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V/0157/2026

Entsendung von Vertretungen der Stadt Münster in die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 26.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 49

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3284 Zeichen

V/0157/2026 
V/0157/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entsendung von Vertretungen der Stadt Münster in die Mitgliederversammlung des Städtetages 
Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden für die aktuelle Wahlzeit 
entsandt: 
 
1.  1.   
2.   
 
2. 2.  1.   
2.   
 
3.  1.   
2.   
 
4.  1.   
2.   
 
5.  1.   
2.   
 
6.  1.   
2.   
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
27.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0157/2026 
7. 7.  1.   
2.   
 
 
 
Begründung: 
 
Die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet am 09. und 10. Juni 2026 in 
Oberhausen statt. 
 
Nach § 6 Abs. 2 a der Satzung kann die Stadt Münster als Mitgliedsstadt mit der Größenordnung von 
200.000 bis 400.000 Einwohnern 7 stimmberechtigte Delegierte entsenden.  
 
Der Städtetag NRW empfiehlt in seiner Mitteilung vom 05.12.2025 bereits zu Beginn der Wahlperiode 
Delegierte sowie Stellvertretungen für die gesamte Wahlperiode zu benennen. Die Mitgliederver-
sammlung findet regelmäßig alle zwei Jahre statt. Durch die Benennung für die gesamte Wahlperiode 
sei sichergestellt, dass die Stadt bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine be-
sondere Beschlussfassung oder Einberufung erforderlich ist. 
Der Ältestenrat hat dieses Thema am 11.02.2026 beraten und entschieden, der Empfehlung des 
Städtetages zu folgen und die Delegierten und Stellvertretungen für die komplette Wahlzeit zu ent-
senden. Es soll die Möglichkeit für die Fraktionen bestehen, auch mehrere Stellvertretungen zu ent-
senden. 
Es können neben den stimmberechtigten Delegierten auch Gäste entsandt werden. Eine Entsendung 
der Gäste erfolgt nicht durch Ratsbeschluss für die komplette Wahlzeit. Diese können individuell ge-
meldet werden. 
 
Der Städtetag NRW benötigt bis zum 27.03.2026 die Namen der Delegierten und Stellvertretungen. 
Eine Entscheidung muss daher in der Sitzung des Rates am 25.03.3026 erfolgen. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

25.03.2026 Rat
TOP 49 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0157/2026
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2026
Erstellt
26.02.2026 11:41