3113/2024
Mitteilung zu den Landschaftsparks im Kölner Westen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2661 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 16.10.2024 3113/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Mitteilung zu den Landschaftsparks im Kölner Westen In seiner Sitzung vom 08.09.2022 beschloss der Rat der Stadt Köln den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU betreffend „Zwei neue Landschaftsparks entlang der A4 und zwischen Widdersdorf und Lövenich“ (AN/0804/2022). Die Verwaltung informiert den zuständigen Fachausschuss Klima, Umwelt und Grün zum ak- tuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses. Die Verwaltung hat ein Planungsbüro beauftragt, um die planerischen Möglichkeiten für die beiden beschlossenen Landschaftsparks zu prüfen. Ziel soll dabei sein, die vorhandene Kul- turlandschaft zu erhalten und in eine zukunftsausgerichtete nachhaltige Landwirtschaft mit Er- holungs- und Freizeitnutzungen unter Anbindung der umliegenden Stadträume weiter zu ent- wickeln. Die Konzeptstudie soll dann die Grundlage für eine Öffentlichkeitsbeteiligung und einen frei- raumplanerischen Ideenwettbewerb liefern. Ebenso soll sie einen ersten Kostenrahmen be- schreiben und helfen, Räume zu identifizieren, die für eine sinn- und reizvolle Durchwegung des Raumes erforderlich sind. Dabei ist zu klären, welche Flächen benötigt werden, um ein tragfähiges Gerüst aus öffentlichen Räumen für die zwei geplanten Landschaftsparks aufzu- stellen. Das ist auch erforderlich, denn der Großteil der im Ratsbeschluss benannten Flächen im Kölner Westen befindet sich heute in Privatbesitz. Die vorhandenen Nutzungen sind teils per Bebauungsplan rechtlich gesichert. Zudem sind im Flächennutzungsplan Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Diese dienen als Flächen für Kompen- sationsmaßnahmen, also zum Ausgleich von geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft. Außerdem liegt über fast allen Flächen des Betrachtungsraumes der Landschaftsplan der Stadt Köln mit den Landschaftsschutzgebieten L12-„Freiräume um Lövenich und Widdersdorf“ und L17-„Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Die Aussagen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans liegen noch nicht vor, wer- den aber entsprechend berücksichtigt. Im Rahmen der Bearbeitung werden auch die umliegenden Gemeinden Hürth, Frechen und Pulheim einbezogen. Die Konzeptstudie und deren Prüfung sollen voraussichtlich bis zum Ende des 1. Halbjahres 2025, die Dokumentation des Prozesses bis Ende August 2025 abgeschlossen sein. Gez. Wolfgramm 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3113/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.10.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 17:17