Mandari Insight

2024/0360

Implementierung Starkregenfrühalarmsystem mittels Forschungsvorhaben

Magistratsvorlage 22.11.2024

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2024/0360

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10204 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI  
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0360 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Implementierung Starkregenfrühalarmsystem mittels Forschungsvorhaben  
 
Vorlage vom: 2 5.11.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der fristgerechten Einreichung eines Förderantrags zum 
Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“ mit dem Ziel der Implementierung eines 
stadtweiten Starkregenfrühalarmsystems zu.  
 
2. Die Finanzierung des Starkregenfrühalarmsystems erfolgt au s bereits etatisierten 
Haushaltsmitteln des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung der Haushaltsjahre 
2025 bis 2027. Die erwarteten Kosten für das 2 -jährige Forschungsvorhaben belaufen sich 
auf bis zu 800.000 €. Bei einer Förderquote von 80% beliefe sich  der städtische 
Eigenanteil auf bis zu 160.000 €. Gemeinschaftsvorhaben werden zu 90% gefördert, 
sodass sich die Kosten im besten Falle auf bis zu 80.000 € bei einer Teilnahme der 
Stadt/Landkreis Kassel reduzieren würden.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.11.2024 
 
 
1. Hintergrund 
Die globale Klimaerwärmung führt zu immer häufigeren und intensiveren Starkniederschlägen. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als wärmste Stadt in Hessen bereits heute von 
Starkniederschlägen betroffen, welche lokal zu Überflutungen führen. Laut Starkregen-
hinweiskarte des Landes Hessen befindet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt in einem 
Bereich besonders hoher Gefährdung für das Auftreten von Starkregen.  
Es ist davon auszugehen, dass sich Starkniederschläge in Zukunft häufen und an Intensität 
zunehmen. Dieser Effekt ist mittels der Thermodynamik (Clausius-Clapeyron-Gleichung) zu 
erklären. So kann 1 Grad wärmere Luft im Mittel 7 % mehr Wasserdampf aufnehmen. Bei einer 
aktuell bereits gemessenen deutschlandweiten Erwärmung von knapp über 2 Grad können 
Starkniederschläge schon heute ca. 15 % mehr Wasserdampf aufnehmen und entsprechend 
intensiv abregnen.  
Starkregen verursacht häufig schwerwiegende Folgen mit Schäden an Infrastruktur, Gebäuden 
und Personen. Die entstandenen Schäden können hierbei schnell in die Millionenhöhe gehen, 
wie die jüngsten Starkregenereignisse im Ahrtal (2021) oder in Südbayern (2023) zeigen. Im 
Sinne einer adäquaten Adressierung dieser neuen Realität ist die Implementierung von 
Frühalarmroutinen für die Bevölkerung im städtischen Handeln unerlässlich. 
Die Stadt Darmstadt weist nach Durchsicht der ersten, noch zu plausibilisierenden Ergebnisse, 
der neuen hochauflösenden Starkregengefahrenkarten (unabhängig des Förderantrags – aktuell 
in Entwicklung) zahlreiche Bereiche im Stadtgebiet auf, welche eine hohe Verwundbarkeit 
gegenüber Oberflächenabflüssen und Überflutungen aufzeigen. Die Ursache hierfür liegt im 
hohen Versiegelungsgrad der Stadt. Laut einer in 2023 erschienenen Studie der GDV 
(Gesamtverband der Versicherer) sind 57,83 % der Siedlungsfläche versiegelt. Darmstadt 
belegt demnach den 18. Platz der am stärksten versiegelten Städte Deutschlands und den 4. 
Platz in Hessen hinter den Städten Rüsselsheim, Hanau und Offenbach am Main. 
Versiegelungen führen zu vermehrtem und schnellerem Oberflächenabfluss. Die hohe 
Verwundbarkeit Darmstadts ist zudem auf die Lage am Rande des Odenwalds zurückzuführen, 
welche Stauwetterlagen bei westlicher Anströmung auslösen kann. Zudem führen die 
Neigungen in Richtung Stadtgebiet zu vermehrten Oberflächenabflüssen in das Stadtgebiet 
hinein.  
Neben dezentralen Maßnahmen im Außenbereich sind vorsorgende Maßnahmen im 
Stadtgebiet zentral. Hierzu zählen bspw. Maßnahmen des Schwammstadtprinzips, wie 
Tiefbeete, wasseroptimierte Baumscheiben, Retentionsmulden oder Retentionsdächer, welche 
dezentral Regenwasser zurückhalten. Diese werden aktuell im Kontext des 
Klimaanpassungsplans (geplante Veröffentlichung 01. Quartal 2025) erarbeitet.  
Neben den rein baulichen Maßnahmen ist die Etablierung eines Frühalarmsystems 
unumgänglich. Dieses warnt Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik und Bevölkerungs - und 
Katastrophenschutz frühzeitig vor Ereignissen außergewöhnlicher und extremer Intensität un d 
kann so insbesondere Personenschäden sowie Schäden an Infrastruktur und Gebäuden 
deutlich reduzieren.  
Im Landkreis Fulda wurde in 2022 ein Starkregenfrühalarmsystem aufgebaut. In über 20 
Kommunen und Städten des Landkreises kommt das System aktuell zum Einsatz und hat sich 
u.a. bei einem intensiven Starkregenereignis im Mai 2024 bewährt. Durch das System konnten 
größere Schäden im Landkreis verhindert werden. Das Starkregenfrühalarmsystem besitzt als

