2021/0277
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständig- keitsbereich des Schulamtes und teilweise Aussetzung der Elternentgelte (11.01.2021 bis 14.05.2021)
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2021/0277
3955 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.10.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0277
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-12 und 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH
Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständig -
keitsbereich des Schulamtes und teilweise Aussetzung der Elternentgelte
(11.01.2021 bis 14.05.2021)
Vorlage vom: 04.10.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat bewilligt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 276.500,13 Euro
und stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den
Nachmittag auf grund der Corona-Krise und der teilweisen Aussetzung der Elternentgelte für den
Zeitraum 11.01.2021 bis 14.05.2021 zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2021
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische Landesregie -
rung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat te im Jahr 2020 bereits mehrfach
Beschlüsse gefasst , die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der
Schulkindbetreuung und des Paktes für den Nachmittag durch die Wissenschaftssta dt
Darmstadt zu übernehmen und d iese den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht
(08.04.2020 [MV 2020/0098 ]; 13.05.2020 [MV 2020/0127 ] und 08.06.2020 [MV
2020/0168]).
Auch im Jahr 2021 führte die pandemische Lage zur Situation, dass vom 11.01.2021 bis
14.05.2021 weder der Schulbetrieb noch die genannten Betreuungssysteme regulär ihre
Arbeit aufnehmen konnten.
Bedingt durch die im genannten Zeitraum teilweise wieder geöffneten Schulen fanden auch
wieder die Angebote der Schulkindbetreuung, des Profils 1 für ganztägig arbeitende Schulen
und im Pakt für den Nachmittag im Rahmen der personellen und räumlichen Ressourcen
statt.
Da die konstanten Gruppen, in denen am Vormittag unterrichtet wurde, am Nachmittag
jedoch nicht aufrecht erhalten werden konnten, g alten für die Betreuungsangebote die
allgemeinen Regelungen zum Mindestabstand und zur Gruppengröße. Da her konnten die
Betreuungsangebote nicht im Sinne des Regelbetriebes stattfinden und die Betreuung konnte
im genannten Zeitraum seitens der Eltern nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen
werden.
Die Kostenbeiträge der Eltern zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung
und des Paktes für den Nachmittag k onnten daher von den Trägern nicht in vollem Umfang
eingezogen werden, sondern nur im Rahmen der tatsächlichen Inanspruchnahme der
Angebote.
Die Kostenbeiträge der Eltern zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung
und des Paktes für den Nachmittag werden daher für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis
14.05.2021 durch die Wissensc haftsstadt Darmstadt ganz oder teilweise übernommen und
den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht, sofern die Eltern auf die Inanspruchnahme
des Betreuungsplatzes (ganz oder teilweise) verzichtet haben. Insgesamt sind hierfür Mittel
in Höhe von 276.50 0,13 Euro erforderlich.
Darmstadt, 04.10.2021
Dezernat V Dezernat IV
Holger Klötzner André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0277
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00