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0811/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0131/2025) betreffend "Hochwasserschutz in Dünnwald"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 10.2.13

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6811 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2025 
 0811/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0131/2025) 
betreffend "Hochwasserschutz in Dünnwald"  
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass das HRB Diepeschrath zukünftig bei ei-
nem Füllstand von 58mNN verbindlich geschlossen wird und geschlossen 
bleibt, so dass ein Überlaufen zu 100 % ausgeschlossen für die Zukunft wird? 
 
2. Stimmt es, dass das Bachsystem Mutzbaches/Handbaches/Weidenbaches 
nicht in das HRB Diepeschrath abfließen kann und wenn ja, warum nicht und 
welche Einleitungen (Anzahl und Größenordnung in cbm) werden in das Bach-
system Mutzbaches/Handbaches/Weidenbaches auf Bergisch Gladbacher 
Grund und Boden vorgenommen und wie groß ist das Einzugsgebiet des ge-
samten Bachsystems?  
 
3. Würde es bedeuten, dass das Wasser, dass an der Diepeschrather Mühle/Kat-
terbachstr. aus mehreren Bächen zusammenfließt, derzeit immer ungebremst 
und ohne genutzten Retentionsraum den Trichter runter nach Köln Dünn-
wald/Höhenhaus fließt und was bedeutet dies für den Unterlieger Dünnwald-
Höhenhaus? 
 
4. Wenn das aktuell in Auftrag gegebene Gutachten durch die Firma Hydrotech 
voraussichtlich im Dezember fertig erstellt und ausgewertet ist, sind dann noch 
irgendwelche Aspekte/Fragen offen und müssten per weiterem Gutachten er-
neut beauftragt werden, oder haben die Handelnden durch die bisherigen und 
das ausstehende Gutachten einen vollumfänglichen und abschließenden Blick 
auf die Situation auf die Ereignisse vom 14.7.21 und welche Maßnahmen sind 
bereits jetzt konkret geplant und könne kurz/mittelfristig umgesetzt werden?  
 
5. Welche Wechsel-/Rückwirkung hat das Verschließen des HRB Diepeschrath 
auf mögliche Überschwemmungen beim Oberlieger in Bergisch-Gladbach und 
welche Maßnahmen muss der Oberlieger ergreifen, um diese Wechsel-/Rück-
wirkung durch das Verschließen des HRB Diepeschrath abzumildern bzw. in

2 
 
Gänze zu vermeiden? 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu Frage 1: 
Die Betriebsvorschrift des HRB Diepeschrath wurde vom Zweckverband rechtsrheini-
scher Kölner Randkanal so angepasst, dass ab einem Beckenfüllstand von 58 m NHN 
kein Zulauf aus dem Randkanal in das Becken mehr erfolgt. 
Kommt es bei einem Extremereignis jedoch zu weiteren Regenfällen oder einem Ab-
schlag aus dem ehemaligen Handbachverlauf in das Becken, kann ein Überlaufen nie 
zu 100 % ausgeschlossen werden. 
 
Zu Frage 2: 
Die zwischen Mutzbach und HRB verlaufende Straße Diepeschrather Weg liegt auf 
ca. 58,30 m NHN. Die westlich die Mutzbachaue kreuzende Katterbachstraße liegt un-
terhalb dieses Höhenniveaus auf etwa 58 m NHN. Kommt es zu Ausuferungen des 
Mutzbachs fließt das Wasser dementsprechend über die Katterbachstraße hinweg 
durch die Mutzbachaue in Richtung Dünnwald. Das Einzugsgebiet des Mutzbachs bis 
zur Katterbachstraße beträgt etwa 730 ha bzw. 7,3 km2. Der Mutzbach gehört zum 
Wuppereinzugsgebiet, die Unterhaltungs- und Ausbaupflicht liegt beim Wupperver-
band. Einleitungen in den Mutzbach werden von der unteren Wasserbehörde des 
Rheinisch Bergischen Kreises unter Beteiligung des Wupperverbandes geprüft und 
freigegeben. Informationen über die Einleitungen liegen uns leider nicht vor. Die An-
frage haben wir an die untere Wasserbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises wei-
tergeleitet. 
 
