2018/0024
13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 18.01. 2018 Der Magistrat Begründung gemäß § 2a BauGB zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg 13. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 13. Änderung Anlage 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 2 13. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 13. Änderung (ohne Maßstab) Abb. 2: 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) (ohne Maßstab) Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 3 INHALTSVERZEICHNIS Teil A Begründung 1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................. 4 2. Geltungsbereich ................................................................................................................................ 5 3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 ........................................................... 5 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ............................................................................................ 5 5. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) ....... 6 5.1 Abweichungsverfahren von Zielen des RPS / RegF NP 2010 ....................................................... 6 5.2 Trasse für eine Fernverkehrsstrecke / Planung ( westlich des Plangebiets)............................... 7 6. Ziele und Zwecke der Planung ......................................................................................................... 7 7. Flächenbilanz ..................................................................................................................................... 9 Teil B Umweltbericht 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 10 2. Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) ...................................................... 10 3. Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope ............................................................................ 11 4. Methodik der Umweltprüfung und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichts ........................................................................................................................ 11 5. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und der Umweltauswirkungen infolge der Flächennutzungsplanänderung ................................................................................. 11 5.1 Schutzgut Mensch .............................. ............................................................................................. 11 5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume .............................................................................. 13 5.3 Schutzgut Boden ............................................................................................................................. 13 5.4 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................... 14 5.5 Schutzgut Klima .............................................................................................................................. 15 5.6 Stadt- und Landschaftsbild (Schutzgut Landschaf t) ................................................................... 16 5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ...... ............................................................................ 16 6. Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänderung ............................................................ 16 7. Planungsalternativen ...................................................................................................................... 17 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum A usgleich nachteiliger Auswirkungen17 9. Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................................... 18 10. Verwendete Gutachten ................................................................................................................... 18 Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 4 Teil A Begründung 1. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Ge- setzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. S. 338) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt ge ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771 ) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geän- dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu- letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) Umweltschadensgesetz (USchadG) i.d.F. vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt ge ändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972 ) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG ) i.d.F. vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt g eändert durch Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom 27.09.2017 ( BGBl. I S. 3465) Hess. Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01.09.2005 (GVBl. I S. 624), zuletzt geä ndert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22.09.2015 (GVBl . S. 339) Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 5 2. Geltungsbereich Das 13. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet „Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg“. Der Geltungsbereich umfasst im Norden die Mercedes-Benz-Niederlassung Darmstadt und im Süden die ungenutzten Flächen der ehemaligen Nährmittelwerke Werner Engel GmbH, eine Montessori-Schule, ein Fitness-Studio und eine zur Zeit von der Daimler AG zwischengenutzte Lagerhalle mit zugehörigen Frei- flächen. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - im Norden durch die Rheinstraße (B 26), - im Osten durch die Berliner Allee, - im Süden durch den Haardtring, - im Westen durch den Pfalzweg an der Bundesbahntras se. Die Flächengröße des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 5,6 ha. 3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll für den Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haar- dtring / Pfalzweg von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ geändert werden. 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung Die Fläche des Plangebiets ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm- stadt als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Für den südlichen Teilbereich des Plangebiets befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – in der Aufstellung. Im Geltungsbereich des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans soll überwiegend Wohnnutzung mit einem kleinen Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung vorgesehen werden. Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB sind vorhabenbezogene Bebau- ungspläne nicht an den Nutzungskatalog der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gebunden. In der Gesamtbetrachtung des Blockes zwischen Rheinstraße, Berliner Allee, Haardtring und Pfalzweg erfüllen die gewerblichen Nutzungen durch die Mercedes-Benz-Niederlassung Darmstadt im nördlichen Bereich zusammen mit dem Wohn- und Gewerbeanteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 im südlichen Bereich die Anforderungen an eine „gemischte Baufläche“. Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu ge- währleisten, ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von „gewerbliche Bauflä- che“ in „gemischte Baufläche“ erforderlich. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 6 5. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzu ngsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) 5.1 Abweichungsverfahren von Zielen des RPS / RegFN P 2010 Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/Reg FNP 2010) legt für das Plangebiet ein „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ fest. Durch die Lage in einem gewerblich gepräg- ten Bereich entsteht durch das Hinzutreten der geplanten Wohnnutzung ein Bereich, der sich dem Ge- bietscharakter eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO zuordnen lässt. Die „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ sind gemäß Z3.4.2-4 regelmäßig für die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten vorgesehen, wohingegen die Ausweisung gemischter Bauflächen innerhalb der „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ (Z3.4.1-3) stattzufinden hat. Die konzi- pierte Planung einer Wohn- und Gewerbe-Mischnutzung auf insgesamt ca. 5,6 ha steht somit den Zielen des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010 entgegen. Abb. 3: Auszug aus dem Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Darüber hinaus befindet sich südlich des Geltungsbereichs des W 61 der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan W 60 – Berliner Allee / Haardtring – in Aufstellung, der ebenfalls Mischgebietsnutzungen vor- sieht und somit eine Flächennutzungsplanänderung (Teilbereich 10.1) erfordert. Da diese Entwicklung im regionalplanerischen Sinne gesamträumlich zu betrachten ist, ergibt sich eine Gesamtfläche von rd. 8 ha für die es eines Zielabweichungsverfahrens vom Regionalplan bedarf. Für diese genannten Zielabweichungen wurde parallel zu den beiden Aufstellungsverfahren der vorha- benbezogenen Bebauungspläne W 60 und W 61 ein gemeinsamer Zielabweichungsantrag beim Regie- rungspräsidium Darmstadt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt. Antragsgegenstand war, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden „Industrie und Gewerbe, Bestand“ zugunsten einer Fläche für „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ auszuweisen. Dieses wider- sprach dem Ziel Z3.4.1-3, wonach die bauleitplanerische Ausweisung von Mischgebieten innerhalb der in der Karte dargestellten „Vorranggebiet Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden hat. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 7 Die Zulassung einer Abweichung ist erforderlich, um die städtische Konzeption einer gemischten Nutzung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe auf Flächennutzungs- und Bebauungsplanebene umsetzen zu können. Gegenstand des Abweichungsantrags war ferner die Abweichung von Ziel Z3.4.2-5, wonach in festgeleg- ten „Vorranggebieten Industrie und Gewerbe“ die Industrie- und Gewerbeentwicklung Vorrang vor ande- ren Raumnutzungsansprüchen hat. Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 15.12.2017 und mit Bescheid vom 04.01.2018 durch das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde wurde die Abweichung von Ziel Z3.4.1-3 und Z3.4.2-5 des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennut- zungsplans 2010, also die Ausweisung einer Siedlungsfläche im Geltungsbereichs der Flächennutzungs- planänderungen 10.1 und 13. zugelassen. 