mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Konzept für Gewaltschutz in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln (Gewaltschutzkonzept)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1892/2022 vom 24.08.2022

Stand: Am 08.09.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination

    PDF

    Herunterladen: Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    „Gewaltschutzkonzept in Unter- bringungseinrichtungen für Ge- flüchtete der Stadt Köln“ Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen 1 Inhalt 1. Einleitung ........................................................................................... ............................ 2 2. Handlungsfelder ................................................................................... ............................. 3 2.1 Zielgruppen ...................................................................................... ............................ 3 Grafische Darstellung ................................................................................ ........................ 4 2.2 Unterbringung / Wohnen ........................................................................... ................... 5 2.3 Zusammenarbeit Sicherheitsdienst ................................................................ ............. 7 2.4 Beratung / Ansprechpartnerin für Mitarbeitende und Bewohner*innen ........................ 8 2.5 Netzwerk Bildung und Ausbau ..................................................................... ............... 9 2.6 Ehrenamt ........................................................................................ ...........................10 3. Monitoring ..................................... ................................................... ................................11 3.1 Kategorien ....................................................................................... ...........................12 3.2 Ergebniszusammenfassung / Monitoring ............................................................. .......17 4. Gewaltintervention ................................................................................ ............................18 4.1 Interventionen/Maßnahmen: ........................................................................ ...............18 5. Gewaltprävention .................................................................................. ...........................20 5.1 Überblick ........................................................................................ .............................20 5.2 Projekte initiiert ............................................................................... ............................21 5.3 Projektentwicklung ............................................................................... .......................22 6. Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Gewaltschutzes ...........................................23 7. FAZIT ................................................................................................ ............................24 2 1. Einleitung Mit Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde das „Gewaltschutzkon- zept in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verab- schiedet und eine Koordinator*innenstelle befristet auf zwei Jahre einge- richtet. Das Gewaltschutzkonzept basiert auf dem Landesgewal tschutzkonzept NRW. Das in Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen erstellte Ge- waltschutzkonzept ist ein klares Bekenntnis der Stadt Köln gegen Gewalt und für ein friedvolles Miteinander. In den Unterbringu ngseinrichtungen müssen alle Bewohner*innen ebenso wie die Mitarbeitenden v or jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Dieser Jahresbericht gibt einen Überblick der bisherigen Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in 2021 mit folgender Fragestellung: Gibt es Gewalt in den städtischen Unterbringungen? Welche Arten von Gewalt werden festgestellt? Wie kann die Gewaltschutzarbeit in die soziale Arbeit impliziert werden? Welche Maßnahmen sind angezeigt oder finden schon statt? Die praktische Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes wurde durch die gleichzeitig auftretende COVID19 Pandemie erheblich behindert. Mehrere Infektionswellen und damit verbundene Lock down Verordnungen beein- trächtigten teilweise die Arbeit, die durch persönlichen Kontakt lebt. Das Thema Covid-19 war dominierend, da es zuerst darum ging, die Bewohner- schaft und Mitarbeitenden vor Ansteckung und Erkrankung zu schützen. Vereinbarte Treffen mussten abgesagt werden, Arbeitskreise konnten nicht abgehalten werden. Stattdessen traf man sich digital in Videokonferenzen, unter distanzierten Kommunikationsmöglichkeiten, was die nachhaltige Wahrnehmung der Gewaltschutzarbeit erschwerte. Die Rückmeldungen der Mitarbeitenden in den Unterkünften von Geflüchte- ten bestätigen die Aussagen von Expert*innen, dass bundesweit durch die Isolation von Familien und Kindern, durch Kontaktbeschränkungen, durch Schul-und Kitaschließungen, durch räumliche Enge, Gewalt und Gewaltbe- reitschaft zugenommen haben und Kinder besonders unter den Kontaktbe- schränkungen leiden. Bei den alleinstehenden Personen, kommt der As- pekt der Gefährdung durch Isolation und Vereinsamung noch hinzu. Umso wichtiger ist der Gewaltschutz in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete zu bewerten. 3 2. Handlungsfelder 2.1 Zielgruppen Zielgruppen des Gewaltschutzkonzeptes sind alle Bew ohner*innen in den Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete, darunter speziell die besonders schutzbedürftigen Gruppen und alle Mitarbeitenden, sowie Fach- kräfte der sozialen Arbeit. Für alle Bewohner*innen gelten die gleichen Regeln des gewaltfreien Zu- sammenlebens. Das Gewaltschutzkonzept berücksichtigt insbesondere vul- nerable Personengruppen. Dazu zählen z.B. Alleinerziehende, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit körperlichen oder psychi- schen Einschränkungen, ebenfalls LSBTI Geflüchtete. Für die vulnerablen Gruppen von Geflüchteten ist Sicherheit des Wohnumfeldes und der Ge- waltschutz in den städtischen Unterkünften extrem wichtig, um ein eigen- ständiges Leben in Eigenverantwortung aufbauen zu können. Die große Gruppe der Kinder und Jugendlichen stehen im Fokus des Ge- waltschutzkonzeptes. Kinderrechte müssen anerkannt, gestärkt und ihre Partizipation als selbstverständlich angesehen werden. Die Maßnahmen für den Kinderschutz sollen Beeinträchtigungen, Kindeswohlgefährdung, Kin- desvernachlässigung und Misshandlungen verhindern. Die Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Dienststellen sowie mit den Beratungsstellen in freier Trägerschaft ist grundsätzliche Voraussetzung im Arbeitsfeld Gewaltschutz. 4 Grafische Darstellung Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Familienstruktur der Geflüchteten in den städtischen Unterkünften. 42% der Geflüchteten sind Kinder und Jugendliche. 