2023/0418
Lichtenbergschule - Profilschule Kulturelle Bildung - Zweckgebundene Verwendung von Landesmitteln
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Anlage 2 „Workflow“ zu „Vereinbarung zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezogener Maßnahmen zwischen dem Land Hessen“ und dem Kreis. Ablauf der Anschaffung von Sachmitteln: 1. Bestandserhebung durch die Schule. 2. Bedarfsermittlung durch die Schule. 3. Abstimmung der Schule mit HKM und Schulträger über Anschaffungsvorhaben. 4. Orientierung am Markt / Angebotseinholung durch die Schule unter Beachtung der beschaffungs- und vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, ggf. Rücksprache mit / Unterstützung durch Schulträger. 5. Schriftliche Antragstellung der Schule bei Schulträger und HKM mit Darstellung der Angebote. 6. Prüfung und Entscheidung durch HKM und Schulträger (gemeinsame Abstimmung). 7. Bei schriftlicher Zustimmung: Beschaffung durch Schulträger (Beauftragung der Arbeit / Bestellung der Ware). 8. Überwachung der Bestellung durch Schulträger, ggf. Rückmeldung an das HKM bei Störungen des Ablaufs. 9. Prüfung der ordnungsgemäßen Lieferung / Erfüllung der Arbeit durch Schulträger und schriftliche Rückmeldung an das HKM. Ablauf der Kostenerstattung nach erfolgreicher Lieferung: 1. Der Schulträger reicht die sachlich und rechnerisch geprüften und beglichenen Rechnungen zur Erstattung der Aufwendungen über eKRW an das HKM zu den in der Vereinbarung unter § 3 genannten Terminen weiter. Diesen Rechnungen auf Kostenerstattungen sind die Rechnungen des Lieferanten beizufügen und durch den Schulträger an folgende Adresse zu senden: HCC – Hessisches Competence Center – Zentrale Scan-Stelle – Buchungskreis 2300 Dienststelle 6400 Besteller: Herr Kauer 65165 Wiesbaden 2. Rückmeldung des Schulträgers an das HKM Referat I.7 über die Gesamtverausgabung der Mittel nach Abschluss des Haushaltsjahres zum 15. Februar des Folgejahres. Wichtige Hinweise: Keine Anschaffung vor Zustimmung der beiden Vertragspartner! Keine überjährige Verausgabung der Mittel zulässig! Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden nach Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.12.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 40
IV
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0418
Magistratsbeschluss -Nr.
10
Internetfähig
Produkt-Nr.: 217010
Kostenstelle: 040-018-2070 Investitionsnummer: 20040-1806
Kostenträger: 2170-11 Sachkonto: 6063000 und 0890010
Betreff: Lichtenbergschule - Profilschule Kulturelle Bildung - Zweckgebundene Verwendung
von Landesmitteln
Vorlage vom: 15.12.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zur Unterstützung im
Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung der Lichtenbergsch ule zu.
2. Sämtliche Folgekosten sind aus dem Schulbudget der Lichtenbergschule zu finanzieren.
Anlagen: Vereinbarung Profilschulen Kulturelle Bildung
Muster Zusatzvereinbarung
Muster Workflow
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.12.2023
Die Lichtenbergschule nimmt am Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle
Bildung teil.
Zur Unterstützung der Lichtenbergschule in der Durchführung und der zweckgebundenen
Verwendung von Haushaltsmitteln (Sachmittel zur Beschaffung von langlebigen
Sachausstattungsgegenständen aus dem Budget des Landes Hessen) ist eine Vereinbarung
mit dem Hessischen Kultusministerium abzuschließen.
Gemäß § 2 Abs. 2 verpflichtet sich der Schulträger, die Landesmittel nur zur Beschaffung
zusätzlicher zur Durchführu ng des Schulentwicklungsprogramms Profilschulen Kulturelle
Bildung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen und diese unter Beachtung der
vergaberechtlichen Bestimmungen zu beschaffen. Die Gegenstände gehen in das Vermögen
des Schulträgers über. S ie sind von diesem zu inventarisieren und in seinem
Rechnungswesen auszuweisen. Der Schulträger geht zudem die Verpflichtung ein, einen
gleichwertigen Ersatz bei vorzeitigem Verlust zu beschaffen.
Der Schulträger trägt daher sämtliche Folgekosten wie z. B . die laufenden Unterhalts - und
Betriebskosten oder die Kosten von Reparaturen. Er hat die Einhaltung der arbeitsschutz -
rechtlichen Bestimmungen sowie die Gebrauchs - und Betriebssicherheit der Gegenstände
sicherzustellen und erforderliche Versicherungen abzuschließen.
Diese Folgekosten werden über das allgemeine Schulbudget finanziert, zusätzliche Kosten
entstehen für den Schulträger nicht.
Darmstadt, 15.12.2023 Kr
Dezernat V
Holger Klötzner André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
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Vereinbarung
zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm
Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckgebun-
denen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender
und schwerpunktbezogener Maßnahmen
zwischen dem
Land Hessen
vertreten durch den
Hessischen Kultusminister
dieser vertreten durch den Leiter der Abteilung Z
im Hessischen Kultusministerium, Herrn Tobias Petry
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
im Folgenden „das Land“ genannt
und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt),
vertreten durch den Magistrat
dieser vertreten durch den Stadtrat Holger Klötzner,
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
im Folgenden „der Schulträger“ genannt
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PRÄAMBEL
Das Land Hessen hat im Februar 2022 ein neues Schulentwicklungspro-
gramm „Profilschulen Kulturelle Bildung“ mit dem Auftrag gestartet, die Im-
plementierung der Kulturellen Bildung im allgemeinbildenden und fachlichen
Unterricht qualitativ weiterzuentwickeln und Schülerinnen und Schülern mit
besonderen künstlerischen Begabungen und Talenten ein verlässliches und
bedarfsorientiertes, spartenspezifisches Bildungs- und Förderangebot an-
zubieten. Für eine genauere Darstellung des Programms wird auf die Aus-
schreibung (ABl. 2021 S. 309 ff.) verwiesen. Um den Profilschulen Kulturelle
Bildung im Bereich des Schulträgers ein verlässliches und bedarfsorientier-
tes Bildungsangebot mit entsprechender Ausstattung zu ermöglichen und
damit einen Beitrag sowohl zur besseren Begabungs- und Talentförderung
der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch einkommensschwacher
Familien, als auch zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe sowie Zu-
gang zu Angeboten der Kulturellen Bildung zu ermöglichen, schließen das
Land und der Schulträger die folgende Vereinbarung.
§ 1
(1) Das Land und der Schulträger bekräftigen ihren Willen, im Schulentwick-
lungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung gut und vertrauensvoll zu-
sammenzuarbeiten. Sie gestalten im Zusammenwirken mit weiteren Koope-
rationspartnerinnen und Kooperationspartnern, Institutionen und Initiativen
der Kulturellen Bildung ein verlässliches Bildungs- und Förderangebot im
Kontext der Kulturellen Bildung.
(2) Das Land unterstützt den Schulträger bei der Beschaffung langlebiger
Sachausstattungsgegenstände, die für die Durchführung des Schulentwick-
lungsprogramms Profilschulen Kulturelle Bildung bestimmt sind. Solche
langlebigen Sachausstattungsgegenstände sind beispielsweise Musikin-
strumente, Staffeleien, Bühnenelemente oder Anlagen der Bühnentechnik.
Je Haushaltsjahr stellt das Land hierfür einen Sockelbetrag von 10.000 Euro
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zur Verfügung. Bedarfsabhängig stellt es darüber hinaus weitere Haus-
haltsmittel bereit. Die Entscheidung über die Gewährung dieser zusätzli-
chen Mittel trifft das Hessische Kultusministerium (Fachreferat I.7). Dazu
schließt der Schulträger mit dem Land nach Bedarf jeweils für ein Haus-
haltsjahr eine zusätzliche Vereinbarung nach dem Muster der Anlage 1.
§ 2
(1) Die in § 1 Abs. 2 genannten Mittel können ab dem Jahr 2023 in An-
spruch genommen werden. Sofern zugesagte Mittel nicht innerhalb eines
Haushaltsjahres beansprucht werden können, ist eine Übertragung in kom-
mende Haushaltsjahre nicht möglich. Der Schulträger verpflichtet sich, die
in § 1 Abs. 2 genannten Gegenstände zu beschaffen.
