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2023/0377

Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2024

Magistratsvorlage 08.11.2023

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2023/0377

8806 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Rechtsamt 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0377 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abwasserreinigung  
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung  zum 1. Januar 2024  
 
Vorlage vom: 08.11.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebühren-
satzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021, wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Schmutz - und   
Niederschlags-wassergebühr 
Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Entleerungsgebühr 
für Kleinkläranlagen  
Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2024  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.11.2023 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Dezember 2021 der letzten Änderung der 
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zugestimmt.  
Mit dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,15 Euro/m³ 
Niederschlagswassergebühr:  0,93 Euro/m² 
 
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2022 und 2023, so dass für die Zeit ab 
1. Januar 2024 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. 
Um eine stete Entwicklung bei den Gebührensätzen zu gewährleisten, wird wieder ein 
zweijähriger Kalkulationszeitraum vorgeschlagen.  
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025 werden – wie auch in den Vorjahren – 
Durchschnittswerte für das gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende 
Bachwassermenge und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt.  
Die Überwachung der Einleitungskanäle ist mit 1.225.525 Euro/1.226.775 Euro für 
Investitionen und Sachaufwand berücksichtigt. 
 
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten 
fünf Jahre auf knapp über 9 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird weiterhin 
auf 9.300.000 m³ festgelegt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Tendenz der 
abgerechneten Mengen steigend ist. Der für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 gewählte 
Wert wird jedoch noch nicht ganz erreicht. 
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
641.193 m³, im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 660.032 m³ und unterliegt sehr starken 
Schwankungen, so dass für die vorliegende Kalkulation ein Wert von 650.000 m³ zu Grunde 
gelegt wird. 
 
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen verändern sich bei den 
öffentlichen Flächen nur unwesentlich. Im Schnitt ergeben sich kaum Änderungen. Sie werden 
mit 3.316.000 m² angesetzt. Die Tendenz bei privaten Flächen ist weiterhin sinkend. Es ist 
damit zu rechnen, dass auch in der Zukunft Entsiegelungen durchgeführt werden. Für beide 
Jahre werden weiterhin 7.390.000 m² angenommen, da mit 7.487.480 m² zum 30.09.2023 
der in der Kalkulation 2022/2023 angenommene Wert noch nicht erreicht wurde. 
 
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation 
mit 743 angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu Schmutzwasser in die 
Berechnung mit einem Betrag von jährlich 150.601 Euro übernommen. Die Anzahl basiert auf 
Auswertungen aus dem September 2023 und berücksichtigt das jeweilige 
Durchschnittsvolumen der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten Brauchwassermenge von 
50 m3 pro Haushalt. 
 
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für 
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW 
festgesetzt.

- 4 - 
 
Für die geplante Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf dem Zentralklärwerk werden auch im 
neuen Kalkulationszeitraum 2024/2025 keine Werte berücksichtigt.  
Die Machbarkeitsstudie ist erstellt, eine Entscheidung über den Bau und mögliche Zuschüsse 
von Bund und/oder Land stehen allerdings noch aus. 
 
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen 
und entspricht einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren. Es ist nicht davon 
auszugehen, dass alle in den beiden Kalkulationsjahren geplanten Investitionen in den 
angegebenen Jahren fertig gestellt werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2024 unter 
Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und die Mittelfristige 
Investitionsplanung. 
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund zusätzlichen 
Finanzierungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen für beide Jahre auf 3.016.000 Euro 
erhöht. Die Verzinsung wird mit 3,5% vorgenommen. 
 
Im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist vorgeschrieben, dass Überdeckungen 
innerhalb von fünf Jahren auszugleichen sind, Unterdeckungen sollen innerhalb dieses 
Zeitraumes ausgeglichen werden. Die sich in der Nachberechnung des Kalkulationszeitraums 
2019 bis 2021 festgestellte Unterdeckung sowohl bei den Schmutz- als auch 
Niederschlagswassergebühren ist bei der Kalkulation der Jahre 2024 und 2025 und getren nt 
nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt.  
 