- 4 - 
zentrale Komponente zahlreiche Sensoren, welche im Stadtgebiet u.a. an Fließgewässern, 
Gebäuden und im Kanal ausgebracht werden. Das Echtzeit Sensor Netzwerk (Atlashub IoT 
Hub) besteht aus autarken IoT Sensoren. Diese Geräte werden über verschiedenste Telemetrie -
Protokolle an einen IoT-Hub konnektiert. Dabei werden alle Daten in Echtzeit übertragen, auf 
Anomalien überprüft und für weitere Analysen im Alarmsystem bereitgestellt. Sie messen 
dementsprechend in Echtzeit Abflüsse und Durchflüsse. Zudem werden Radar -
Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes und Starkregengefahrenkarten in das 
System eingespeist (siehe Abb.1). Die Warnmeldung erfolgt über mobile Endgeräte an die 
Bevölkerung, Politik und Verwaltung sowie Rettungskräfte mit abgestimmten Alarm- und 
Einsatzplänen. 
 
Abb.1: Komponenten des Starkregenfrühalarmsystems 
Das System soll in einer 2. Optimierungsphase um die Komponente der Infiltration erweitert 
werden. Die Infiltration ist eine zentrale Komponente zur Abschätzung der 
Versickerungsfähigkeit des Bodens. So können Böden mit hohem Infiltrationsvermögen mehr 
Regenwasser versickern. Geringes Infiltrationsvermögen führt zu vermehrt oberflächigem 
Abfluss sowie zu geringerer Versickerungsleistung in eingestauten Bereichen nach 
Starkregenereignissen. Die Informationen zum Infiltrationsvermögen liegen bereits in einem 
digitalen Geodatensatz vor und sollen nun mittels Bodenfeuchtemesssensoren zur Erfassung 
des Bodenfeuchtegehaltes bzw. des Dürregrades ergänzt werden.          
Die Systemoptimierung soll im Zuge eines Forschungsvorhabens umgesetzt werden. Das 
Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“ fördert über die Förderlinie 2 die Nachnutzung 
datenplattformbasierter Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits erfolgreich implementiert 
wurden. Hierüber soll das Forschungsvorhaben beantragt werden. Das Projekt hat aufgrund 
seiner bundesweiten Ausstrahlungskraft und innovativem Charakter gute Aussichten auf eine 
Förderzusage. 
2. Kosten  
Die Vorhaben des Förderprogramms „Starke Heimat Hessen“ werden in der Regel mit 100.000 
Euro und maximal mit 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren 
gefördert. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von in der Regel 80  % der 
förderfähigen Gesamtkosten. Bei Einzelvorhaben richtet sich die Förderquote nach § 48 Abs. 2