5 2.2 Unterbringung / Wohnen Zum Verständnis im Gesamtkontext wird hier das Thema Wohnen kurz er- läutert: Die Wohnsituation nimmt laut aktueller Sozialforschung Einfluss auf die Verhaltensweisen von Bewohnern*innen in den Unterbringungseinrichtun- gen. Das Bundesfamilienministerium beauftragte 2019-2020 ein Monitoring durch das Deutsche Zentrum für Integration- und Migrationsforschung e.V. DeZIM zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Sammelunterkünften. Die Ergebnisse und Erkenntnisse bestätigen die Erfahrungen und Berichte der betreuenden Akteure aus den städtischen Unterbringungen in einigen Punkten: • Unsicherer Status verstärkt Ängste und Unsicherheiten • Sprachliche Hürden lösen Verwirrung und Furcht aus • Das Belegungsmanagement berücksichtig viele Faktoren für eine optimale Unterbringung, unterliegt jedoch strukturellen Bedingungen vor Ort • Eigene Waschmaschinen und Trockner reduzieren Konflikte erheblich • Eigene Kochgelegenheiten und sanitäre Anlagen verhindern Konflikte • Unterbringungen, die von den Geflüchteten partizipativ ausgesucht und vor Einzug besichtigt werden können, fördern das soziale Verhalten und das spätere Miteinander • abgeschlossenen Wohneinheiten und Privatsphäre sind integrationsför- dernd, vermeiden Re-Traumatisierungen Der Zusammenhang zwischen Wohnform und Bewohnerverhalten ist damit ein Faktor für die Arbeit des Gewaltschutzkonzeptes und der Gewaltprä- vention. Durch Neubauten und die Anmietung von Wohnhäusern mit abgeschlosse- nen Wohnungen, konnte im Vergleich zu Beginn der Flüchtlingswelle eine erhebliche Verbesserung erreicht werden. Die Unterbringung in abge- schlossenen Wohnungen bleibt weiter Zielsetzung der Stadtverwaltung. Für die Stärkung des Kinderschutzes ist eine Unterbringung in abgeschlos- senen Wohnungen mit ausreichendem Raum und Privatsphäre für Kinder Voraussetzung. __________________ 2. Quelle: DeZIM Juli 2021 6 Vulnerable Personengruppen können sich mit der Unterbringung in abge- schlossenen, zum Teil behindertengerechten, Wohneinheiten sicher fühlen und eigene Strukturen zur Integration aufbauen. Zu besonderen Wohnformen gehören beim Amt für Wohnungswesen eine Schutzeinrichtung für Frauen und deren Kinder. Für die queere Personengruppe LSBTI besteht ebenfalls eine spezielles Unterbringungsangebot mit abgeschlossenen Apartments. Eine Schutzwohnung für Fälle akuter Gefahr, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, wurde neu konzipiert und steht seit Oktober 2021 zur Verfügung. Sie steht betroffenen Frauen als temporäre Unterbringung in Krisen zur Verfügung und bietet Schutz vor weiterer Gewalt. Hier eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Unterbringungsarten: . 7 Die Wohnform ist unter dem Gesichtspunkt Gewaltprävention genauso wichtig, wie für die Umsetzung des Ziels der Verselbständigung und In- tegration in die städtische Zivilgesellschaft. 2.3 Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten Die vom Amt für Wohnungswesen beauftragten Sicherheitsunternehmen sorgen für einen geordneten Wohnbetrieb in den städtischen Unterbrin- gungseinrichtungen außerhalb der Dienstzeiten der städtischen bzw. Trä- gerbeschäftigten. Sie sind verantwortlich für die Sicherheit, die Außenwir- kung und den Schutz der Bewohnerschaft und Mitarbeitenden. Sie sind An- sprechpartner*innen für Polizei, Rettungsdienste, Nachbarschaft und Unter- stützer*innen. Die Sicherheitsmitarbeiter sind für den Gewaltschutz ein wichtiges Verbin- dungsglied zu den Fachkräften der sozialen Arbeit, abgekürzt FdSA und der Gewaltschutzkoordination. Die Berichte über Gewaltereignisse fließen in das tägliche Monitoring ein. Sicherheitsmitarbeiter*innen stehen außer- halb der städtischen Dienstzeiten in engem Kontakt mit Geflüchteten. Sie sind oftmals Ansprechpartner*innen für die Bewohner*innen der Unter- künfte, bei alltäglichen Fragen und besonderen Situationen, bei gesundheit- lichen Problemen und Gewaltvorkommnissen, wie Streitigkeiten untereinan- der und häuslicher Gewalt. Viele Bewohner*innen trennen nicht zwischen den Aufgaben der Sozialarbeiter*innen und Heimleitungen. Unterstützend wirkt, dass viele Sicherheitsmitarbeitende über sprachliche Kenntnisse des Herkunftslandes der Geflüchteten verfügen. Sicherheitsmitarbeitende müs- sen sensibel für Gewaltvorkommnisse sein und darauf reagieren. Daraus folgt, dass die Transparenz und der Austausch zwischen den Sicherheits- mitarbeitenden und den Mitarbeiter*innen vor Ort intensiv, täglich und um- fassend sein müssen. Die Gewaltschutzkoordinatorin bietet hier Kommunikationsverbindungen an. Die Einführung des Gewaltschutzkonzeptes und dessen Umsetzung wurde den Sicherheitsunternehmen bekannt gegeben. Der regelmäßige Aus- tausch zur Leitungsebene findet durch die Koordinatorin für die Sicherheits- dienste statt. In dringenden oder akuten Angelegenheiten gibt es die Mög- lichkeit einer direkten Intervention. Ein fachlich inhaltlicher Austausch und regelmäßige Treffen sind einge- plant, um die Ziele des Konzeptes unter verschiedenen Gesichtspunkten zu verfolgen. Gerade bei der Umsetzung der zugrunde liegenden Leitlinien bei häuslicher Gewalt, ist die Rückmeldung aus den Unterbringungseinrichtun- gen wesentlich für das Monitoring. Die oft langjährige Erfahrung der Sicher- heitsmitarbeiter*innen ist grundlegend wichtig für die Zusammenarbeit des 8 Betreuungssystems an den Standorten. Sicherheitsmitarbeiter*innen sollen ebenso wie alle anderen Mitarbeiter*innen vor Ort trotz langjähriger Tätig- keit und Routine sensibel für Anzeichen von Gewalt bleiben – nicht zuletzt durch Kommunikation und Wissenstransfer untereinander. 2.4 Beratung / Ansprechpartnerin für Mitarbeitende und Bewohner*innen Die Einschätzungen von Gewalt sind individuell verschieden. Kulturelle und strukturelle Bedingungen, die eigene Haltung und Reflexion sind maßgeb- lich für den Umgang mit Gewalt. Gewaltschutzarbeit bedeutet fortwährende Sensibilisierung für den Umgang miteinander. Hier spielt bereits der sprachliche Stil eine große Rolle. Gewaltschutzarbeit ist als andauernden Prozess zu verstehen. Einige Mitarbeitende sind bereits aktiv in Teams zu diesem Thema eingebunden. Andere Mitarbeiter*innen nehmen das Ange- bot des Wissenstransfers durch den Austausch mit der Gewaltschutzkoor- dinatorin seit der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in Anspruch. Grundsätzlich ist die Gewaltschutzkoordinatorin Ansprechpartnerin für kom- plexe Beratungssettings und Konfliktsituationen für Mitarbeitende und Be- wohner*innen. Seit Einführung des Arbeitsfeldes Gewaltschutz nimmt der Bedarf an Gesprächen zur Analyse eines Familiensystems, eines Vorfalls oder die Absprache weiterer methodischer Interventionen zu. Die Beratung in Krisen- Konfliktfällen sowie in persönlich stark belastenden Situationen wird als fachliche Reflexion gesehen und als Unterstützung erlebt Im stän- digen Austausch mit den FdSA werden die Gewaltvorkommnisse und die