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Bürgereingabe gem. § 24 GO "Einrichtung einer Bewohnerparkzone in Köln-Zollstock" (AZ 02-1600-50/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1562/2017 vom 06.06.2017

Stand: Am 26.06.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1562/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO "Einrichtung einer Bewohnerparkzone in Köln-Zollstock" (AZ 02- 1600-50/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung für den Stadtbezirk Köln- Zollstock und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksver- tretung Rodenkirchen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beklagt die Parkraumsituation in Köln-Zollstock (s. Anlage). Die Parkraumsituation zwi- schen dem Höninger Weg, dem Zollstockgürtel, der Vorgebirgsstraße, dem Südfriedhof, der Born- heimer-, Badorfer-, Hürther- sowie der Brenningerstraße sieht er als problematisch an, da sie durch die Autovermietung Enterprise sowie durch Fahrzeuge anderer Firmen verschärft wird. Aufgrund der langen Parksuchzeit und der langen Wege zum Zielort bittet er zur Entschärfung der Parkraumsituation die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten für das von ihm ge- nannte Gebiet einzuführen. In der Vergangenheit wurde aufgrund eines Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen eine Parkraumuntersuchung für Zollstock durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse wurde der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen vorgeschlagen, ein Parkraumkonzept umzusetzen. Dies wurde von der Bezirks- vertretung Rodenkirchen mit Beschluss vom 28.07.2007 abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, lediglich im Hauptgeschäftsbereich des Höninger Weges eine Parkraumbewirtschaftung mit Park- scheinautomaten umzusetzen. Auf Grundlage der damaligen Erhebungen hält es die Verwaltung nach wie vor für sachgerecht, wenn ein Parkraumkonzept in Zollstock umgesetzt wird, soweit von der Bezirksvertretung Rodenkirchen ein Planungsbeschluss gefasst wird. Anlagen
  • Anlage 1 Eingabe Parkraumbewirtschaftung

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    Jan-Philipp Eiber Zollstockgürtel 17 50969 Köln Kö1n,10.03.2017 STADT KÖLN Frau Henriette Reker Oberbürgermeisterin Rathausplatz 5O657 Köln Anregungen und Beschwerden nach 5 24 und Einwohnerantrag 5 25 Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Frau Reker, mit diesem Schreiben nehme ich Bezug auf meinen Antrag aus dem Herbst des Jahres 2015, der leider bis heute unbeantwortet blieb. Mit diesem Schreiben beantrage ich die Einrichtung einer Bewohnerparkzone in Köln - Zollstock (Höninger Weg, Zollstockgürtel, Vorgebirgsstraße, Südfriedhof, Bornheimer Straße, Fischenicher Straße, Badorfer Straße, Hürther Straße sowie Breninger Straße und darin befindlichen Straßen) . Es wird immer schwieriger, vor allem ab 19 bzw. 20 Uhr einen Parkplatz zu finden. Autos parken vermehrt schon auf dem Bordstein. Teilweise fahre ich tO - 20 Minuten herum, bis ich dann doch noch einen Parkplatz finde. Zuletzt stand mein Auto 20 Minuten zu Fuß entfernt. Gleichzeitig schade ich damit der Umwelt. Die vorhandenen Parkplätze sind dann zusätzlich von der Autovermietung belegt. ln dem kleinen Stück zwischen Vorgebirgssüaße und Höninger Weg standen vor kurzem 5 normale Wagen und 4 Kastenwagen der Autovermietung Enterprise. Diese stellt aber in ganz Zollstock ihre Fahrzeuge ab. Dann stehen immer in der Vorgebirgsstraße Kastenwagen der Firma DHL. Eine genauere Begründung habe ich bereits mit meinem Schreiben aus dem Jahr 2015 geliefert. Grüßen & Mit freundlichen I \ h"{ü"\t \ Die Oberbürgermeisterin o2 Stadt Köln - Bürgeraml lnnenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Bürgeramt lnnenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretun- gen Bezirksrathaus lnnenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Herr Schmitz, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, f ebfax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de I nternet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus Herrn Jan-Philipp Eiber Zollstockgürtel17 50969 Köln lhr Schreiben 10.03.2017 Mein Zeichen 02-1600-162t15 lx I Kenntnisnahme lhre Eingaben - Sachstand Sehr geehrter Herr Eiber, I Dalum -l '-'/'/ 23.03.2017 '{- mit Schreiben vom 10.03.2017 haben Sie sich mit verschiedenen Eingaben zur Verkehrssi- tuation am Zollstockgürtel an Frau Oberbürgermeisterin Reker gewandt. Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Köln, einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung wer- den von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden bearbeitet. Daher wurden lhre Schreiben an mich zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Die von lhnen angesprochene Eingabe vom 28.11.2015, Aktenzeichen 02-1600-1 62115wur- de seinerzeit nach Eingang im Rahmen des in der Hauptsatzung vorgesehen Verfahrens in die Bearbeitung aufgenommen. Jedoch konnte die Eingangsbestätigung vom 1O.12.2015 nach Mitteilung des Postdienstleisters vom 1 1.12.2015 nicht zugestellt werden. Der darauf- hin mit der Zustellung beauftragte Bezirksordnungsdienst des Bürgeramtes Rodenkirchen konnte ebenfalls das Schreiben nicht zustellen und Sie auch unter der im Telefonbuch ver- merkten Telefonnummer nicht erreichen. Die Eingabe wurde daher nicht weiter bearbeitet und der Vorgang hier geschlossen. Aufgrund lhres jetzigen Schreibens wird die Bearbeitung, auch der neuen Eingaben, nun- mehr wieder aufgenommen und die zuständigen Fachämter mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, werde ich Sie über das weitere Ver- fahren informieren. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag Schmitz Die Amter und Dienststellen der Stadtverualtung finden Sie unter www,stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet lhnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Btirgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 1 1 5 oder 02211221-0

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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