4457/2020
Bericht des Behindertenbeauftragten 01/2020
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 10.01.2020 4457/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 17.02.2020 Bericht des Behindertenbeauftragten 01/2020 Bilanz des Büros des Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten für das Jahr 2019 und Ausblick auf das Jahr 2020 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Der Behindertenbeauftragte arbeitet daran, in Köln Barrieren zu überwinden. Er berichtet, was er im letzten Jahr getan hat. Er nennt als Beispiele: Bei dem Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik hat es in diesem Jahr einen Sonderpreis gegeben. Er wurde einem Projekt verliehen, das sich besonders um Inklusion an Kölner Schu- len kümmert. Der Behindertenbeauftragte schaut sich Bauanträge an. Er prüft, ob die Gebäude barrierefrei sind. Der Behindertenbeauftragte und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Büro des Behinderten- beauftragten haben eine Werkstatt für behinderte Menschen besucht. Sie haben mit Mitglie- dern des Werkstattrates und der Geschäftsführung gesprochen. Es gibt jetzt eine Liste mit Maßnahmen für ein barrierefreies und generationengerechtes Wohnquartier. Der Behindertenbeauftragte spricht immer wieder mit Organisationen der Behindertenhilfe. Viele Bürger und Bürgerinnen rufen bei dem Behindertenbeauftragten an. Sie haben Fragen oder beschweren sich. Oft geht es um defekte Aufzüge und Rolltreppen an U-Bahn- Haltestellen. Der Behindertenbeauftragte sagt auch, was er in diesem Jahr tun will. Er nennt als Beispiel: Es soll eine Werbekampagne mit dem Titel „Kölner Behindertenpolitik mitgestalten“ geben. Damit sollen Menschen mit Behinderung ermuntert werden, sich an der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik zu beteiligen. A. Wichtige Aspekte der Arbeit des Büros des Behindertenbeauftragten und des Behinderten- beauftragten in 2019 waren unter anderem: 1. Die stetige Weiterentwicklung des Konzeptes für die Kölner Behindertenpolitik und die Steuerung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Das Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik soll dazu beitragen, in Köln Barrieren zu über- winden und sich dem Ziel zu nähern, eine Stadt für Alle zu sein. Die Schwerpunkte lagen dabei 2019 2 in folgenden Feldern: Kinder und Jugend Der Behindertenbeauftragte wirkt fortdauernd an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Kommunalen Inklusionsplans für Kölner Schulen mit. Wegen des Eindrucks, dass die schulische Inklusion in der öffentlichen Diskussion zunehmend in Frage gestellt wird, wurde in der vom Rat beschlossenen zweiten Fortschreibung des Inklusionsplans ein besonderes Gewicht auf die Be- wusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit gelegt. Hierzu hat auch der in 2019 ausgeschriebene Sonderpreis „Inklusion an Kölner Schulen“ beim Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik beige- tragen. Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr Der Behindertenbeauftragte hat an Workshops zur strategischen Stadtentwicklung „Kölner Per- spektiven 2030“ teilgenommen, wo er Aspekte der Vielfalt eingebracht und auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung hingewiesen hat. Zudem ist er an städtebaulichen Planungen – u.a. Porz Mitte und Deutzer Hafen – beteiligt gewe- sen. Durch diese Beteiligung konnten die Kenntnisse über die Anforderungen von Menschen mit Behinderung bei den Planenden vergrößert und die Planungen entsprechend qualifiziert werden. Er ist an der Vorprüfung des Campus Kartause beteiligt gewesen und nimmt an der Ämterrunde und an verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuz- feld teil. Die Planung des Grünzugs Westerwaldstraße in Humboldt-Gremberg wurde mit dem Behinder- tenbeauftragten erörtert. Auch in 2019 war die mangelnde Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen ein Thema, mit dem der Behindertenbeauftragte wiederholt befasst war. Aktuell beraten die politischen Gremien hierzu ei- nen vom Behindertenbeauftragten verfassten Beschlussvorschlag, die Barrierefreiheit bei Ent- scheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen. Der Behindertenbeauftragte hat an einem Ortstermin der Bezirksvertretung Chorweiler zur man- gelnden Barrierefreiheit der S-Bahn-Haltestelle Blumenberg teilgenommen und auch dort die Be- lange von Menschen mit Behinderung vertreten. Gebäude Mit der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung sind unter anderem zahlreiche Aspekte der Barrierefreiheit neu geregelt oder geklärt worden. Die Stadt Köln behält die bewährte Praxis einer Beteiligung des Behindertenbeauftragten im Baugenehmigungsverfah- ren bei. Wegen des großen Arbeitsumfangs ist die Beteiligung im Wesentlichen bei den großen Sonderbauten erfolgt. Durch seine Stellungnahmen zu Bauanträgen und durch die Unterstützung und Beratung der Bauaufsicht bei der Durchsetzung der Anforderungen an Barrierefreiheit im Baugenehmigungs- verfahren hat der Behindertenbeauftragte auch in 2019 dazu beigetragen, dass sich die Kölner Baugenehmigungspraxis hinsichtlich der Barrierefreiheit auf hohem Niveau bewegt. Um diese Aufgabe qualifiziert wahrnehmen zu können, hat sich der Behindertenbeauftragte u.a. auf dem Seminar "Barrierefrei bauen in NRW" fortgebildet. Wohnen Viele Wohnungen in Chorweiler-Mitte sind nicht barrierefrei zugänglich. Der Behindertenbeauf- tragte hat seine Bemühungen fortgesetzt, hier vor allem in Wohnungsbeständen der GAG Immo- bilien AG Verbesserungen zu erreichen. Dies geschah gemeinsam mit der Mieterberatungsstelle der Katholischen Kirchengemeinde Hl. Johannes XXIII. Zudem hat der Behindertenbeauftragte das Wohnprojekt „Inklusiv wohnen Köln“ besichtigt. In die- sem inklusiven Wohnprojekt leben Menschen mit Behinderung, Studierende und andere, die in Gemeinschaft leben möchten, zusammen. Kunst und Kultur, Weiterbildung Aufgrund der Beschwerde eines Rollstuhlfahrers, der sich in einem Kölner Konzertsaal diskrimi- niert gefühlt hat, hat das Büro des Behindertenbeauftragten das Thema Diskriminierung von Roll- stuhlfahrer*innen bei Kulturveranstaltungen in Köln aufgegriffen. Bei Kölner Konzerthallen wurde eine exemplarische Recherche zum Umgang mit Rollstuhlfahrer*innen durchgeführt und für mehr Sensibilität und konkrete Verbesserungen geworben. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Interesse der Menschen mit Behinderung an- zugleichen. In 2019 sind hier wichtige Schritte getan worden. So sind die Kartenpreise für Konzer- 3 te des Gürzenich-Orchesters im Sinne dieses Auftrags angepasst und die Entgelt- und Benut- zungsordnung der städtischen Museen entsprechend geändert worden. Der Behindertenbeauftragte hat an einer Veranstaltung „Kultur ohne Wenn und Aber – Köln als inklusive Kulturstadt!“ und an einem Workshop zur Identifizierung von Barrieren und bestehender Potentiale kultureller Teilhabe teilgenommen. Arbeit Die Mitarbeiter*innen des Büros des Behindertenbeauftragten haben die Werkstatt für behinderte Menschen der Alexianer Werkstätten in Köln-Ensen besucht. In Gesprächen mit Mitgliedern des Werkstattrates als Interessenvertretung der Beschäftigten, der Geschäftsführung und der Be- triebsstättenleitung haben sie sich über die Arbeit informiert. Sport Ein Mitarbeiter des Büros des Behindertenbeauftragten ist Mitglied in der Steuerungsgruppe „Sport für Alle - behindert oder nicht“. Zudem hat der Behindertenbeauftragte wiederholt Kontakt mit den Rollstuhlbasketballern*innen des RBC Köln 99ers gehabt und unterstützt die Planung, in Köln-Stammheim ein barrierefreies Sportzentrum zu errichten. Sensibilisierung Im Dezember wurde der Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik vergeben. Mit diesem bereits zum neunten Mal verliehenen Preis werden inklusive Projekte angeregt und ermutigt. Die Filmre- gisseurin Hella Wenders überreichte den ersten Preis an die Selbstbehauptungstrainerinnen mit und ohne Lernschwierigkeiten für das Projekt "Frauen stärken Frauen". Der in diesem Jahr erst- mals verliehene Zusatzpreis für Projekte, die die schulische Inklusion fördern, wurde den Kindern der Heliosschule für das Projekt "SINN-voll gemeinsam gestalten" verliehen. Zur Sensibilisierung trug auch der Beitritt der Stadt Köln zur Kampagne „Assistenzhunde will- kommen“ bei. Gemeinsam mit Herrn Stadtdirektor Dr. Keller hat der Behindertenbeauftragte im November 2019 einen ersten Aufkleber mit dem entsprechenden Hinweis am Stadthaus