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2023/0418

Lichtenbergschule - Profilschule Kulturelle Bildung - Zweckgebundene Verwendung von Landesmitteln

Magistratsvorlage 15.12.2023

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2283 Zeichen

Anlage 2 „Workflow“ 
zu „Vereinbarung zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm 
Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen 
Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender und 
schwerpunktbezogener Maßnahmen zwischen dem Land Hessen“ und dem Kreis. 
 
Ablauf der Anschaffung von Sachmitteln: 
1. Bestandserhebung durch die Schule. 
2. Bedarfsermittlung durch die Schule. 
3. Abstimmung der Schule mit HKM und Schulträger über 
Anschaffungsvorhaben.  
4. Orientierung am Markt / Angebotseinholung durch die Schule unter Beachtung 
der beschaffungs- und vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere 
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, ggf. Rücksprache mit / 
Unterstützung durch Schulträger. 
5. Schriftliche Antragstellung der Schule bei Schulträger und HKM mit 
Darstellung der Angebote. 
6. Prüfung und Entscheidung durch HKM und Schulträger (gemeinsame 
Abstimmung). 
7. Bei schriftlicher Zustimmung: Beschaffung durch Schulträger (Beauftragung 
der Arbeit / Bestellung der Ware). 
8. Überwachung der Bestellung durch Schulträger, ggf. Rückmeldung an das 
HKM bei Störungen des Ablaufs. 
9. Prüfung der ordnungsgemäßen Lieferung / Erfüllung der Arbeit durch 
Schulträger und schriftliche Rückmeldung an das HKM. 
 
Ablauf der Kostenerstattung nach erfolgreicher Lieferung: 
1. Der Schulträger reicht die sachlich und rechnerisch geprüften und beglichenen 
Rechnungen zur Erstattung der Aufwendungen über eKRW an das HKM zu 
den in der Vereinbarung unter § 3 genannten Terminen weiter. Diesen 
Rechnungen auf Kostenerstattungen sind die Rechnungen des Lieferanten 
beizufügen und durch den Schulträger an folgende Adresse zu senden:

HCC – Hessisches Competence Center 
– Zentrale Scan-Stelle – 
Buchungskreis 2300 Dienststelle 6400 Besteller: Herr Kauer 
65165 Wiesbaden 
 
2. Rückmeldung des Schulträgers an das HKM Referat I.7 über die 
Gesamtverausgabung der Mittel nach Abschluss des Haushaltsjahres zum 15. 
Februar des Folgejahres. 
 
Wichtige Hinweise:  
Keine Anschaffung vor Zustimmung der beiden Vertragspartner! 
Keine überjährige Verausgabung der Mittel zulässig! 
Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 
werden nach Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.

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3581 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.12.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 40 
IV 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0418 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
10 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 217010 
Kostenstelle:  040-018-2070 Investitionsnummer:  20040-1806 
Kostenträger:  2170-11 Sachkonto: 6063000 und 0890010  
 
Betreff: Lichtenbergschule - Profilschule Kulturelle Bildung - Zweckgebundene Verwendung 
von Landesmitteln  
 
Vorlage vom: 15.12.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zur Unterstützung im 
Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung der Lichtenbergsch ule zu. 
2. Sämtliche Folgekosten sind aus dem Schulbudget der Lichtenbergschule zu finanzieren.  
 
Anlagen: Vereinbarung Profilschulen Kulturelle Bildung  
Muster Zusatzvereinbarung  
Muster Workflow

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.12.2023 
 
 
Die Lichtenbergschule nimmt am Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle 
Bildung teil. 
 
Zur Unterstützung der Lichtenbergschule in der Durchführung und der zweckgebundenen 
Verwendung von Haushaltsmitteln (Sachmittel zur Beschaffung von langlebigen  
Sachausstattungsgegenständen aus dem Budget des Landes Hessen) ist eine Vereinbarung 
mit dem  Hessischen Kultusministerium abzuschließen.  
 
Gemäß § 2 Abs. 2 verpflichtet sich der Schulträger, die Landesmittel nur zur Beschaffung 
zusätzlicher zur Durchführu ng des Schulentwicklungsprogramms Profilschulen Kulturelle 
Bildung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen und diese unter Beachtung der 
vergaberechtlichen Bestimmungen zu beschaffen. Die Gegenstände gehen in das Vermögen 
des Schulträgers über. S ie sind von diesem zu inventarisieren und in seinem 
Rechnungswesen auszuweisen. Der Schulträger geht zudem die Verpflichtung ein, einen 
gleichwertigen Ersatz bei vorzeitigem Verlust zu beschaffen.  
 
Der Schulträger trägt daher sämtliche Folgekosten wie z. B . die laufenden Unterhalts - und 
Betriebskosten oder die Kosten von Reparaturen. Er hat die Einhaltung der arbeitsschutz -
rechtlichen Bestimmungen sowie die Gebrauchs - und Betriebssicherheit der Gegenstände   
sicherzustellen und erforderliche Versicherungen abzuschließen.  
Diese Folgekosten werden über das allgemeine Schulbudget finanziert, zusätzliche Kosten 
entstehen für den Schulträger nicht.  
 
 
Darmstadt, 15.12.2023 Kr  
 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
Holger Klötzner     André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

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7231 Zeichen

Vereinbarung 
 
zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm  
Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckgebun-
denen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender 
und schwerpunktbezogener Maßnahmen 
 
zwischen dem 
 
Land Hessen 
vertreten durch den 
Hessischen Kultusminister 
dieser vertreten durch den Leiter der Abteilung Z 
im Hessischen Kultusministerium, Herrn Tobias Petry 
Luisenplatz 10 
65185 Wiesbaden 
 
im Folgenden „das Land“ genannt 
 
und der  
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt), 
vertreten durch den Magistrat 
dieser vertreten durch den Stadtrat Holger Klötzner, 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
 
 
im Folgenden „der Schulträger“ genannt

Seite 2 von 5 
PRÄAMBEL 
 
Das Land Hessen hat im Februar 2022 ein neues Schulentwicklungspro-
gramm „Profilschulen Kulturelle Bildung“ mit dem Auftrag gestartet, die Im-
plementierung der Kulturellen Bildung im allgemeinbildenden und fachlichen 
Unterricht qualitativ weiterzuentwickeln und Schülerinnen und Schülern mit 
besonderen künstlerischen Begabungen und Talenten ein verlässliches und 
bedarfsorientiertes, spartenspezifisches Bildungs- und Förderangebot an-
zubieten. Für eine genauere Darstellung des Programms wird auf die Aus-
schreibung (ABl. 2021 S. 309 ff.) verwiesen. Um den Profilschulen Kulturelle 
Bildung im Bereich des Schulträgers ein verlässliches und bedarfsorientier-
tes Bildungsangebot mit entsprechender Ausstattung zu ermöglichen und 
damit einen Beitrag sowohl zur besseren Begabungs- und Talentförderung 
der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch einkommensschwacher 
Familien, als auch zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe sowie Zu-
gang zu Angeboten der Kulturellen Bildung zu ermöglichen, schließen das 
Land und der Schulträger die folgende Vereinbarung. 
 
 
§ 1 
 
(1) Das Land und der Schulträger bekräftigen ihren Willen, im Schulentwick-
lungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung gut und vertrauensvoll zu-
sammenzuarbeiten. Sie gestalten im Zusammenwirken mit weiteren Koope-
rationspartnerinnen und Kooperationspartnern, Institutionen und Initiativen 
der Kulturellen Bildung ein verlässliches Bildungs- und Förderangebot im 
Kontext der Kulturellen Bildung. 
 
(2) Das Land unterstützt den Schulträger bei der Beschaffung langlebiger 
Sachausstattungsgegenstände, die für die Durchführung des Schulentwick-
lungsprogramms Profilschulen Kulturelle Bildung bestimmt sind. Solche 
langlebigen Sachausstattungsgegenstände sind beispielsweise Musikin-
strumente, Staffeleien, Bühnenelemente oder Anlagen der Bühnentechnik. 
Je Haushaltsjahr stellt das Land hierfür einen Sockelbetrag von 10.000 Euro

Seite 3 von 5 
zur Verfügung. Bedarfsabhängig stellt es darüber hinaus weitere Haus-
haltsmittel bereit. Die Entscheidung über die Gewährung dieser zusätzli-
chen Mittel trifft das Hessische Kultusministerium (Fachreferat I.7). Dazu 
schließt der Schulträger mit dem Land nach Bedarf jeweils für ein Haus-
haltsjahr eine zusätzliche Vereinbarung nach dem Muster der Anlage 1. 
 
 
§ 2 
 
(1) Die in § 1 Abs. 2 genannten Mittel können ab dem Jahr 2023 in An-
spruch genommen werden. Sofern zugesagte Mittel nicht innerhalb eines 
Haushaltsjahres beansprucht werden können, ist eine Übertragung in kom-
mende Haushaltsjahre nicht möglich. Der Schulträger verpflichtet sich, die 
in § 1 Abs. 2 genannten Gegenstände zu beschaffen. 
 
