BV2/025/2026
Kurzzeitvermietung - Anfrage von Herrn Klar
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Beantwortung BV2 025 2026 Kurzzeitvermietung
1708 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/025/2026 Anfrage von Herrn Klar vom 11.01.2026 hier: Kurzzeitvermietung Frage 1: Wie viele Wohnraum-ID sind im Bezirk 2 vergeben worden? Frage 2: Wie viele Wohnungen werden für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen im Jahr vermietet und sind damit genehmigungspflichtig? Antwort: Das Fachverfahren zur Vergabe und Erfassung von Wohnraum-Identitätsnummern ist durch das Land Nordrhein-Westfalen entwickelt und den derzeit sieben Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt worden, die eine städtische Wohnraumschutzsatzung erlassen haben. Das Fachverfahren erfasst die Anzeigen zu den jeweiligen Objektadressen für das Gebiet der Stadt Düsseldorf insgesamt, sodass eine immanente statistische Auswertung, differenziert auf einzelne Stadtbezirke, nicht vorgesehen ist. Der vorhandene Suchfilter nimmt Bezug auf „Straße“ und „Hausnummer“ nicht aber z. B. auf Postleitzahl oder Stadtbezirk. Frage 3: In welchen Abständen wird jeweils vom Amt für Wohnungswesen überprüft, ob die Kriterien der Wohnraumschutzsatzung noch gültig sind? Antwort: Im Gebiet der Stadt Düsseldorf ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Der aktuelle Wohnraummangel führte zur Aufnahme der Stadt Düsseldorf in die Mieterschutzverordnung. Die Datenbasis wurde in der Begründung der Rechtsverordnung dargestellt und diese wird kontinuierlich fortgeführt. Weil in diesem Zusammenhang das Vorhandensein einer Gefährdungssituation hinlänglich empirisch gesichert ist, unternimmt das Amt für Wohnungswesen keine zusätzlichen eigenen Untersuchungen oder gibt solche in Auftrag.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/025/2026
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 13.01.2026 12:44