5.2 Trasse für eine Fernverkehrsstrecke / Planung ( westlich des Plangebiets) Westlich des Änderungsbereichs ist im Regionalplan Südhessen / RegFNP 2010 eine raumordnungsge- prüfte Variante zu den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main-Rhein/Neckar aus dem Jahr 2004 dargestellt. Es handelt sich um die sog. Trassenvariante IIIA zur Realisierung der NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar. Diese Variante ist auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt dargestellt. 6. Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Darmstadt war während der Nachkriegszeit bestrebt, die Wirtschaft zu beleben und dabei auf nicht emissionsbelastende Industrie zu setzen. So kam es auf der Fläche des ehemaligen Exerzierplat- zes zur Ansiedlung von „rauchlosen“ Industriebetrieben unter dem Leitbild des „sauberen Industriegebie- tes“. Dieser Exerzierplatz befand sich westlich der Kernstadt (Stadtteil Darmstadt West) und dehnte sich einst südlich des Hauptbahnhofes bis zur Eschollbrücker Straße aus. Dadurch wurde in Darmstadt einer der ersten modernen Industrieparks seiner Art in Deutschland gegrün- det. Etwa 170 Firmen und Betriebe siedelten sich auf der Fläche bis 1959 an, die hauptsächlich aus der Drucker- und Verlagsbranche stammten und prägend waren für die Bezeichnung des Stadtteils als das „Verlegerviertel“. Hier in Darmstadt West stehen bedeutsame Bauten, deren Architektur typisch ist für die fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung befindet sich auf der Fläche des ehemaligen Exerzierplatzes und wird heute im nördlichen Areal durch die Mercedes-Benz-Niederlassung Darmstadt genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich seit 2014 die Freie Montessori-Schule Darmstadt in einem ehemaligen Bürogebäude. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Al- lee – befindet sich im südlichen Bereich der 13. Flächennutzungsplanänderung. Dieses Areal wurde seit den fünfziger Jahren als Produktionsstandort der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH genutzt. So entstanden Anfang der 1950er Jahre das Produktionsgebäude am Haardtring sowie der Bü- ro- und Verwaltungstrakt an der Berliner Allee. In den siebziger Jahren wurden eine KFZ- Werkstatt, eine Schreinerei sowie eine Hausmeisterwohnung ergänzt. Die Produktion wurde bis 1990 aufrechterhalten. Anschließend wurden Lagerflächen eingerichtet (bis 1996). Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 8 Bis in die 2000er Jahre wurde das Areal weiter genutzt. So befand sich eine Galerie samt Künstleratelier in den ehemaligen Produktionshallen und Teile der Werkstätten waren vermietet. Der ehemalige Büro- und Verwaltungstrakt wird heute durch eine Fortbildungseinrichtung genutzt, während das restliche Areal seit einigen Jahren brach liegt. Auf dem ehem. Stolze-Grundstück im Westen am Pfalzweg befindet sich ein eingeschossiges Hallenge- bäude, welches im Südteil von einem Fitnessstudio genutzt wird, der Nordteil steht ebenfalls leer. Mit dem Bauvorhaben – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – soll die Chance genutzt werden, eine innerstädtische Brachfläche zu revitalisieren und wieder in das städtische Gesamtgefüge zu integrieren. Seit 1998 verzeichnet Darmstadt stetig wachsende Einwohnerzahlen und eine steigende Wohnraum- nachfrage. Außerdem zeichnete sich in den letzten Jahren der Trend zur konsequenten Durchmischung von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Darmstadt West immer deutlicher ab. Vor diesem Hintergrund besitzt das Vorhabengebiet mit seiner zentralen Lage und den überdurchschnittlich guten Erschließungs- strukturen ein besonders hohes Potential als Wohnstandort. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung des ehemaligen Produktionsgeländes der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH geschaffen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, eine Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung und einem kleinen Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung zu schaffen. Dies entspricht dem steigenden Bedarf nach innerstädtischem Wohnraum in Darm- stadt. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 9 7. Flächenbilanz Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bestehende gewerbliche Flächen zugunsten gemischter Bauflächen umgewandelt. Die Flächenbilanz bezüglich der Nutzungsart ändert sich wie folgt: Nutzungsart Ausweisung Flächennut- zungsplan 2006 Ausweisung mit allen Ände- rungen einschl. aktuellem Änderungsverfahren ha % ha % Wohnbaufläche 1.587 13 1.584 13 Gemischte Baufläche 170 1,5 176 (170 vorher) 1,5 Gewerbliche Baufläche 537 4 572 (578 vorher) 4,5 Sonderbaufläche 230 2 194 1,5 Gemeinbedarfsfläche 117 1 120 1 Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2 Hauptverkehrsstraßen 274 2 274 2 Ver- und Entsorgungsfläche 47 47 künstl. Grundwasseranreicherung 10 10 Grünfläche 930 8 928 8 • besiedelte Fläche 4.101 33,5 4.104 33,5 Wasserfläche 38 38 Landwirtschaft 1.307 11 1.305 11 Ökologisch wertvolles Grünland 713 6 712 6 Streuobstwiese 165 1 165 1 Waldfläche 5.640 46 5.640 46 Aufforstungsfläche 29 29 waldartige Brache 44 44 Dünen, Trockenrasen 187 2 187 2 Brache mit Gehölzgruppe • unbesiedelte Fläche 8.123 66,5 8.120 66,5 Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100 Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 10 Teil B Umweltbericht 1. Einleitung Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB für die Belange des Umwelt- schutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Sie dient der Feststellung der umweltbezogenen, abwä- gungsrelevanten Belange nach allgemeinem Kenntnisstand. Die Umweltbelange und ihre Berücksichti- gung in der Bauleitplanung sind in § 1 Abs. 6 Nr. 7 bzw. § 1a BauGB beschrieben. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht dargelegt. Die Methodik der Um- weltprüfung und die inhaltliche Gliederung des Umweltberichts folgt der Anlage 1 zum BauGB. Verweise im Text auf verwendete Gutachten und Planungen sind mit [Nr.] gekennzeichnet. In Kapitel 10 sind die betreffenden Dokumente aufgeführt. 2. Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt in der Leitbildkarte folgende planeri- sche Ziele dar: • Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen • Südlich und nördlich des Änderungsbereichs sind de r Haardtring und die Rheinstraße wichtige Grünverbindungen, die zu erhalten und auszubauen sind. Die 13. Flächennutzungsplanänderung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des Landschaftsplans. Abb. 4: Auszug aus dem Landschaftsplan (Leitbildkarte, 2004) Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 11 3. Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope Innerhalb des Änderungsbereichs und im näheren Umfeld sind keine Schutzgebiete nach Wasserrecht, Naturschutzrecht oder Denkmalschutzrecht ausgewiesen. Südlich an den Änderungsbereich grenzt der Haardtring mit einer straßenbegleitenden Allee, welche unter den gesetzlichen Schutz des § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG fällt. 4. Methodik der Umweltprüfung und Schwierigkeiten b ei der Aufstellung des Umweltberichts Bei der Umweltprüfung ist der Änderungsbereich in Bezug auf die einschlägigen Umweltbelange zu be- schreiben und zu bewerten. Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist die Neuorientierung in der baulichen Entwicklung im südlichen Teilbereich des Änderungsgebiets. Hierzu wird parallel das Bebauungsplanverfahren des vor- habenbezogenen Bebauungsplans W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – durchgeführt. Auf die- ser Planungsebene erfolgt eine Umweltprüfung mit eingehender Analyse des derzeitigen Umweltzu- stands und Prüfung der Auswirkungen infolge des geplanten Bauvorhabens. Bei der Beschaffung der Informationen traten keine Hindernisse auf. Informationsdefizite, die zu einer Fehleinschätzung der Auswirkungen der Planänderung führen könnten, bestanden nicht. 5. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und der Umweltauswirkungen infolge der Flächennutzungsplanänderung Für jeden Belang des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7. a) - j) BauGB) werden die nach den geänderten Darstellungen des Flächennutzungsplans zu erwartenden Umweltauswirkungen (§ 2 Abs. 4 BauGB) auf den Natur- und Landschaftshaushalt untersucht. Dabei ist es ein Ziel der Umweltprüfung, festzustellen, ob die Auswirkungen der Planungsänderung erheblich sind. Das wesentliche Ziel der Flächennutzungsplanänderung besteht darin, dass im Änderungsgebiet nicht nur wie bisher gewerbliche Nutzungen möglich sind, sondern auch Wohnnutzungen. Damit sind im Hinblick auf Immissionen im Änderungsbereich höhere Maßstäbe anzusetzen. Relevant sind vor allem die Beeinträchtigungen durch Lärm. 5.1 Schutzgut Mensch 5.1.1 Beeinträchtigungen durch Lärm Zum geplanten Bauvorhaben im Süden des Änderungsbereichs (vorhabenbezogener Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee –) liegt ein schalltechnisches Gutachten vor [1]. Die Unter- suchungsergebnisse und Planungsempfehlungen des Gutachtens sind auch auf die nördlichen Teile des Änderungsbereichs übertragbar. Im Änderungsbereich bestehen Vorbelastungen durch Lärm aus unterschiedlichen Immissionsquellen: • Straßenverkehr auf der Berliner Allee, auf dem Haa rdtring und auf der Rheinstraße, • Schienenverkehr auf der Bahnstrecke Darmstadt – Ma nnheim (Strecke 3601), • gewerblicher Lärm von Gewerbeflächen der Umgebung innerhalb des Änderungsbereichs insbe- sondere von der Mercedes-Benz-Niederlassung mit Kfz-Werkstatt. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 12 Die Beurteilung der festgestellten Geräuscheinwirkungen im Süden des Änderungsbereichs erfolgt im Gutachten [1] anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebiete. Der Prognosehorizont ist 2020/30. Bei der Beurteilung der Lärmeinwirkungen auf die geplante Nutzung wird von einer Riegelbebauung im Westen zur Bahn und im Norden zum Gewerbe ausgegangen. Diese Art der Bebauung stellt für die sons- tige geplante Wohnbebauung im Süden eine zwingend notwendige Maßnahme zur Geräuschminderung dar. (1) Geräuscheinwirkungen durch Verkehr Die Geräuscheinwirkungen von Schienen- und Straßenverkehr werden im schalltechnischen Gutachten [1] für das Bebauungsplangebiet im südlichen Planbereich der Flächennutzungsplanänderung summa- risch dargestellt und beurteilt. Insbesondere an den Riegelbebauungen im Westen und Norden der geplanten Wohnbebauung treten sowohl tags als auch während der Nachtzeit erhebliche Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005-1 auf. Die auf der Westseite vorgesehenen Wohnbauten sind, bedingt durch die nahe gelege- nen Bahntrassen, besonders hohen Verkehrsgeräuscheinwirkungen ausgesetzt. Insofern sind hier, auf Basis der Beurteilungspegel nachts, umfangreiche Maßnahmen zur Geräuschminderung erforderlich, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 geregelt werden. (2) Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe Im schalltechnischen Gutachten [1] werden auch die gewerblichen Emittenten außerhalb und innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass in verschiedenen Bereichen des Plangebiets die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebiete teilweise und zu bestimmten Zeiten überschritten werden. (3) Maßnahmen zur Geräuschminderung Im schalltechnischen Gutachten [1] werden eine Reihe von Maßnahmen des passiven Schallschutzes zur Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 aufgeführt. Ihre Realisierung dient dazu, die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebiete einzuhalten. Die einzelnen Maßnahmen sind in Kap. 8 aufgeführt. (4) Fazit Die Vorbelastungen des Änderungsbereichs durch Verkehrslärm und gewerblichen Lärm sind erheblich. Durch die Festsetzung von Maßnahmen des passiven und aktiven Lärmschutzes im Bereich des vorha- benbezogenen Bebauungsplans W 61 können die Konflikte jedoch soweit entschärft werden, dass die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebiete eingehalten werden. Dies wurde im schalltechnischen Gutachten für das Bebauungsplangebiet W 61 nachgewiesen [1], ist aber auch auf den gewerblich genutzten nördlichen Teil des Änderungsbereichs übertragbar. Die 13. Flächennutzungsplanänderung führt somit nicht zu unüberwindbaren Konflikten infolge von Lärm- belastungen. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 13 5.1.2 Naherholung, Freizeitnutzungen Naherholungs- und Freizeitnutzungen sind innerhalb des Änderungsbereichs derzeit nur in Form eines Fitness-Studios vorhanden. Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Durch die Änderung der Darstellung von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ sind positive Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Naherholung und Freizeitnutzungen für den südlichen Bereich zu erwarten. Den Wohnnutzungen werden private als auch gemeinschaftliche Freiflächen zur Naherholung zugeordnet. 5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume Im Zusammenhang mit der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haar- dtring / Berliner Allee – wurden zwischen Dezember 2015 und August 2017 biologische Bestandserfas- sungen im Plangebiet und auf angrenzenden Flächen durchgeführt. Bei den Kartierungen wurden im Änderungsbereich fol gende Biotop- bzw. Nutzungstypen festge- stellt: • Baumbestand aus einheimischen und nichteinheimisch en Baumarten • Gebüsche und Hecken im Süden und Westen des Änderu ngsbereichs • Gärtnerisch angelegte und unterhaltene private Grü nflächen im Nordwesten • Ausdauernde Ruderalfluren und ruderale Säume im Sü den • Extensivrasen im Süden • Allee am Haardtring südlich des Änderungsbereichs Die Untersuchungen zur Fauna zeigten, dass auf den Brachen im Süden des Änderungsbereichs ge- schützte Arten aus den Tiergruppen Vögel und Fledermäuse Quartiere bzw. Nahrungshabitate besitzen. Für die übrigen Teile des Änderungsbereichs besteht ein geringeres Potenzial. Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen star- ken oder weniger stark verdichteten bzw. genutzten Stadtquartiers. Die Bewältigung möglicher Konflikte mit dem Artenschutz, gesetzlichen Biotopschutz und Baumschutz erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren – un- abhängig von der Flächennutzungsplanänderung. 5.3 Schutzgut Boden Der Änderungsbereich liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). Über dem im Rheingraben abgesunkenen Grundgebirgssockel lagern mächtige tertiäre Bodenbildungen, die von quartären Sedimenten überlagert sind. Im westlichen Stadtgebiet erreichen diese Lockersedimente Mächtigkeiten bis über 100 m. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 14 Infolge von Abgrabungen und Auffüllungen in den bebauten Bereichen und infolge des Straßen- und Kanalbaus sind im Darmstädter Stadtgebiet die natürlichen Bodenverhältnisse vielfach gestört. Dies gilt auch für den Änderungsbereich. Unter den anthropogen veränderten Böden folgen bis zu 8 m bis 10 m mächtige Flugsande (schluffige Fein-Mittelsande), darunter Wechsellagen von Sand, Ton und Kies. Der Änderungsbereich wurde bis zum Zweiten Weltkrieg als militärischer Exerzierplatz genutzt. In den 1950er Jahren begannen gewerbliche Nutzungen, die mit einem Gefährdungspotenzial für die Umwelt verbunden sein können. Zudem liegt der Änderungsbereich in einem Bombenabwurfgebiet des Zweiten Weltkriegs, so dass von einem Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen grundsätzlich ausgegangen werden muss. Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen stark oder weniger stark verdichteten bzw. genutzten Stadtquartiers. Die Bewältigung möglicher Konflikte mit Altablagerungen oder Kampfmittelresten erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren – unabhängig von der Flä- chennutzungsplanänderung. 5.4 Schutzgut Wasser Von einem temporär wassergefüllten ehemaligen Swimmingpool und einer Brunnenanlage abgesehen, sind innerhalb des Änderungsbereichs und seinem unmittelbaren Umfeld keine Oberflächengewässer vorhanden. Mineralwasservorkommen sind nicht vorhanden. Wasserschutzgebiete liegen bis zu ca. 3,5 km in südwestlicher Richtung und ca. 5,4 km in nördlicher/ nordwestlicher Richtung vom Untersuchungsgebiet entfernt. Überschwemmungsgebiete sind im Umfeld des Baufeldes keine ausgewiesen. [2, 3] Der Grundwasserflurabstand beträgt im Umfeld des Untersuchungsgebietes 15 m bis teilweise 30 m. Gemäß dem Grundwasserhöhengleichenplan von Oktober 2015 lag der Grundwasserstand im Gelände- bereich zu diesem Zeitpunkt rund 19 m tief unter Gelände. [3] Im Bereich des Rheingrabens besteht eine ausgeprägte Stockwerkgliederung der quartären Grundwas- serleiter. Das oberste Grundwasserstockwerk reicht in eine Tiefe bis etwa 40 m. Die ungestörte Grund- wasserfließrichtung ist nach Westen in Richtung des Rheins gerichtet. In der Regel fungieren kiesige und sandige Lagen als Aquifere, die laminare Strömungsverhältnisse und hohe Durchlässigkeitsbeiwerte auf- weisen. Nach den Untersuchungen von [3] liegen im Bebauungsplangebiet W 61 für die gewachsenen Böden ab 0,5 m bis 3,7 m unter Gelände die Durchlässigkeitsbeiwerte in der Größenordnung Kf, Körnungslinie = 1,0 x 10 -5 (m/s) bis 1,0 x 10 -4 (m/s). Diese Werte sind auf den gesamten Änderungsbereich übertragbar. Das heißt, die Böden sind zur Re- genwasserversickerung geeignet, und der Grundwasserflurabstand ist hinreichend groß. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 15 Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen stark oder weniger stark verdichteten bzw. genutzten Stadtquartiers. Auch die Fragen der Regenwasserbewirt- schaftung und des sachgerechten Umgangs mit Abwässern sind unabhängig von der Flächennutzungs- planänderung zu klären. 5.5 Schutzgut Klima Der Änderungsbereich gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Gebiet. Im Oberrheingraben und an der Berg- straße treten relativ hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmengen auf. Hier zeigt sich kontinen- taler Klimaeinfluss. In Darmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im langjährigen Mittel ab 1996 bei 10,2° C. Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge lag im langjährigen Mittel ab 1996 bei etwa 750 mm, wobei die Höchstwerte in den Monaten Mai bis August erreicht werden (Messungen des Deut- schen Wetterdienstes, aus [4]). Während der Sommermonate erfährt der Raum Darmstadt eine hohe Sonneneinstrahlung mit Wärmebe- lastung. Im Winter kommt es hingegen in der Rheinebene oft zu einer stabilen Kaltluftschichtung und infolge davon zu Inversionswetterlagen mit Nebel und Schadstoffanreicherung in der Luft. Diese beiden belastenden klimatischen Situationen wirken sich insbesondere auf ältere Menschen, empfindliche bzw. gesundheitlich vorbelastete Menschen sowie Kinder nachteilig aus. Überlagert werden die Effekte durch die im städtischen Raum besonders hohen indirekten und direkten Belastungen mit Schadstoffimmissio- nen aus Verkehr, Industrie und Hausbrand. In der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [5] ist der Änderungsbereich als stark überwärmter Bereich dargestellt (Innenstadtklima). Die westlich verlaufende tiefliegende Bahntrasse mit bewachsenen Böschungen ist eine klimawirksame Durchlüftungsbahn, welche der Kanalisierung von Luftströmungen dient. Sie fördert den Luftaustausch bei belastenden Wetterlagen und trägt damit zur Stabilisierung der Situation im Westen Darmstadts bei. Zu den möglichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – auf das Lokalklima liegt ein klimatologisches Gutachten vor [6]. Dessen grundsätzliche Aussagen können auch auf den gesamten Änderungsbereich übertragen werden. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Mikroklima wurde im Gutachten [6] der Stadtraum primär hin- sichtlich heißer, sommerlicher Tage während der Tageslichtstunden bewertet. Es wurde geprüft, ob die geplante Bebauung im Hinblick auf Belüftung und Hitzestress Problembereiche schafft. Die Ergebnisse der Mikroklimasimulation haben gezeigt, dass vor allem innerhalb des Plangebiets lokale negative Klimaveränderungen gegenüber dem Bestand zu erwarten sind, weniger in der direkten Nach- barschaft. Eine hinreichende Belüftung ist aufgrund der vorherrschend von Südwest erfolgenden Anströmung im Gebiet gegeben, trotz der nicht zu umgehenden Leebereiche hinter den Bauwerken. Die Bebauung in- nerhalb des Änderungsbereichs entlang der Bahngleise wirkt bei den relevanten Wetterlagen nicht stö- rend auf die Durchlüftungsbahn und ihren Querschnitt. Die Empfehlungen des Gutachters betreffen vor allem die Erhaltung und Anpflanzung von schattenspen- denden Bäumen und Sträuchern auf den Freiflächen, um bioklimatische Gunsträume im Außenbereich zu schaffen. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 16 Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen stark oder weniger stark verdichteten Stadtquartiers mit günstigen oder ungünstigen klimatischen Merkmalen. Die städtebaulich-grünordnerischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Stadtquartiers mit günstigem Stadtklima werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bau- antragsverfahren gesetzt – unabhängig von der Flächennutzungsplanänderung. 5.6 Stadt- und Landschaftsbild (Schutzgut Landschaf t) Von großer stadtgestalterischer Bedeutung ist im Änderungsbereich die Ansicht von der Rheinstraße aus südwärts. Sie bildet einen wesentlichen Aspekt des Entrees der Stadt bei der Einfahrt von Westen. Die Fläche wird gewerblich genutzt (Mercedes-Benz-Niederlassung) und sie wird derzeit völlig neu gestaltet. Im Osten des Änderungsbereichs sind die Bürogebäude Berliner Allee 5, 7 und 9 mit ihrer zeittypischen Architektur der Wiederaufbauzeit in den frühen 1950er Jahren ein wichtiges Element der städtebaulichen Figur dieses Stadtteils (sog. „Verlegerviertel“). Gemeinsam mit dem gegenüber liegenden Gebäuden Berliner Allee 6-12 gestalten sie eine Aufweitung des Straßenraums („Berliner Platz“), die im Süden mit einer torartigen Zäsur endet. Das Motiv ist in ähnlicher Form auch in der Rheinstraße mehrfach zu be- obachten. Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Die Änderung der Darstellung von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ im Bereich der 13. Flächennutzungsplanänderung hat keine grundsätzlichen Auswirkungen auf das Stadt- und Land- schaftsbild. Durch die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im südlichen Bereich soll ein städtebaulich attraktives Quartier geschaffen werden. Die Veränderung des Stadtbilds wirkt sich nur im unmittelbaren Umfeld aus. 5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter An der Nordostfassade des Gebäudes Berliner Allee 7 befindet sich ein Relief des Künstlers Eberhard Schlotter. Das Mosaik aus Trümmerschutt und Natursteinscherben wurde im Jahr 1954 geschaffen. Es ist ein Einzeldenkmal gemäß des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Sachgüter stellen die vorhandenen Gebäude und infrastrukturellen Einrichtungen dar. Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter. Das Kulturdenkmal ist unabhängig von der Darstellung im Flächennutzungsplan zu schützen. 6. Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänderung Eine Nicht-Durchführung der 13. Flächennutzungsplanänderung hätte zur Folge, dass im Süden nur ge- werbliche Nutzungen, nicht aber Wohnnutzungen entwickelt werden könnten. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 17 7. Planungsalternativen Die Entwicklung der Gewerbebrachen im Süden des Änderungsbereichs ist seit vielen Jahren Gegen- stand unterschiedlicher planerischer Ansätze, die überwiegend rein gewerbliche Nutzungen vorsahen. Die aktuelle Planung von wesentlichen Anteilen mit Wohnnutzung entspricht den wohnungsbaupoliti- schen Erfordernissen in Darmstadt. 8. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich nachteiliger Auswirkungen Wie in Kap. 5.1 dargestellt, sind die Vorbelastungen des Änderungsbereichs durch Verkehrslärm und gewerblichen Lärm erheblich. Durch die Festsetzung von Maßnahmen des passiven sowie aktiven Lärm- schutzes können die Konflikte jedoch soweit entschärft werden, dass die schalltechnischen Orientie- rungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebie- te eingehalten werden. Dies wurde im schalltechnischen Gutachten für das Bebauungsplangebiet W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – nachgewiesen [1], ist aber auch auf den nördlichen Teil des Ände- rungsbereichs übertragbar. Folgende Maßnahmen zur Geräuschminderung sind in nachfolgenden Bauleitplanverfahren bzw. Bauge- nehmigungsverfahren zu beachten: • Die Riegelbebauung im Süd-Westen des Plangebiets s tellt eine zwingend notwendige Maßnahme zur Geräuschminderung für die Entwicklung mit Wohnbebauung im Plangebiet dar; sie ist daher zuerst zu realisieren. • An der Riegelbebauung im Westen wird eine zweite, vorgelagerte Fassadenebene realisiert, in der Loggien mit geschlossener Verglasung als Element der Geräuschminderung integriert werden. Fassadenbereiche ohne Loggien bzw. Fenster sind so auszuführen, dass erforderliche Schall- dämmmaße am Bau realisiert werden. • Für die nördliche Riegelbebauung im südlichen Plan bereich sieht die Vorhabenplanung vor, die Nebenräume nach Norden hin zu orientieren bzw. den Verzicht auf Fenster von Aufenthaltsräumen an der Nordfassade. • Für die Punkthäuser sind in den zum Schlafen geeig neten Räumen, also insbesondere in Schlaf- und Kinderzimmern, bei Überschreitung des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 54 dB(A) für Mischgebiet nach 16. BImSchV schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen vorzusehen. • Aufgrund der Größe der geplanten Tiefgarage ist es zur Geräuschminderung erforderlich, die In- nenwände des Ein-/Ausfahrtbereichs schallabsorbierend auszuführen und weitere bauliche Maß- nahmen vorzusehen. • In bestimmten Fassadenbereichen sind Prallscheiben vor Aufenthaltsraumfenstern erforderlich. • Für den gewerblich genutzten Ostteil des Plangebie ts werden flächenbezogene Schallleistungspe- gel definiert. Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 18 9. Allgemein verständliche Zusammenfassung Für den südlichen Teil des Änderungsbereichs gibt es die Vorhabenplanung, die überwiegend Wohnnut- zung mit einem kleineren Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung vorsieht. Da der derzeit gültige Flächennutzungsplan hier ausschließlich gewerbliche Nutzungen vorsieht, muss eine Flächennutzungs- planänderung vorgenommen werden. Im Umweltbericht wird dargestellt, welche Auswirkungen die 13. Flächennutzungsplanänderung auf die verschiedenen Belange der Umwelt haben könnte. Bei der Prüfung der Umweltbelange wurde nur ein Umweltthema ermittelt, für welches im Zu- sammenhang mit der Planänderung Konflikte zu erwarten sind: Die Vorbelastungen durch Verkehrslärm und Gewerbelärm sind erheblich. Für die Wohnnutzung im Süden wird durch Maßnahmen zum Schall- schutz auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sichergestellt, dass die Konflikte aus Lärmimmissio- nen gelöst werden. Für den verbleibenden Änderungsbereich erfolgt die Konfliktbewältigung auf der Ebe- ne der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren. Damit ist sichergestellt, dass die Konflikte mit Lärmbelastungen im Änderungsbereich grundsätzlich lös- bar sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass durch die 13. Flächennutzungsplanände- rung keine Schutzgüter, auch nicht im Zuge der Realisierung, über das derzeitige Maß hinaus beeinträch- tigt werden. 10. Verwendete Gutachten [1] Prognose der Geräuschimmissionen. Gutachterlich e Stellungnahme, Vorhabenbezogener Bebau- ungsplan W 61 „Nördlich Haardtring / Berliner Allee“, Darmstadt – ITA Ingenieurgesellschaft für technische Akustik mbH beratende Ingenieure VBI, Wiesbaden, (06.10.2017, ergänzt 08.11.2017) [2] Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwa sserschutz Hessen (GruSchu) des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Wiesbaden (2017) (http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de) [3] Geotechnische Angaben zur Vorbemessung einer Ve rsickerungsanlage von Niederschlagswasser. Projektentwicklung Haardtring, Darmstadt, 4. Bericht , Projekt-Nr. 16.540. - ITUS GmbH & Co. KG, Ingenieure im Tiefbau und Umweltschutz, Weiterstadt (13.06.2017) [4] Datenreport 2016, Kapitel 1 – Klima und geograp hische Angaben, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt (November 2016) (http://www.darmstadt.de/standort/statistik-und- stadtforschung/datenreport-2016/klima-und-geographische-angaben/) [5] Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darm stadt (2016) [6] Klimatische Untersuchung im Bereich des nördlic hen Haardtrings/Berliner Allee, Darmstadt. INKEK GmbH Institut für Klima- und Energiekonzepte, Lohfelden (Juli 2017) Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin
anlage 5
296 Zeichen
Punkt 4: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2018/0024) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: AfD
anlage 6
276 Zeichen
Punkt 3: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2018/0024) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UWIGA
anlage 8
218 Zeichen
Punkt 9: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2018/0024) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA
anlage 7
279 Zeichen
Punkt 5: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2018/0024) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA
2018/0024
6576 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0024
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 18.01.2018
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - gingen im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Den Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) wird zugestimmt . Anlage 1 stellt eine
vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im
Rahmen des Feststellungsbeschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Plan wird zu den
Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird
zugestimmt.
- 2 -
3. Der Planentwurf und die Begründung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 ins Internet einzustellen. Die Behörden und die
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht zur 13. FNP -Änderung
Planentwurf zur 13. FNP -Änderung (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0024 vom 18.01.2018:
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen des Gebietes zwischen der Rheinstraße im Norden, der Berliner Allee im
Osten, dem Haardtring im Süden und dem Pfalzweg an der Bundesbahntrasse im Westen als
„gewerbliche Baufläche “ aus.
Nach Aufgabe der Produktionsstandort e der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze
GmbH im Süden des Geltungsbereiches soll der südliche Bereich neu entwickelt und
wiedergenutzt werden. Die Wiedernutzung soll hier hauptsächlich durch Wohnnutzung erfolgen ,
um der bestehenden Nachfrage nac h Wohnraum in Darmstadt und dem zu erwartenden
Bevölkerungszuwachs begegnen zu können. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – aufgestellt.
Das Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist, den gesamten Bereich Rheinstraße /
Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg mit der bestehenden gewerblichen Nutzung durch die
Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt im Norden und dem großen Anteil an geplanter
Wohnnutzung mit geringem Anteil nicht störenden Gewerbes im Süden, einer gemischten
Nutzung zuzuführen.