strukturierte Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohl- gefährdungen begleitet und die bereits vorhandene hohe Fachkompetenz unterstützt. Das KJSG wird in dieser Zusammenarbeit umgesetzt. Voraussetzung für Gewaltschutzarbeit ist die tragfähige, transparente Be- ziehungsarbeit zwischen den Akteuren in der Betreuungsarbeit und den Geflüchteten. Aus der berufsübergreifenden Zusammenarbeit werden Infor- mationen zu Regeln des Zusammenlebens, Bedarfen zu Fortbildungen ge- wonnen, die die Strukturen des Arbeitsfeldes beeinflussen. Es ist eine Erweiterung dieser Beratungsarbeit mit Bewohnern vorgesehen, als ein Angebot zur Gewaltprävention vor Ort. Beispielsweise könnten re- gelmäßige Treffen in den Unterkünften zur Klärung von Konfliktsituationen beitragen, die durch Besucherregelungen und andere Regeln der Hausord- nung entstehen. Durch diese prozesshafte Mitwirkung der Bewohnenden kann eine Prävention gefördert werden. Die Gewaltschutzkoordinatorin wird in einer Konfliktsituation als neutrale Person mit Blick von außen gesehen. Gleichzeitig ist das Gespräch mit den FdSA eine erste Anteilnahme nach verbalen Angriffen und dient dem Mit- empfinden, dem wertschätzenden Umgang und der Psychohygiene als Teil 9 der erforderlichen Mitarbeiterfürsorge. Die Bewohner schätzen den respekt- vollen Umgang bei Klärung eines Konfliktes oder Besprechung einer Bedro- hungslage, so dass eine angestrebte Veränderung erreicht werden kann. Es findet eine ständige Überprüfung von Intervention und Wirkung statt. Dazu gehören Nachfragen und Nachsorge in einer beratenden Funktion. 2.5 Netzwerk Bildung und Ausbau Die Anbindung an die Gruppe der Fachkräfte der Sozialen Arbeit und Mitar- beiter*innen aus anderen Bereichen wurde im August/September 2021 zu- nehmend in Präsenz möglich. Die Teilnahme an Arbeitskreisen, Koordinator*innen-Treffen und Teamsit- zungen zum Thema Gewalt waren Voraussetzungen für den Aufbau eines Netzwerkes für den fachlichen Austausch und Vermittlung der Konzept- ziele. Die individuellen Bedarfe der Unterkünfte zeigten sich im Austausch mit den Mitarbeitenden. Eine Arbeitsgruppe „Gewaltprävention“ mit der Ge- waltschutzkoordinatorin wird gewünscht. Netzwerk-Arbeit: Was konnte umgesetzt werden: - Teilnahme an AGs des IKD Rodenkirchen - Enge Zusammenarbeit mit dem Nationworker - Austausch mit Ehrenamtskoordinator*innen in den Stadtbezirken - Teilnahme an Teambesprechungen von städtisch oder trägergeführten Un- terbringungseinrichtungen zu Gewaltschutzthemen mit fachlicher Diskus- sion - regelmäßiger fachlicher Austausch mit den Gruppenleiter*innen des Sozia- len Dienstes beim Amt für Wohnungswesen und Vertreter*innen der beauf- tragten Träger zur Gewaltschutzarbeit- /Prävention - Zusammenarbeit in der Caritas AG „Sensibel für Gewalt“ - Intensiver fachlicher Austausch zum Thema Gewaltschutz mit FdSA des DRK - Zusammenarbeit mit dem SKM zum Thema Gewaltprävention - Beratungen, Wissenstransfer in den trägergeführten Unterkünften - Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen, Beratungsstellen, Jugend- zentren - Zusammenarbeit mit Fortbildungsanbieter*innen, z.B. „Lobby für Mädchen“ - Zusammenarbeit und Austausch mit den Sozialarbeiter*innen in den städti- schen Unterbringungen - Kontaktaufbau und Austausch mit Bezirkspolizisten in verschiedenen Stadt- teilen - Internet-Seite der Stadt Köln- Gewaltschutz - Amt für Wohnungswesen ist seit Mai 2021 online 10 Es wurden Kontakte zu verschiedenen Beratungsstellen geknüpft, die nach Abklingen der vierten Corona Welle intensiviert werden. Das Netzwerk bildet eine wichtige Informationsquelle und Verbindung zu aktuellen Entwicklungen, die in die Gewaltschutzarbeit einfließen. Diese Netzwerkarbeit wird weiterhin gepflegt. 2.6 Ehrenamt Zusammenarbeit mit den Ehrenamtskoordinator*innen und Vertreter*innen von Willkommensinitiativen Die Ehrenamtskoordinator*innen begleiten und beraten die große Gruppe der ehrenamtlich engagierten Personen, die Geflüchtete in den Unterbrin- gungseinrichtungen vielfältig unterstützen. Die Koordinator*innen sind in die Gewaltschutzarbeit als Bindeglied zu den ehrenamtlich tätigen Personen eingebunden. Es finden regelmäßige Arbeitskreise in verschiedenen Stadt- bezirken statt, an denen die Gewaltschutzkoordinatorin teilnimmt. Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen sind eine wichtige Säule im Kontext der Integrationsarbeit. Das Netzwerk der zahlreichen Willkommensinitiati- ven in Köln ist für die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes ein Multiplikator mit dem Anliegen, sie gemeinsam umzusetzen und zu aktualisieren. Dazu ist transparente Kommunikation Grundlage. Die enge Verbindung der eh- renamtlich Tätigen und die Nähe zu den geflüchteten Menschen, bewirken den Austausch von Wünschen, Erwartungen und Bedarfe mit den Fachkräf- ten vor Ort. Dieser Wissenstransfer ist für die wirkungsvolle, abgestimmte soziale Arbeit und Beratung vor Ort Voraussetzung. Aufgrund der Pande- mielage fanden meist nur digital Termine statt oder im Einzelnen telefoni- schen Kontakte. Beim Katholischen Bildungswerk bestehen bereits Fortbil- dungsangebote für ehrenamtliche Unterstützer*innen. Gewaltschutz bedeutet, dass die bestehenden Standards von ehrenamtlich Engagierten erfüllt sein müssen, um in den städtischen Unterkünften tätig zu werden. Die Voraussetzungen und Standards für die ehrenamtlichen Tä- tigkeiten in den Unterkünften der Stadt Köln sind für alle Beteiligten einheit- lich. Die Gewaltschutzkoordinatorin ist zudem Ansprechpartnerin für ehrenamt- lich tätige Personen, wenn Krisen- und Konflikte in der Beratung in Familien und bei Einzelpersonen auftreten. Die Gewaltschutzkoordinatorin steht für fachlichen Austausch, Reflexionsmöglichkeiten und Fragen zur Verfügung 11 3. Monitoring Die Erfassung von Gewaltereignissen findet seit Januar 2021 statt und wird laufend fortgeführt. Das von der Gewaltschutzkoordinatorin erarbeitete Er- fassungssystem für das Monitoring 2021 erhebt keinen streng wissen- schaftlichen Anspruch Die Evidenz ruht auf zahlreichen Beobachtungen und Fallbeschreibungen der Mitarbeitenden. Die Daten resultieren aus den Meldungen der Sicherheitsunternehmen und von den FdSA vor Ort. Sicher- lich sind nicht alle Gewalt-Ereignisse erfasst, weil sie außerhalb der städti- schen Dienstzeiten stattfanden, kein Sicherheitsdienst vor Ort eingesetzt ist bzw. pandemiebedingt nicht erfasst werden konnten. Die Grundlagen für das Monitoring, die Meldungen von Gewalt, werden durch die stärkere Implementierung des Gewaltschutzkonzeptes in den Ar- beitsalltag der Akteure vor Ort optimiert und zur Routine gehören. Der Aus- tausch mit den Mitarbeitenden vor Ort ist somit ein unerlässliches Element der praktischen Arbeit Schaubild Ablauf der Datensammlung von Gewaltvorkommnissen Gewaltereignisse werden schriftlich festgehalten. Diese Meldungen der FdSA und/oder aus dem Betreuungsumfeld der Einrichtungen bilden die Grundlage der Datenerfassung