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0572/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 27.11.2023 (AN/2038/2023) betreffend „Bau eines neuen Rheindükers zwischen Köln-Stammheim und Köln-Niehl “

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5005 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0572/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 27.11.2023 (AN/2038/2023) betreffend „Bau eines neuen 
Rheindükers zwischen Köln-Stammheim und Köln-Niehl „ 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 „Das rechtsrheinische Großklärwerk Köln-Stammheim reinigt über 80 Prozent der häuslichen 
und gewerblichen Abwässer Kölns. Doch die Abwasserrohre, die die beiden Rheinseiten ver-
binden – der sogenannte Rheindüker – sind in die Jahre gekommen. Gebaut 1928, werden 
sie den Anforderungen einer wachsenden Millionenstadt nicht mehr gerecht. …“ Daher wurde 
der neue Rheindüker geplant und im Oktober 2023 auch mit den erforderlichen Baumaßnah-
men auf rechtsrheinischer Seite in Stammheim / Flittard begonnen.  
https://steb-koeln.de/rheindueker/  
 
 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fra-
gen:  
 
1. Warum gab es nicht auch im Rechtrheinischen eine Informationsveranstaltung 
zum Bau des neuen Dükers wie sie im August 2023 in Köln- Niehl stattgefun-
den hat?  
2. Weshalb sind keinerlei Schilder in Köln- Flittard /- Stammheim aufgestellt, die 
auf das Bauvorhaben hinweisen?  
3. Stellen die hoch aufgetürmten Erdwälle im Baubereich nicht eine mögliche Ge-
fahr für spielende Kinder dar und müssten eigentlich entsprechend abgesperrt 
bzw. mit Hinweisschildern versehen werden?  
4. Im Lärmgutachten, das auf der Homepage der StEB nachzulesen ist, gibt es 
nur Aussagen zu den Bereichen Zielschacht bzw. zur Baugrube in Köln–Niehl. 
Bedeutet dies, dass die Baumaßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet zu kei-
nerlei Beeinträchtigungen der Anwohner*innen führen werden? 
5. Wird die bislang teilweise landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Ziel-
schachtes wieder hergestellt werden können oder wird auch die hinter dem 
Deich liegende Fläche des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue in Mitlei-
denschaft gezogen werden?

2 
 
Antwort der Verwaltung 
 
1. Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 11.12.2023 durch die StEB 
Köln durchgeführt. 
2. In unmittelbarer Nähe zu Baustelle werden Baustellenschilder aufgestellt. 
3. Die hoch aufgetürmten Erdwälle werden sukzessive von der Baustelle abgefah-
ren. Es bleibt lediglich der Mutterboden auf der Baustelle, dieser wird in kleine-
ren Mieten seitlich gelagert. 
4. Die Baustelle ist von direkter Wohnbebauung so weit entfernt, so dass  es zu 
keinen nennenswerten Lärmemissionen kommen wird. 
5. Die landwirtschaftlichen Flächen werden nach der Baumaßnahme wiederher-
gestellt. Dies gilt auch für die genutzten Flächen in der Flittarder Rheinaue. Die 
entsprechenden Genehmigungen seitens der Bezirksregierung Köln und der 
Stadt Köln liegen vor. Die Maßnahme wird von einer beauftragten ökologischen 
Bauüberwachung begleitet.

3 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
1. Warum gab es nicht auch im Rechtrheinischen eine Informationsveranstaltung zum Bau 
des neuen Dükers wie sie im August 2023 in Köln- Niehl stattgefunden hat?  
 
2. Weshalb sind keinerlei Schilder in Köln- Flittard /- Stammheim aufgestellt, die auf das  
Bauvorhaben hinweisen?  
3. Stellen die hoch aufgetürmten Erdwälle im Baubereich nicht eine mögliche Gefahr für  
spielende Kinder dar und müssten eigentlich entsprechend abgesperrt bzw. mit  
Hinweisschildern versehen werden?  
4. Im Lärmgutachten, das auf der Homepage der StEB nachzulesen ist, gibt es nur  
Aussagen zu den Bereichen Zielschacht bzw. zur Baugrube in Köln–Niehl.  
Bedeutet dies, dass die Baumaßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet zu keinerlei  
Beeinträchtigungen der Anwohner*innen führen werden?  
.  
5. Wird die bislang teilweise landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Zielschachtes  
wieder hergestellt werden können oder wird auch die hinter dem Deich liegende Fläche  
des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue in Mitleidenschaft gezogen werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
6. Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 11.12.2023 durch die StEB Köln 
durchgeführt. 
7. In unmittelbarer Nähe zu Baustelle werden Baustellenschilder aufgestellt. 
8. Die hoch aufgetürmten Erdwälle werden sukzessive von der Baustelle abgefahren. Es 
bleibt lediglich der Mutterboden auf der Baustelle, dieser wird in kleineren Mieten seit-
lich gelagert. 
9. Die Baustelle ist von direkter Wohnbebauung so weit entfernt, so daß es zu keinen 
nennenswerten Lärmemissionen kommen wird. 
10. Die landwirtschaftlichen Flächen werden nach der Baumassnahme wiederhergestellt. 
Dies gilt auch für die genutzten Flächen in der Flittarder Rheinaue. Die entsprechen-
den Genehmigungen seitens der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln liegen vor. 
Die Massnahme wird von einer beauftragten ökologischen Bauüberwachung begleitet.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0572/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.02.2024
Erstellt
13.02.2024 15:02