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0422/2022

Beantwortung der Anfrage AN/ 2429/2021 Versorgung der Kölner Schülerinnen und Schüler mit Tablets

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.03.2022, TOP 3.1.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3390 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 17.02.2022 
 0422/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
 
Beantwortung der Anfrage AN/ 2429/2021 Versorgung der Kölner Schülerinnen und Schüler 
mit Tablets 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Ist diese Meldung mit der geschilderten Situation zutreffend? 
Nein. Die Gesamtschule Wasseramselweg hat –so wie alle Kölner Schulen in städtischer Träger-
schaft- durch die Schulträgerin mehrere Klassensätze an iPads erhalten. Bei der Gesamtschule Was-
seramselweg, die eine Schule im Aufbau ist, wurden ausreichend iPads zur Verfügung gestellt, so 
dass alle Schüler*innen des 5. und 6. Jahrgangs ein eigenes iPad nutzen konnten (rund 340 iPads). 
Da die Schule das ambitionierte Ziel hatte, dass jede*r Schüler*in ein eigenes mobiles Endgerät nut-
zen soll (1:1 Ausstattung), wurde mit der Schule vereinbart, dass ab der 7. Jahrgangsstufe Get your 
own device (GYOD) praktiziert wird.  
 
Zu 2. Gibt es weitere Schulen, in denen so oder ähnlich verfahren wird? 
Ja, es gibt immer mehr Kölner Schulen, die sich für die Einführung von GYOD interessieren, um (suk-
zessive) eine 1:1 Ausstattung aller Schüler*innen mit einem eigenen Endgerät zu realisieren.  
Zum Schuljahr 2021/2022 praktizieren 6 Schulen GYOD in unterschiedlichen Ausgestaltungen (ge-
samte Schule bis hin zu einzelnen Klassen). 
 
Zu 3. Reichen die zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel aus, um alle Schülerin-
nen und Schüler in Köln mit Tablets zu versorgen? 
Nein, bei weitem nicht.  
Das Sofortausstattungsprogramm, aus dem die Schüler*innen Endgeräte beschafft werden konnten, 
wurde vollumfänglich ausgeschöpft. Die Mittel haben ausgereicht, um rund 22.900 iPads inklusive 
Hülle und App-Guthaben zu beschaffen. Die Verteilung erfolgte auf Basis des Schulsozialindex. 
Der 10% Eigenanteil in Höhe von rund 1Mio. €, die zur Aufbewahrung erforderlichen iPad-Ladewagen 
sowie die Lizenz- und Supportkosten müssen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 oder aus 
dem regulären Budget der Schulträgerin aufgebracht werden. 
Mit den zwei -zur Umsetzung noch ausstehenden Förderprogrammen- können weitere rund 11.500 
Endgeräte beschafft werden. 
Wenn dann alle bis heute bekannten Förderprogramme umgesetzt sind, nähern wir uns einer Endge-
räteanzahl von rund 62.000. Dies entspricht aufgerundet dann in etwa einer 1:2 Ausstattung. 
 
Zu 4. Wurden bisher alle zur Verfügung stehenden Mittel des Landes und Bundes ausge-
schöpft? 
Siehe Antwort 3. 
 
Zu 4a Wenn ja: Nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage werden Eltern ver-
pflichtet, Tablets für ihre Kinder anzuschaffen? 
Die Schulträgerin verpflichtet die Eltern/ Erziehungsberechtigten zu keiner Zeit, Tablets anzuschaffen.

2 
 
5. Wieviel Prozent der Kölner Schülerinnen und Schüler sind – getrennt nach Schulformen – 
derzeit mit hinreichenden digitalen Endgeräten versorgt? 
 
 Anzahl Schüler*innen pro 
Schulform in %  
Anzahl iPads pro Schul-
form in % 
Grundschule ≈ 27,6 % ≈ 37,9 % 
Hauptschule ≈ 3,2 % ≈ 5,7 % 
Realschule ≈ 8 % ≈ 10,6 % 
Gesamtschule ≈ 11 % ≈ 13,4 % 
Gymnasium ≈ 20 % ≈ 15,6 % 
Förderschule ≈ 2 % ≈ 4,9 % 
Krankenhausschulen ≈ 0,1 % ≈ 0,3 % 
Weiterbildungsschulen ≈ 1 % ≈ 0,2 % 
Berufskollegs ≈ 26,4 % ≈ 11,2 % 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0422/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.02.2022
Erstellt
04.02.2022 11:44