(2) Der Schulträger verpflichtet sich, die Landesmittel nur zur Beschaffung
zusätzlicher zur Durchführung des Schulentwicklungsprogramms Profilschu-
len Kulturelle Bildung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen
und diese unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu be-
schaffen. Die Gegenstände gehen in das Vermögen des Schulträgers über.1
Sie sind von diesem zu inventarisieren und in seinem Rechnungswesen
auszuweisen. Der Schulträger geht zudem die Verpflichtung ein, einen
gleichwertigen Ersatz bei vorzeitigem Verlust zu beschaffen.
(3) Scheidet die Schule aus dem Schulentwicklungsprogramm Profilschulen
Kulturelle Bildung aus, so entscheidet der Schulträger im Benehmen mit
dem Land über den Verbleib und die weitere Verwendung der genannten
Gegenstände. Das Land behält sich vor, geleistete Zahlungen in Abhängig-
keit vom Restwert (Buchwert) der Gegenstände gemäß Anlageverzeichnis
1 Der Schulträger trägt daher sämtliche Folgekosten wie z. B. die laufenden Unterhalts- und
Betriebskosten oder die Kosten von Reparaturen. Er hat die Einhaltung der arbeitsschutz-
rechtlichen Bestimmungen sowie die Gebrauchs- und Betriebssicherheit der Gegenstände
sicherzustellen und erforderliche Versicherungen abzuschließen.
Seite 4 von 5
des Schulträgers anteilig zurückzufordern, soweit der Schulträger nicht oder
nicht vollständig erklärt, dass die Gegenstände innerhalb der ersten 10 Jah-
re dem in Abs. 2 Satz 1 genannten Zweck entsprechend eingesetzt wurden.
§ 3
(1) Der Schulträger verpflichtet sich, die beanspruchten Mittel noch im sel-
ben Haushaltsjahr zur Beschaffung der in § 1 Abs. 2 genannten Sachaus-
stattungsgegenstände einzusetzen und die beglichenen Rechnungen sowie
gegebenenfalls die Zahlungsnachweise im selben Haushaltsjahr dem Hes-
sischen Kultusministerium (Fachreferat I.7) zur Prüfung und Begleichung
zum 1. Juni bzw. zum 1. November vorzulegen.
(2) Der Schulträger erstattet dem Hessischen Kultusministerium (Fachrefe-
rat I.7) eine abschließende Rechenschaftslegung über die verausgabten
Mittel des abgeschlossenen Haushaltsjahres bis zum 15. Februar des fol-
genden Haushaltsjahres. Sie muss eine verbindliche, in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichene Finanzierungsaufstellung enthalten.
(3) Für die Anschaffung der Sachausstattungsgegenstände und die Rech-
nungsabwicklung ist die Anlage 2 Teil der Vereinbarung.
§ 4
(1) Diese Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von sechs Jahren ge-
schlossen. Eine Fortführung dieser Vereinbarung in den folgenden Jahren
ist beabsichtigt. Die Vertragspartner nehmen hierfür frühzeitig Gespräche
auf.
(2) Die in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen bestehen unter
der Voraussetzung, dass der Hessische Landtag die erforderlichen Mittel
nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung bereitstellt.
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(3) Falls der Hessische Landtag die nach dieser Vereinbarung notwendigen
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung der Unterstüt-
zung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle
Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwendung von
Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezo-
gener Maßnahmen im NN-Kreis (der Stadt OO) nicht schafft, ist jeder Teil
berechtigt, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Der Kreisausschuss / Magistrat des Schulträgers hat der vorliegenden
Vereinbarung zugestimmt.
Anlagen:
Anlage 1 „Muster Zusatzvereinbarung“
Anlage 2 „Workflow“
Wiesbaden, den Tag Monat 2024 Darmstadt, den Tag Monat 2024
________________________ __________________________
Für das Land Hessen Für den Schulträger
Abteilungsleiter Z Stadtrat Holger Klötzner
2023/0418
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.12.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0418
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 217010
Kostenstelle: 040-018-2070 Investitionsnummer: 20040-1806
Kostenträger: 2170-11 Sachkonto: 6063000 und 0890010
Betreff: Lichtenbergschule - Profilschule Kulturelle Bildung - Zweckgebundene Verwendung
von Landesmitteln
Vorlage vom: 15.12.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zur Unterstützung im Schulentwick-
lungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung der Lichtenbergsch ule zu.
2. Sämtliche Folgekosten sind aus dem Schulbudget der Lichtenbergschule zu finanzieren.
Anlagen: Vereinbarung Profilschulen Kulturelle Bildung
Muster Zusatzvereinbarung
Muster Workflow
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.12.2023
Die Lichtenbergschule nimmt am Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bil-
dung teil.
