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Annahme einer Schenkung für die Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2510/2021 vom 07.07.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2510/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung für die Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Schenkung der Fußballtore für die Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus durch den Förderverein der Schule dankend an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Förderverein der Rosenmaarschule in Köln -Höhenhaus möchte der Schule vier Fußballtore für das Außengelände schenken. Die Kosten in Höhe von rund 8425,20 € inkl. Mehrwertsteuer werden vom Förderverein übernommen. Die Kosten der jährlichen Prüfung und Wartung der Anlage über- nimmt das Amt für Schulent wicklung der Stadt Köln. Die erforderlichen Genehmigungen der Feuer- wehr, der Unfallkasse, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln zum Aufbau der Anlagen (Fußballtore) wurden erteilt. Die Anlagen sollen im Rahmen einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Köln übergehen. Die Zuständigkeit zur Annahme der Schenkung durch die Bezirksvertretung Mülheim ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1.7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 4. Satzung zu r Ände- rung der Zuständigkeitsordnung vom 18.04.2019.
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