- 5 - 
Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG). Die Spannweite der Förderung beträgt bei 
Einzelvorhaben 70 % bis 90 %. Bei einem Gemeinschaftsvorhaben ist grundsätzlich ein 
Zuschuss in Höhe von 90 % möglich. Der restliche Finanzierungsanteil erfolgt durch 
Eigenmittel.  
Die erwarteten Kosten für das 2-jährige Forschungsvorhaben belaufen sich auf bis zu 800.000 
€ für die Jahre 2025 bis 2027. Ausgehend von einer einer Förderquote von 80 % entfallen 
Kosten in Höhe von bis zu 160.000 € als Eigenanteil auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Gemeinschaftsvorhaben werden zu 90 % gefördert, sodass sich die Kosten im besten Falle auf 
bis zu 80.000 € bei einer Teilnahme der Stadt bzw. des Landkreises Kassel reduzieren. Eine 
Teilnahme der Stadt / des LK Kassel ist durch die HLNUG angefragt. Zusätzliche 
Personalkosten fallen nicht an. Der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt kann durch die Stelle der bzw. des Klimaanpassungsmanager*in im Amt für 
Klimaschutz und Klimaanpassung abgedeckt werden.    
Die Finanzierung erfolgt aus bereits im Haushalt des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung eingeplanten Mitteln. Nach aktueller Planung teilen sich die Kostenanteile wie 
folgt auf:  
2025: 200.000 €  
2026: 400.000 €  
2027: 200.000 €  
Dementgegen werden die erwarteten Erträge aus dem Förderprogramm „Starke Heimat 
Hessen“ zusätzlich im Haushalt eingeplant. Bei einer konservativen Schätzung (80%ige 
Förderquote) entfallen auf die Haushaltsjahre: 
2025: 160.000 €  (90% = 180.000 €) 
2026: 320.000 €  (90% = 360.000 €) 
2027: 160.000 €  (90% = 180.000 €)  
 
3. Zeitrahmen 
 
Der Projektstart ist auf den 01.06.2025 datiert. Es ist eine 2-jährige Laufzeit im Zeitraum 
01.06.2025 bis 31.05.2027 vorgesehen.  
 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
Michael Kolmer   Andre Schellenberg  Paul Georg Wandrey  
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

anlage 1

10273 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI  
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 69 
IV V 
VI 37 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0360 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
427 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Implementierung Starkregenfrühalarmsystem mittels Forschungsvorhaben  
 
Vorlage vom: 25.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der fristgerechten Einreichung eines Förderantrags zum 
Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“ mit dem Ziel der Implementierung eines 
stadtweiten Starkregenfrühalarmsystems zu.  
 
2. Die Finanzierung des Starkregenfrühalarmsystems erfolgt au s bereits etatisierten 
Haushaltsmitteln des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung der Haushaltsjahre 
2025 bis 2027. Die erwarteten Kosten für das 2 -jährige Forschungsvorhaben belaufen sich 
auf bis zu 800.000 €. Bei einer Förderquote von 80% beliefe sich  der städtische 
Eigenanteil auf bis zu 160.000 €. Gemeinschaftsvorhaben werden zu 90% gefördert, 
sodass sich die Kosten im besten Falle auf bis zu 80.000 € bei einer Teilnahme der 
Stadt/Landkreis Kassel reduzieren würden.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.12.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.11.2024 
 