Deutz angebracht. Politische Teilhabe und Mitwirkung Die Mitarbeit des Behindertenbeauftragten im Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung trug dazu bei, dass in der Pilotphase zur Erprobung der Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung einer geeigneten Ansprache von Menschen mit Behinderung ein großer Stellenwert beigemessen wird und die ge- samte Pilotphase umfassend barrierefrei gestaltet werden soll. Inklusive Gestaltung der Stadtteile Als Ergebnis der exemplarischen Erhebung der Barrierefreiheit und Generationengerechtigkeit in zwei Wohnquartieren durch das Projekt „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ liegt nun ein Kriterienka- talog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere vor. Dieser Kriterienkatalog soll allen an Quartiersentwicklungskonzepten, städtebaulichen Wettbewerben oder vergleichbaren Planungen beteiligten Planungsbüros ausgehändigt werden. Dies soll dazu beitragen, Barriere- freiheit und Generationengerechtigkeit von Anfang an als wichtige Themen zu etablieren. 2. Koordination und Steuerung der Arbeit für Menschen mit Behinderung Die Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen erfolgte in institutionalisierter Form im Verwal- tungsarbeitskreis Behindertenpolitik, der von dem Behindertenbeauftragten geleitet wird. Darüber hinaus fanden zahlreiche vorhabenbezogene Einzelgespräche mit den verschiedensten Dienststellen statt. So beispielsweise ein Vortrag des Behindertenbeauftragten beim Sachgebiet „Ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege“ im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Dadurch wurden die Belange von Menschen mit Behinderung in der Verwaltung fortwährend als wichtige Aufgabe platziert. Das Thema „disability mainstreaming“ wurde in 2019 weiter bearbeitet und konkretisiert. Dies ge- schah insbesondere auf einer Fachtagung im Mai 2019. Sie wurde vom Büro des Behindertenbeauf- tragten gemeinsam mit Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und dem Kompe- tenzzentrum Soziale Innovation durch Inklusion (SIDI) der TH Köln vorbereitet und durchgeführt. Die Vorträge sind auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten dokumentiert: https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/ 3. Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit Der Behindertenbeauftragte gab monatlich einen elektronischen Info-Brief heraus, in dem er über Veranstaltungen und interessante Aktivitäten für und mit Menschen mit Behinderung informierte. 4 Durch Fachvorträge, die Beteiligung an öffentlichen Diskussionsrunden und Stellungnahmen gegen- über Medien informierte der Behindertenbeauftragte über die Belange von Menschen mit Behinde- rung und die Behindertenpolitik der Stadt Köln. Zu nennen ist beispielsweise die Teilnahme am Work- shop „Politische Beteiligung in Köln“ beim Fachtag der Lebenshilfe Köln: „Lebens(t)räume erobern - Beteiligung von Menschen mit geistiger Behinderung“. Im Auftrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und des Ausschusses Soziales und Seni- oren hat die Stadt Köln kostenlos Ausweishüllen ausgegeben, mit denen sich der Schwerbehinder- tenausweis optisch zu einem "Schwer-in-Ordnung"-Ausweis umgestalten lässt. Im Büro des Behin- dertenbeauftragten gehen bis heute Anfragen nach dieser Ausweishülle ein. 4. Ansprechpartner für Organisationen der Behindertenpolitik Die bestehenden Kontakte zu Organisationen der Behindertenhilfe wurden gepflegt; beispielsweise zum Deutschen Schwerhörigenbund, zum Elternverein „mittendrin“, zu InkluCity Cologne, zur Le- benshilfe, zum Verband für Gebärdensprachkultur Köln und Umland oder zum Zentrum für selbstbe- stimmtes Leben. Zudem nahm der Behindertenbeauftragte an den monatlichen Sitzungen des AK Barrierefreies Köln teil. Aus diesen Kontakten bekommt die Verwaltung immer wieder Hinweise und Anregungen, ihr Verwal- tungshandeln im Sinne der Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. 