Der auf Basis der Daten 2017 bis 2019 in 2021 ermittelte Verteilschlüssel von 69,6% auf 
Schmutzwasser und 30,4% auf Niederschlagswasser wird weiterhin in der Gebührenkalkulation 
übernommen. 
 
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten 
Rahmenbedingungen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2024 und 2025:  
 
Schmutzwassergebühr:  2,66 Euro/m³  
Niederschlagswassergebühr:  1,13 Euro/m² 
 
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 bei der Schmutzwassergebühr 
zu einer Erhöhung um 0,51 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,20 Euro. Die 
Erhöhungen resultieren im Vergleich zum alten Kalkulationszeitraum 2022/2023 insbes ondere 
aus höheren Betreiberentgelten für die Entega Abwasserreinigung GmbH & Co KG, gestiegenen 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und dem erforderlichen Ausgleich der 
Gebührenunterdeckung aus der Spitzabrechnung der Kalkulationsperiode 2019-2021. 
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die 
Gebühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die 
Behandlungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechn et. 
Diese Gebührensätze betragen: 
 
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  32,07 Euro/m³ 
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:     1,66 Euro/m³ 
 
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus 
Chemietoiletten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden.

- 5 - 
 
Die entsprechenden Informationen der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden 
einmal im Jahr an die Finanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur 
Gebührenfestsetzung weitergereicht. Die Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- 
und -gebührensatzung geregelten Behandlungsgebühr ergibt für die Jahre 2024 und 2025 
einen Satz in Höhe von 1,66 Euro/m³. 
 
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2024/2025 zu erwartenden Gebühreneinnahmen si nd 
als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 und die mittelfristige 
Finanzplanung zu übernehmen. 
 
Darmstadt, 08.11.2023 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlagen 
 
 
1. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Schmutz- und 
Niederschlagswassergebühr 
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Entleerungsgebühr für 
Kleinkläranlagen 
3. Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2024

anlage 3

1289 Zeichen

Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) vom 27. August 2002 
 
Vom -------------- 
 
Aufgrund der §§ 5, 19, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekannt-
machung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
16.02.2023 (GVBl I. 90, 93), der §§ 1-12 und 14 des Gesetzes über kommunale Abgaben 
(KAG) vom 24.03.2013 (GVBL. I S. 134), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 
20.06.2023 (GVBl. S. 582), der §§ 37 ff. des Hessischen Wassergesetzes (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 
(GVBl. S. 473,475) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .......... 
folgende Satzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
1. In § 16 Abs. 8 wird der Betrag 0,93 € durch den Betrag 1,13 € ersetzt. 
 
2. In § 17 Abs.6 wird der Betrag 2,15 € durch den Betrag 2,66 € ersetzt. 
 
3. In § 18 Abs. 1 S. 3 wird der Betrag 19,17 € durch den Betrag 32,07 € ersetzt. 
 
4. In § 18 Abs. 2 wird der Betrag 1,63 € durch den Betrag 1,66 € ersetzt. 
 
 
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. 
 
 
Darmstadt, 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 4

8876 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Rechtsamt 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0377 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
464 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abwasserreinigung  
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 1. Januar 2024  
 
Vorlage vom: 08.11.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebühren-
satzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021, wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Schmutz - und   
Niederschlags-wassergebühr 
Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Entleerungsgebühr 
für Kleinkläranlagen  
Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2024

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.11.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.11.2023  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Dezember 2021 der letzten Änderung der 
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zugestimmt.  
Mit dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,15 Euro/m³ 
Niederschlagswassergebühr:  0,93 Euro/m² 
 
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2022 und 2023, so dass für die Zeit ab 
1. Januar 2024 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. 
Um eine stete Entwicklung bei den Gebührensätzen zu gewährleisten, wird wieder ein 
zweijähriger Kalkulationszeitraum vorgeschlagen.  
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025 werden – wie auch in den Vorjahren – 
Durchschnittswerte für das gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende 
Bachwassermenge und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt.  
Die Überwachung der Einleitungskanäle ist mit 1.225.525 Euro/1.226.775 Euro für 
Investitionen und Sachaufwand berücksichtigt. 
 
