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2021/0277

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständig- keitsbereich des Schulamtes und teilweise Aussetzung der Elternentgelte (11.01.2021 bis 14.05.2021)

Magistratsvorlage 04.10.2021

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2021/0277

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2021/0277

3955 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.10.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0277 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-12 und 2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH  
Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständig - 
keitsbereich des Schulamtes und teilweise Aussetzung der Elternentgelte 
(11.01.2021 bis 14.05.2021)  
 
Vorlage vom: 04.10.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat bewilligt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 276.500,13 Euro  
und stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den 
Nachmittag auf grund der Corona-Krise und der teilweisen Aussetzung der Elternentgelte für den 
Zeitraum 11.01.2021 bis 14.05.2021  zu. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2021 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische Landesregie -
rung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt.  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat te im Jahr 2020  bereits mehrfach 
Beschlüsse gefasst , die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der 
Schulkindbetreuung und des Paktes für den Nachmittag durch die Wissenschaftssta dt 
Darmstadt zu übernehmen und d iese den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht 
(08.04.2020 [MV 2020/0098 ]; 13.05.2020 [MV 2020/0127 ] und 08.06.2020 [MV 
2020/0168]). 
 
Auch im Jahr 2021 führte die pandemische Lage zur Situation, dass vom 11.01.2021 bis 
14.05.2021 weder der Schulbetrieb noch die genannten Betreuungssysteme regulär ihre 
Arbeit aufnehmen konnten.  
 
Bedingt durch die im genannten Zeitraum teilweise wieder geöffneten Schulen fanden auch 
wieder die Angebote der Schulkindbetreuung, des Profils 1  für ganztägig arbeitende Schulen 
und im Pakt für den Nachmittag im Rahmen der personellen und räumlichen Ressourcen 
statt. 
 
Da die konstanten Gruppen, in denen am Vormittag unterrichtet wurde, am Nachmittag 
jedoch nicht aufrecht erhalten werden konnten, g alten für die Betreuungsangebote die 
allgemeinen Regelungen zum Mindestabstand und zur Gruppengröße. Da her konnten die 
Betreuungsangebote nicht im Sinne des Regelbetriebes stattfinden und die Betreuung konnte  
im genannten Zeitraum seitens der Eltern nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen  
werden. 
 
Die Kostenbeiträge der Eltern zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung 
und des Paktes für den Nachmittag k onnten daher von den Trägern nicht in vollem Umfang 
eingezogen werden, sondern nur im Rahmen der tatsächlichen Inanspruchnahme der 
Angebote. 
 
Die Kostenbeiträge der Eltern zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung 
und des Paktes für den Nachmittag werden daher für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis 
14.05.2021 durch die Wissensc haftsstadt Darmstadt ganz oder teilweise übernommen und 
den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht, sofern die Eltern auf die Inanspruchnahme 
des Betreuungsplatzes (ganz oder teilweise) verzichtet haben. Insgesamt sind hierfür Mittel 
in Höhe von 276.50 0,13 Euro erforderlich.  
 
Darmstadt, 04.10.2021 
 
Dezernat V    Dezernat IV     
 
 
 
 
Holger Klötzner    André Schellenberg     
Stadtrat    Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0277
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.10.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00