5. Ombuds- / Beratungs- / Wegweiserfunktion für Menschen mit Behinderung Auch im Jahr 2019 haben sich zahlreiche Bürger*innen mit Anfragen, Anregungen und Beschwerden an den Behindertenbeauftragten gewandt. Die häufigsten Themen waren: Defekte Aufzüge und Rolltreppen an U- und S-Bahn-Haltestellen. Behindertengerechtes Wohnen, hauptsächlich die Suche nach behindertengerechten Wohnungen und Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung. Behindertenparkplätze, vor allem bezogen auf fehlende Plätze in der Innenstadt und die zeitweise Auflösung von Behindertenparkplätzen aufgrund von Baumaßnahmen. Fehlende Bordsteinabsenkungen und Blindensignalisierung an Lichtsignalanlagen. Die Zahl der Beschwerden, die sich auf das Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht bezogen haben, ist gegenüber 2018 merklich zurückgegangen. In manchen Fällen haben die Bürger*innen direkt vom Büro des Behindertenbeauftragten eine Ant- wort erhalten. Häufig mussten die Fragen oder Beschwerden auch an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet werden. Der Behindertenbeauftragte setzte sich sowohl gegenüber den zuständigen Fachdienststellen als auch gegenüber Dritten für die Belange von Menschen mit Behinderung ein und unterstützte sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. In manchen Fällen konnten konkrete Verbesserungen erzielt werde, in anderen Fällen konnten Ver- änderungsprozesse zumindest angestoßen werden. 6. Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in städtischen Gremien Der Behindertenbeauftragte ist Mitglied im Expertenbeirat Inklusion und in der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe zum Inklusionsplan für Kölner Schulen. Hier vertritt er mit Erfolg die Belange von Menschen mit Behinderung und wirkt in ihrem Interesse auf Verwaltungsentscheidungen ein. Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung haben bei der Beantragung von Schülerspe- zialverkehr eine besondere Belastung. Deshalb hat sich der Expertenbeirat in einem Schreiben an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW gewandt und um eine Überarbeitung der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW gebeten. 7. Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Behindertenbeauftragten Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Behindertenbeauftragten war der fachliche Austausch mit ande- ren Behindertenbeauftragten. Diesem Zweck diente die Teilnahme an Treffen der hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten im Land NRW. 5 8. Koordination von Gremien Das Büro des Behindertenbeauftragten nahm die Aufgabe der Geschäftsführung der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik wahr. Die Geschäftsführung unterstützte die Vertreter*innen der Behin- dertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Sachkundigen Einwohner*innen bei der Wahrnehmung ihrer Ämter. Der Behindertenbeauftragte warb dafür, dass die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessert werden. Dies hat mit dazu beigetragen, dass den ehrenamtlichen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpo- litik nun ein Sitzungsgeld gezahlt wird und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik über ein Budget in Höhe von 10.000 Euro verfügt. 9. Diversity Mit der Gründung des Amtes für Integration und Vielfalt wurde das Büro des Behindertenbeauftragten Teil der Abteilung Vielfalt des neuen Amtes. Als Teil dieser Abteilung hat das Büro des Behinderten- beauftragten dazu beigetragen, die Vielfalt der Stadtgesellschaft bewusst zu machen und wertzu- schätzen. Zudem nahm der Behindertenbeauftragte am Diversity Arbeitskreis der Verwaltung und nahmen die Mitarbeiter*innen des Büros des Behindertenbeauftragten am Diversity Tag teil. B. Ausblick auf die Arbeit des Büros des Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeauf- tragten in 2020 Neben den fortdauernden Aufgaben wird das Büro des Behindertenbeauftragten in 2020 gemeinsam mit anderen Dienststellen der Verwaltung und Kooperationspartnern der Stadtgesellschaft folgende Aufgaben vorrangig verfolgen: 1. Werbekampagne „Kölner Behindertenpolitik mitgestalten“ Nach den Kommunalwahlen im September 2020 müssen sich die Gremien neu konstituieren. Dies gilt auch für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Aktuell sind zahlreiche Plätze in der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik unbesetzt und sind auch bei weitem nicht alle durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu besetzenden Plätze in den Ausschüssen besetzt. Um nach den Kommunalwahlen möglichst alle Plätze besetzen zu können, und auch um einen Ver- jüngungsprozess der Gremien einzuleiten, wird der Behindertenbeauftragte mit einer Werbekampag- ne „Kölner Behindertenpolitik mitgestalten“ (Arbeitstitel) für das Engagement vor allem jüngerer Men- schen mit Behinderung in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und in den Ausschüssen des Rates werben. 