2379/2021
Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
2556 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 561/3 Vorlagen-Nummer 24.06.2021 2379/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 24.06.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau Beantwortung der Anfrage AN/1475/2021 "Konditionen für den preisgedämpften Wohnraum" gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsfraktion Volt im Rat der Stadt Köln Zu den Fragen der o.g. Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Welche Möglichkeiten zur Förderung des Wohnungsbaus im preisgedämpften Segment bestehen derzeit von kommunaler Seite sowie auf Landesebene? Von Seiten der Stadt Köln sowie des Landes NRW bestehen aktuell keine im Besonderen zur Verfü- gung gestellten Möglichkeiten zur Förderung eines preisgedämpften Wohnungsbaus. Zuletzt hat der Rat der Stadt Köln im Rahmen der Evaluierung des Kooperativen Baulandmodells mit Beschluss vom 14.02.2017 (Vorlagen-Nr. 3559/2016) auf die Verpflichtung zur Errichtung eines 20%igen Anteils als preisgedämpften Wohnungsbau neben dem 30%igen Anteil an gefördertem Wohnraum verzichtet, da der Subventionsbedarf nicht finanzierbar erschien. Allerdings wurde die Vergabe von städtischen Grundstücken für den Wohnungsbau nach Konzeptqualität so weiterentwi- ckelt, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau neben der Schaffung ei- nes 30%igen Anteils an gefördertem Wohnraum weitere 20% preisgedämpfter Wohnraum erstellt werden. Bestrebungen seitens des Landes NRW zur Förderung von preisgedämpften Wohnraum sind nicht bekannt. Zu Fragen 2 bis 4: Gibt es bereits ein Konzept zur Festlegung einer preisgedämpften Miete? Wenn ja: Welche Haushalte sollten Anspruch auf preisgedämpften Wohnraum haben? Wo liegt die Einkommensgrenze? Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 04.04.2019 damit beauftragt, das bestehende städtische Wohnungsbauförderungsprogramm in Richtung des preisgedämpften Wohnungsbaus weiterzuentwi- ckeln sowie Fördermöglichkeiten und unterschiedliche Varianten aufzuzeigen und dies der Politik vorzustellen. Auf Grundlage dieses Auftrages hat die Verwaltung verschiedene Modelle entwickelt und bewertet und ein Konzept „Preisgedämpfter Mietwohnungsbau“ erstellt. Dieses befindet sich zur- zeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 den Fachaus- schüssen und dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2379/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 22.06.2021 07:41