Berichte aus den Unterbringungseinrichtungen (FdSA, Einrichtungsleitungen) Berichte der beauftragten Sicherheitsunternehmen Meldungen aus dem Unterstützer*innen Umfeld der Geflüchteten Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle - Meldungungen von Institutionen und Beratungsstellen Monitoring Dokumentation Auswertung 12 3.1 Kategorien Die Daten zur Bestandsaufnahme der Gewaltvorkommnisse wurden ab Ja- nuar 2021 täglich gesammelt. Das Monitoring zeigt entsprechend die Zah- len für das Jahr 2021. Es gibt keine Vergleichswerte aus der Vergangen- heit. Nach Sammlung der Daten, war es sinnvoll diese sich wiederholenden Er- eignisse zu gewichten und Kategorien zu bilden, die sich wie folgt darstel- len: VG Verbale Gewalt BK Bewohnerkonflikte im Wohnumfeld KV Körperverletzungen KS Kinderstreit KWG drohende Kindeswohlgefährdungen (§8b SGB VIII) §8a Meldung nach §8a SGB VIII an das Jugendamt SG Sexualisierte Gewalt HG Häusliche Gewalt MD Morddrohungen MDA Morddrohungen von außen SU Suizid oder suizidale Absichten BD Bedrohung BDA Bedrohung von außen BBM Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitern in d er Einrichtung RST Ruhestörungen PP Psychische Probleme als Handlungsursache Ras Rassismus 13 212 328 87 32 30 8 19 81 10 5 13 113 27 64 82 70 10 0 50 100 150 200 250 300 350 VG BK KV KS KWG 8a SG HG MD MDA SU BD BDA BDM RST PP Ras GEWALTVORKOMMNISSE 2021 14 Erläuterungen BK = Bewohnerkonflikte Mit 328 registrierten Bewohnerkonflikten ist diese Kategorie die häufigste Art der Auseinandersetzung in der Bewohnergemeinschaft. Die Konflikte entzünden sich an alltäglichen Dingen wie Sauberkeit und Ruhestörungen. Die gemeinsame Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen bieten Anlass zu Streitigkeiten, ebenso wie die von Waschmaschinen ein ständiger Kon- fliktherd darstellt. Wer hinterlässt eine schmutzige Maschine, wer wäscht Schuhe in der Maschine, wer reinigt das Flusensieb nicht und wer entwen- det Wäsche aus dem Trockner? Zu lautes Musikhören oder telefonieren vor der Wohnung führen zu Auseinandersetzungen, wenn dadurch die Nacht- ruhe gestört wird. VG = verbale Gewalt Diese Kategorie bezieht sich auf die Form der sprachlichen Gewalt im All- tag. Die Beschimpfung der Mitbewohner*innen, des Sicherheitsmitarbeiters oder der Heimleitung oder der Sozialarbeiter*innen werden in Stresssituati- onen schnell als Mittel eingesetzt, um den ersten Ärger loszuwerden. Stressauslösend können bereits Alltagsanforderungen sein, zum Beispiel das Tragen der Maske oder Einhalten eines Waschplans. Toleranz und Höflichkeit ist dann oft keine Handlungsoption. Den Mitmenschen wird Res- pekt verweigert und sie werden abgewertet. Die Reaktionen der beteiligten Personen führen zu weiterer Gewalt und setzt eine Spirale in Gang, die es mit Interventionen zu unterbrechen gilt. KV = Körperverletzungen Bewohnerkonflikte können im Zusammenhang mit verbaler Gewalt eskalie- ren, es kommt zu Körperverletzungen durch Schlägereien. Manchmal wer- den auch Waffen oder Gegenstände eingesetzt. KS = Kinderstreitigkeiten Bei Auseinandersetzungen zwischen Kindern verschiedener Familien, mi- schen sich vielfach die jeweiligen Eltern ein. Die Konfliktlösung den Kindern zu überlassen liegt außerhalb des Erziehungsverhaltens der Eltern. Den Kindern wird dieses Lernfeld für den Umgang mit Konflikten genommen. Die Erfahrung im Alltag zeigt, dass sich massive Konflikte aus Kinderstrei- tigkeiten zwischen den Elternfamilien entwickeln können. Dabei geht es eher um Abgrenzung zu anderen Familien, das Durchsetzen eigener Inte- ressen, weniger um die Anliegen der Kinder. 15 Drohende KWG und KWG § 8a Der Bereich der Kindeswohlgefährdung §8b SGB III und die damit zusam- menhängende §8a SGB III Meldung sind in der Dokumentation in einer niedrigen Anzahl vertreten. Bevor diese Meldungen getätigt werden, sind vorher andere pädagogische Maßnahmen eingeleitet worden, deren Wir- kung beobachtet und beurteilt wird. Vor einer §8a Meldung an das Jugend- amt werden sorgfältig mehrere Analyse-Schritte geprüft. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Die Kindeswohlgefährdung ist sehr sensibel in der Wahrnehmung und Dokumentation zu sehen und ist eine verantwor- tungsvolle Handlungsmöglichkeit für das Wohl des Kindes, das es zu schüt- zen gilt. SG = Sexuelle Gewalt Unter sexualisierter Gewalt sind alle Übergriffe und Grenzverletzungen und sexualisierte Handlungen zu verstehen. Meist wenden sich die Betroffenen an Vertrauenspersonen und spezialisierte Beratungsstellen, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Erste Ansprechpartner*innen sind die vertrauten FdSA und/oder Sicherheitsmitarbeiter*innen, die in akuten Ereignissituatio- nen vor Ort sind. Sexuelle Gewalt ist häufig im Zusammenhang mit häusli- cher Gewalt zu sehen und muss entsprechend sensibel beachtet werden. HG = Häusliche Gewalt Die Meldungen zu häuslicher Gewalt oder vermuteter häuslicher Gewalt fanden durch Besucher*innen, Familienangehörige und den Betroffenen statt. Inwieweit die häusliche Gewalt durch die Pandemie und sozialen Kon- sequenzen, wie homeschooling, Arbeitsplatzverlust, räumliche Enge beein- flusst wurde, kann durch bereits stattgefundenen Auswertungen anderer In- stitutionen als angestiegen vermutet werden. Das Hilfetelefon „Gewalt ge- gen Frauen“ verzeichnete 2020 einen Anstieg der Anrufe um 15% zum Vor- jahr. Das Bundeskriminalamt zählte 2020 146.655 Fälle von partnerschaftli- cher Gewalt und damit einen Anstieg von 4,4% zum Vorjahr. Die Dunkelzif- fer ist hoch, nur jede dritte Gewalttat wird zur Anzeige gebracht Häusliche Gewalt ist unabhängig von der Wohnform festzustellen. MD = Morddrohungen Darunter sind Äußerungen zu verstehen wie: „Wenn du…, dann fließt Blut…“ oder „Ich bring dich um, wenn…“ Diese Drohun gen werden nicht ig- noriert, sondern in der Regel in Gesprächen mit den FdSA thematisiert und bearbeitet. Es ist notwendig, dass solche Bedrohungslagen der Gewalt- schutzkoordinatorin und den Mitarbeitenden vor Ort mitgeteilt und beobach- tet werden und bei Gefahr im Verzug die Polizei hinzugezogen wird. 16 MDA = Morddrohungen von Außenstehenden Diese Drohungen sind im Zusammenhang mit eskalierten Familienstreitig- keiten und Rache-Abrechnungen festgehalten worden. Sie wurden entspre- chend im Zusammenwirken mit anderen Behörden behandelt und mit den Beteiligten im Gespräch thematisiert, um eine Lösung anzugehen. SU = Suizidale Selbstgefährdung Hier fanden Handlungen oder Ankündigungen statt, die suizidale Absichten zeigten. Betroffene werden an Fachstellen zur Beratung angebunden, es finden Gespräche zur Klärung statt. BD und BDA = Bedrohungen und Bedrohungen von außen Bedrohungen waren häufig Androhungen von Gewalt, die von außenste- henden Personen gegenüber Bewohner*innen geäußert wurden. Dies kön- nen Bewohner*innen aus dem Wohnumfeld sein oder aus dem Umfeld der betroffenen bedrohten Personen. BBM = Bedrohungen/Beleidigungen gegenüber Mitarbeiter*innen Diese Bedrohungen hatten die Funktion eines verbalen Erpressungsversu- ches:“ Wenn du nicht erlaubst, dass, dann verlierst du deinen Job“ oder „dann zünde ich das Haus an“. Die verbale Gewalt und die Drohungen ge- gen Sicherheitsmitarbeiter*innen und Fachkräfte der Sozialarbeit zählen zu dieser Kategorie. RST = Ruhestörungen Ruhestörungen wurden mit 81 Vorkommnissen häufig festgestellt und er- mahnt. Oft konnte der Konflikt mit Deeskalationsgesprächen geschlichtet werden. Wiederkehrende Ruhestörungen sind lautes Telefonieren am offe- nen Fenster, vor der Wohnungstür und zu lautes Musikhören. PP = Psychische Probleme Nicht wenige Bewohner*innen leiden durch ihre persönliche Fluchtge- schichte und Lebenssituationen unter Traumata und psychischen Proble- men. Diese werden im Zusammenleben mit anderen Personen relevant oder im Zusammenleben und Umgang miteinander stärker wahrgenom- men. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, anderen Fachberatungsstellen und Ärzten erforderlich. In diesem Zusammenhang kann es auch zu stationären Aufenthalten in Fachkliniken kommen. 17 RAS = Rassismus Diese Kategorie erfasst rassistische Äußerungen, die vom Empfänger als Gewalt und Kränkung erlebt werden. Sie beziehen sich auf die Herkunfts- länder oder religiöse Zugehörigkeit. Geschlechtsspezifische abwertende Äußerungen und oder die Hautfarbe betreffende Beleidigungen gegenüber Mitarbeitenden und Bewohner*innen sind aufgeführt worden. 3.2 Ergebniszusammenfassung / Monitoring Das Monitoring ist täglich erfolgt, um einen verlässlichen, umfassenden Eindruck über die Gesamtsituation zu erhalten. Die Kategorien erwiesen sich als zutreffend relevant eingesetzt und werden weitergeführt. Zu allen Kategorie-Punkten fällt auf, dass es einen Bedarf an Maßnahmen gibt, die zu einer anderen Strategie der Konfliktlösungen und Kommunikati- onsformen führen. Eine gewaltlose Sprache ist ein Ansatz, der angestrebt werden muss. Aus dem professionellen Umfeld wurde der Gewaltschutzko- ordinatorin berichtet, dass die verbale Gewalt unter den Bewohner*innen zugenommen hat. Den Mitarbeitenden wird verbal oft respektlos und wenig wertschätzend begegnet. Die zunehmende Tendenz dieses Verhaltens könnte als Auswirkung der Corona Maßnahmen gedeutet werden. Es sind zunächst individuelle Eindrücke aus dem Bewohnerumfeld, die bereits durch erste Untersuchungen anderer Institutionen deutlich zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie gezählt werden. Bei 261 Vorfällen von Gewaltereignissen wurde die Polizei teilweise selbstständig auch von Be- wohner*innen hinzugezogen. Bei Konflikten zwischen den Bewohner*innen führen die Fachkräfte der So- zialen Arbeit Gespräche mit allen Beteiligten, die der Konfliktlösung dienen und ein Basis für das friedliche Zusammenleben in der Unterkunft bilden. Der Ansatz aus der kriminalistischen Bewertung von Täter und Opfer Ver- halten, Sanktionen oder Belohnungen bilden nicht die Grundlage der päda- gogischen Arbeit. Der pädagogische Ansatz orientiert sich am Schutz der Betroffenen und einer angestrebten nachhaltigen Verhaltensveränderung und Einstellung im Umgang miteinander. Das drückt sich in einer konse- quenten ablehnenden Haltung zur Gewaltanwendung aus. Die Anzahl der übermittelten Gewaltmeldungen aus den Unterbringungs- einrichtungen nahmen durch ständige Hinweise und Anforderungen und Ausführungen der Gewaltschutzkoordinatorin bei den entsprechenden An- sprechpartner*innen zu. Die Meldungen „Besondere Vorkommnisse“ wei- terzuleiten gehört zunehmend zur alltäglichen Routine des Arbeitsablaufes vor Ort. Dieses Formular soll mit der Kategorie Gewaltschutzkoordination ergänzt werden, so dass die Meldungen aus den Unterkünften auf dem Dienstweg automatisiert hierhin gelangen. Damit wird der Gewaltschutz sichtbarer im täglichen Arbeitsablauf für alle Mitarbeitenden. Die Details einer Meldung 18 werden im Gespräch mit den Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen erör- tert, um weitere Handlungsempfehlungen/-optionen aufzuzeigen. Für das Monitoring ist es notwendig, dass zukünftig Informationen über Ge- waltvorkommnisse aus zusätzlichen Quellen gesammelt werden. Dies kann durch sensibilisierte Unterstützer*innen, ebenso durch das Umfeld möglich sein. Durch die interdisziplinäre Netzwerkarbeit und fachliche Transparenz, werden sich die Möglichkeiten ausweiten. Dies ist ein Grundlagenelement, um Gewaltpräventionsmaßnahmen zu steuern und wirkungsvoll einzuset- zen. 4. Gewaltintervention Unter Interventionen sind alle Aktionen und Strategien zu verstehen, die zu- künftig zur Vermeidung oder Verringerung von Gewaltereignissen beitragen und in akuten Fällen eingesetzt werden können. Bekannt sind aus der Schulsozialarbeit die Streitschlichter*innen, aus der Verhaltenstherapie das Anti-Aggressionstraining zur Vermeidung von eingeübten Abläufen zum Beispiel bei häuslicher Gewalt und Selbsteinschätzung des Aggressionspo- tentials. In den städtischen Unterbringungseinrichtungen gilt die Regel, dass Einsatz jeglicher Gewalt nicht geduldet wird. Diese Grundregel muss klar und deut- lich kommuniziert werden, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Ge- walt kein Mittel darstellt, um damit irgendein Ziel zu erreichen. Die Gewalt- intervention ist somit fließend im Einsatz mit den Gewaltpräventionsmaß- nahmen zu sehen. Es ist in der sozialpädagogischen Beziehungsarbeit ent- scheidend, im ständigen Dialog zu sein, um vorhandene Feindbilder und Vorurteile abzubauen. Die laufende Kommunikation mit den Bewohner*in- nen über die Gewaltvermeidung ist unerlässlich für eine gute friedliche At- mosphäre in den Objekten. Der Austausch von Bewohner*innen, der Kinder in Spielgruppen und die Anbindung von Jugendlichen in entsprechenden Freizeiteinrichtungen fördert dieses Ziel. 4.1 Interventionen/Maßnahmen: Die Sicherheitsmitarbeiter*innen sind, wie schon beschrieben, häufig erste Ansprechpartner*innen bei akuter Gewalt. Sie intervenieren und deeskalie- ren, bei Abwesenheit der FdSA und auch zur Unterstützung für den Rah- men eines Gesprächs. Für Frauen und Kinder sollte ein geschützter Raum als Rückzugsort zur Verfügung stehen, um sich sofort aus einer Notsituation durch Gewalt lösen und sich dort für einen Zeitraum aufhalten zu können. Die Polizei einzubeziehen ist eine der wichtigsten Interventionsmaßnahmen bei Gewaltereignissen, oft um eine eskalierte Situation zu beruhigen und zu steuern. 19 Eine Krisenintervention im konkreten und akuten Konfliktfall stellt die Betei- ligung der Gewaltschutzkoordinatorin durch klärende Gespräche mit Fami- lien und Betroffenen und FdSA. Die Gespräche vermitteln und bewirken eine Entlastung aller Beteiligten, da ein neues Setting gegeben ist .Alle Teilnehmenden werden gehört. In der akuten Situation kann zielgerichtet sozialpädagogisch gehandelt werden. Die Nachbetreuung durch mehrmali- gen Kontakt hat eine psychohygienische Funktion, sie erweist sich als hilf- reich und unterstützend. Eine wichtige Intervention ist eine Einladung der Konfliktparteien zum Ge- spräch in das Büro der neutralen Gewaltschutzkoordinatorin, bei Bedarf mittels Nutzung des Videodolmetschers. Beispiel 1: Hier konnte ein bisher sehr engagierter, umgänglicher Bewohner, der we- gen einer lang ausstehenden unerledigten Reparatur gegen die Heimleite- rin verbal aggressiv, laut und beleidigend wurde, seine Sichtweise des Kon- flikts in seiner Herkunftssprache schildern. Das gesamte Setting außerhalb der Unterkunft und die sachliche, am Konflikt unbeteiligte Dolmetscherin vermittelte eine große Ruhe und Neutralität, die sich auf ihn übertrug. Durch die übersetzten Fakten, konnte das Konfliktgeschehen neu gesehen und bewertet werden. Schon während des Gesprächs fand eine Einsicht und Entschuldigung statt, wobei die Sachlage auch aus der Sicht des Be- wohners neu betrachtet und Konsequenzen gezogen werden konnten. Beispiel 2: In diesem Familiensystem handelt es sich um einen starken Mutter-Toch- ter-Konflikt, in Folge um Kindeswohlgefährdung mit einer § 8a Meldung. Das gemeinsame Gespräch mit den Eltern und der Fachkraft der sozialen Arbeit in der Muttersprache der Eltern, zeigten ganz neue Aspekte und Fak- ten auf, obwohl die Deutschkenntnisse der Familie recht gut sind. Es konn- ten verbindliche Vereinbarungen zur weiteren sozialpädagogischen Betreu- ung getroffen werden. Interventionen in der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes sind alle situ- ativen und kreativen Maßnahmen, die Wirkung zeigen und neue Wege wei- sen, um Gewaltvorkommnisse aufzuarbeiten und perspektivisch zu verhin- dern. Ein methodisches Eingreifen, Krisenintervention, Nachfragen und Nach- sorge sind Interventionen, die zur Gewaltprävention führen. 20 5. Gewaltprävention 5.1 Überblick Die Gewaltschutzarbeit ist ein laufender Prozess, mit einem Austausch zwi- schen möglichst vielen Akteuren im Arbeitsfeld der Unterbringung von Ge- flüchteten. Voraussetzung für Gewaltschutzarbeit ist die tragfähige, trans- parente Beziehungsarbeit zwischen den Akteur*innen. Die Kommunikation ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen und in der Umsetzung ab- hängig von der Fähigkeit dazu. Sprachkenntnisse und Übersetzer*innen er- weitern häufig die Kommunikationsfähigkeit. Miteinander zu sprechen, Wünsche, Ängste, Anliegen, Sorgen mitzuteilen, können geübt und ange- wandt werden und wirken präventiv. Das Selbstwertgefühl bei Kindern und Jugendlichen zu fördern ist gleich- falls ein Anliegen der Gewaltprävention. Der Austausch im persönlichen Kontakt mit Bewohner*innen, Kindern und Jugendlichen, ehrenamtlichen Unterstützer*innen und der Gewaltschutzko- ordinatorin wird zukünftig (mit Abnahme der pandemiebedingten Einschrän- kungen) eine stärkere Gewichtung erhalten. Es ist wichtig, möglichst viele Austauschtreffen zum Thema Prävention anzuregen, um das Gewalt- schutzkonzept umsetzen zu können. Beispielsweise ist die regelmäßige Teilnahme an der AG „Sensibel für Gewalt“ im Zusammenwirken mit dem Caritasverband zu nennen, in der Bedarfe, Situationsanalysen und eine rege Diskussion über mögliche Präventionsarbeit stattfindet und in den Ein- richtungen umgesetzt wird. Der Austausch mit weiteren beauftragten Trägern findet statt oder ist ge- plant. Es wurde seit Einführung des Gewaltschutzkonzeptes deutlich, dass die Er- eignisse von Gewalt in den Unterkünften ähnlich sind, die Maßnahmen je- doch individuell auf die strukturellen Bedingungen einer Unterkunft zuge- schnitten werden müssen. Ein Standortübergreifender Austausch ist zwingend notwendig, um Erfah- rungen, Methoden und Anregungen auszutauschen. Der zukünftige von den Akteuren gewünschte Arbeitskreis ist ein Ergebnis der Arbeit 2021. Die Bewohnergemeinschaft in den städtischen Einrichtungen stabil zu hal- ten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Viele Ein- und Auszüge verun- sichern die Bewohnergemeinschaft. Das gilt ebenso für den Wechsel von Mitarbeiter*innen. Das System muss sich wieder neu einpendeln, was mit Auseinandersetzungen und Abgrenzungen einhergeht und von den jeweili- gen FdSA bearbeitet werden muss. Eine stabile Struktur vermittelt Sicher- heit, wirkt beruhigend und damit gegen Gewalt. Die Personalausstattung muss ausreichend sein um fachlich, verlässliche Arbeit zu gewährleisten. 21 5.2 Projekte initiiert 2021 konnten unter dem Anliegen Gewaltprävention in Zusammenarbeit mit den Akteuren und Kooperationspartner*innen bereits Projekte installiert werden. Der Handlungsbedarf hat sich an einem Standort dadurch erge- ben, dass sich die Bewohnerzusammensetzung durch Zuzüge und Woh- nungswechsel in kurzer Zeit verändert hat. Die neuen Bewohner*innen soll- ten eine Möglichkeit haben, sich kennenzulernen. Der initiierte Frauenaustausch Treff fand reges Interesse. Das Ziel war, für Frauen das Lebensumfeld über die Wohnungsumgebung hinaus zu er- weitern. Die Kommunikation mit anderen Personen anzuregen, Ängste, Vorbehalte durch Kontakte abzubauen, den Blick für Mitbewohner*innen zu öffnen und Menschen anderer Herkunftsländer wahrzunehmen. Besonders Frauen sind häufig in ihrer eigenen Wohnung isoliert und sind zu motivie- ren, an der Gemeinschaft teilzuhaben. Der Kooperationspartner „ Lobby für Mädchen“ hat sein bestehendes An- gebot in den Unterkünften erweitert und in mehreren Standorten ein jeweils altersgerechtes Angebot für Mädchen durchgeführt. Ziel ist, das Interesse für weitere Aktionen auch außerhalb der Unterkunft zu wecken, gezielt Kurse oder Beratungen in den Standorten von „Lobby für Mädchen“ aufzu- suchen. Im Austausch mit den FdSA vor Ort, wurde festgestellt, dass die Jugendkri- minalität durch fehlende Freizeitaktivitäten, wie Sport- und Spielangebote und durch Unterrichtsausfall während der Pandemie zugenommen hat. Die Zugangsbedingungen zu den wenigen vorhandenen Angeboten wurden durch Impfungen und Tests verschärft. Ein Präventionsangebot wird von den Akteuren vor Ort dringend gewünscht. Ein weiteres Angebot für Jugendliche in Abstimmung mit dem „Haus der Familie“ Rondorf und der Unterstützung des IKD Rodenkirchen, konnte das Projekt „Mach dich stark! Was ist Gewalt?“ angeboten werden. Die Um- setzung wurde vom Herbst 2021 auf das Frühjahr 2022 verschoben, da we- gen verschiedener strenger Pandemie-Auflagen das mehrtägige Angebot nicht durchgeführt werden konnte. Im Herbst 2021 waren Kinder und Ju- gendliche nicht geimpft. Die Besucherzahlen im Familienzentrum gingen allgemein durch kostenpflichtige Testvorschriften stark zurück. Es ist für eine effektive Planung sinnvoll, eine Bedarfsabfrage zu starten, um alle bereits installierten Projekte und Maßnahmen zu bündeln und neue Projekte einzurichten. Eine Übersicht zu gewinnen ist sinnvoll, da bereits zuvor installierte Angebote wieder aktiviert werden konnten. Dazu gehören Fahrradwerkstätten, Sportangebote, Hausaufgabenbetreuung, Spielange- bote für verschiedene Altersgruppen. Die Ergebnisse sollen den Gewaltprä- ventionsaspekt berücksichtigen, Synergien können genutzt werden. 22 5.3 Projektentwicklung Der partizipierende Ansatz des Gewaltschutzkonzeptes unterstützt die Selbstverantwortung der Bewohnerschaft im Zusammenleben in den Unter- künften. Um diese eigene Gestaltungsmöglichkeit und die Verantwortung dafür zu entwickeln und zu stärken sind Bewohnerversammlungen Voraussetzung. In diesen Treffen können zur Gewaltverminderung zum Beispiel „Kommuni- kation ohne Gewalt“ besprochen werden. Die Beratung von Opfern von Gewalt und Vermittlung an Fachstellen ist ein Arbeitsfeld des Gewaltschutzes, das in Absprache mit den FdSA vor Ort angeboten wird Dies gilt auch für die Arbeit mit dem Tätersystem. Die Gewaltschutzkoordinatorin wird durch die Arbeit im Austausch mit den FdSA in ihrer Funktion wahrgenommen und angefragt. Dazu zählen ge- meinsame Beratungs-und Konfliktlösungsgespräche. Diese Gespräche werden aus der fachlichen Beurteilung der Konfliktsituation von der Gewalt- schutzkoordinatorin initiiert oder gewünscht. Im Rahmen des Mitarbeiterschutzes steht die Gewaltschutzkoordinatorin als Ansprechpartnerin zur Verfügung oder wird initiativ tätig Es bestehen Kontakte zu den Ehrenamtskoordinator*innen der Bürgeräm- ter und des IKDs, die Teilnahme an den Arbeitskreisen zur Geflüchteten Si- tuation im Stadtteil gehört zum Aufgabenbereich. Der fachliche Austausch im interdisziplinären Netzwerk findet mit den Teil- nahmen an Arbeitsgruppen, an Teamsitzungen, an Arbeitskreisen regelmä- ßig statt. Hier wurde im Bereich Rondorf in Zusammenarbeit mit dem IKD eine neue Arbeitsgruppe Gewaltprävention gestartet. Projekte, Planung und Konzeptentwicklung werden mit den Leitungen der Trägerinstitutionen und städtischen Mitarbeiter*innen besprochen und sind ein wichtiger Bestandteil der Gewaltschutzprävention. Das Netzwerk in Bezug auf Gewaltschutz ist umfangreich und wird entspre- chend gepflegt und erweitert. Der Internetauftritt der Gewaltschutzstelle ist auf der Stadtseite eingerichtet und vermittelt Kontaktdaten und erste Informationen 23 6. Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Gewaltschutzes  Gewaltschutz wird durch Partizipation der Bewohner*innen, durch das ge- meinsame Erarbeiten von Verhaltensregeln zusammen mit Einrichtungslei- tungen und FdSA erreicht. Dazu gehört die Kenntnisnahme der Regeln des friedlichen Zusammenlebens per Unterschrift bei Einzug als Selbstverpflich- tung für den Aufenthalt in den Unterbringungseinrichtungen durch die Aus- händigung der Hausordnung  Beratung für Bewohner*innen vor Ort zum Thema Gewaltschutz verstärkt das Verständnis von Gewalt  Angebote für Bewohnergruppen speziell zum Thema Gewaltprävention und Rollenverteilung  Eine Abfrage über bestehende Gewaltpräventionsangebote – und Wünsche in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete  Interkulturelle Angebote zur Förderung der Toleranz und Akzeptanz frem- der Kulturen. Es gehört zur Prävention, die Geschichte der Herkunftsländer zu berücksichtigen. Es werden unterschiedliche Werte, Traditionen und Re- ligionen gelebt, die Einfluss auf das Zusammenleben haben. Es kann vor- kommen, dass sich in den Herkunftsländern Regionen im Krieg befinden, in den Unterkünften jedoch Familien aus beiden Gebieten wohnen. Das the- matisch und sozialpädagogisch zu bearbeiten und in die Betreuung der Ge- flüchteten zu integrieren, ist Teil der Gewaltschutzarbeit  Arbeit mit Tätern von Gewaltereignissen, ist ein weiteres Feld, das für die Prävention und für das Zusammenleben in den Unterkünften Berücksichti- gung finden muss  Der Austausch mit anderen Kommunen, die Zusammenarbeit mit der Lan- despräventionsstelle gegen Gewalt ist eine Voraussetzung für die Umset- zung des Gewaltschutzkonzeptes  Bereitstellung finanzieller Mittel für Fortbildungen, Schulungen u.a. im Be- reich Kinderschutz  Evaluation durch externe Institution  Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein Bereich, der zukünftig stärker in den Focus rückt 24 7. FAZIT Definition: „Gewalt ist jeder körperlicher und/oder seelischer Zwang gegen- über Menschen- und alle Handlungen, die Tiere oder Dinge schädigen. Ge- walt geschieht täglich. Im öffentlichen Raum genauso wie zu Hause, in der Schule und am Arbeitsplatz.“ 1 Als Antwort auf die Eingangsfragen, ist festzustellen, dass Gewalt in den städtischen Unterkünften vorkommt, wie in anderen sozialen Systemen auch. Die Stelle für Gewaltschutz ist daher eine konsequente und erforderli- che Maßnahme zur Gewaltprävention. Für diese neue Stelle wurde zu- nächst eine Struktur für die zahlreichen Arbeitsfelder nötig. Dazu gehören unter anderem das Monitoring, die Netzwerkarbeit und Fallanalysen. Welche Arten von Gewaltereignissen stattfinden, konnte die Analyse der Gewaltmeldungen aufzeigen. Die Entscheidung, die Gewaltereignisse in Kategorien einzuteilen, erzeugt die Struktur der Datenerfassung. Das Moni- toring-Ergebnis ist eine erste Übersicht über die Vorkommnisse seit Beginn der Gewaltschutzarbeit und ist zeitintensiv in der Bearbeitung Die Arbeit als Gewaltschutzkoordinatorin und die Umsetzung des Gewalt- schutzkonzeptes ist geprägt durch die ständige Kommunikation mit den Fachkräften der sozialen Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen, Heimleiter*innen. Der Austausch, die Analyse in Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Entwickeln von Lösungen sind alltägliches Ge- schäft in der Gewaltschutzarbeit. Gewaltschutz wird so ein selbstverständli- cher Anteil der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen. Die Fürsorge für Mitarbeitenden durch die Gewaltschutzkoordinatorin ist für Arbeitsmotivation, die Psychohygiene und Gesunderhaltung bedeutend. Der Austausch mit den Fachkräften der sozialen Arbeit von städtischen Un- terbringungseinrichtungen ist ein ständiger Prozess und wird von der Ge- waltschutzkoordinatorin angeregt und begleitet. Im vergangen Jahr konnten Projekte wie aufgezeigt eingerichtet werden und das Netzwerk zum Thema Gewaltschutz angelegt werden. Erste Ge- waltpräventionsmaßnahmen konnten in Workshops, Austauschtreffen ge- schaffen werden. Rückblickend ist jede interaktive Maßnahme in den Unterkünften präventiv wirksam und schützt vor Gewalt, da Kommunikation stattfindet. In Sprach- kursen, Kinderspielgruppen, Frauentreffs und Fahrradwerkstätten, Bewoh- nertreffen und den sonstigen Angeboten treffen sich Menschen und bringen ihre Kulturen zusammen. Sie akzeptieren Unterschiede und entdecken Ge- meinsamkeiten. Das Zusammenleben wird von Verständnis und Toleranz den Mitbewohner*innen gegenüber geprägt. Das muss ein wichtiges Ziel der gemeinsamen Gewaltschutzarbeit sein. 1 www.bayern-gegen-gewalt.de 25 Es ist festzuhalten, dass Gewalt keine Lösung für Konflikte darstellt und nicht hingenommen oder geduldet wird. Es kann nicht zugelassen werden, dass ein Kreislauf einer Gewalt-Hierarchie entsteht. Andere Meinungen au- ßer der eigenen sind zu akzeptieren. Drohungen und Manipulationen kön- nen die Kommunikation nicht bestimmen.