Zu Frage 3: 
Derzeit gibt es keine Retentionsflächen in der ursprünglichen Mutzbachaue unterhalb 
der Katterbachstraße. Die StEB Köln befinden sich derzeit in Abstimmung mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
zur Schaffung von Rückhalteflächen im Bereich des Wildparks Dünnwald. 
 
Zu Frage 4: 
Nach aktueller Auskunft des beauftragten Büros verzögert sich die Erstellung des vom 
Zweckverband beauftragten Modells für das Gesamteinzugsgebiet des rechtsrheini-
schen Kölner Randkanals bis ins 2. Quartal 2025. Auf Basis dieses Modells können 
dann die Auswirkungen von Retentionsflächen sowie Zu- und Abflüssen auf den Ab-
fluss im Randkanal geprüft werden und weitere Maßnahmen geplant werden. 
Folgenden Maßnahmen wurden bisher von den jeweils zuständigen Akteuren umge-
setzt bzw. befinden sich in der Planung: 
Die StEB Köln und der Zweckverband rechtsrheinischer Kölner Randkanal stehen seit 
2021 in regelmäßigem Austausch mit der Bürgerinitiative (BI) Hochwasser Dünn-
wald/Höhenhaus. Im Rahmen dieses konstruktiven Austauschs wurden Bürgerveran-
staltungen und auch individuelle Beratungen zur Eigenvorsorge durchgeführt. Die 
StEB Köln hat ein hydraulisches Modell für die Mutzbachaue und Dünnwald erstellt 
und damit – im Austausch mit der BI – Konzepte für Rückhaltemaßnahmen im Wild-
park Dünnwald entwickelt. Diese sind mit den beteiligten städtischen Ämtern und den 
zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt worden und sind in der Planung zur Um-
setzung. Die Umsetzung ist noch in 2025 vorgesehen. Der Zweckverband hat 
Schächte des Randkanals im Bereich tiefliegender Bebauung (Haus Haan) druckdicht

3 
 
umgebaut. Dieser Bereich war beim Starkregenereignis im Juli 2021 von Überflutun-
gen aus dem rechtsrheinischen Kölner Randkanal betroffenen. Darüber hinaus hat der 
Zweckverband die hydraulische Leistungsfähigkeit des Randkanals durch ein Fach-
büro prüfen lassen. 
Der Wupperverband hat kleinere Maßnahmen zur Erhöhung des Retentionspotenzials 
des Mutzbachs umgesetzt und Teile des südlichen Ufers zur Reduzierung der Ausufe-
rungshäufigkeit erhöht.  
Zur Bewertung von übergeordneten Maßnahmen im Einzugsgebiet des Randkanals 
wurde ein runder Tisch zum Thema Hochwasservorsorge Dünnwald mit den Beteilig-
ten StEB Köln, Wupperverband, Bergisch Gladbach und dem Zweckverband initiiert 
und ein Niederschlags-Abfluss-Modell für das Gesamteinzugsgebiet des Randkanals 
beauftragt. Nach Fertigstellung sollen dann auf Basis dieses Modells weitere Rückhal-
temöglichkeiten in Bergisch Gladbach und Köln identifiziert werden. 
 
Zu Frage 5: 
Die maximale Einstauhöhe des HRB Diepeschrath liegt bei 58 m NHN. Die Einlass-
punkte beim Oberlieger in Bergisch Gladbach liegen alle mehrere Meter darüber. 
Trotzdem kann bei einem Verschluss des HRB Diepeschrath ein Rückstau bis in die 
Einlassstellen der oberliegenden Gewässer in den Randkanal nicht vollständig ausge-
schlossen werden. Grundsätzlich kann es an diesen Einlaufstellen auch zu einer 
Überlastung der Einlassbauwerke kommen, wenn mehr Wasser zufließt als der Rand-
kanal aufnehmen kann.  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0811/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.06.2025
Erstellt
17.03.2025 08:34