2020/0138
Initiative zur Unterstützung von Kultur und Sport
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Punkt 14: Initiative zur Unterstützung von Kultur und Sport (V-Nr. 2020/0138) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
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Punkt 17: Initiative zur Unterstützung von Kultur und Sport (V-Nr. 2020/0138) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2020/0138
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0138
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Initiative zur Unterstützung von Kultur und Sport
Vorlage vom: 12.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt dem Konzept der „Initiative zur Unterstützung von Kultur und Sport“
zu, um für diese Bereiche eine Hilfestellung in Folge der Corona -Pandemie anzubieten.
2. Mittel in Höhe von 219.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.05.2020
Der gesamte Kulturbereich aber auch die Sportangebote der Wissenschaftsstadt Darmstadt
mit ihren vielen Facetten werden von einem Großteil unserer Bürgerinnen und Bürger mit
großem Engagement angenommen. Denn Kultur und Sport sind nicht alleine der Freizeit
zuzuordnen, sie sind vi elmehr elementare Bestandteile unseres Zusammenlebens. Sie sind
Identifikationsmerkmale und zu einem unverzichtbaren Standortfaktor geworden, der ganz
wesentlich die Lebensqualität unserer Stadt ausmacht.
Zu den von der Corona-Krise wirtschaftlich besonders Betroffenen gehören auch die
Sportvereine, Kulturschaffende und die rund 80 Kulturveranstalter in Darmstadt. Wann die
Vereine ihre Arbeit in dem früheren Maß fortsetzen können, ist heute noch nicht abzuschätzen
Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, die Sportvereine und Kulturschaffenden in dieser
aktuell schwierigen Situation verlässlich und wirksam zu unterstützen und de ren Fortbestand
trotz der Krise zu sichern.
Die Initiative zur Hilfestellung in Folge der Corona-Pandemie soll den Vereinen, Institutionen
und Initiativen eine Perspektive geben und einen Beitrag leisten, um die schweren
wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Das Hilfepaket setzt auf drei Ebenen an.
1. Reguläre Förderung
Die diesjährige Haushaltssperre bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Sport und Kultur
wird nur auf 5 % festgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 20 % der entsprechenden
Leistungen gesperrt waren, stehen den Vereinen aufgrund der geringeren Haushaltsperre mehr
Mittel zur Verfügung. Hierdurch werden wir versuchen, die für das Darmstädter Gemeinwesen
wichtigen und unverzichtbaren Institutionen und Vereine besser durch die Corona-Pandemie zu
begleiten.
Die Bewilligung der Zuschüsse wird bedarfsgerecht und im Rahmen der geltenden
Förderrichtlinien für Sport und Kultur flexibel an die veränderte Situation angepasst erfolgen.
Gegebenenfalls ist eine Aktualisierung der Antragsunterlagen erforderlich.
2. Zusätzliche Hilfe bei existenziellen Notlagen
Es wird ein Hilfsfonds eingerichtet, aus dem Sportvereine und Kulturschaffende, die durch die
Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe
geraten sind, eine einmalige Unterstützung erhalten können.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt hierfür im Jahr 2020 je 100.000 Euro für Sportvereine
im Produktbereich 8, Pos. 15 und 100.000 Euro für Kulturvereine,-institutionen und –
initiativen im Produktbereich 4, Pos. 15 .bereit. Die Verstärkung dieser Mittel für
Kulturschaffende wird durch eine Stiftung in Aussicht gestellt.
Die zusätzliche Hilfe wird nach Prüfung im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren Mittel als
anteilige Unterstützung bereitgestellt. Antragsberechtigt sind Sportvereine, Kulturvereine,
-institutionen und -initiativen, die von der Stadt mit einem Betriebs- oder
Projektkostenzuschuss gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Notlage
oder der Liquiditätsengpass unmittelbare Folge der Corona Pandemie sind. Insbesondere greift
die Unterstützung bei Einnahmeausfällen durch Wegfall oder Verschiebung von
Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum ab März 2020), durch Corona-bedingte
- 4 -
Mehraufwendungen oder wenn der Fortbestand der o.g. Antragsberechtigten ohne zusätzliche
Hilfe gefährdet ist.
Die Antragstellung und -abwicklung erfolgt wie bei der Vergabe der regulären Fördermittel
durch das jeweils zuständige Fachamt.
3. Digitale Plattform für Kulturschaffende „Nah*einander“
Für die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffenen Akteure der freien
Kunst und der Kultur- und Kreativwirtschaft sind das Internet und digitale Tools mehr denn je
notwendig geworden, um die kreativen Inhalte ihrer Arbeit in die Gesellschaft zu tragen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtig der neu gegründete gemeinnützige Verein „Kultur einer
Digitalstadt Darmstadt e.V.“ mit dem Projekt „Nah*einander“ erstmals eine interdisziplinäre
diskursive Plattform zur Sichtbarmachung, Vernetzung und Entwicklung künstlerischer und
kultureller Potentiale in der Digitalstadt Darmstadt zur Verfügung zu stellen.
Das Projekt kommt den Kunst- und Kulturschaffenden insgesamt zugute. Hiermit wird ihnen in
verschiedenen Formaten ein neuer gemeinsamer Medienraum geboten, in dem ihre
spezifischen Fragen und Perspektiven verhandelt und veröffentlicht werden.
Für die Realisierung des Projektes werden 19.000 EUR im Produktbereich 4, Pos. 15
vorgesehen.
Darmstadt, den 12.05.2020
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0138
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00