0422/2022
Beantwortung der Anfrage AN/ 2429/2021 Versorgung der Kölner Schülerinnen und Schüler mit Tablets
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3390 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 17.02.2022 0422/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Beantwortung der Anfrage AN/ 2429/2021 Versorgung der Kölner Schülerinnen und Schüler mit Tablets Antwort der Verwaltung: Zu 1. Ist diese Meldung mit der geschilderten Situation zutreffend? Nein. Die Gesamtschule Wasseramselweg hat –so wie alle Kölner Schulen in städtischer Träger- schaft- durch die Schulträgerin mehrere Klassensätze an iPads erhalten. Bei der Gesamtschule Was- seramselweg, die eine Schule im Aufbau ist, wurden ausreichend iPads zur Verfügung gestellt, so dass alle Schüler*innen des 5. und 6. Jahrgangs ein eigenes iPad nutzen konnten (rund 340 iPads). Da die Schule das ambitionierte Ziel hatte, dass jede*r Schüler*in ein eigenes mobiles Endgerät nut- zen soll (1:1 Ausstattung), wurde mit der Schule vereinbart, dass ab der 7. Jahrgangsstufe Get your own device (GYOD) praktiziert wird. Zu 2. Gibt es weitere Schulen, in denen so oder ähnlich verfahren wird? Ja, es gibt immer mehr Kölner Schulen, die sich für die Einführung von GYOD interessieren, um (suk- zessive) eine 1:1 Ausstattung aller Schüler*innen mit einem eigenen Endgerät zu realisieren. Zum Schuljahr 2021/2022 praktizieren 6 Schulen GYOD in unterschiedlichen Ausgestaltungen (ge- samte Schule bis hin zu einzelnen Klassen). Zu 3. Reichen die zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel aus, um alle Schülerin- nen und Schüler in Köln mit Tablets zu versorgen? Nein, bei weitem nicht. Das Sofortausstattungsprogramm, aus dem die Schüler*innen Endgeräte beschafft werden konnten, wurde vollumfänglich ausgeschöpft. Die Mittel haben ausgereicht, um rund 22.900 iPads inklusive Hülle und App-Guthaben zu beschaffen. Die Verteilung erfolgte auf Basis des Schulsozialindex. Der 10% Eigenanteil in Höhe von rund 1Mio. €, die zur Aufbewahrung erforderlichen iPad-Ladewagen sowie die Lizenz- und Supportkosten müssen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 oder aus dem regulären Budget der Schulträgerin aufgebracht werden. Mit den zwei -zur Umsetzung noch ausstehenden Förderprogrammen- können weitere rund 11.500 Endgeräte beschafft werden. Wenn dann alle bis heute bekannten Förderprogramme umgesetzt sind, nähern wir uns einer Endge- räteanzahl von rund 62.000. Dies entspricht aufgerundet dann in etwa einer 1:2 Ausstattung. Zu 4. Wurden bisher alle zur Verfügung stehenden Mittel des Landes und Bundes ausge- schöpft? Siehe Antwort 3. Zu 4a Wenn ja: Nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage werden Eltern ver- pflichtet, Tablets für ihre Kinder anzuschaffen? Die Schulträgerin verpflichtet die Eltern/ Erziehungsberechtigten zu keiner Zeit, Tablets anzuschaffen. 2 5. Wieviel Prozent der Kölner Schülerinnen und Schüler sind – getrennt nach Schulformen – derzeit mit hinreichenden digitalen Endgeräten versorgt? Anzahl Schüler*innen pro Schulform in % Anzahl iPads pro Schul- form in % Grundschule ≈ 27,6 % ≈ 37,9 % Hauptschule ≈ 3,2 % ≈ 5,7 % Realschule ≈ 8 % ≈ 10,6 % Gesamtschule ≈ 11 % ≈ 13,4 % Gymnasium ≈ 20 % ≈ 15,6 % Förderschule ≈ 2 % ≈ 4,9 % Krankenhausschulen ≈ 0,1 % ≈ 0,3 % Weiterbildungsschulen ≈ 1 % ≈ 0,2 % Berufskollegs ≈ 26,4 % ≈ 11,2 % Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0422/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 11:44