0572/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 27.11.2023 (AN/2038/2023) betreffend „Bau eines neuen Rheindükers zwischen Köln-Stammheim und Köln-Niehl “
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0572/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 27.11.2023 (AN/2038/2023) betreffend „Bau eines neuen Rheindükers zwischen Köln-Stammheim und Köln-Niehl „ Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Das rechtsrheinische Großklärwerk Köln-Stammheim reinigt über 80 Prozent der häuslichen und gewerblichen Abwässer Kölns. Doch die Abwasserrohre, die die beiden Rheinseiten ver- binden – der sogenannte Rheindüker – sind in die Jahre gekommen. Gebaut 1928, werden sie den Anforderungen einer wachsenden Millionenstadt nicht mehr gerecht. …“ Daher wurde der neue Rheindüker geplant und im Oktober 2023 auch mit den erforderlichen Baumaßnah- men auf rechtsrheinischer Seite in Stammheim / Flittard begonnen. https://steb-koeln.de/rheindueker/ In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fra- gen: 1. Warum gab es nicht auch im Rechtrheinischen eine Informationsveranstaltung zum Bau des neuen Dükers wie sie im August 2023 in Köln- Niehl stattgefun- den hat? 2. Weshalb sind keinerlei Schilder in Köln- Flittard /- Stammheim aufgestellt, die auf das Bauvorhaben hinweisen? 3. Stellen die hoch aufgetürmten Erdwälle im Baubereich nicht eine mögliche Ge- fahr für spielende Kinder dar und müssten eigentlich entsprechend abgesperrt bzw. mit Hinweisschildern versehen werden? 4. Im Lärmgutachten, das auf der Homepage der StEB nachzulesen ist, gibt es nur Aussagen zu den Bereichen Zielschacht bzw. zur Baugrube in Köln–Niehl. Bedeutet dies, dass die Baumaßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet zu kei- nerlei Beeinträchtigungen der Anwohner*innen führen werden? 5. Wird die bislang teilweise landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Ziel- schachtes wieder hergestellt werden können oder wird auch die hinter dem Deich liegende Fläche des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue in Mitlei- denschaft gezogen werden? 2 Antwort der Verwaltung 1. Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 11.12.2023 durch die StEB Köln durchgeführt. 2. In unmittelbarer Nähe zu Baustelle werden Baustellenschilder aufgestellt. 3. Die hoch aufgetürmten Erdwälle werden sukzessive von der Baustelle abgefah- ren. Es bleibt lediglich der Mutterboden auf der Baustelle, dieser wird in kleine- ren Mieten seitlich gelagert. 4. Die Baustelle ist von direkter Wohnbebauung so weit entfernt, so dass es zu keinen nennenswerten Lärmemissionen kommen wird. 5. Die landwirtschaftlichen Flächen werden nach der Baumaßnahme wiederher- gestellt. Dies gilt auch für die genutzten Flächen in der Flittarder Rheinaue. Die entsprechenden Genehmigungen seitens der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln liegen vor. Die Maßnahme wird von einer beauftragten ökologischen Bauüberwachung begleitet. 3 In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Warum gab es nicht auch im Rechtrheinischen eine Informationsveranstaltung zum Bau des neuen Dükers wie sie im August 2023 in Köln- Niehl stattgefunden hat? 2. Weshalb sind keinerlei Schilder in Köln- Flittard /- Stammheim aufgestellt, die auf das Bauvorhaben hinweisen? 3. Stellen die hoch aufgetürmten Erdwälle im Baubereich nicht eine mögliche Gefahr für spielende Kinder dar und müssten eigentlich entsprechend abgesperrt bzw. mit Hinweisschildern versehen werden? 4. Im Lärmgutachten, das auf der Homepage der StEB nachzulesen ist, gibt es nur Aussagen zu den Bereichen Zielschacht bzw. zur Baugrube in Köln–Niehl. Bedeutet dies, dass die Baumaßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet zu keinerlei Beeinträchtigungen der Anwohner*innen führen werden? . 5. Wird die bislang teilweise landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Zielschachtes wieder hergestellt werden können oder wird auch die hinter dem Deich liegende Fläche des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue in Mitleidenschaft gezogen werden? Antwort der Verwaltung 6. Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 11.12.2023 durch die StEB Köln durchgeführt. 7. In unmittelbarer Nähe zu Baustelle werden Baustellenschilder aufgestellt. 8. Die hoch aufgetürmten Erdwälle werden sukzessive von der Baustelle abgefahren. Es bleibt lediglich der Mutterboden auf der Baustelle, dieser wird in kleineren Mieten seit- lich gelagert. 9. Die Baustelle ist von direkter Wohnbebauung so weit entfernt, so daß es zu keinen nennenswerten Lärmemissionen kommen wird. 10. Die landwirtschaftlichen Flächen werden nach der Baumassnahme wiederhergestellt. Dies gilt auch für die genutzten Flächen in der Flittarder Rheinaue. Die entsprechen- den Genehmigungen seitens der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln liegen vor. Die Massnahme wird von einer beauftragten ökologischen Bauüberwachung begleitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0572/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.02.2024
- Erstellt
- 13.02.2024 15:02