1. Hintergrund 
Die globale Klimaerwärmung führt zu immer häufigeren und intensiveren Starkniederschlägen. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als wärmste Stadt in Hessen bereits heute von 
Starkniederschlägen betroffen, welche lokal zu Überflutungen führen. Laut Starkregen-
hinweiskarte des Landes Hessen befindet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt in einem 
Bereich besonders hoher Gefährdung für das Auftreten von Starkregen.  
Es ist davon auszugehen, dass sich Starkniederschläge in Zukunft häufen und an Intensität 
zunehmen. Dieser Effekt ist mittels der Thermodynamik (Clausius-Clapeyron-Gleichung) zu 
erklären. So kann 1 Grad wärmere Luft im Mittel 7 % mehr Wasserdampf aufnehmen. Bei einer 
aktuell bereits gemessenen deutschlandweiten Erwärmung von knapp über 2 Grad können 
Starkniederschläge schon heute ca. 15 % mehr Wasserdampf aufnehmen und entsprechend 
intensiv abregnen.  
Starkregen verursacht häufig schwerwiegende Folgen mit Schäden an Infrastruktur, Gebäuden 
und Personen. Die entstandenen Schäden können hierbei schnell in die Millionenhöhe gehen, 
wie die jüngsten Starkregenereignisse im Ahrtal (2021) oder in Südbayern (2023) zeigen. Im 
Sinne einer adäquaten Adressierung dieser neuen Realität ist die Implementierung von 
Frühalarmroutinen für die Bevölkerung im städtischen Handeln unerlässlich. 
Die Stadt Darmstadt weist nach Durchsicht der ersten, noch zu plausibilisierenden Ergebnisse, 
der neuen hochauflösenden Starkregengefahrenkarten (unabhängig des Förderantrags – aktuell 
in Entwicklung) zahlreiche Bereiche im Stadtgebiet auf, welche eine hohe Verwundbarkeit 
gegenüber Oberflächenabflüssen und Überflutungen aufzeigen. Die Ursache hierfür liegt im 
hohen Versiegelungsgrad der Stadt. Laut einer in 2023 erschienenen Studie der GDV 
(Gesamtverband der Versicherer) sind 57,83 % der Siedlungsfläche versiegelt. Darmstadt 
belegt demnach den 18. Platz der am stärksten versiegelten Städte Deutschlands und den 4. 
Platz in Hessen hinter den Städten Rüsselsheim, Hanau und Offenbach am Main. 
Versiegelungen führen zu vermehrtem und schnellerem Oberflächenabfluss. Die hohe 
Verwundbarkeit Darmstadts ist zudem auf die Lage am Rande des Odenwalds zurückzuführen, 
welche Stauwetterlagen bei westlicher Anströmung auslösen kann. Zudem führen die 
Neigungen in Richtung Stadtgebiet zu vermehrten Oberflächenabflüssen in das Stadtgebiet 
hinein.  
Neben dezentralen Maßnahmen im Außenbereich sind vorsorgende Maßnahmen im 
Stadtgebiet zentral. Hierzu zählen bspw. Maßnahmen des Schwammstadtprinzips, wie 
Tiefbeete, wasseroptimierte Baumscheiben, Retentionsmulden oder Retentionsdächer, welche 
dezentral Regenwasser zurückhalten. Diese werden aktuell im Kontext des 
Klimaanpassungsplans (geplante Veröffentlichung 01. Quartal 2025) erarbeitet. 
Neben den rein baulichen Maßnahmen ist die Etablierung eines Frühalarmsystems 
unumgänglich. Dieses warnt Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik und Bevölkerungs - und 
Katastrophenschutz frühzeitig vor Ereignissen außergewöhnlicher und extremer Intensität un d 
kann so insbesondere Personenschäden sowie Schäden an Infrastruktur und Gebäuden 
deutlich reduzieren.  
Im Landkreis Fulda wurde in 2022 ein Starkregenfrühalarmsystem aufgebaut. In über 20 
Kommunen und Städten des Landkreises kommt das System aktuell zum Einsatz und hat sich 
u.a. bei einem intensiven Starkregenereignis im Mai 2024 bewährt. Durch das System konnten

- 5 - 
größere Schäden im Landkreis verhindert werden. Das Starkregenfrühalarmsystem besitzt als 
zentrale Komponente zahlreiche Sensoren, welche im Stadtgebiet u.a. an Fließgewässern, 
Gebäuden und im Kanal ausgebracht werden. Das Echtzeit Sensor Netzwerk (Atlashub IoT 
Hub) besteht aus autarken IoT Sensoren. Diese Geräte werden über verschiedenste Telemetrie -
Protokolle an einen IoT-Hub konnektiert. Dabei werden alle Daten in Echtzeit übertragen, auf 
Anomalien überprüft und für weitere Analysen im Alarmsystem bereitgestellt. Sie messen 
dementsprechend in Echtzeit Abflüsse und Durchflüsse. Zudem werden Radar -
Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes und Starkregengefahrenkarten in das 
System eingespeist (siehe Abb.1). Die Warnmeldung erfolgt über mobile Endgeräte an die 
Bevölkerung, Politik und Verwaltung sowie Rettungskräfte mit abgestimmten Alarm- und 
Einsatzplänen. 
 