Zur Unterstützung der Lichtenbergschule in der Durchführung und der zweckgebundenen
Verwendung von Haushaltsmitteln (Sachmittel zur Beschaffung von langlebigen Sachausstat-
tungsgegenständen aus dem Budget des Landes Hessen) ist eine Vereinbarung mit dem
Hessischen Kultusministerium abzuschließen.
Gemäß § 2 Abs. 2 verpflichtet sich der Schulträger, die Landesmittel nur zur Beschaffung zu-
sätzlicher zur Durchführu ng des Schulentwicklungsprogramms Profilschulen Kulturelle Bil-
dung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen und diese unter Beachtung der
vergaberechtlichen Bestimmungen zu beschaffen. Die Gegenstände gehen in das Vermögen
des Schulträgers über. S ie sind von diesem zu inventarisieren und in seinem Rechnungswe-
sen auszuweisen. Der Schulträger geht zudem die Verpflichtung ein, einen gleichwertigen Er-
satz bei vorzeitigem Verlust zu beschaffen.
Der Schulträger trägt daher sämtliche Folgekosten wie z. B . die laufenden Unterhalts - und
Betriebskosten oder die Kosten von Reparaturen. Er hat die Einhaltung der arbeitsschutz -
rechtlichen Bestimmungen sowie die Gebrauchs - und Betriebssicherheit der Gegenstände
sicherzustellen und erforderliche Versicherungen abzuschließen.
Diese Folgekosten werden über das allgemeine Schulbudget finanziert, zusätzliche Kosten
entstehen für den Schulträger nicht.
Darmstadt, 15.12.2023 Kr
Dezernat V
Holger Klötzner André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
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2724 Zeichen
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Zusatzvereinbarung
zur Vereinbarung vom XX.XX.2024 zur Unterstützung von Schulen im
Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung
und zweckgebundenen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung
kulturell bildender und schwerpunktbezogener Maßnahmen
zwischen dem
Land Hessen
vertreten durch den
Hessischen Kultusminister
dieser vertreten durch den Leiter der Abteilung Z
im Hessischen Kultusministerium, Herrn Tobias Petry
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
im Folgenden „das Land“ genannt
und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt),
vertreten durch den Magistrat
dieser vertreten durch Herrn Stadtrat Holger Klötzner,
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
im Folgenden „der Schulträger“ genannt
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§ 1
Der Schule Lichtenbergschule, die am Schulentwicklungsprogramm Profilschulen
Kulturelle Bildung teilnimmt, wird im Haushaltsjahr 2024 einmalig der Betrag von
10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden und nur zur Be-
schaffung zusätzlicher, zur Durchführung des Schulentwicklungsprogramms Profil-
schulen Kulturelle Bildung notwendiger Sachausstattungsgegenstände zu nutzen.
§ 2
Das Land stellt dem Schulträger über den Sockelbetrag nach § 1 Abs. 2 Sätze 3 bis
5 der „Vereinbarung zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm
Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwen-
dung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezo-
gener Maßnahmen“ hinaus im Haushaltsjahr 20XX folgenden Betrag zur Beschaf-
fung der beantragten Einzelmaßnahme mit einem Wert von insgesamt
NNN Euro (inkl. Umsatzsteuer)
(Betrag in Worten),
zur Verfügung.
§ 3
Im Übrigen gelten für diese Vereinbarung die Bestimmungen der „Vereinbarung zur
Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungsprogramm Profilschulen Kulturelle
Bildung in der Durchführung und zweckgebundenen Verwendung von Haushaltsmit-
teln zur Umsetzung kulturell bildender und schwerpunktbezogener Maßnahmen“ vom
xx.yy.zzzz, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages wird.
Anlagen:
Anlage 1 Vereinbarung zur Unterstützung von Schulen im Schulentwicklungs-
programm Profilschulen Kulturelle Bildung in der Durchführung und zweckge-
bundenen Verwendung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung kulturell bilden-
der und schwerpunktbezogener Maßnahmen vom xx.yy.zzz
Anlage 2 „Workflow“
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Wiesbaden, den Tag Monat Jahr OO, den Tag Monat Jahr
________________________ __________________________
Für das Land Hessen Für den Schulträger
Abteilungsleiter Z Unterschrift
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Für den Schulträger
Unterschrift
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Luisenplatz 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0418
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.12.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00