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2379/2021

Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 24.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 26.08.2021, TOP 7.2

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2556 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
561/3 
Vorlagen-Nummer 24.06.2021 
 2379/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 24.06.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
 
Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau 
Beantwortung der Anfrage AN/1475/2021 "Konditionen für den preisgedämpften Wohnraum" 
gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsfraktion Volt im Rat der Stadt Köln 
 
Zu den Fragen der o.g. Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1: Welche Möglichkeiten zur Förderung des Wohnungsbaus im preisgedämpften 
Segment bestehen derzeit von kommunaler Seite sowie auf Landesebene? 
 
Von Seiten der Stadt Köln sowie des Landes NRW bestehen aktuell keine im Besonderen zur Verfü-
gung gestellten Möglichkeiten zur Förderung eines preisgedämpften Wohnungsbaus. 
 
Zuletzt hat der Rat der Stadt Köln im Rahmen der Evaluierung des Kooperativen Baulandmodells mit 
Beschluss vom 14.02.2017 (Vorlagen-Nr. 3559/2016) auf die Verpflichtung zur Errichtung eines 
20%igen Anteils als preisgedämpften Wohnungsbau neben dem 30%igen Anteil an gefördertem 
Wohnraum verzichtet, da der Subventionsbedarf nicht finanzierbar erschien. Allerdings wurde die 
Vergabe von städtischen Grundstücken für den Wohnungsbau nach Konzeptqualität so weiterentwi-
ckelt, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau neben der Schaffung ei-
nes 30%igen Anteils an gefördertem Wohnraum weitere 20% preisgedämpfter Wohnraum erstellt 
werden.  
 
Bestrebungen seitens des Landes NRW zur Förderung von preisgedämpften Wohnraum sind nicht 
bekannt. 
 
Zu Fragen 2 bis 4: Gibt es bereits ein Konzept zur Festlegung einer preisgedämpften Miete? 
Wenn ja: Welche Haushalte sollten Anspruch auf preisgedämpften Wohnraum haben? Wo liegt 
die Einkommensgrenze? 
 
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 04.04.2019 damit beauftragt, das bestehende städtische 
Wohnungsbauförderungsprogramm in Richtung des preisgedämpften Wohnungsbaus weiterzuentwi-
ckeln sowie Fördermöglichkeiten und unterschiedliche Varianten aufzuzeigen und dies der Politik 
vorzustellen. Auf Grundlage dieses Auftrages hat die Verwaltung verschiedene Modelle entwickelt 
und bewertet und ein Konzept „Preisgedämpfter Mietwohnungsbau“ erstellt. Dieses befindet sich zur-
zeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 den Fachaus-
schüssen und dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

24.06.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2379/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
24.06.2021
Erstellt
22.06.2021 07:41