(2) Der Schulträger verpflichtet sich, die Landesmittel nur zur Beschaffung 
zusätzlicher zur Durchführung des Schulentwicklungsprogramms Profilschu-
len Kulturelle Bildung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen 
und diese unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu be-
schaffen. Die Gegenstände gehen in das Vermögen des Schulträgers über.1 
Sie sind von diesem zu inventarisieren und in seinem Rechnungswesen 
auszuweisen. Der Schulträger geht zudem die Verpflichtung ein, einen 
gleichwertigen Ersatz bei vorzeitigem Verlust zu beschaffen. 
 
(3) Scheidet die Schule aus dem Schulentwicklungsprogramm Profilschulen 
Kulturelle Bildung aus, so entscheidet der Schulträger im Benehmen mit 
dem Land über den Verbleib und die weitere Verwendung der genannten 
Gegenstände. Das Land behält sich vor, geleistete Zahlungen in Abhängig-
keit vom Restwert (Buchwert) der Gegenstände gemäß Anlageverzeichnis 
                                            
1 Der Schulträger trägt daher sämtliche Folgekosten wie z. B. die laufenden Unterhalts- und 
Betriebskosten oder die Kosten von Reparaturen. Er hat die Einhaltung der arbeitsschutz-
rechtlichen Bestimmungen sowie die Gebrauchs- und Betriebssicherheit der Gegenstände 
sicherzustellen und erforderliche Versicherungen abzuschließen.

Seite 4 von 5 
des Schulträgers anteilig zurückzufordern, soweit der Schulträger nicht oder 
nicht vollständig erklärt, dass die Gegenstände innerhalb der ersten 10 Jah-
re dem in Abs. 2 Satz 1 genannten Zweck entsprechend eingesetzt wurden. 
 
 
§ 3 
 
(1) Der Schulträger verpflichtet sich, die beanspruchten Mittel noch im sel-
ben Haushaltsjahr zur Beschaffung der in § 1 Abs. 2 genannten Sachaus-
stattungsgegenstände einzusetzen und die beglichenen Rechnungen sowie 
gegebenenfalls die Zahlungsnachweise im selben Haushaltsjahr dem Hes-
sischen Kultusministerium (Fachreferat I.7) zur Prüfung und Begleichung 
zum 1. Juni bzw. zum 1. November vorzulegen.  
 
(2) Der Schulträger erstattet dem Hessischen Kultusministerium (Fachrefe-
rat I.7) eine abschließende Rechenschaftslegung über die verausgabten 
Mittel des abgeschlossenen Haushaltsjahres bis zum 15. Februar des fol-
genden Haushaltsjahres. Sie muss eine verbindliche, in Einnahmen und 
Ausgaben ausgeglichene Finanzierungsaufstellung enthalten. 
 
(3) Für die Anschaffung der Sachausstattungsgegenstände und die Rech-
nungsabwicklung ist die Anlage 2 Teil der Vereinbarung. 
 
 
§ 4 
 
(1) Diese Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von sechs Jahren ge-
schlossen. Eine Fortführung dieser Vereinbarung in den folgenden Jahren 
ist beabsichtigt. Die Vertragspartner nehmen hierfür frühzeitig Gespräche 
auf.  
 
(2) Die in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen bestehen unter 
der Voraussetzung, dass der Hessische Landtag die erforderlichen Mittel 
nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung bereitstellt.

Seite 5 von 5 
 
(3) Falls der Hessische Landtag die nach dieser Vereinbarung notwendigen 
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung der Unterstüt-
zung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle 
Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwendung von 
Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezo-
gener Maßnahmen im NN-Kreis (der Stadt OO) nicht schafft, ist jeder Teil 
berechtigt, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die 
Kündigung bedarf der Schriftform. 
 
(4) Der Kreisausschuss / Magistrat des Schulträgers hat der vorliegenden 
Vereinbarung zugestimmt.  
 
Anlagen: 
 Anlage 1 „Muster Zusatzvereinbarung“ 
 Anlage 2 „Workflow“ 
 
 
 
Wiesbaden, den Tag Monat 2024  Darmstadt, den Tag Monat 2024 
 
 
________________________ __________________________ 
Für das Land Hessen  Für den Schulträger 
Abteilungsleiter Z   Stadtrat Holger Klötzner

2023/0418

3530 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.12.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0418 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 217010 
Kostenstelle:  040-018-2070 Investitionsnummer:  20040-1806 
Kostenträger:  2170-11 Sachkonto: 6063000 und 0890010  
 
Betreff: Lichtenbergschule - Profilschule Kulturelle Bildung - Zweckgebundene Verwendung 
von Landesmitteln  
 
Vorlage vom: 15.12.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zur Unterstützung im Schulentwick-
lungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung der Lichtenbergsch ule zu. 
2. Sämtliche Folgekosten sind aus dem Schulbudget der Lichtenbergschule zu finanzieren.  
 