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten 
fünf Jahre auf knapp über 9 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird weiterhin 
auf 9.300.000 m³ festgelegt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Tendenz der 
abgerechneten Mengen steigend ist. Der für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 gewählte 
Wert wird jedoch noch nicht ganz erreicht. 
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
641.193 m³, im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 660.032 m³ und unterliegt sehr starken 
Schwankungen, so dass für die vorliegende Kalkulation ein Wert von 650.000 m³ zu Grunde 
gelegt wird. 
 
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen verändern sich bei den 
öffentlichen Flächen nur unwesentlich. Im Schnitt ergeben sich kaum Änderungen. Sie werden 
mit 3.316.000 m² angesetzt. Die Tendenz bei privaten Flächen ist weiterhin sinkend. Es ist 
damit zu rechnen, dass auch in der Zukunft Entsiegelungen durchgeführt werden. Für beide 
Jahre werden weiterhin 7.390.000 m² angenommen, da mit 7.487.480 m² zum 30.09.2023 
der in der Kalkulation 2022/2023 angenommene Wert noch nicht erreicht wurde.  
 
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkul ation 
mit 743 angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu Schmutzwasser in die 
Berechnung mit einem Betrag von jährlich 150.601 Euro übernommen. Die Anzahl basiert auf 
Auswertungen aus dem September 2023 und berücksichtigt das jeweilige 
Durchschnittsvolumen der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten Brauchwassermenge von 
50 m3 pro Haushalt. 
 
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für 
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW 
festgesetzt.

- 5 - 
 
 
Für die geplante Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf dem Zentralklärwerk werden auch im 
neuen Kalkulationszeitraum 2024/2025 keine Werte berücksichtigt.  
Die Machbarkeitsstudie ist erstellt, eine Entscheidung über den Bau und mögliche Zuschüsse 
von Bund und/oder Land stehen allerdings noch aus. 
 
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen 
und entspricht einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren. Es ist nicht davon 
auszugehen, dass alle in den beiden Kalkulationsjahren geplanten Investitionen in den 
angegebenen Jahren fertig gestellt werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2024 unter 
Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und die Mittelfristige 
Investitionsplanung. 
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund zusätzlichen 
Finanzierungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen für beide Jahre auf 3.016.000 Euro 
erhöht. Die Verzinsung wird mit 3,5% vorgenommen. 
 
Im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist vorgeschrieben, dass Überdeckungen 
innerhalb von fünf Jahren auszugleichen sind, Unterdeckungen sollen innerhalb dieses 
Zeitraumes ausgeglichen werden. Die sich in der Nachberechnung des Kalkulationszeitraums 
2019 bis 2021 festgestellte Unterdeckung sowohl bei den Schmutz- als auch 
Niederschlagswassergebühren ist bei der Kalkulation der Jahre 2024 und 2025 und getrennt 
nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt.  
 
Der auf Basis der Daten 2017 bis 2019 in 2021 ermittelte Verteilschlüssel von 69,6% auf 
Schmutzwasser und 30,4% auf Niederschlagswasser wird weiterhin in der Gebührenkalkulation 
übernommen. 
 
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten 
Rahmenbedingungen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2024 und 2025:  
 
Schmutzwassergebühr:  2,66 Euro/m³  
Niederschlagswassergebühr:  1,13 Euro/m² 
 
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 bei der Schmutzwassergebühr 
zu einer Erhöhung um 0,51 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,20 Euro. Die 
Erhöhungen resultieren im Vergleich zum alten Kalkulationszeitraum 2022/2023 insbesondere 
aus höheren Betreiberentgelten für die Entega Abwasserreinigung GmbH & Co KG, gestiegenen 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und dem erforderlichen Ausgleich der 
Gebührenunterdeckung aus der Spitzabrechnung der Kalkulationsperiode 2019-2021. 
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die 
Gebühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die 
Behandlungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. 
Diese Gebührensätze betragen: 
 
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  32,07 Euro/m³ 
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:     1,66 Euro/m³

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus 
Chemietoiletten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden.  
 
Die entsprechenden Informationen der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden 
einmal im Jahr an die Finanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur 
Gebührenfestsetzung weitergereicht. Die Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags - 
und -gebührensatzung geregelten Behandlungsgebühr ergibt für die Jahre 2024 und 2025 
einen Satz in Höhe von 1,66 Euro/m³. 
 
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2024/2025 zu erwartenden Gebühreneinnahmen sind 
als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 und die mittelfristige 
Finanzplanung zu übernehmen. 
 
Darmstadt, 08.11.2023 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlagen 
 
 
1. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Schmutz- und 
Niederschlagswassergebühr 
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2024 und 2025 für die Entleerungsgebühr für 
Kleinkläranlagen 
3. Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2024

anlage 2

1242 Zeichen

Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) 
Gebührenkalkulation 2024-2025
abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.000 m³
Gesamtkosten Kosten je m³
2024 2025
1. Abfuhrkosten
Kosten des EAD für die Abfuhr 58.000,00 € 58.000,00 € 29,00 €
2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen
2024/2025 24.316.888,00 € 24.388.948,00 €
Abwasserabgabe
2024/2025 310.000,00 € 310.000,00 €
Summe Aufwendungen 24.626.888,00 € 24.698.948,00 €
abzüglich nicht ablastbare Kosten
2024/2025 880.635,00 € 864.186,00 €
Summe Absetzungen 880.635,00 € 864.186,00 €
Aufwendungen 2024/2025 23.746.253,00 € 23.834.762,00 €
Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 23.746.253,00 € 23.834.762,00 €
hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,60% 16.527.392,09 € 16.588.994,35 €
abgerechnetes Schmutzwasser 9.950.000 9.950.000
anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser-
abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,66 € 1,67 €
kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 30,66 € 30,67 €
Unterdeckung 2019-2021 1,41 €
Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Gruben beträgt: 32,07 €
Finanzverwaltung
Darmstadt, 31. Oktober 2023