Abb.1: Komponenten des Starkregenfrühalarmsystems 
Das System soll in einer 2. Optimierungsphase um die Komponente der Infiltration erweitert 
werden. Die Infiltration ist eine zentrale Komponente zur Abschätzung der 
Versickerungsfähigkeit des Bodens. So können Böden mit hohem Infiltrationsvermögen mehr 
Regenwasser versickern. Geringes Infiltrationsvermögen führt zu vermehrt oberflächigem 
Abfluss sowie zu geringerer Versickerungsleistung in eingestauten Bereichen nach 
Starkregenereignissen. Die Informationen zum Infiltrationsvermögen liegen bereits in einem 
digitalen Geodatensatz vor und sollen nun mittels Bodenfeuchtemesssensoren zur Erfassung 
des Bodenfeuchtegehaltes bzw. des Dürregrades ergänzt werden.          
Die Systemoptimierung soll im Zuge eines Forschungsvorhabens umgesetzt werden. Das 
Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“ fördert über die Förderlinie 2 die Nachnutzung 
datenplattformbasierter Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits erfolgreich implementiert 
wurden. Hierüber soll das Forschungsvorhaben beantragt werden. Das Projekt hat aufgrund 
seiner bundesweiten Ausstrahlungskraft und innovativem Charakter gute Aussichten auf eine 
Förderzusage. 
2. Kosten  
Die Vorhaben des Förderprogramms „Starke Heimat Hessen“ werden in der Regel mit 100.000 
Euro und maximal mit 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren

gefördert. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von in der Regel 80  % der 
förderfähigen Gesamtkosten. Bei Einzelvorhaben richtet sich die Förderquote nach § 48 Abs. 2 
Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG). Die Spannweite der Förderung beträgt bei 
Einzelvorhaben 70 % bis 90 %. Bei einem Gemeinschaftsvorhaben ist grundsätzlich ein 
Zuschuss in Höhe von 90 % möglich. Der restliche Finanzierungsanteil erfolgt durch 
Eigenmittel.  
Die erwarteten Kosten für das 2-jährige Forschungsvorhaben belaufen sich auf bis zu 800.000 
€ für die Jahre 2025 bis 2027. Ausgehend von einer einer Förderquote von 80 % entfallen 
Kosten in Höhe von bis zu 160.000 € als Eigenanteil auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Gemeinschaftsvorhaben werden zu 90 % gefördert, sodass sich die Kosten im besten Falle auf 
bis zu 80.000 € bei einer Teilnahme der Stadt bzw. des Landkreises Kassel reduzieren. Eine 
Teilnahme der Stadt / des LK Kassel ist durch die HLNUG angefragt. Zusätzliche 
Personalkosten fallen nicht an. Der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt kann durch die Stelle der bzw. des Klimaanpassungsmanager*in im Amt für 
Klimaschutz und Klimaanpassung abgedeckt werden.    
Die Finanzierung erfolgt aus bereits im Haushalt des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung eingeplanten Mitteln. Nach aktueller Planung teilen sich die Kostenanteile wie 
folgt auf:  
2025: 200.000 €  
2026: 400.000 €  
2027: 200.000 €  
Dementgegen werden die erwarteten Erträge aus dem Förderprogramm „Starke Heimat 
Hessen“ zusätzlich im Haushalt eingeplant. Bei einer konservativen Schätzung (80%ige 
Förderquote) entfallen auf die Haushaltsjahre: 
2025: 160.000 €  (90% = 180.000 €) 
2026: 320.000 €  (90% = 360.000 €) 
2027: 160.000 €  (90% = 180.000 €)  
 
3. Zeitrahmen 
 
Der Projektstart ist auf den 01.06.2025 datiert. Es ist eine 2-jährige Laufzeit im Zeitraum 
01.06.2025 bis 31.05.2027 vorgesehen.  
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
Michael Kolmer   Andre Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat 
 
 
Dezernat V 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

anlage 2

224 Zeichen

Punkt 4: Implementierung Starkregenfrühalarmsystem mittels Forschungsvorhaben 
 (V-Nr. 2024/0360) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung  
nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0360
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.11.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00