einsatzbescheinigung. Diese hat zwei Durchschläge. 
Bitte stempeln Sie alle drei Exemplare.
6. Ein eventuell notwendiger Folgetermin  muss über 
bikup angefragt und bestätigt werden.

Auftragsablauf
Sprachmittlerpool
NRW
ANFRAGE
Auftraggeber
BESTÄTIGUNG
Auftraggeber
EINSATZ
VERFÜGBARKEIT
Sprach- und 
Integrationsmittler
1
2
3
4
1   Anfrage von Ihnen als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter  
einer städtischen Dienststelle, einer städtischen 
Kindertagesstätte oder einer Kölner Schule an den 
Sprachmittlerpool der bikup gGmbH.
2   bikup klärt mit Ihnen, ob der Einsatz der professio -
nellen Sprach- und Integrationsmittlerinnen und 
-mittler gerechtfertigt ist (ggf.: Kontakt zu Lotsen -
projekten)
3   Ein / eine Sprach- und Integrationsmittlerin  
bzw. -mittler nimmt den von Ihnen gesetzten  
Termin wahr.
4   Sie bestätigen den Einsatz indem Sie die Einsatz -
bescheinigung vom Sprachmittlerpool der bikup 
unterschreiben und stempeln.
WICHTIG! Kölner Bürgerinnen und Bürger können  
bikup NICHT direkt kontaktieren. Die Beauftragung  
muss durch Sie erfolgen!

Impressum
Die Oberbürgermeisterin
Kommunales Integrationszentrum
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung:
Zimmer, Büro für Corporate Design
und Visuelle Kommunikation
Fotos:
Bikup, fotolia, Zimmer
Druck:
Druckhaus Süd, Köln
13-Si/5001/2.000/05.2018
gefördert vom:

Beratungsverlauf (5)

12.01.2021 Integrationsrat
TOP 9.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.02.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3716/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.02.2021
Erstellt
22.12.2020 10:27