  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 1892/2022 Freigabedatum 24.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept für Gewaltschutz in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln (Gewaltschutzkonzept) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Erfahrungsberichtes des Gewaltschutzkonzeptes die Verwaltung weiterhin mit der Umsetzung des Konzeptes zu beauftragen und die Aufgabe der Gewalt- schutzkoordination dauerhaft zu implementieren. Hierfür wird weiterhin eine Stelle in der Bewertung S 15 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, stellenplan- und ergebnisplanneutral im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stellensollbestandes des Amtes 56 herangezogen. Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 23.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen 79.200 € b) Sachaufwendungen etc. 12.800 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das „Konzept für Gewaltschutz in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ gehört zum Leitbild der Stadt Köln und ist angelehnt an das Landesgewaltschutzkonzept des Landes NRW. Die Koordinationsstelle ist beim Sozialen Dienst im Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln ange- gliedert. Die Aufgabenstellung einer Fachkraft der Sozialen Arbeit zeichnet sich durch die Komplexität des Arbeitsfeldes aus. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten sozialen Trägern und den Si- cherheitsunternehmen. Sie ist Ansprechpartner*in für die Leitungen der Unterbringungseinrichtungen vor Ort. Alle Maßnahmen den Gewaltschutz betreffend werden mit ihr abgestimmt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Bewirtschaftungsanordnung der Kämmerei vom 25.03.2020 stellt die Beschlussfassung und Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes grundsätzlich eine freiwillige Aufgabe dar. Aufgrund der Brisanz des Themas, das in Corona-Zeiten zum Beispiel durch Besuchs- verbote, Quarantänemaßnahmen und allgemein steigende Aggressionspotentiale noch verschärft wurde, zeigt sich diese Aufgabe zur akuten Krisenbewältigung und Sicherung bestehender Strukturen als besonders notwendig. Intensive Präventionsarbeit, insbesondere zum Schutz vor Gewalt in jed- weder Form, stellt eine nachhaltige Integration sicher. Interventionen bei Bewohnerkonflikten und bei Bedrohungen häuslicher und sexueller Gewalt sind erforderlich, um Gewalt und ihre Vermeidung zu 3 thematisieren. Mit Präventionsarbeit werden gesellschaftliche Normen und Werte der Gesellschaft vermittelt und geübt und dadurch das friedliche Zusammenleben in den Unterkünften gefördert. Das hat u.a. eine nachhaltige Auswirkung auf Bewachungskosten, Vandalismus-Schäden und Reparatur- kosten infolge von Gewaltausbrüchen und Gewaltanwendung. Umsetzung Die Arbeit der Gewaltschutzkoordination und die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes ist geprägt durch die ständige Kommunikation mit den Fachkräften der sozialen Arbeit, mit Geflüchteten, mit Be- ratungsstellen und Heimleiter*innen. Der Austausch, die Analyse in Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Entwickeln von Lösungen sind alltäglicher Bestandteil im Ablauf der Gewalt- schutzarbeit. Gewaltschutz wird so ein selbstverständlicher Anteil der sozialen Arbeit in den Unter- bringungseinrichtungen. Alle Fälle von Gewalt werden schriftlich erfasst und in Kategorien eingeteilt. Die Auswertung ist Grundlage für die Präventionsarbeit und deren Umsetzung. Als weiteres Ergebnis ist die Sensibilisie- rung aller Beteiligten für Gewalt in jeder Form notwendig. So können die Standards in den Einrichtun- gen angepasst und stetig verbessert werden. Die Vernetzung aller Akteure im Bereich der Flüchtlingsarbeit ist für eine gemeinsame Zielsetzung des Gewaltschutzes zwingend erforderlich und wünschenswert. Die Gewaltschutzarbeit ist ein steti- ger Prozess der sozialen Arbeit. Die Verwaltung hält für die praktische Umsetzung, ein Monitoring und die Evaluation des Konzepts die dauerhafte Einrichtung einer Koordinator*innenstelle aus fachlicher Sicht für unabdingbar und erforderlich. Die Koordinationsstelle legt das Ergebnis des jährlichen Monitorings dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen und den Fachausschüssen der Stadt Köln in einem Jahresbericht vor (siehe Anla- ge). Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen hat den Jahresbericht für 2021 in seiner Sitzung vom 24.06.2022 zur Kenntnis genommen und befürwortet eine zukünftige konsequente Fortführung und Verstetigung der Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts. Finanzierung In 2020 erfolgte eine Kompensation der einzurichtenden Stelle durch eine entsprechende, seit dem 02.07.2020 nach wie vor vakante Planstelle im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen. Un- geachtet der Befristung (siehe Vorlage 0990/2020 „Konzept für Gewaltschutz in Unterbringungsein- richtungen für Geflüchtete der Stadt Köln (Gewaltschutzkonzept)“) wurden im Haushaltsplan 2023/24ff weiterhin die erforderlichen Aufwandsermächtigungen eingeplant. Die erforderlichen Personalaufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnis- plan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 11, Personalaufwen- dungen, in Höhe von 19.800,- Euro anteilig (drei Monate) zur Verfügung. Für die weitere Finanzierung stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 79.200,- Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Ergebnisplanung 2025-2027 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, zur Verfügung. Die Aufwandsermächtigungen für die Sachkosten eines Arbeitsplatzes stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, in Höhe von 3.200,- Euro anteilig (drei Monate) zur Verfügung. Für die weitere Finanzierung stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 12.800,- Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Ergebnisplanung 2025-2027 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zur Verfü- gung. 4 Dringlichkeitsbegründung Der Beschluss des Rates über die Einrichtung der Stelle zur Gewaltschutzkoordination vom 10.09.2020 sah eine Befristung der Aufgaben der Gewaltschutzkoordination auf zwei Jahre vor. Es besteht daher die Notwendigkeit, dass diese Aufgabe vor ihrem formalen Auslaufen rechtzeitig er- neuert und bestätigt wird. Es besteht daher eine Dringlichkeit hinsichtlich der Beschlussfassung über die Entfristung der Stelle. Die Vorlage bedurfte einer Abstimmung mit dem Runden Tisch für Flücht- lingsfragen als Mitentwickler des Gewaltschutzkonzepts sowie einer ämterübergreifenden Abstim- mung, die sich verzögert haben. Da der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren nicht mehr vor der Ratssitzung am 08.09.2022 beteiligt werden können, erfolgt eine unmittelbare Vorlage an Finanzaus- schuss und Rat. Die genannten Fachausschüsse werden im Nachgang durch eine Mitteilung infor- miert. Anlage: Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination im Amt für Wohnungswesen

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2022

    Finanzausschuss

    TOP 10.29, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 08.09.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 10.19, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz