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Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Ehrenfeld 2022/2023 - Mittelvergabe

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4108/2022 vom 29.11.2022

Stand: Am 05.12.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 4108/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Ehrenfeld 2022/2023 - Mittelvergabe Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums wie folgt zu verge- ben: Antragsteller*in Zug Zuschuss Festausschuss Ehrenfelder Karneval e.V. Ehrenfelder Dienstagszug 6.900 Euro 21.02.2023 Gesellschaft der Karnevalsfreunde Köln-Bickendorf von 1933 e.V. Bickendorfer Veedelszug 1.700 Euro 19.02.2023 Löstige Fastelovendsfründe Köln-Ossendorf e.V. Ossendorder Samstagszug 800 Euro 18.02.2023 IG Bocklemünder Veedelszug Bocklemünder Veedelszug 600 Euro 18.02.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum Haushalt 2020/2021 wurden vom Rat der Stadt Köln Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro Bezirk zur Sicherung der Veedelsumzüge beschlossen. Durch eine Mittelübertragung von 2021 nach 2022 können die Mittel in Höhe von 10.000 € dieses Jahr verausgabt werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung. Das Förderprogramm hat die Bezirksvertretung per Dringlichkeitsentscheidung vom 22.11.2022 be- schlossen (vgl. Vorlage 3943/2022). Die Aufteilung der Mittel wurde anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarteten Teil- nehmer*innen-Zahlen durchgeführt. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2022

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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