0859/2026
Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Weichselring in Köln-Blumenberg
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 0859/2026 Freigabedatum 21.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Weichselring in Köln-Blumenberg Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatz Weichselring in Köln-Blumenberg mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 197.000 € Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin- der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel- plätze zur Verfügung. Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 197.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen Wartung und Pflege wird im Rahmen der Unterhaltung von 67, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 19.700 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der öffentliche Spiel- und Bolzplatz liegt im südlichen Teil des Stadtteils Blumenberg und ist in eine größere Grünanlage eingebettet. Die Fläche ist Teil eines weitläufigen Grünzugs, der den Stadtteil nach Süden hin begrenzt. Der Spielbereich ist über den Weichselring, der als Ringstraße den Kern von Blumenberg umschließt, gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Der Spiel- und Bolzplatz dient als zentraler Treffpunkt für unterschiedliche Altersgrup- pen im Stadtteil. Die Frequentierung ist geprägt durch die Lage im "Park Blumenberg" und die umliegende Wohnbebauung. Während die jüngeren Kinder den nebenliegenden Spielbereich aufsuchen, ist der Bolz- und Basketballplatz, sowie der Bereich zum Skaten ein wichtiger Anlaufpunkt für die Jugendlichen im Viertel. 3 Der im Jahr 2001 geplante Bolzplatz wurde seinerzeit mit einer Einfassung aus Gabio- nen angelegt. Die zur Einfassung der tiefer liegenden Spielfläche gesetzten Gabionen müssen aufgrund einer Gefährdung der Verkehrssicherheit abgebrochen werden. Die damals verwendeten Drahtkörbe, mit Steinen als Füllmaterial, befinden sich, da in die Jahre gekommen, in einem kritischen Zustand. Unter anderem stellen die inzwi- schen scharfkantigen Stellen am Drahtkorb ein Verletzungspotential dar. Andauernd muss die Drahteinfassung repariert werden, damit keine Steine herausfallen. Die lo- sen Steine werden auf dem Bolzplatz verteilt, was eine Gefährdung der dort spielen- den Kinder sowie ein Hindernis für die ordnungsgemäße Pflege der Fläche darstellt. Im schlimmsten Fall werden die Steine auch als Wurfgeschoss verwendet und in Rich- tung Straße auf die Autos geworfen. Derzeit werden immer wieder die einzelnen Körbe mühevoll und kostenintensiv repariert. Die Planung sieht daher eine Umgestaltung durch Mauerscheiben vor, die eine ro- buste und vandalismusresistente Alternative darstellen. Im Gegensatz zu den Gabio- nen bieten sie keine Angriffsfläche für die Entnahme von Füllmaterial und gewährleis- ten so langfristig die bauliche Sicherheit der tieferliegenden Fläche. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Umgestaltung des Bolzplat- zes Weichselring steht in Höhe von 197.000 € in 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100- 0604-0-2002 Spielplätze zur Verfügung. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 19.700 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) in 2026 entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff ist vom Dezernat IV (De- zernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gege- benenfalls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt- schaftung im Jahr 2026 wurden geprüft: Eine punktuelle Instandsetzung ist aufgrund der Vielzahl der zerstörten Körbe und der zu erwartenden weiteren Vandalismusschäden nicht rentabel. Wiederkehrende Repa- raturkosten stehen in keinem Verhältnis zu einer Neugestaltung. Der Bolzplatz stellt für die hier lebenden Kinder und Jugendliche einen wichtigen Treff- punkt im Wohnumfeld dar, in dem sie sich frei bewegen und auspowern können. Ge- rade in Zeiten zunehmender Bebauung ist es von großer Wichtigkeit solche Freiräume zu erhalten. Eine Verzögerung der Umsetzung hätte eine Sperrung der Fläche zur Folge. Dies würde einen starken Verlust der Lebensqualität für die Kinder und Jugendlichen mit sich bringen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Platz vermüllt oder ander- weitig missbräuchlich genutzt würde. 4 Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor- men und Nachhaltigkeit ausgewählt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weichselring
- Ringstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0859/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.05.2026
- Erstellt
- 23.03.2026 16:22