Umsetzung des städtischen Inklusionskonzeptes; Einrichtung der Erich-Fried-Schule als Ort des Gemeinsamen Lernens zum Schuljahr 2018/19 gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW
Beschlussvorlage 17/0220 vom 13.06.2017
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17/0220
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