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Aufhebung der Anwendbarkeit des § 55 Abs. 2 S.2 KiBiz (Befreiung von der Zweckbindung) zum 01.08.2025

Beschlussvorlage VO/0564/25 vom 02.06.2025

Stand: Am 24.06.2025 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2025

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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