Anlagen: Vereinbarung Profilschulen Kulturelle Bildung  
Muster Zusatzvereinbarung  
Muster Workflow  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.12.2023 
 
 
Die Lichtenbergschule nimmt am Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bil-
dung teil. 
 
Zur Unterstützung der Lichtenbergschule in der Durchführung und der zweckgebundenen 
Verwendung von Haushaltsmitteln (Sachmittel zur Beschaffung von langlebigen  Sachausstat-
tungsgegenständen aus dem Budget des Landes Hessen) ist eine Vereinbarung mit dem   
Hessischen Kultusministerium abzuschließen.  
 
Gemäß § 2 Abs. 2 verpflichtet sich der Schulträger, die Landesmittel nur zur Beschaffung zu-
sätzlicher zur Durchführu ng des Schulentwicklungsprogramms Profilschulen Kulturelle Bil-
dung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen und diese unter Beachtung der 
vergaberechtlichen Bestimmungen zu beschaffen. Die Gegenstände gehen in das Vermögen 
des Schulträgers über. S ie sind von diesem zu inventarisieren und in seinem Rechnungswe-
sen auszuweisen. Der Schulträger geht zudem die Verpflichtung ein, einen gleichwertigen Er-
satz bei vorzeitigem Verlust zu beschaffen.  
 
Der Schulträger trägt daher sämtliche Folgekosten wie z. B . die laufenden Unterhalts - und 
Betriebskosten oder die Kosten von Reparaturen. Er hat die Einhaltung der arbeitsschutz -
rechtlichen Bestimmungen sowie die Gebrauchs - und Betriebssicherheit der Gegenstände   
sicherzustellen und erforderliche Versicherungen abzuschließen.  
Diese Folgekosten werden über das allgemeine Schulbudget finanziert, zusätzliche Kosten 
entstehen für den Schulträger nicht.  
 
 
Darmstadt, 15.12.2023 Kr  
 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
Holger Klötzner     André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

anlage 2

2724 Zeichen

Seite 1 von 3 
Zusatzvereinbarung 
 
zur Vereinbarung vom XX.XX.2024 zur Unterstützung von Schulen im  
Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung 
und zweckgebundenen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung  
kulturell bildender und schwerpunktbezogener Maßnahmen 
 
zwischen dem 
 
Land Hessen 
vertreten durch den 
Hessischen Kultusminister 
dieser vertreten durch den Leiter der Abteilung Z 
im Hessischen Kultusministerium, Herrn Tobias Petry 
Luisenplatz 10 
65185 Wiesbaden 
 
im Folgenden „das Land“ genannt 
 
und der 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt), 
vertreten durch den Magistrat 
dieser vertreten durch Herrn Stadtrat Holger Klötzner, 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
im Folgenden „der Schulträger“ genannt

Seite 2 von 3 
§ 1  
Der Schule Lichtenbergschule, die am Schulentwicklungsprogramm Profilschulen 
Kulturelle Bildung teilnimmt, wird im Haushaltsjahr 2024 einmalig der Betrag von 
10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden und nur zur Be-
schaffung zusätzlicher, zur Durchführung des Schulentwicklungsprogramms Profil-
schulen Kulturelle Bildung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen.  
 
§ 2 
Das Land stellt dem Schulträger über den Sockelbetrag nach § 1 Abs. 2 Sätze 3 bis 
5 der „Vereinbarung zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm 
Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwen-
dung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezo-
gener Maßnahmen“ hinaus im Haushaltsjahr 20XX folgenden Betrag zur Beschaf-
fung der beantragten Einzelmaßnahme mit einem Wert von insgesamt 
 
NNN Euro (inkl. Umsatzsteuer) 
(Betrag in Worten),  
zur Verfügung.  
 
§ 3 
Im Übrigen gelten für diese Vereinbarung die Bestimmungen der „Vereinbarung zur 
Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle 
Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwendung von Haushaltsmit-
teln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezogener Maßnahmen“ vom 
xx.yy.zzzz, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages wird.  
 
 
Anlagen: 
 Anlage 1 Vereinbarung zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungs-
programm Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckge-
bundenen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bilden-
der und schwerpunktbezogener Maßnahmen vom xx.yy.zzz 
 Anlage 2 „Workflow“

Seite 3 von 3 
 
Wiesbaden, den Tag Monat Jahr  OO, den Tag Monat Jahr  
 
 
________________________ __________________________ 
Für das Land Hessen  Für den Schulträger 
Abteilungsleiter Z   Unterschrift 
 
 
     _____________________________ 
     Für den Schulträger  
Unterschrift

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0418
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.12.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00