Aufhebung der Zweckwidmung der Wirtschaftswege Gemarkung, Gemarkung Roitzheim, Flur 3, Flurstück 5 (alt) und Gemarkung Euskirchen, Flur 1, Flurstück 494 (teilweise und alt) und Gemarkung Stotzheim, Flur 2, Flurstück 39 (teilweise und alt) im Bereich Bebauungsplangebiet Nr. 93 –Otto-Lilienthal-Straße-, Euskirchen
Beschlussvorlage 7/2009 vom 12.02.2009
Stand: Am 12.02.2009 im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage (Aufhebung der Zweckwidmung der Wirtschaftswege Gemarkung, Gemarkung Roitzheim, Flur 3, Flurstück 5 (alt) und Gemarkung Euskirchen, Flur 1, Flurstück 494 (teilweise und alt) und Gemarkung Stotzheim, Flur 2, Flurstück 39 (teilweise und alt) im Bereich Bebauungsplangebiet Nr. 93 –Otto-Lilienthal-Straße-, Euskirchen)
PDF
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz