AN/0940/2018
Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen
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Bunt Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.06.2018 AN/0940/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Si tzung im Ausschuss für Soziales und Senioren zu setzen: Die Ratsgruppe BUNT fragte im Januar 2018, wie viele Menschen in Köln 2017 von Bleiberechtsr e- gelungen des Aufenthaltsgesetzes und Erlassen aus NRW profitieren konnten. Der Antwort der Verwaltung konnte entnommen werden, dass in 2017 in Köln 52 Aufenthaltst itel nach § 25a Au f- enthG, 26 Aufenthaltstitel nach § 25b AufenthG, 1611 Aufenthaltstitel nach § 25 V AufenthG sowie 90 Ausbildungsduldungen nach § 60a AufenthG erteilt wurden. Der Vergleich mit Zahlen aus An t- worten auf Anfragen unserer Gruppe zu Abschiebun gen und Bleiberechten in den Jahren 2015 bis 2017 zeigt, dass sich die Zahlen positiv entwickeln und mehr Menschen in Köln Bleiberechte erha l- ten. 2016 wurden beispielsweise 32 Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25a AufenthG sowie 1.095 nach § 25 Abs. 5 Aufenth G erteilt. Wir erwarten, dass sich die Zahlen weiter positiv entwickeln, da das Projekt „Bleiberechtsinitiative“ zum Ziel hat, proaktiv auf Bleib erechte für langjährig Geduldete hinzuwirken. Das Innenministerium NRW (MIK) hat am 17.05.2018 einen neuen Er lass zur Ausbildungsdu ldung herausgegeben, der die Erlasse vom 21.12.2016 und vom 19.06.2017 ersetzt und die Anwe n- dungshinweise des BMI vom 30.05.2017 mit den NRW -spezifischen Ergänzungen für ve rbindlich erklärt. Für NRW gilt nun u. a.: Für die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierungsmaßnahme bei einem zugelassenen Ausbi l- dungsbetrieb soll in der Regel eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden, „wenn die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, tarifvertraglich gerege lt - 2 - ist oder es sich um eine betrieblich finanzierte Einstiegsqualifizierungsmaßnahme handelt“. We i- tere Erteilungsvoraussetzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers darüber, dass im A n- schluss an die Einstiegsqualifizierungsmaßnahme ein Vertrag für eine q ualifizierte Berufsausbil- dung angeboten wird. Auch für staatlich anerkannte Helferausbildungen, an die eine qualifizierte Ausbildung im gle i- chen Berufsbild angeschlossen werden kann, soll eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 Au f- enthG erteilt werden. Des Weiteren ist nun das Datum der Asylantragstellung und nicht des Asylgesuchs entsche i- dend für das Arbeitsverbot nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AufenthG. Die Ausländerbehörde der Städteregion Aachen bietet in Absprache mit der Industrie - und Handels- kammer Aachen Beratungsangebote für Unternehmerinnen und Flüchtlinge in Ausbildung an. In den so genannten Tandem -Gesprächen soll z. B. geklärt werden, welche Bedingungen seitens des a n- gehenden Auszubildenden erfüllt werden müssen oder welche Schritte die Betrieb e vorher unb e- dingt unternehmen sollten. Zudem werden rechtliche Fragen beantwortet, z. B. zur Ausbildungsdu l- dung (so genannte „3 -plus-2-Regelung“). In Bonn engagiert sich der Verein „Ausbildung statt A b- schiebung (AsA e. V.)“ für junge Flüch tlinge mit dem Z iel, dass diese eine Arbeitserlaubnis für die Zeit einer Ausbildung in Deutschland erhalten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg erklärte gegenüber der Rhein i- schen Post am 31.05.2018, dass 25 Prozent der seit 2015 nach De utschland gekommenen Flüch t- linge inzwischen einer Arbeit nachgingen. Gegenüber der Rheinischen Post erklärte der Leiter des IAB-Forschungsbereichs Migration, Herbert Brücker: „Wenn sich der Beschäft igungszuwachs so fortsetzt, hat nach fünf Jahren die Hälft e der Zuwanderer eine Arbeit.“ Er schätzte, dass bis Jahre s- ende 2018 „monatlich 8.500 bis 10.000 weitere Flüchtlinge einen Job finden“. Der Bericht des „Jo b- center Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 14.06.2018 gibt zwar einen groben Überblick über die Arbeitsmarktintegration von G eflüchteten, liefert aber keine detaillierten Angaben Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Menschen aus welchen Herkunftsländern, die seit 2015 nach Köln gekommen sind, gehen inzwischen einer Arbeit nach? (Bitte mit Prozentangaben) 2. Wie viele Beschäftigungserlaubnisse sind Personen mit einer Duldung von 2015 bis he ute erteilt worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum aus welchen Gründen abgelehnt? 3. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen bietet das Jobce nter an? 4. Wie unterstützt die Stadt Unternehmerinnen, die Flüchtlingen eine Ausbildung ermöglichen wo l- len? Gibt es in Köln Projekte wie in Aachen oder Bonn, und wenn nicht, warum? 5. Welche neuen Gesetze, Vorschriften, Erlasse und weiteren Vorgaben müssen die Ausländerb e- hörden in Köln umsetzen? Was wird sich konkret ändern, und wie sieht die geplante Umsetzung aus? (Bitte ergänzen Sie ihre Angaben aus den Antwort (Vorlagen -Nummer 1448/2016 und 1195/2017.) gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0940/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 11.06.2018
- Erstellt
- 11.06.2018 10:51