2022/0141
Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3
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Punkt 11: Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3 (V-Nr. 2022/0141) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 9: Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3 (V-Nr. 2022/0141) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2022/0141
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0141
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 18067-4106
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0953010
Betreff: Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3
Vorlage vom: 09.05.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht des Grünflächenamtes zur Zusammenlegung des zweiten und dritten
Bauabschnittes der Sanierung des Platanenhains wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.05.2022
Mit Beschluss des Magistrates vom 13.01.2021 und der Stadtverordnetenversammlung vom
11.02.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0382 wurde der Planung und Umsetzung der Sanierung des
Platanenhains zugestimmt.
Von Januar bis April 2022 wurde der erste Sanierungsabschnitt umgesetzt. Nun gibt es
Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem ersten Bauabschnitt, die eine veränderte
Vorgehensweise für die weitere Sanierung erfordern. Mit diesem Bericht informiert das
Grünflächenamt die städtischen Gremien über diese Veränderung und den zukünftigen Ablauf
der Sanierung.
Im ersten Sanierungsabschnitt wurden drei Gräben in West-Ost-Richtung hergestellt,
vorhandener Boden gegen neues Substrat ausgetauscht, Belüftungsrohre gesetzt und die
ersten Sensoren zur Messung der Feuchte im Boden eingebaut. Der Baum- u. Wurzelschutz der
Bestandsbäume hatte bei allen Arbeiten oberste Priorität und wurde u.a. mit einer eigenen
dendrologischen Baubegleitung gewährleistet. Insgesamt war die Menge der angetroffenen
Feinwurzeln bis max. 3 cm Durchmesser gering, starke Haltewurzeln wurden selten freigelegt.
Es wurde alles daran gesetzt, die vorhandenen Wurzeln der Bestandsbäume bei den
Grabungsarbeiten möglichst unbeschadet zu erhalten. Dieser Anspruch wurde im ersten
Sanierungsabschnitt durch gute Kooperation aller Beteiligten auch erfolgreich umgesetzt.
Es wurden unterschiedliche Grabungstechniken im ersten Sanierungsabschnitt angewendet.
Zum einen der Aushub und Transport des gelösten Bodenmaterials mit kleinem Bagger und
Ladekipper als traditionelle Bauweise im Garten- u. Landschaftsbau, zum anderen der Einsatz
eines Saugbaggers, welcher gräbt und transportiert in einem Fahrzeug mit Ausleger, Ventilator
und Hydraulikpumpe. Im Vergleich dieser beiden Methoden ergab sich, dass die Grabung
mittels eines Saugbaggers die wurzelschonendste Vorgehensweise in dem stark verdichteten
vorhandenen Boden im Platanenhain darstellt. Sie soll deshalb auch bei den weiteren
Grabungen verstärkt zum Einsatz kommen.
In der Magistratsvorlage 2021/0364 von November 2021 wurden vom Grünflächenamt drei
Sanierungsabschnitte, verteilt auf drei Phasen der Vegetationsruhe im Herbst/Winter
2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 geplant und vorgestellt. Grund für das jahresweise
Vorgehen war, dass die Bestandsbäume nur abschnittsweise von den Grabungsarbeiten
tangiert werden sollten, um deren Wurzeln zu schonen.
Die Erfahrungen des ersten Sanierungsabschnittes zeigten nun jedoch, dass eine Verteilung
der Grabungen auf drei Jahre aus Baumschutzgründen, wie ursprünglich angenommen, nicht
erforderlich ist. Es sind nur wenige Wurzeln vorhanden und eine schnelle Verbesserung der
Bodenverhältnisse ist wichtiger für die Bäume, als separate Abschnitte mit Ruhephasen
zwischen den Grabungen vorzusehen. Auch die dendrologische Baubegleitung, das
Gutachterteam sowie das planende Landschaftsarchitekturbüro sehen in einer
Zusammenlegung der Abschnitte zwei und drei zu einem gemeinsamen, etwas länger
andauernden abschließenden Sanierungsabschnitt eine entscheidende Verbesserung für den
Baumschutz während der Sanierungsmaßnahme.
Der Baustellenablauf für die Bestandsbäume und die neugepflanzten Bäume gestalten sich
deutlich schonender als in zwei separaten Bauabschnitten. Die ursprünglich geplante
Zwischenlösung, mit einer im zweiten Abschnitt vorübergehend hergestellten
wassergebundenen Deckschicht, welche im dritten Abschnitt erneut im oberen Bereich
geöffnet, ausgehoben und neu verfüllt werden müsste, entfällt somit.
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Die Bewässerungsleitungen werden nicht separat im dritten Bauabschnitt sondern parallel zur
Herstellung der Gräben und Baumbeete im kommenden, zweiten und letzten
Sanierungsabschnitt eingebaut. Die verbleibende Belagsfläche aus wassergebundener
Wegedecke wird dann sofort in einem Einbauvorgang dauerhaft hergestellt.
Durch dieses komprimierte Vorgehen verringert sich die notwendige Befahrung des
Platanenhains mit Baufahrzeugen sichtbar. Es sind weniger Wege zurückzulegen und weniger
An- u. Abtransport von Belagsschichten müssen vorgenommen werden. Wichtige Faktoren, die
bewirken, dass die Bestandbäume und ihre Wurzelbereiche deutlich mehr geschont werden als
mit der Verteilung auf zwei separate Bauabschnitte.
Eine Veränderung der Gesamtkosten ergibt sich durch den angepassten Bauablauf nicht, die
Vorteile für die Bäume durch den verstärkten Saugbaggereinsatz und Vereinfachungen im
Bauablauf mit geringeren Belastungen durch Befahrungen sind das ausschlaggebende
Kriterium.
Aus den oben genannten Gründen hat das Grünflächenamt nun die Zusammenlegung der
Sanierungsabschnitte zwei und drei zu einem einzigen, abschließenden Sanierungsabschnitt
zwei vorgesehen. Für den zweiten und letzten Sanierungsabschnitt ergibt sich somit eine
längere Bauzeit von Oktober 2022 bis voraussichtlich Mai 2023. In diesem abschließenden
Bauabschnitt werden insgesamt 40 Bäume gefällt und neu gepflanzt sowie weitere sechs
Bäume als Ergänzung des Rasters des Baumhains ergänzend gepflanzt. Ebenso werden alle
technischen Einbauten für die Bewässerung hergestellt, die Bewässerungsleitungen und alle
Sensoren, die die bedarfsgerechte Bewässerung ermöglichen, eingebaut.
Für die Bevölkerung wird der Platanenhain während des zweiten und letzten
Sanierungsabschnitts nicht zugänglich sein. Es erfolgt eine frühzeitige Information der
Öffentlichkeit über Pressemitteilungen und erläuternde Aushänge während der Bauzeit.
Die Sanierung wird somit bereits 2023 abgeschlossen werden, deutlich früher, als ursprünglich
geplant, was für alle Besucher*innen und Boule-Spieler*innen und die touristische Nutzung des
Platanenhains im Welterbe generell sehr erfreulich und erstrebenswert ist.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0141
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00