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2025/0334

Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für die Kommunalwahlen in Darmstadt am 15. März 2026

Magistratsvorlage 10.12.2025

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2025/0334

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2025/0334

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.12.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0334 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für die Kommunalwahlen in Darmstadt 
am 15. März 2026  
 
Vorlage vom: 10.12.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die folgende Bestellung des 
Herrn Oberbürgermeister Hanno Benz zum Gemeindewahlleiter auf dessen Wunsch für die 
Kommunalwahlen 2026 widerrufen: 
 
1. Beschluss vom 22.11.2023 (Vorlage 2023/0369) für Widerruf und Bestellung von 
Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt 
 
Abweichend vom o. g. Beschluss wird Herr Ltd. Magistratsdirektor, Roland Ohlemüller, 
ausschließlich für die Kommunalwahlen 2026 als besonderer Gemeindewahlleiter bestellt. Als 
stellvertretende besondere Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahlen 2026 wird die 
Abteilungsleitung der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Frau Elena Pfeiffer, bestellt.

- 2 - 
Gemeindewahlleiter für zukünftige Kommunalwahlen (nach 2026), Europawahlen, 
Landtagswahlen und Bundestagswahlen bleibt gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen 
Kommunalwahlgesetzes (KWG) der Oberbürgermeister, Herr Hanno Benz.  
 
Die oben genannte Bestellung von Herrn Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller als beson-
derer Gemeindewahlleiter bleibt für zukünftige Oberbürgermeisterwahlen sowie für die Wahlen 
der Interessenvertretung älterer Menschen und die Bestellung zum besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiter für Kommunalwahlen, Europawahlen, Landtagswahlen 
und Bundestagswahlen bestehen, es sei denn, es treten hierzu Gesetzesänderungen ein oder es 
ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgrund der gleichzeitigen Ausführung mehrerer Ämter.  
 
Die Bestellung der Abteilungsleitung der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Frau Elena 
Pfeiffer, zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für zukünftige 
Oberbürgermeisterwahlen und Wahlen der Interessenvertretung älterer Menschen bleibt 
ebenfalls unberührt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2025: 
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon 
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen 
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.  
 
Auf Wunsch des Oberbürgermeisters soll ausschließlich für die Kommunalwahlen 2026 ein 
besonderer Wahlleiter sowie ein besonderer stellvertretender Wahlleiter bestellt werden . 
 
Die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend aufgeführt. 
 
Verantwortlichkeiten: 
 
  
(besonderer) Wahlleiter 
(besonderer) stell- 
vertretender Wahlleiter 
 
Kommunalwahlen 2026 
einschließlich Ortsbeiratswahl 
Wixhausen und 
Ausländerbeiratswahl 
Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller Elena Pfeiffer  
Kommunalwahlen nach 2026 
einschließlich Ortsbeiratswahl 
Wixhausen und 
Ausländerbeiratswahl 
Oberbürgermeister  
Hanno Benz 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller Elena Pfeiffer 
Wahl der 
Interessenvertretung für 
ältere Menschen 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller Elena Pfeiffer 
Europawahl 
Bundestagswahl 
Landtagswahl 
Oberbürgermeister  
Hanno Benz 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
 
 
Dezernat I  Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0334
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.12.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00