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Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben! Für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander"

Mitteilung Ausschuss 0147/2019 vom 16.01.2019

Stand: Am 05.02.2019 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 16.01.2019 0147/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben! Für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander" Im August 2015 hat die Stadt Köln den Zuschlag für die Umsetzung des Bundesprogramms „Demo- kratie leben! Für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ / Programmbereich A – „Partnerschaft für Demokratie“ erhalten. Auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2018 wurde über den aktuellen Stand der Umsetzung in Köln berichtet. Schwerpunktmäßig konzentrierte sich die Umsetzung auf die Stadtbe- zirke Chorweiler, Kalk und Mülheim. Im August.2018 ergab sich kurzfristig die Möglichkeit das Bundesprogramm von einer „Partnerschaft für Demokratie“ um zwei weitere Umsetzungseinheiten zu erweitern. Eine Bewilligung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgte am 26.09.2018, so dass mit einer Laufzeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2019 alle Stadtbezirke aktiv in das Programm einbezogen sind. Durch die Ausweitung wurden für den Zeitraum der Bewilligung zusätzliche 332.500€ Fördermittel bewilligt Die einzelnen Partnerschaften für Demokratie (PfD) sind wie folgt zusammengefasst: - PfD Nord/Ost mit den Stadtbezirken Chorweiler, Kalk, Mülheim - PfD Süd/West mit den Stadtbezirken Rodenkirchen, Lindenthal, Porz - PfD Mitte/West mit den Stadtbezirken Innenstadt, Ehrenfeld, Nippes Die Stadt Köln ist als kommunale Stelle federführendes Amt und Zuwendungsempfänger der Förde- rung. Die im Programm vorgesehene Koordinierungs - und Fachstelle ist seit Beginn bei dem AWO Kreisverband Köln e.V. angesiedelt. Im Rahmen der Ausweitung des Programms wurde hier eine entsprechende Ausweitung und Aufstockung notwendig. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2019

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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