V/0157/2026
Entsendung von Vertretungen der Stadt Münster in die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage
3284 Zeichen
V/0157/2026 V/0157/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entsendung von Vertretungen der Stadt Münster in die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden für die aktuelle Wahlzeit entsandt: 1. 1. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 1. 2. 4. 1. 2. 5. 1. 2. 6. 1. 2. Amt für Bürger - und Ratsservice 27.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt -muenster.de - 2 - V/0157/2026 7. 7. 1. 2. Begründung: Die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet am 09. und 10. Juni 2026 in Oberhausen statt. Nach § 6 Abs. 2 a der Satzung kann die Stadt Münster als Mitgliedsstadt mit der Größenordnung von 200.000 bis 400.000 Einwohnern 7 stimmberechtigte Delegierte entsenden. Der Städtetag NRW empfiehlt in seiner Mitteilung vom 05.12.2025 bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte sowie Stellvertretungen für die gesamte Wahlperiode zu benennen. Die Mitgliederver- sammlung findet regelmäßig alle zwei Jahre statt. Durch die Benennung für die gesamte Wahlperiode sei sichergestellt, dass die Stadt bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine be- sondere Beschlussfassung oder Einberufung erforderlich ist. Der Ältestenrat hat dieses Thema am 11.02.2026 beraten und entschieden, der Empfehlung des Städtetages zu folgen und die Delegierten und Stellvertretungen für die komplette Wahlzeit zu ent- senden. Es soll die Möglichkeit für die Fraktionen bestehen, auch mehrere Stellvertretungen zu ent- senden. Es können neben den stimmberechtigten Delegierten auch Gäste entsandt werden. Eine Entsendung der Gäste erfolgt nicht durch Ratsbeschluss für die komplette Wahlzeit. Diese können individuell ge- meldet werden. Der Städtetag NRW benötigt bis zum 27.03.2026 die Namen der Delegierten und Stellvertretungen. Eine Entscheidung muss daher in der Sitzung des Rates am 25.03.3026 erfolgen. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0157/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 11:41