anlage 1

5913 Zeichen

Gebührenkalkulation Abwasser 2042-2025
Pos.Beschreibung 2024 2025
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -170.210,00 € -170.210,00 €
5101000 öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren -55.000,00 € -55.000,00 €
5101230 Gebühren Entleerung Kleinkläranlagen und Gruben -40.000,00 € -40.000,00 €
5101240 Gebühren aus Einleiterkontrolle / Labor -75.000,00 € -75.000,00 €
5101250 Gebühren Direkteinleitung Kläranlagen -210,00 € -210,00 €
davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser 
Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser 
5150200 Zwangsgelder 
02Anachrichtlich: Öff.-rechtliche Leistungsentgelte ohne Kanalbenutzungsgebühren
4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -281.000,00 € -281.000,00 €
5462000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -281.000,00 € -281.000,00 €
9 Sonstige ordentliche Erträge -50,00 € -50,00 €
10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -451.260,00 € -451.260,00 €
11 Personalaufwendungen 1.501.982,00 € 1.532.010,00 €
12 Versorgungsaufwendungen 27,00 € 30,00 €
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.645.928,00 € 6.685.928,00 €
davon: Aufwendungen EKVO 1.223.570,00 € 1.223.570,00 €
14 Abschreibungen 2.007.376,00 € 2.029.626,00 €
15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 24.371.888,00 € 24.443.948,00 €
7175100 Erstattungen an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 55.000,00 € 55.000,00 €
davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 24.316.888,00 € 24.388.948,00 €
16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 310.000,00 € 310.000,00 €
7363100 Abwasserabgabe 310.000,00 € 310.000,00 €
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 34.837.201,00 € 35.001.542,00 €
20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) 34.385.941,00 € 34.550.282,00 €
24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
26 Ordentliches Ergebnis 34.385.941,00 € 34.550.282,00 €
27Außerordentliche Erträge
28Außerordentliche Aufwendungen
29 Außerordentliches Ergebnis
30 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen 34.385.941,00 € 34.550.282,00 €
31 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -999.635,00 € -983.186,00 €
9001030 Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -119.000,00 € -119.000,00 €
9001080 Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung -880.635,00 € -864.186,00 €
9001110 Entnahme Gebührenausgleichsrücklage
32 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 4.018.904,00 € 4.023.984,00 €
9501010 Kosten für interne Kopien 
9501020 Kosten für Verwaltungskostenanteile 1.002.904,00 € 1.007.984,00 €
9501100 Verzinsung des Anlagekapitals 3.016.000,00 € 3.016.000,00 €
31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen 3.019.269,00 € 3.040.798,00 €
32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) 37.405.210,00 € 37.591.080,00 €
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2024 2025
Gebührenbedarfsberechnung
Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) - ohne Abwassergebühren -451.260,00 € -451.260,00 €
Finanzerträge 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 €
Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -999.635,00 € -983.186,00 €
Summe Erträge / Erlöse -1.450.895,00 € -1.434.446,00 €
abzüglich:
Widerspruchsgebühren
SoPo für Zuschüsse -74.000,00 € -74.000,00 €
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse -1.376.895,00 € -1.360.446,00 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 34.837.201,00 € 35.001.542,00 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 €
Kosten der internen Leistungsbeziehungen 4.018.904,00 € 4.023.984,00 €
Summe Aufwendungen / Kosten 38.856.105,00 € 39.025.526,00 €
Bereinigung Aufwendungen / Kosten
abzüglich:
ILV Rechtsamt 53.411,75 € 53.411,75 €
Verzinsung Anlagekapital für AiB 130.000,00 € 130.000,00 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 38.672.693,25 € 38.842.114,25 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 38.672.693,25 € 38.842.114,25 €
abzüglich
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse -1.376.895,00 € -1.360.446,00 €
Gebührenbedarf 37.295.798,25 € 37.481.668,25 €
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2024 2025
Kostenzuordnung
Gebührenbedarf 37.295.798,25 € 37.481.668,25 €
Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 37.295.798,25 € 37.481.668,25 €
Anteil Schmutzwasser 69,60% 69,60%
Anteil Niederschlagswasser 30,40% 30,40%
anteilige Kosten Schmutzwasser 25.957.875,58 € 26.087.241,10 €
anteilige Kosten Niederschlagswasser 11.337.922,67 € 11.394.427,15 €
Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 150.601,08 € 150.601,08 €
bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 25.807.274,50 € 25.936.640,02 €
Unterdeckung NB 2019/2021-MV 2023/0348 in Höhe von 1.181.952,96 Euro 590.976,48 € 590.976,48 €
bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 11.488.523,75 € 11.545.028,23 €
Unterdeckung NB 2019/2021-MV 2023/0348 in Höhe von 1.162.800,08 Euro 581.400,04 € 581.400,04 €
zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.950.000 9.950.000
zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 10.706.000 10.706.000
Gebührensätze
Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,65 € 2,67 €
Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 1,13 € 1,13 €
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2024 2025
zu berücksichtigende Werte*:
Schmutzwassereinleitungen m³ 9.300.000 9.300.000
Bachwassereinleitungen m³ 650.000 650.000
versiegelte öffentliche Flächen m² 3.316.000 3.316.000
versiegelte private Flächen m² 7.390.000 7.390.000
Durchschnittsverzinsung
Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler 743 743
* Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2018 bis 2022 angenommen worden. 26.463.020,00 26.463.020,00
Die kalkulierten Werte 2022/2023 wurden übernommen, wenn Wert im JA 2022 noch nicht erreicht wurde. 12.097.780,00 12.097.780,00
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anlage 5

253 Zeichen

Punkt 19: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 
2024 
 (V-Nr. 2023/0377) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP

Beratungsverlauf (3)

TOP 19
TOP 464
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0377
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.11.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00