2622/2023
Kulturförderabgabe – Zusätzliche Veranlagungen
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Mitteilung Ausschuss
4369 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 01.09.2023 2622/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.09.2023 Rechnungsprüfungsausschuss 05.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Wirtschaftsausschuss 14.09.2023 Kulturförderabgabe – Zusätzliche Veranlagungen Bemühungen der Verwaltung um zusätzliche Informationen zu abgabepflichtigen Be- trieben erfolgreich Der Stadt Köln ist es gelungen, umfangreiche Auskünfte über Einnahmen aus Beherber- gungsleistungen eines weltweit agierenden Onlinevermittlungsportals zu erhalten. Vorausge- gangen waren langjährige, vergebliche Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Online-Betreiber, die erforderlichen Daten zu erhalten. Die Verhandlungen der Verwaltung liefen parallel zu den Ermittlungen der Steuerfahndung Hamburg gegen das Vermittlungsportal für die Einkommensteuerveranlagung der Jahre 2012 bis 2014. Am 18.07.2023 erhielt die Verwaltung eine Datei mit 5.573 Datensätzen zu Übernachtungen in Köln im Veranlagungsjahr 2016. Die Datensätze umfassen, neben Namen und Adressen der Gastgeber, die Bruttoeinnahmen sowie die Anzahl der Übernachtungen. Derzeit laufen bereits weitere Ermittlungen und Anforderungen der entsprechenden Daten für die Jahre 2017 ff. Fallzahlen Mit 5.573 Datensätzen umfasst die Datei ein fünffaches der bei 21 bekannten und bereits über Steuererklärungen sowie umfangreiche Portalrecherchen und Datenanforderrungen veranlag- ten Beherbergungsstätten. Dabei ist aber davon auszugehen, dass es sich bei diesen Datensätzen eher um geringere Beherbergungsvolumina handelt. Auf Basis der Angaben zu den Bruttoeinnahmen der einzelnen Vermietenden wurden mögli- che zusätzliche Steuererträge (Kulturförderabgabe) überschlägig berechnet: Die Summe der in den Datensätzen aufgeführten Bruttoeinnahmen beträgt 12 Millionen Euro. Bei einem Steuersatz der Kulturförderabgabe von 5 % ergäbe sich ein maximales Steuerauf- 2 kommen von 600.000 Euro für 2016. In dem Betrag sind jedoch auch längerfristige Mietver- hältnisse, beispielsweise mit Studenten und Berufstätigen enthalten, die nicht der Kulturförder- abgabe unterliegen. Nach den Erfahrungen der Verwaltung betrifft das die Hälfte der vorlie- genden Fälle. Somit verbleibt ein Betrag von 300.000 Euro für Beherbergungen, die der Kul- turförderabgabe unterliegen könnten. Der Anteil dieser Beherbergungen setzt sich in der Regel aus 60 % touristischen und 40 % berufsbedingten Übernachtungen zusammen. Somit verbleiben 180.000 Euro, abzgl. der Fälle die bereits veranlagt wurden oder unter einer bestimmten Betragsgrenze liegen und damit kei- nen Steuerbescheid erhalten. Nach derzeitiger Datenbasis werden die zusätzlichen Erträge für das Steuerjahr 2016 somit etwa 140.000 Euro betragen können. Durchsetzung der Steueransprüche Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, Steuergerechtigkeit und dauerhafte zusätzli- che Erträge, sollen diese Steueransprüche durchgesetzt werden und wird sich die Verwaltung weiter dafür einsetzen, auch Daten für die Folgejahre zu erlangen. Anhand einer auf Stichproben basierten Schätzung ist auf Basis der derzeit übermittelten Da- ten mit 2.000 zusätzlichen Veranlagungen zur rechnen. Zusätzliches Informationsschreiben Der Steuerbescheid soll zusammen mit einem zusätzlichen Informationsschreiben versandt werden. Das Schreiben enthält Erläuterungen zur Kulturförderabgabe, über die Anmeldungs- und Erklärungspflicht, zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum, mit Hinweis auf die Bußgelder. sowie eine Aufforderung, die Erklärungen bzw. Anmeldungen für die Folgejahre nachzuholen. Das Informationsschreiben wird an alle in den Datensätzen enthaltenen Vermieter*innen aus der Datei versandt, das heißt auch solche, die keinen Steuerbescheid erhalten. Damit soll si- chergestellt werden, dass alle in den Datensätzen aufgeführten Vermieter*innen Kenntnis von der Steuererklärungs- bzw. Anmeldepflicht sowie der Wohnraumschutzsatzung erlangen. Et- waige Folgeansprüche, Forderungen oder Bußgeldbescheide können auf dieser Basis umge- setzt werden. Arbeitsschritte und Fristen Die Steuerbescheide werden ab Mitte September 2023 erstellt und versandt. Aufgrund der Festsetzungsverjährung (Steuerjahr 2016) sind diese Arbeiten bis Ende 2023 abzuschließen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2622/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2023
- Erstellt
- 15.08.2023 19:50