mandari

Aufhebung der Zweckwidmung der Wirtschaftswege Gemarkung, Gemarkung Roitzheim, Flur 3, Flurstück 5 (alt) und Gemarkung Euskirchen, Flur 1, Flurstück 494 (teilweise und alt) und Gemarkung Stotzheim, Flur 2, Flurstück 39 (teilweise und alt) im Bereich Bebauungsplangebiet Nr. 93 –Otto-Lilienthal-Straße-, Euskirchen

Beschlussvorlage 7/2009 vom 12.02.2009

Stand: Am 12.02.2009 im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 12.02.2009

    Ausschuss für Tiefbau und Verkehr

    TOP 10.. Ergebnis: (kein Text vorhanden)

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