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring /
Berliner Allee - aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Daher wird die Darstellung im Fläch ennutzungsplan für
diesen Teilbereich von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee - gem. § 8
Abs. 3 BauGB.
Am 11.05.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss zur
13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich - Rheinstraße / Berliner Allee /
Haardtring / Pfalzweg zugestimmt. Dieser wurde am 16.05.2017 im Darmstädter Echo
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgrund des
Magistratsbeschlusses vom 22.03.2017 (V.-Nr. 2017/0082) fand nach öffentlicher
Bekanntmachung vom 30.03.2017 in der Zeit vom 31.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 31.03.2017 hierüber benachrichtigt und
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee /
Haardtring / Pfalzweg - zusammengefasst und entsprechend geprüft. Sie stellt eine vorläufige
Abwägungstabelle dar; eine abschließende Prüfung der Stellungnahmen erfolgt zum
Feststellungsbeschluss d er Flächennutzungsplanänderung.
- 4 -
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den
allgemeinen Zielen und Zwecken der 13. Änderung des Flächennutzungsplans gingen keine
Stellungnahmen ein.
Zu 2. und 3.:
Nach Abschluss des Verfahrensschritts gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit ) und gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange) wurden die beigefügten Unterlagen für die Offenlage
vorbereitet. Im Anschluss an den Beschluss dieser Magistratsvorlage erfolgt die Offenlage
des Entwurfs zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich - Rheinstraße / Berliner
Allee / Haardtring / Pfalzweg - gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Einstellung in das Internet
gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Parallel zur Öffentlichkeit werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Die Dezernentin III :
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 13. FNP-Änderung für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 18.01.2018
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 4
6648 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61 67
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0024
Magistratsbeschluss -Nr.
58
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 18.01.2018
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - gingen im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Den Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) wird zugestimmt. Anlage 1 stellt eine
vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im
Rahmen des Feststellungsbeschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Plan wird zu den
Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird
zugestimmt.
- 3 -
3. Der Planentwurf und die Begründung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 ins Internet einzustellen. Die Behörden und die
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht zur 13. FNP -Änderung
Planentwurf zur 13. FNP -Änderung (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.02.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0024 vom 18.01.2018:
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen des Gebietes zwischen der Rheinstraße im Norden, der Berliner Allee im
Osten, dem Haardtring im Süden und dem Pfalzweg an der Bundesbahntrasse im Westen als
„gewerbliche Baufläche “ aus.
Nach Aufgabe der Produktionsstandort e der Nährmittelwerke W. Engel G mbH und der Stolze
GmbH im Süden des Geltungsbereiches soll der südliche Bereich neu entwickelt und
wiedergenutzt werden. Die Wiedernutzung soll hier hauptsächlich durch Wohnnutzung erfolgen ,
um der bestehenden Nachfrage nac h Wohnraum in Darmstadt und dem zu erwartenden
Bevölkerungszuwachs begegnen zu können. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – aufgestellt.
Das Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist, den gesamten Bereich Rheinstraße /
Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg mit der bestehenden gewerblichen Nutzung durch die
Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt im Norden und dem großen Anteil an geplanter
Wohnnutzung mit geringem Anteil nicht störenden Gewerbes im Süden, einer gemisch ten
Nutzung zuzuführen.
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring /
Berliner Allee - aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Daher wird die Darstellung im Flächennutzungsplan für
diesen Teilbereich von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 - Nördlicher Haardtri ng / Berliner Allee - gem. § 8
Abs. 3 BauGB.
Am 11.05.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss zur
13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich - Rheinstraße / Berliner Allee /
Haardtring / Pfalzweg zugestimmt. Dieser wurde am 16.05.2017 im Darmstädter Echo
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgrund des
Magistratsbeschlusses vom 22.03.2017 (V.-Nr. 2017/0082) fand nach öffentlicher
Bekanntmachung vom 30.03.2017 in der Zeit vom 31.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 31.03.2017 hierüber benachrichtigt und
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee /
Haardtring / Pfalzweg - zusammengefasst und entsprechend geprüft. Sie stellt eine vorläufige
Abwägungstabelle dar; eine abschließende Prüfung der Stellungnahmen erfolgt zum
Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den
allgemeinen Zielen und Zwecken der 13. Änderung des Flächennutzungsplans gingen keine
Stellungnahmen ein.
Zu 2. und 3.:
Nach Abschluss des Verfahrensschritts gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit ) und gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange) wurden die beigefügten Unterlagen für die Offenlage
vorbereitet. Im Anschluss an den Beschluss dieser Magistratsvorlage erfolgt die Offenlage
des Entwurfs zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich - Rheinstraße / Berliner
Allee / Haardtring / Pfalzweg - gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Einstellung in das Internet
gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Parallel zur Öffentlichkeit werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Die Dezernentin III :
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 13. FNP-Änderung für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 18.01.2018
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 3
4993 Zeichen
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017.
%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´
am 16.05.2017.
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Beschluss des Magistrats vom 22.03.2017.
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31.03.2017ELVHLQVFKOLHOLFK02.05.2017.
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Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 31.03.2017.
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Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.
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Schreiben vom __________.
Feststellungsbeschluss:
Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ
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Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.
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Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
Genehmigungsvermerk:
Inkrafttreten:
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Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger
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Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
Darmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt
_____________________
Jochen KrehbiehlLage im Stadtgebiet
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Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan0DVWDE
100 m 500 m 1000 m
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18.01.2018
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Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHV
Gesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294)
9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259),
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Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW
des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUW
durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
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*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O6
Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]
vom 28.09.2015 (GVBl. S. 338)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]W
JHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6
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Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.05.2017: Aus regionalplanerischer Sicht wird festgestellt, dass sich der Geltungs- bereich der konzipierten 13. Flächennutzungsplanänd erung sowie der in diesem Bereich gelegene in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan W 61 „Nördlicher Haardtring / Berline r Allee“ in einem Be- reich befinden, der im Regionalplan Südhessen/Regio nalen Flächennut- zungsplan (RPS/RegFNP) 2010 als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ festgelegt ist. „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ sind gemäß Z3.4.2-4 des RPS/RegFNP 2010 für die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten vorgesehen, wohingeg en die Ausweisung gemischter Bauflächen innerhalb der „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ (Z3.4.1-3) stattzufinden hat. Die mit der 13. Flächennutzungsplanänderung angestr ebte Änderung der Darstellung von 5,8 ha bislang gewerblicher Baufläc he in Mischbaufläche innerhalb des „Vorranggebietes Industrie und Gewerb e“ kann demnach nicht als an die Ziele der Raumordnung und Landespl anung angepasst angesehen werden (§ 1 Abs. 4 BauGB). Zur Umsetzung der Planung be- darf es einer entsprechenden Abweichungszulassung v on den entgegen- stehenden Zielvorgaben des RPS/RegFNP 2010. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang den südlich angrenzenden Planbereich der ebenfalls im Aufstellungsverfahren befindlichen Flächen- nutzungsplanänderung 10.1 (mit dem Bebauungsplanber eich W 60) in die- se Überlegungen mit einzubeziehen und eine Abweichu ngszulassung für den Gesamtbereich der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen zu bean- tragen. So ließe sich auch die Frage der An- bzw. U msiedlung des REWE- Marktes im Planbereich W 60 rechtssicher lösen. Vor weiteren Planungsschritten wird zur Klärung off ener Fragen erneut ein gemeinsames Gespräch angeregt. Der Hinweis, dass zur Umsetzung der Planung die Zul assung einer Abwei- chung von entgegenstehenden regionalplanerischen Zi elvorgaben bedarf, wurde zur Kenntnis genommen. Ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Region alplanes im Sinne des § 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) wurde am 15.09.2017 beim Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanu ngsbehörde einge- reicht. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläch e des im Plangebiet liegenden „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ sow ie die südlich an- grenzenden Flächen des Geltungsbereiches der derzei t im Verfahren be- findlichen 10. Flächennutzungsplanänderung (Teilber eich 10.1) als Fläche für „Vorranggebiet Siedlung“ auszuweisen. Die betre ffende Gesamtfläche hat eine Größe von rund 8 ha. Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen v om 15.12.2017 und mit Bescheid vom 04.01.2018 des Regierungspräsi diums Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde wurde die Abweichun g von den Zielen Z3.4.1-3 und Z3.4.2-5 des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flä- chennutzungsplans 2010, also die Ausweisung einer S iedlungsfläche im Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Geltungsbereich der 10. und 13. Flächennutzungsplan änderung zugelas- sen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird zu der Planung wie folgt Stellung genommen: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- gen erhoben. Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Arbeitsschu tz und Umwelt keine Bedenken gegen die Planung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen . Folgende Auflage und Hinweise sind aufzunehmen: Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Baugebiet ist darzulegen. Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswasser) i st zu ermitteln (Jah- resmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achten. De r Nachweis, dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wass erversorger ge- deckt werden kann, ist zu erbringen. Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Gru ndwasserbewirtschaf- tungsplans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die V orgaben des Grund- wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried, mit Da tum vom 9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzei ger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“ in der Fassung vom 17. Juli 200 6 veröffentlicht im Staatsanzeiger 31 / 2006 S. 1704, zu beachten. Es w ird darum gebeten, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Be bauungsplans aufzu- nehmen. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz In den Erläuterungen zu der Bauleitplanung sind kei nerlei Aussagen über den Anfall und die Entsorgung der anfallenden Abwäs ser gemacht worden. Eine fachliche Beurteilung ist somit nicht möglich. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur Darlegung der Wasserversorgung betr ifft das Bebauungs- planverfahren W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner Allee - und wird dort berücksichtigt. Die entsprechenden Erläuterungen we rden in der Begrün- dung zum Bebauungsplanentwurf ergänzt. Es wird davo n ausgegangen, dass die Ver- und Entsorgung, einschließlich Löschwasser gesichert ist. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Er wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungspl ans W 61 be- rücksichtigt und aufgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren W 6 1 und wird dort be- rücksichtigt. Die entsprechenden Erläuterungen werd en in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ergänzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Entsorgung gesichert ist. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bodenschutz Das vorgelegte Gutachten des Büros ITUS befasst sic h ausschließlich mit einer ehemaligen Tankstelle. Im Bereich der Tankste lle wurden keine schädlichen Bodenveränderungen nachgewiesen. Das Gu tachten enthält aber keine Einzelfallrecherche bzw. Historische Rec herche der Firmen, die in der Altflächendatei FIS-AG aufgeführt sind und a uf dem Areal mit um- weltrelevanten Stoffen umgegangen sind. Insofern be steht diesbezüglich nach wie vor Handlungsbedarf. Der Anregung wurde gefolgt. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt wurden weitere umwelttechnische Untersuchungen durchgeführt und di e Ergebnisse wur- den in einem gutachterlichen Bericht (3. Bericht) vom 26.10.2017 dokumen- tiert und bewertet sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Diese Ergebnisse wurden auch im Umweltbericht zur Flächen nutzungsplanände- rung berücksichtigt. 1. Nachsorgender Bodenschutz Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Wissenschaftsstadt Darmstadt Anhaltspunkte n für Bodenbelas- tungen nicht nach, haben Eigentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für das Plangebiet zwei Einträge ergeben (siehe unten!) . Darunter befinden sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet werden. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Auszug aus der Altlastendatei (hier nicht abgebilde t) mit folgenden Einträ- gen: - ALTIS-Nummer: 411.000.050-001.037, Berliner Allee 9 , Nährmit- telwerke Werner Engel - ALTIS-Nummer: 411.000.050-001.097, Berliner Allee 7 , Druckerei, GH mit Bau- und Isolierstoffen, GH mit Bau- und Iso lierstoffe, Kle- be- und Spachtelmassen Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefähr- dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; B odenschutz, vorzu- legen. Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht und eine orientieren- de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter fortgeführt werden kann. Der Anregung wurde gefolgt. Im Zuge des Bauleiltplanverfahrens W 61 wurden zusä tzliche Bodenunter- suchungen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem gutach terlichen Bericht (3. Bericht) vom 26.10.2017 dokumentiert und bewert et sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Diese Ergebnisse wurden auch im Um- weltbericht zur Flächennutzungsplanänderung berücks ichtigt. Die Ergeb- nisse werden ebenfalls im vorhabenbezogenen Bebauun gsplanentwurf W 61 und im Durchführungsvertrag berücksichtigt. 2. Vorsorgender Bodenschutz Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine n eugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich gelei stet. Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgende n Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. Der Hinweis zum vorsorgenden Bodenschutz wurde zur Kenntnis genom- men. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Immissionsschutz Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen hat ergeben, dass ge- gen den Bebauungsplanentwurf W 61 „Nördlicher Haard ring/Berliner Allee“ hinsichtlich der zu vertretenden Belange des Immiss ionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Das Prüfergebnis wurde gemeinsam mit der Planungsträgerin, den Investo- ren sowie dem beauftragten Ingenieurbüro für Schallschutz erarbeitet. Es wird dennoch darauf hingewiesen, dass eine Wohnn utzung aufgrund der unmittelbaren Lage an einem, insbesondere zur N achtzeit, stark befah- renen Schienenweg und an einem Gewerbebetrieb aus i mmissionsschutz- rechtlicher Sicht problematisch ist. Durch die vorgesehenen passiven Lärmschutzmaßnahmen werden die Bewohner der Randbebauung im Westen in ihre Wohnung en zurückge- drängt, da ihnen kein weiterer direkter Zugang zu d en Außenwohnberei- chen zur Verfügung steht. Die Bewertung, ob hier gesunde Wohnverhältnisse vor liegen, ist von der Planungsträgerin anzustellen. Im Sinne der zukünftigen Bewohner sollte eine Auswe isung als urbanes Gebiet (MU), wie in der Stellungnahme der ITA GmbH „Geräuscheinwir- kungen im Plangebiet“ vom 03.02.2017 angedeutet, ni cht weiterverfolgt werden. Zum einen sind die Immissionsrichtwerte für ein Mis chgebiet durch die ge- planten passiven Lärmschutzmaßnahmen einhaltbar, zu m anderen sollten die Bewohner entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenzen Der Hinweis, dass keine grundsätzlichen Bedenken zu den Belangen des Immissionsschutzes bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde gefolgt. Die Lärmbelastung betrifft im Wesentlichen den südl ichen Teil des Planbe- reichs, für den eine konkrete Planung mit dem vorha benbezogenen Bebau- ungsplan W 61 realisiert werden soll. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplans W 61 wurde ein Immissionsgutachten (Gutachterliche Stellungnahme, ita) erstellt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht zur Flächenn utzungsplanände- rung berücksichtigt. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die ge planten Wohnnut- zungen im südlichen Planbereich zu gewährleisten, w erden immissions- schutzrechtliche Festsetzungen bzgl. Bahn- und Gewe rbelärm im vorha- benbezogenen Bebauungsplan W 61 sowie weiterführend e Regelungen im Durchführungsvertrag getroffen. Für den nördlichen Planbereich der 13. Flächennutzu ngsplanänderung ist die Lärmproblematik aufgrund Gewerbe- und Bahnbetrieb in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren, alternativ im Rahmen von Baugenehmigungsver- fahren, zu klären. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche von „gewerbl iche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ geändert. Im Bebauungsplan is t die Ausweisung eines MU oder die Ausweisung von gewerblichen Nutzu ngen mit zusätzlich belastenden Geräuschemissionen für die Wohnnutzung nicht geplant. Die zulässigen Nutzungen werden im vorhabenbezogenen Be bauungsplan mit Durchführungsvertrag und Vorhaben- und Erschließung splan genau defi- niert und sind somit rechtlich gesichert. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: nicht noch höheren Geräuschimmissionen, etwa durch eine Ausweitung der gewerblichen Tätigkeiten, ausgesetzt werden dürfen. Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer wer den keine Beden- ken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf und den Flä- chennutzungsplan vorgebracht. Der Hinweis, dass keine Bedenken zu den Belangen de s Oberflächenge- wässers bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stel- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus au f einer unvoll- ständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist bisher kein Bergbau umgegangen. Der Hinweis, dass der Änderung des Flächennutzungsp lans aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen, wurd e zur Kenntnis ge- nommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge- biet befindet. Des Weiteren liegt der beantragte Bereich in einem Gebiet, in dem Kampfmittel unsachgemäß gesprengt wurden. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- sätzlich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf mittel) ist daher vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersu- chungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingrei- fende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätz lich eine EDV- gestützte Datenaufnahme erfolgen. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittel- räum-arbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwen dete Detektionsverfah- ren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Bei der Beauf- tragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fachfirma zu erhalten ist. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachst ehenden Internet- Die Hinweise zu den erforderlichen systematischen Ü berprüfungen auf das Vorhandensein von Kampfmitteln wurden zur Kenntnis genommen. Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen systematischen Über- prüfungen erst in dem jeweiligen Bebauungsplanverfahren – spätestens vor Beginn der geplanten Bauarbeiten – durchgeführt werden sollen. Für einen Teilbereich der 13. Flächennutzungsplanän derung wird das Be- bauungsplanverfahren W 61 - Nördlicher Haardtring/B erliner Allee - im Pa- rallelverfahren durchgeführt. Hier wird auf das Vor handensein von Kampf- mitteln im Bebauungsplanvorentwurf hingewiesen. In der Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutz ungsplanänderung wird auf das potentielle Vorhandensein von Kampfmitteln hingewiesen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Inves- tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma ist im- mer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1667-2 017 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande Hessen sind dem Schreiben beigefügt. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Au fwand für unum- gänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Vorausse tzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung du rch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages ist dem RP, Dez. III 31.2, zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Anlagen: (werden im Bebauungsplanverfahren abgebildet und si nd in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen) - Allgemeine Bestimmungen für die Kampfmittelräumun g im Lande Hessen, - Bauaushubüberwachung und baubegleitende Kampfmitt elräumung. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.2 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.04.2017: Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Angaben wurde eine Über- prüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der b eigefügten Anlage können Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tätigen Richtfunkbetreiber, die als Ansprechpartner in Frage kommen, ent- nommen werden. Durch deren rechtzeitige Einbeziehun g in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung: www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 BDSG wird darauf hingewiesen, dass nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BDSG die in diesem Schreiben übermitt elten personenbezo- genen Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbe itet oder genutzt wer- den dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden . Da die angefragte Standortplanung ggf. auch in der Nähe liegende Mess- einrichtungen des Prüf- und Messdienstes der Bundes netzagentur beein- flusst, wurde die Anfrage zur ergänzenden Prüfung weitergeleitet an die Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110-5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch weitere Festle- gungen zu berücksichtigen sein, wird darüber in ein em gesonderten Schreiben informiert. Anlage: Betreiber von Richtfunkstrecken (Aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht abgedruckt) Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanvorentwurf W 61. Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebau ungsplanverfah- rens überprüft wird, inwieweit Richtfunkstrecken vo n einer geplanten Be- bauung beeinträchtigt werden. Daher erübrigt sich e in Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Flächenn utzungsplanände- rung. Mobilfunkbetreiber sind keine Träger öffentlicher B elange (Urt. VGH Mün- chen 18.03.2003, 15 N 98.2262), daher sind bei der frühzeitigen Beteili- gung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Betei ligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB nur die Betreiber der öffentlichen Tel ekommunikationslinien eingebunden. Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.3 Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 18.04.2017: Es wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Bahn AG als Träger öffent- licher Planungen und aufgrund der Tatsache, dass si e in der Nähe der ge- planten Maßnahme Betriebsanlagen einer Eisenbahn betreibt, zu beteiligen ist (Ansprechpartner I Koordinationsstelle: Deutsche Bahn AG , DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10,60327 Frankfurt am Main) Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Bahn AG wurde im Rahmen der Beteiligun g der Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits beteiligt (s.u. 1.8). 1.4 DB Netz AG, Großprojekte RB Mitte, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 21.04.2017: Es wird Widerspruch gegen die Änderung des Flächenn utzungsplanes (Änderung "gewerbliche Fläche" in "gemischte Fläche ") sowie gegen den Bebauungsplan eingelegt. Begründung: Die Änderung tangiert das Projekt NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar im Ab- schnitt Darmstadt Hbf. bis Eschollbrücker Straße. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht die DB Netz AG folgende drei Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Bundesrepublik Deutschland sowie ProBahn bzgl. Trassenführung (Trassenalternativen): 1. Forderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt: Anbindung des Hbf. Darmstadt an die NBS-Haupttrasse für den Perso- nenfernverkehr. Hierzu hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst eine Machbarkeits- studie erstellen lassen und der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. 2. Forderung des Bundes im Zuge des Bundesschienenw egeausbaugeset- zes (Bundesverkehrswegeplan): Anbindung der Bestandsstrecken an die NBS-Haupttras se für den Schienengüterverkehr. Hier: Alternative 4: Südanbindung Darmstadt Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt. Die geplante NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar wird nac h neuesten Erkennt- nissen westlich zur bestehenden Bahntrasse (im Trog) verlaufen. Die Flächennutzungsplanänderung von gewerblicher in gemischte Nutzung betrifft vor allem den südlichen Planbereich, da do rt mit dem vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan W 61 ein konkretes Wohnbaupro jekt geplant ist, hingegen der nördliche Planbereich weiterhin von de r Mercedes Benz Nie- derlassung Darmstadt gewerblich genutzt wird. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplanverfah- rens W 61 wurde ein Immissionsgutachten erstellt. D ie Ergebnisse wurden im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung be rücksichtigt. Kon- krete Festsetzungen wurden im Entwurf des vorhabenb ezogenen Bebau- ungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner All ee - getroffen. Es wur- den bzgl. des Bahnlärms passive und aktive Lärmschu tzmaßnahmen fest- gesetzt. Für den nördlichen Planbereich ist die Lärmproblema tik aufgrund des Bahnbetriebs in einem nachfolgenden Bebauungsplanve rfahren, alternativ Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 3. Forderung von ProBahn: Führung der NBS - Haupttrasse durch den Hauptbahnhof Darmstadt. Alle drei Trassenalternativen wurden in der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe 4 / Abschnitt Darmstadt am 16.03.2017 in Weiterstadt vo rgestellt. Die Arbeits- gruppen wurden im Zuge des Beteiligungsforums des P rojektes NBS RMRN eingerichtet. Die Präsentationen zur Arbeitsgruppe 4 können im Internet unter http://www.rmrn.de/arbeitsgruppen eingesehen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der da raus resultierende Bebauungsplan haben negative Auswirkungen auf die B aukosten aller drei Trassenalternativen in Zusammenhang mit den erforde rlichen Lärm- schutzmaßnahmen, weil die betroffene Fläche direkt neben den NBS- Trassenalternativen liegt. (Bahntrassen: violette F lächen im Flächennut- zungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt). im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, zu klären. Da die Wohnnutzungen im südlichen Planbereich (vorh abenbezogener Bebauungsplan W 61) angesiedelt werden und der nörd liche Planbereich eher gewerblich geprägt sein wird, ist dies möglich. Die Konfliktbewältigung erfolgt auf Ebene des Bebau ungsplanverfahrens mit entsprechenden Lärmschutzfestsetzungen und weiteren Regelungen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauung splan W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner Allee -. Erhöhte Baukosten für den Streckenausbau entstehen daher nicht. Ein hierfür angefertigtes Schallgutachten weist dieses nach. Die zusätzlichen Immissionen der Neubaustrecke wurd en im Schallgutach- ten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 berück sichtigt. Die Er- gebnisse des Immissionsgutachtens wurden in den Umw eltbericht zur Flä- chennutzungsplanänderung aufgenommen. 1.5 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.05.2017: Die vorliegenden Planungen betreffen bisher als „ge werbliche Bauflächen" festgesetzte Bereiche im Darmstädter Westen, auf denen sich u .a. die Mer- cedes-Niederlassung befindet. Künftig soll dort ein e Mischnutzung mit ho- hem Wohnanteil als „gemischte Baufläche" erfolgen. Angesichts der Knappheit von ausreichenden und bezahlbaren Wohnrau mflächen auf- grund des anhaltenden Bevölkerungszuzugs Ins Rhein- Main-Gebiet und in die Wissenschaftsstadt Darmstadt können die vorlieg enden Planungen zur Umwandlung nachvollzogen werden. Der erneute ersatzlose Wegfall von gewerblichen Bes tandsflächen wird allerdings sehr kritisch gesehen . Es ist zu bedenken, dass der zu beobach- tende Bevölkerungszuzug in die Region vor allem dad urch getrieben ist, dass die Menschen hier Beschäftigung und Arbeitsplä tze vorfinden. Dafür werden auch Flächenreserven benötigt. Dies darf die Stadtplanung nicht Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken wurden nicht geteilt. Die Planung sieht eine gemischte Nutzung vor, gewer bliche Flächen fallen somit nicht vollständig weg. Durch die beabsichtigt e Ausweisung gemisch- ter Bauflächen in angemessener und ausgleichender W eise werden die Belange der Vorhaltung von gewerblichen sowie Wohnb auflächen soweit als möglich gleichermaßen berücksichtigt. In der innerstädtischen, integrierten und verkehrlich sehr gut erschlossenen Lage, strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von dringend benötigten Wohnbauflächen an. In diesem Ko ntext ist zu erwäh- nen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt rd. 130. 000 Erwerbstätige bei einer Einwohnerzahl von aktuell rd. 160.000 vorweis en kann. In Folge pen- Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: vernachlässigen, zumal die in Darmstadt zur Verfügu ng stehenden Reser- ven, bspw. aus den Konversionsflächen, größtenteils bereits verplant sind. Um Berücksichtigung der angeführten Argumente im we iteren Verfahren wird gebeten. deln rd. 2/3 aller in Darmstadt Erwerbstätigen nach Darmstadt rein. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Fl ächennutzungsplan derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflächen vorhä lt, jedoch keine un- bebauten Wohnbauflächen enthält. 1.6 Bundesamt für Infrastruktur; Umweltschutz und Diens tleistungen der Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 03.05.2017: Die Bundeswehr gibt bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab: Das Plangebiet befindet sich einem Interessengebiet zum Schutz von Funkanwendungen der Bundeswehr sowie in der Lärmsch utzzone „1.500 m“ der Starkenburg-Kaserne in Darmstadt. Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht entnommen werden. Auf Grund der vorgesehenen Art der bauliche n Nutzung wird da- von ausgegangen, dass bauliche Anlagen -einschließl ich untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen dieser Einschätzung diese Höhe über schritten werden, sind der Bundeswehr die Planunterlagen vor Erteilun g einer Baugenehmi- gung zur Prüfung zuzuleiten. Einschränkungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren erhoben. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich u.a. auf den Bebauungsplanvorentw urf W 61 und weden dort behandelt. Daher erübrigt sich ein vertiefende s Eingehen auf die Stel- lungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung. Die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungspla n W 61 lassen eine Höhe der baulichen Anlagen von 30 m oder mehr nicht zu. Für den nördlichen Planbereich sind die maximalen Bauhöhen in einem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren, alternativ im Rahmen von Bau- genehmigungsverfahren zu klären. Die baulichen Anlagen unterschreiten eine Höhe von 30 m. 1.7 IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.05.2017: Anlass der vorliegenden Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen auf bisher als Gewerbegebiet genutztem Areal im Westen der Wissen- schaftsstadt Darmstadt. Um dieses Vorhaben planungsrechtlich umsetzen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstel- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Die zukünftige Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt. Die Planung sieht eine gemischte Nutzung vor, gewer bliche Flächen fallen somit nicht vollständig weg. Durch die beabsichtigt e Ausweisung gemisch- Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Art der Nutzung soll den Grundzügen eines Mischgebietes entsprechen, wobei die Wohnnutzung überwiegen würde. Die Wohnbedarfszahlen von Darmstadt sind der IHK be kannt und es ist eine große städtebauliche Herausforderung, diesem B edarf auch nur an- satzweise gerecht werden zu wollen. Jedoch kann es nicht der richtige Weg sein, prädestinierte Gewerbeflächen in Wohnbaufläch en umzuwandeln . In Darmstadt besteht nach Ansicht der IHK nicht nur ein Mangel an Wohnbau- flächen, sondern auch an Gewerbeflächen. Gerade die ses Plangebiet sieht die IHK aus folgenden Gründen als besonders schütze nswert und geeignet für eine gewerbliche Nutzung : Die Lage am westlichen Stadteingang mit der Nähe zu den Autobahnzu- bringern A 5 und A 67 sowie zum Hauptbahnhof sind w ichtige Standortfak- toren für Unternehmen. Vor allem da es ein großer K osten- und Zeitfaktor ist, wenn Unternehmen ihre Liefer- , Mitarbeiter- und Kundenverkehre nicht durch Darmstadt hindurchführen müssen. Es wird zu bedenken gegeben, dass Darmstadt keine Z uwachsflächen für Gewerbe hat. Die Konversionsflächen der Kelley-Barr acks/Nathan-Hale- Depot sind bereits größtenteils verplant. Der Planu ng sind keine Informati- onen zu Kompensationsflächen zu entnehmen, somit mu ss damit gerech- net werden, dass sie dauerhaft dem Gewerbe verloren gehen. Dies wird äußerst kritisch gesehen. Darmstadt wächst nicht nu r in der Einwohnerzahl sondern auch in der Unternehmenszahl. Die IHK forde rt daher eine strate- gische Gewerbeflächenplanung, damit für wachsende und ansiedlungswilli- ge Unternehmen auch kurzfristig Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden können. ter Bauflächen in angemessener und ausgleichender W eise werden die Belange der Vorhaltung von gewerblichen sowie Wohnb auflächen soweit als möglich gleichermaßen berücksichtigt. In der innerstädtischen, integrierten und verkehrlich sehr gut erschlossenen Lage, strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von dringend benötigten Wohnflächen an. In diesem Konte xt ist zu erwähnen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt rd. 130.000 Erwerbstätige bei einer Einwohnerzahl von aktuell rd. 160.000 vorweisen kan n. In Folge pendeln rd. 2/3 aller in Darmstadt Erwerbstätigen nach Darmstadt ein. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Fl ächennutzungsplan derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflächen vorhä lt, jedoch keine un- bebauten Wohnbauflächen enthält. Es bestehen jedoch nicht nur Bedenken gegenüber dem Verlust von Ge- werbeflächen, sondern die Planung wird auch als nic ht an die Regionalpla- nung angepasst angesehen. In der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsp lans fehlt der Be- zug zum Regionalplan. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind B auleitpläne an die Ziele des Regionalplans anzupassen. Speziell bei vo rliegender Planung befürchtet die IHK raumbedeutsame Auswirkungen. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von 5,6 ha auf und ist im Regiona lplan Südhessen als Der Hinweis, dass für die Planung gemischter Bauflä chen für dieses Plan- gebiet die Zulassung einer Abweichung von entgegens tehenden regional- planerischen Zielvorgaben erforderlich ist, wurde zur Kenntnis genommen. Ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Region alplanes im Sinne des § 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) wurde am 15.09.2017 beim Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanu ngsbehörde einge- reicht. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläch e des im Plangebiet liegenden „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ sow ie die südlich an- Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" ausgewiesen. Die Vorranggebiete sind im Bestand zu erhalten und ggf. aufzuwerten (Z 3.4.2-1). In den Vor- ranggebieten hat die Industrie- und Gewerbeentwickl ung Vorrang gegen- über anderen Raumnutzungsansprüchen (Z3.4.2-5). Auf grund der Größe des Plangebiets kann eine Veränderung der Nutzungsa rt raumbedeutsame Auswirkungen haben. Dies sollte einer eingehenden P rüfung unterzogen werden und bedarf·aus Sicht der IHK eines Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan. grenzenden Flächen des Geltungsbereiches der derzei t im Verfahren be- findlichen 10. Flächennutzungsplanänderung (Teilber eich 10.1) als Fläche für ein „Vorranggebiet Siedlung“ auszuweisen. Die b etreffende Gesamtflä- che hat eine Größe von rund 8 ha. Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen v om 15.12.2017 und mit Bescheid vom 04.01.2018 des Regierungspräsi diums Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde wurde die Abweichun g von den Zielen Z3.4.1-3 und Z3.4.2-5 des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flä- chennutzungsplans 2010, also die Ausweisung einer S iedlungsfläche im Geltungsbereich der 10. und 13. Flächennutzungsplan änderung, zugelas- sen. Zuerst muss eine strategische Gewerbeflächenplanung erfolgen, bevor die Planflächen ersatzlos für Gewerbe- und Industrie ve rloren gehen. Der ge- eignete Prozess ist mit dem Masterplan 2030 bereits angestoßen, gerne unterstützt die IHK die Wissenschaftsstadt Darmstadt hierbei. Der Anregung wurde teilweise gefolgt. Das Thema Gewerbeflächen wird in den Bebauungsplanunterlagen und der Begründung zum Flächennutzungsplan ergänzt. Eine Au sweisung als Mischgebietsfläche wird unabhängig von der strategi schen und gesamt- städtischen Auseinandersetzung mit Gewerbeflächen, u.a. im angespro- chenen Masterplanprozess, als sinnvoll und notwendig erachtet. 1.8 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 03.05.2017: Der Bebauungsplan dient dazu, eine bislang gewerbli ch genutzte Fläche als Mischgebiet auszuweisen und sie städtebaulich sinnvoll zu entwickeln. Das Plangebiet ist von den DB-Flächen durch den "Pfalzweg" getrennt. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die bestehenden D B-Anlagen sind der- zeit keine grundsätzlichen Probleme erkennbar. Allerdings sind Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf die derzeit laufenden Planungen der Neubaustrec ke Rhein-Main / Rhein-Neckar der DB Netz AG zu erwarten, so dass de m Bebauungsplan bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans nicht zugestimmt werden kann. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt. Die geplante NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar wird nac h neuesten Erkennt- nissen westlich zur bestehenden Bahntrasse (im Trog) verlaufen. Die Flächennutzungsplanänderung östlich des Pfalzwe gs und der beste- henden Bahntrasse betrifft vor allem den südlichen Planbereich, da dort mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 ein konkre tes Wohnbau- Wissenschaftsstadt Darmstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplans 18.01.2018 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht d ie DB Netz AG zur Zeit Trassenalternativen für die Neubaustrecke, die folg ende Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Bundesrepublik Deutschland sowie von ProBahn berücksichtigen: 1. Forderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt: Anbindung des Hbf. Darmstadts an die NBS-Haupttrasse für den Personen- fernverkehr. Hierzu hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst eine Machbarkeitsstu- die erstellen lassen und der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. 2. Forderung des Bundes im Zuge des Bundesschienenw egeausbaugeset- zes (Bundesverkehrswegeplan): Anbindung der Bestandsstrecken an die NBS-Haupttras se für den Schie- nengüterverkehr. Hier: Alternative 4: Südanbindung Darmstadt 3. Forderung von ProBahn: Führung der NBS - Haupttrasse durch den Hauptbahnhof Darmstadt. Alle drei Trassenalternativen wurden in der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe 4 / Abschnitt Darmstadt am 16.03.2017 in Weiterstadt vo rgestellt. Die Arbeits- gruppen wurden im Zuge des Beteiligungsforums des P rojektes NBS RMRN eingerichtet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der da raus resultierende Bebauungsplan haben negative Auswirkungen auf die B aukosten aller drei Trassenalternativen in Zusammenhang mit den erforde rlichen Lärm- schutzmaßnahmen, weil die betroffene Fläche direkt neben den NBS- Trassenalternativen liegt. projekt geplant ist, hingegen der nördliche Planber eich weiterhin von der Mercedes Benz Niederlassung Darmstadt gewerblich genutzt wird. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplanverfah- rens W 61 wurde ein Immissionsgutachten erstellt. D ie Ergebnisse wurden im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung be rücksichtigt. Kon- krete Festsetzungen wurden im Entwurf des vorhabenb ezogenen Bebau- ungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner All ee - getroffen. Es wur- den bzgl. des Bahnlärms passive und aktive Lärmschu tzmaßnahmen fest- gesetzt. Für den nördlichen Planbereich ist die Lärmproblema tik aufgrund des Bahnbetriebs in einem nachfolgenden Bebauungsplanve rfahren, alternativ im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, zu klären. Da die Wohnnutzungen im südlichen Planbereich (vorh abenbezogener Bebauungsplan W 61) angesiedelt werden und der nörd liche Planbereich eher gewerblich geprägt sein wird, ist dies möglich. Die Konfliktbewältigung erfolgt auf Ebene des Bebau ungsplanverfahrens mit entsprechenden Lärmschutzfestsetzungen und weiteren Regelungen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauung splan W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner Allee -. Erhöhte Baukosten für den Streckenausbau entstehen daher nicht. Ein hierfür angefertigtes Schallgutachten weist dieses nach. Die zusätzlichen Immissionen der Neubaustrecke wurd en im Schallgutach- ten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 berück sichtigt. Die Er- gebnisse des Immissionsgutachtens wurden in den Umw eltbericht zur Flä- chennutzungsplanänderung aufgenommen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Rheinstraße
- Berliner Allee 9
- Eschollbrücker Straße
- Haardtring
- Pfalzweg 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0024
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00