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0859/2026

Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Weichselring in Köln-Blumenberg

Beschlussvorlage Ausschuss 21.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 9.1.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

533 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend

Beschlussvorlage Ausschuss

6286 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 0859/2026 
Freigabedatum 21.05.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Weichselring in Köln-Blumenberg  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Spiel- 
und Bolzplatz Weichselring in Köln-Blumenberg mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe 
von 197.000 €  
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel-
plätze zur Verfügung. 
 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   197.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen    Wartung und 
Pflege wird im Rahmen der Unterhaltung von 67, Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen übernommen  € € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   19.700 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der öffentliche Spiel- und Bolzplatz liegt im südlichen Teil des Stadtteils Blumenberg 
und ist in eine größere Grünanlage eingebettet. Die Fläche ist Teil eines weitläufigen 
Grünzugs, der den Stadtteil nach Süden hin begrenzt. Der Spielbereich ist über den 
Weichselring, der als Ringstraße den Kern von Blumenberg umschließt, gut zu Fuß 
oder mit dem Fahrrad erreichbar. 
Der Spiel- und Bolzplatz dient als zentraler Treffpunkt für unterschiedliche Altersgrup-
pen im Stadtteil. Die Frequentierung ist geprägt durch die Lage im "Park Blumenberg" 
und die umliegende Wohnbebauung. 
Während die jüngeren Kinder den nebenliegenden Spielbereich aufsuchen, ist der 
Bolz- und Basketballplatz, sowie der Bereich zum Skaten ein wichtiger Anlaufpunkt für 
die Jugendlichen im Viertel.

3 
 
Der im Jahr 2001 geplante Bolzplatz wurde seinerzeit mit einer Einfassung aus Gabio-
nen angelegt. Die zur Einfassung der tiefer liegenden Spielfläche gesetzten Gabionen 
müssen aufgrund einer Gefährdung der Verkehrssicherheit abgebrochen werden. 
Die damals verwendeten Drahtkörbe, mit Steinen als Füllmaterial, befinden sich, da in 
die Jahre gekommen, in einem kritischen Zustand. Unter anderem stellen die inzwi-
schen scharfkantigen Stellen am Drahtkorb ein Verletzungspotential dar. Andauernd 
muss die Drahteinfassung repariert werden, damit keine Steine herausfallen. Die lo-
sen Steine werden auf dem Bolzplatz verteilt, was eine Gefährdung der dort spielen-
den Kinder sowie ein Hindernis für die ordnungsgemäße Pflege der Fläche darstellt. 
Im schlimmsten Fall werden die Steine auch als Wurfgeschoss verwendet und in Rich-
tung Straße auf die Autos geworfen. Derzeit werden immer wieder die einzelnen 
Körbe mühevoll und kostenintensiv repariert.  
Die Planung sieht daher eine Umgestaltung durch Mauerscheiben vor, die eine ro-
buste und vandalismusresistente Alternative darstellen. Im Gegensatz zu den Gabio-
nen bieten sie keine Angriffsfläche für die Entnahme von Füllmaterial und gewährleis-
ten so langfristig die bauliche Sicherheit der tieferliegenden Fläche.  
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf 
das Klima.  
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Umgestaltung des Bolzplat-
zes Weichselring steht in Höhe von 197.000 € in 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in 
der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-
0604-0-2002 Spielplätze zur Verfügung.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei-
bungen in Höhe von 19.700 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im 
Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604 (Kinder- und Jugendarbeit) in 2026 entsprechend berücksichtigt.  
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff ist vom Dezernat IV (De-
zernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf-
stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gege-
benenfalls durch Mittelumschichtungen.  
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un-
terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen.  
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt-
schaftung im Jahr 2026 wurden geprüft: 
 
Eine punktuelle Instandsetzung ist aufgrund der Vielzahl der zerstörten Körbe und der 
zu erwartenden weiteren Vandalismusschäden nicht rentabel. Wiederkehrende Repa-
raturkosten stehen in keinem Verhältnis zu einer Neugestaltung. 
 
Der Bolzplatz stellt für die hier lebenden Kinder und Jugendliche einen wichtigen Treff-
punkt im Wohnumfeld dar, in dem sie sich frei bewegen und auspowern können. Ge-
rade in Zeiten zunehmender Bebauung ist es von großer Wichtigkeit solche Freiräume 
zu erhalten.  
Eine Verzögerung der Umsetzung hätte eine Sperrung der Fläche zur Folge. Dies 
würde einen starken Verlust der Lebensqualität für die Kinder und Jugendlichen mit 
sich bringen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Platz vermüllt oder ander-
weitig missbräuchlich genutzt würde.

4 
Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die 
kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor-
men und Nachhaltigkeit ausgewählt.

Beratungsverlauf (2)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weichselring
  • Ringstraße

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Details

Aktenzeichen
0859/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.05.2026
Erstellt
23.03.2026 16:22