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Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Einmündung zur Wolfhartstraße von der Bergstraße in Köln-Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (CDU) AN/0041/2019 vom 15.01.2019

Stand: Am 31.01.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.01.2019 AN/0041/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Einmündung zur Wolfhart- straße von der Bergstraße in Köln-Nippes - Antrag der CDU - Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 31. Januar 2019 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln entsprechende Maßnah- men zu treffen, die die Verkehrssicherheit an der Einmündung von der Bergstraße auf die Wolf- hartstraße gewährleisten. Die 5 Meter-Zone an der Einmündung auf der Bergstraße und Wolfhart- straße ist so zu gestalten, dass ordnungswidriges Parken wirkungsvoll unterbunden wird, z.B. durch Fahrradnadeln oder andere geeignete Maßnahmen. Zur Begründung Die Wolfhartstraße ist eine von der Bergstraße abgehende Einbahnstraße. Auf der linken Seite (in Fahrtrichtung) der Straße ist das Parken erlaubt, auf der rechten Seite befindet sich ein Gehweg. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nipp es – Neusser Straße 450 – 50733 Köln Insbesondere zu den dunklen Tagezeiten ist die Einmündung von der Bergstraße sehr unüber- sichtlich, da auch keine direkte Straßenbeleuchtung in diesem Bereich ist. Fußgänger, die die Wolfhartstraße queren, werden in der Dunkelheit kaum wahrgenommen. Dies liegt auch daran, dass von den Autofahrern beim Parken der erforderliche Abstand von bis zu 5 m (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO) nicht eingehalten wird. Längs der Bergstraße vor und hinter der Einmün- dung der Wolfhartstraße parken regelmäßig Autos bis zur Einmündung. Auch in der Wolfhartstraße parken die Autos regelmäßig bis zur Einmündung zur Bergstraße, so dass der Gehweg/Überweg auf der Bergstraße meistens ebenfalls zugestellt ist. gez. Christoph Schmitz gez. Kerstin Preuß

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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