Beantwortung einer Anfrage AN/0051/2020
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0554/2021 vom 18.02.2021
Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 AN/0051/2020 Vorlagen-Nummer 0554/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Beantwortung einer Anfrage AN/0051/2020 1. Wer prüft die ordnungsgemäße Sperrung durch Poller? 2. Welche Anweisung besteht für das städtische Personal, entfernte Poller wiedereinzusetzen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Sperrpoller werden von verschiedenen Ämtern der Stadt Köln auf den Flächen eingebaut, für die sie grundstücksverwaltende Dienststelle sind. Die jeweiligen Dienststellen sind für die Poller in ihrem Zuständigkeitsbereich selber verantwortlich. Eine systematische Prüfung der ordnungsgemäßen Sperrung (Kontrolle) findet nicht statt, da für derartige Kontrollen kein Personal vorhanden ist. Zu 2.: Zu den Nutzern gehören nicht nur die Ämter der Stadt Köln, sondern auch Rettungsdienste, AWB, Polizei, Feuerwehr, Anlieger, Kleingärtner, Baufirmen und weitere Berechtigte. Alle Nutzer von gesperrten Wegen sind verpflichtet, die Poller nach der Durchfahrt wieder ordnungs- gemäß zu verschließen und Beschädigungen zu melden.
Beratungsverlauf
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