2. „disability mainstreaming“ Das Thema „disability mainstreaming“ wird auch in 2020 ein Schwerpunkt der Arbeit des Behinder- tenbeauftragten bleiben. Es kommt nun darauf an, diese Aufgabe in konkretes Verwaltungshandeln zu übertragen. Die erwähnte Tagung hat hierzu wichtige Anregungen gegeben und dazu beigetragen, die Aufgabe zu konkretisieren. Zum einen werden das Amt für Integration und Vielfalt / Abteilung Vielfalt und das Referat für strategi- sche Steuerung im Rahmen der Verwaltungsreform gemeinsam zwei Projekte realisieren: Seit dem Jahr 2009 gibt es bei der Stadtverwaltung eine Richtlinie zur Erstellung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die Verwendung von leichter Sprache. Die konse- quente Anwendung gestaltet sich aber oft schwierig. Daher soll diese Richtlinie aktualisiert und ih- re Anwendung beispielhaft erprobt werden. Aus dieser Erprobung sollen Rückschlüsse für die mögliche Anwendung einer aktualisierten Richtlinie in der gesamten Stadtverwaltung gezogen werden. Bei den Veranstaltungen, die in der Pilotphase zur Erprobung der Leitlinien zur Öffentlichkeitsbe- teiligung stattfinden, sollen Erfahrungen mit einer barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen 6 gesammelt werden. Aufgrund diesen Erfahrungen sollen Vorschläge für ein Verfahren zur barrie- refreien Gestaltung öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Köln erarbeitet werden. Zum anderen wird bei der Erarbeitung der Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Be- hindertenpolitik (s.u.) unter anderem die Frage verfolgt werden, wie das Instrument eines „disability mainstreaming” nutzbringend angewandt werden kann. Hierbei soll die Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem Kompetenzzentrum Soziale Innovation durch Inklusion (SIDI) der TH Köln fortgesetzt werden. 3. Landesbauordnung Die zwischen dem Bauaufsichtsamt, der Gebäudewirtschaft und dem Behindertenbeauftragten abge- stimmte Arbeits- und Verfahrensweise soll ausgewertet und falls erforderlich geändert werden. 4. Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migrant*innen bzw. Interkulturellen Zentren Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migrant*innen bzw. Inter- kulturellen Zentren soll unterstützt und damit die Beratungs- und Wegweiserfunktion dieser Einrich- tungen verbessert werden. 5. Werkstätten für behinderte Menschen Die in 2019 begonnenen Gespräche mit Werkstatträten als Interessenvertretung der Beschäftigten, den Trägern der Werkstätten und dem Landschaftsverband Rheinland sollen fortgesetzt werden. 6. Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung Die Veranstaltung soll am 4. Dezember 2020 im VHS Forum stattfinden. Das Thema wird auf der ers- ten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Jahr 2020 festgelegt werden. Hinweis: Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik Der nächste Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik soll den politischen Gremien in 2021 vorgelegt werden. Der zweite Folgebericht ist unter aktiver Beteiligung von Vertre- ter*innen der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen erarbeitet worden. Das hat zur besonderen Qualität des Berichtes beigetragen. Auch der dritte Folgebericht soll wieder unter aktiver Beteiligung von Vertreter*innen der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen erarbeitet werden. Aufgrund der Kommunalwahlen und der darauf folgenden Neukonstituierung der Gremien wird mit der Erarbeitung des nächsten Folgeberichtes erst Anfang 2021 begonnen werden können. Die Beratung in den politischen Gremien wird daher erst gegen Ende 2021 möglich sein. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4457/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.01.2020
- Erstellt
- 02.01.2020 10:24