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2022/0141

Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3

Magistratsvorlage 09.05.2022

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Punkt 11: Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3 
 (V-Nr. 2022/0141) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

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Punkt 9: Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3 
 (V-Nr. 2022/0141) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

2022/0141

7079 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0141 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551050 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:  18067-4106 
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Sanierung Platanenhain - Zusammenlegung der Sanierungsabschnitte 2 und 3  
 
Vorlage vom: 09.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bericht des Grünflächenamtes zur Zusammenlegung des zweiten und dritten 
Bauabschnittes der Sanierung des Platanenhains wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.05.2022 
 
Mit Beschluss des Magistrates vom 13.01.2021 und der Stadtverordnetenversammlung vom 
11.02.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0382 wurde der Planung und Umsetzung der Sanierung des 
Platanenhains zugestimmt.  
Von Januar bis April 2022 wurde der erste Sanierungsabschnitt umgesetzt. Nun gibt es 
Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem ersten Bauabschnitt, die eine veränderte  
Vorgehensweise für die weitere Sanierung erfordern. Mit diesem Bericht informiert das 
Grünflächenamt die städtischen Gremien über diese Veränderung und den zukünftigen Ablauf 
der Sanierung. 
 
Im ersten Sanierungsabschnitt wurden drei Gräben in West-Ost-Richtung hergestellt, 
vorhandener Boden gegen neues Substrat ausgetauscht, Belüftungsrohre gesetzt und die 
ersten Sensoren zur Messung der Feuchte im Boden eingebaut. Der Baum- u. Wurzelschutz der 
Bestandsbäume hatte bei allen Arbeiten oberste Priorität und wurde u.a. mit einer eigenen 
dendrologischen Baubegleitung gewährleistet. Insgesamt war die Menge der angetroffenen 
Feinwurzeln bis max. 3 cm Durchmesser gering, starke Haltewurzeln wurden selten freigelegt. 
Es wurde alles daran gesetzt, die vorhandenen Wurzeln der Bestandsbäume bei den 
Grabungsarbeiten möglichst unbeschadet zu erhalten. Dieser Anspruch wurde im ersten 
Sanierungsabschnitt durch gute Kooperation aller Beteiligten auch erfolgreich umgesetzt. 
 
Es wurden unterschiedliche Grabungstechniken im ersten Sanierungsabschnitt angewendet. 
Zum einen der Aushub und Transport des gelösten Bodenmaterials mit kleinem Bagger und 
Ladekipper als traditionelle Bauweise im Garten- u. Landschaftsbau, zum anderen der Einsatz 
eines Saugbaggers, welcher gräbt und transportiert in einem Fahrzeug mit Ausleger, Ventilator 
und Hydraulikpumpe. Im Vergleich dieser beiden Methoden ergab sich, dass die Grabung 
mittels eines Saugbaggers die wurzelschonendste Vorgehensweise in dem stark verdichteten 
vorhandenen Boden im Platanenhain darstellt. Sie soll deshalb auch bei den weiteren 
Grabungen verstärkt zum Einsatz kommen. 
 
In der Magistratsvorlage 2021/0364 von November 2021 wurden vom Grünflächenamt drei 
Sanierungsabschnitte, verteilt auf drei Phasen der Vegetationsruhe im Herbst/Winter 
2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 geplant und vorgestellt. Grund für das jahresweise 
Vorgehen war, dass die Bestandsbäume nur abschnittsweise von den Grabungsarbeiten 
tangiert werden sollten, um deren Wurzeln zu schonen.  
Die Erfahrungen des ersten Sanierungsabschnittes zeigten nun jedoch, dass eine Verteilung 
der Grabungen auf drei Jahre aus Baumschutzgründen, wie ursprünglich angenommen, nicht 
erforderlich ist. Es sind nur wenige Wurzeln vorhanden und eine schnelle Verbesserung der 
Bodenverhältnisse ist wichtiger für die Bäume, als separate Abschnitte mit Ruhephasen 
zwischen den Grabungen vorzusehen. Auch die dendrologische Baubegleitung, das 
Gutachterteam sowie das planende Landschaftsarchitekturbüro sehen in einer 
Zusammenlegung der Abschnitte zwei und drei zu einem gemeinsamen, etwas länger 
andauernden abschließenden Sanierungsabschnitt eine entscheidende Verbesserung für den 
Baumschutz während der Sanierungsmaßnahme. 
 
Der Baustellenablauf für die Bestandsbäume und die neugepflanzten Bäume gestalten sich 
deutlich schonender als in zwei separaten Bauabschnitten. Die ursprünglich geplante 
Zwischenlösung, mit einer im zweiten Abschnitt vorübergehend hergestellten 
wassergebundenen Deckschicht, welche im dritten Abschnitt erneut im oberen Bereich 
geöffnet, ausgehoben und neu verfüllt werden müsste, entfällt somit.

- 4 - 
Die Bewässerungsleitungen werden nicht separat im dritten Bauabschnitt sondern parallel zur 
Herstellung der Gräben und Baumbeete im kommenden, zweiten und letzten 
Sanierungsabschnitt eingebaut. Die verbleibende Belagsfläche aus wassergebundener 
Wegedecke wird dann sofort in einem Einbauvorgang dauerhaft hergestellt. 
 
Durch dieses komprimierte Vorgehen verringert sich die notwendige Befahrung des 
Platanenhains mit Baufahrzeugen sichtbar. Es sind weniger Wege zurückzulegen und weniger 
An- u. Abtransport von Belagsschichten müssen vorgenommen werden. Wichtige Faktoren, die 
bewirken, dass die Bestandbäume und ihre Wurzelbereiche deutlich mehr geschont werden als 
mit der Verteilung auf zwei separate Bauabschnitte.  
 
Eine Veränderung der Gesamtkosten ergibt sich durch den angepassten Bauablauf nicht, die 
Vorteile für die Bäume durch den verstärkten Saugbaggereinsatz und Vereinfachungen im 
Bauablauf mit geringeren Belastungen durch Befahrungen sind das ausschlaggebende 
Kriterium.  
 
Aus den oben genannten Gründen hat das Grünflächenamt nun die Zusammenlegung der 
Sanierungsabschnitte zwei und drei zu einem einzigen, abschließenden Sanierungsabschnitt 
zwei vorgesehen. Für den zweiten und letzten Sanierungsabschnitt ergibt sich somit eine 
längere Bauzeit von Oktober 2022 bis voraussichtlich Mai 2023. In diesem abschließenden 
Bauabschnitt werden insgesamt 40 Bäume gefällt und neu gepflanzt sowie weitere sechs 
Bäume als Ergänzung des Rasters des Baumhains ergänzend gepflanzt. Ebenso werden alle 
technischen Einbauten für die Bewässerung hergestellt, die Bewässerungsleitungen und alle 
Sensoren, die die bedarfsgerechte Bewässerung ermöglichen, eingebaut.  
Für die Bevölkerung wird der Platanenhain während des zweiten und letzten 
Sanierungsabschnitts nicht zugänglich sein. Es erfolgt eine frühzeitige Information der 
Öffentlichkeit über Pressemitteilungen und erläuternde Aushänge während der Bauzeit.   
 
Die Sanierung wird somit bereits 2023 abgeschlossen werden, deutlich früher, als ursprünglich 
geplant, was für alle Besucher*innen und Boule-Spieler*innen und die touristische Nutzung des 
Platanenhains im Welterbe generell sehr erfreulich und erstrebenswert ist.  
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III  
 
 
 
 
Jochen Partsch   Michael Kolmer  
Oberbürgermeister   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0141
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00