AKSVM/0002/2024
Verlängerung der Amtszeit der Kommunalen Seniorenvertretung Münster
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AKSVM-0002-2024
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Amt für Bürger- und Ratsservice AKSVM/0002/2024
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat
An
den Rat der Stadt Münster und
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat nach § 6a Haupt-
satzung der Stadt Münster
1) Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird abwei-
chend von der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommu-
nalen Seniorenvertretung Münster testweise um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 verlängert.
Die nächste Wahl wird erst im Jahr 2026 durchgeführt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszu-
werten und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlän-
gerung der Amtszeit im ersten Quartal 2026 vorzulegen.
Begründung:
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) wurde letztmalig am 22.09.2022 durch
die Delegierten des „Runden Tisch – Seniorinnen und Senioren in Münster“ nach der Wahl-
ordnung gewählt. Die Amtszeit der KSVM beträgt drei Jahre (§ 6 Abs. 1 S. 1 Wahlordnung)
und endet am 30.11.2025. Im Herbst 2025 wäre danach erneut zu wählen. Der genaue Wahl-
termin ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung).
In Nordrhein-Westfalen werden im Herbst 2025 die kommunalen Vertretungen gewählt. So
werden in Münster der Oberbürgermeister, der Rat, die Bezirksvertretungen und der Integra-
tionsrat neu gewählt. In Wahlzeiten ist generell eine hohe Arbeitsbelastung der Verwaltung zu
erwarten, so dass durch eine Verschiebung der Wahl der KSVM zusätzliche Arbeit vermieden
werden könnte.
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Die KSVM versteht sich als ein überparteiliches und konfessionsunabhängiges Gremium, das
es sich zur Aufgabe gemacht hat, die politischen Interessen der älter werdenden Gesellschaft
in Politik und Verwaltung zu vertreten und damit das Leben in der Gesellschaft ihren Bedürf-
nissen anzupassen. Eine Wahl der KSVM im Jahr der Kommunalwahl könnte allerdings die
Vorbereitung der Wahl, die Platzierung von seniorenrelevanten Themen und insbesondere
das Interesse an dieser Wahl z. B. die Kandidatenfindung, die bereits bei der letzten Wahl
quantitativ schwer war, stark beeinträchtigen.
Die Mitglieder der KSVM haben zudem die Erfahrung gemacht, dass Projekte und Ideen in der
vorgegebenen dreijährigen Amtszeit häufig nur angestoßen und nicht, was wünschenswert
wäre, kontinuierlich bis zur Umsetzung begleitet und weiterentwickelt werden können. Anre-
gungen an den Rat oder die Bezirksvertretungen nach § 6a der Hauptsatzung können zwar
auf den Weg gebracht, die Entscheidungen darüber werden möglicherweise aber erst der
nachfolgenden KSVM bekannt gegeben.
Die Amtszeit der KSVM wurde im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausnahmsweise
um 1 Jahr verlängert (V/0380/2021). Alle Mitglieder haben damals ihre politische Arbeit, wenn
auch unter Einschränkungen durch die Pandemie, fortgesetzt und positive Erfahrungen ge-
sammelt.
Eine Nachfrage bei den aktuellen Mitgliedern der KSVM in der Sitzung am 18.03.2024 hat
ergeben, dass sich alle anwesenden Mitglieder (14) vorstellen konnten, auch bei einer Verlän-
gerung der Amtszeit bis 2026 weiterhin die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Müns-
ter zu vertreten.
In der Sitzung des „Runden Tisches – Seniorinnen und Senioren in Münster“ am 16.05.2024
haben sich alle Vertreterinnen und Vertreter der anwesenden Initiativen und Organisationen
zu einer testweisen Verlängerung der Amtszeit bis 2026 und einer regulären vierjährigen Amts-
zeit positiv geäußert.
Die verlängerte Amtszeit bis 2026 könnte gleichzeitig als „Testphase“ genutzt werden, um auf
Basis der gesammelten Erfahrungen zu prüfen, ob in der Wahlordnung zukünftig eine reguläre
Amtszeit von vier Jahren verankert wird.
gez.
Barbara Klein-Reid
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AKSVM/0002/2024
- Typ
- Anregungen der KSVM
- Datum
- 05.07.2024
- Erstellt
- 05.07.2024 17:05